türlich, dafür gibts ja den Widerruf.alffrommars schrieb:Kann ich munter Bestellungen auslösen, muss aber nicht bezahlen?
Komische Auffassung.Hoeze schrieb:Aber schon irgendwie doof, dass ich in dem Fall im Prinzip 55€ herschenken muss
andersrum wird ein Schuh draus, der Händler will dir nicht 55€ Schenken.
war der Preisfehler einfach die Fehlende Mwst?
selbst wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann den der Händler immer noch wegen Irrtums anfechten. daher vergiss es. (hat er ja scheinbar schon getan, Azubi, falsch eingestellt)
ob die Anfechtung wirksam ist, entscheidet ein Gericht. Der Aufwand lohnt nicht.
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