Onlineshop hat trotz Widerspruch einfach Bestellung storniert

alffrommars schrieb:
Kann ich munter Bestellungen auslösen, muss aber nicht bezahlen?
türlich, dafür gibts ja den Widerruf.

Hoeze schrieb:
Aber schon irgendwie doof, dass ich in dem Fall im Prinzip 55€ herschenken muss
Komische Auffassung.
andersrum wird ein Schuh draus, der Händler will dir nicht 55€ Schenken.


war der Preisfehler einfach die Fehlende Mwst?
selbst wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann den der Händler immer noch wegen Irrtums anfechten. daher vergiss es. (hat er ja scheinbar schon getan, Azubi, falsch eingestellt)
ob die Anfechtung wirksam ist, entscheidet ein Gericht. Der Aufwand lohnt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
Komische Auffassung.
andersrum wird ein Schuh draus, der Händler will dir nicht 55€ Schenken.

Natürlich. Aber es gibt aus gutem Grund die Regelung, dass ein Händler für seine Preisangaben, auch für die evtl. falschen, selbst verantwortlich ist.
So wie das aussieht, macht Metacomp das nämlich systematisch. Hab mittlerweile schon einige Rezessionen gelesen, die genau dasselbe beschreiben, was mir passiert ist.

Wär doch toll, wenn jeder Händler einfach niedrige Preise einstellt und anschließend nach dem Kauf mehr Geld verlangt, bzw. storniert, wenn ihm der Preis dann doch zu niedrig ist.
Dummerweise fechtet das keine Privatperson an, da Aufwand zu groß.

Umgekehrt muss der Händler zwar mit dem Widerrufsrecht leben, aber der hat rechtlich auch meist ganz andere Mittel zur Verfügung als Privatpersonen. Ganz zu schweigen davon, dass er Retouren im Preis mit einkalkulieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz ehrlich, bei einem Unseriösen Händler würd ich eh nicht bestellen.
Gewährleistung kannst wohl bei dem Händler total vergessen.
dann doch lieber paar Mark mehr zahlen und wissen, dass einem der Händler nicht blöd kommt.
 
Hoeze schrieb:
Damit hab ich ja kein Problem, mich stört nur, dass sie es mir gar nicht schicken wollen -.-
Warum sollten sie es auch schicken, wenn offensichtlich kein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist? Deine Ausführunge bezüglich der AGBs liegen nämlich genau jenes dar, dass die Vertragsannahme von VK-Seite erst durch den Versand der Ware eintritt.

Verstehe nicht, warum hier alle von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen, denn eine Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme. Ergo hast du gar keinen Anspruch auf Lieferung der Ware, sondern nur die Rückerstattung des gezahlten Geldes.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Verstehe nicht, warum hier alle von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen, denn eine Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme.

Davon bin ich schon ausgegangen. Bestellbestätigung = Bestätigung des Vertrags.
 
Also nicht nur ich bin ja hier der Meinung, dass ein Kaufvertrag sehr wohl zustande gekommen ist und diese danach angefechtet wurde. Die Frage ist also daher nur, ob diese Anfechtung gültig war und da würde ich bei der Häufigkeit mit der dem Händler scheinbar solche "Fehler" schon Zweifel haben.
Hoeze schrieb:
So wie das aussieht, macht Metacomp das nämlich systematisch. Hab mittlerweile schon einige Rezessionen gelesen, die genau dasselbe beschreiben, was mir passiert ist.
Wobei meine Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Anfechtung genauso egal ist wie alle anderen Meinungen die hier dazu geäußert werden, es gilt das Gericht anzurufen und dann den Richter zu überzeugen. Wenn der Händler aber mit derartigem Verhalten öfter auffällt, sind die Chancen dafür sicher besser als bei Händlern denen dies sonst fast nie passiert.
 
Hoeze schrieb:
Davon bin ich schon ausgegangen. Bestellbestätigung = Bestätigung des Vertrags.
Nein, definitiv nicht. Es gibt dazu diverse Entscheidungen von OLGs und auch vom BGH und dort wird stets davon ausgegangen, dass Bestellbestätigungen bzw. Auftragsbestätigungen (die auch zumeist automatisiert verschickt werden, denn er Käufer muss über die erfolgreiche elektronische Übermittlung einer Bestellung (lt. BGB) informiert werden) keine Vertragsannahme darstellen und erst spätestens mit Versand der Ware ein gültiger Kaufvertrag zu Stande kommt.
 
Eisbrecher99 schrieb:
erst spätestens mit Versand der Ware ein gültiger Kaufvertrag zu Stande kommt.

Meinst du frühestens? Sonst ergibts keinen Sinn.

Wobei natürlich fraglich ist, wie die Passage in den AGBs, die ich auch so deute (also Bestellbestätigung = Kaufvertrag) auszulegen ist. Nur AGBs sind immer so eine Sache.

Außerdem spielt es auch eine Rolle ob ich bereits bezahlt habe, was hier ja der Fall ist. Somit müsste es ja eigentlich auch eine Rechnung geben und somit einen Vertrag. Außer die haben das über eine unverbindliche Anzahlungsregel geregelt.

Da bleibt dann die Frage, kann ein Unternehmen eine Zahlung von einem Kunden annehmen bzw. sogar dazu auffordern ohne einen Kaufvertrag einzugehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eisbrecher99 schrieb:
Nein, definitiv nicht. Es gibt dazu diverse Entscheidungen von OLGs und auch vom BGH und dort wird stets davon ausgegangen, dass Bestellbestätigungen bzw. Auftragsbestätigungen (die auch zumeist automatisiert verschickt werden, denn er Käufer muss über die erfolgreiche elektronische Übermittlung einer Bestellung (lt. BGB) informiert werden) keine Vertragsannahme darstellen und erst spätestens mit Versand der Ware ein gültiger Kaufvertrag zu Stande kommt.

Die erste war automatisch, da war mir klar, dass das noch nicht verbindlich ist.
Aber die zweite war DEFINITIV persönlich abgesendet.
Da stand ja drin: Gerne bestätigen wir den Erhalt ihrer Bestellung, dein Zeug wird in drei Tagen da sein.

Naja ich könnte ja mal die beiden Mails hier reinkopieren...
 
florian. schrieb:
war der Preisfehler einfach die Fehlende Mwst?
Auch bei einem Preisfehler sitzt der Händler auf dem längeren Ast:
http://www.netzwelt.de/news/90562-netzwelt-wissen-preisfehler-internet.html
Allerdings kann ein Preisfehler zu einem erheblichen Imageschaden führen:
https://www.onlinehaendler-news.de/handel/allgemein/12180-redcoon-preisfehler-imageschaden.html
Es ist nicht wie bei E-Bay wo schon Autos um 1€ ersteigert wurden.
Ein Kaufvertrag tritt meiner Meinung nach erst mit dem Versand der Ware in Kraft.
Ich würde mir das Geld einfach zurückbuchen lassen und wo anders einkaufen.
 
@Eisbrecher

Jain. Eine Bestätigung des Auftragseingangs muss klar als solche formuliert sein. Eine Bestätigung eines Auftrages ist hingegen wirklich genau das. Wobei eine Zahlungsaufforderung immer auch eine verbindliche Auftragsbestätigung ist, solang es um Vorkassegeschäfte geht. Denn eine Zahlungsaufforderung ist ja bereits die Vertragserfüllung von Seiten des Kunden. Bei Zahlung auf Rechnung bzw. Nachname ist Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Bewegung der Sache. Hier kann also der Vertragsschluss bis zu Bewegung der Sache verzögert werden.
Bei Verträgen die durch EDV-Systeme automatisiert bestätigt werden (Zahlungsaufforderung geht automatisiert raus) kenne ich bisher nur Aussagen, dass die Computer da im allgemeinen Willen des Händlers agieren und der Vertragsschluss daher gültig ist (auf die Möglichkeit der manuellen Prüfung verzichtet der Händler ja bewusst/freiwillig).
Sollte es hier wirklich anders lautende Urteile geben wäre ich über Verweise froh!


Was Anzahlungen angeht, auch eine Anzahlung ist eine Teilerfüllung eines Vertrages, daher der Vertrag muss spätestens zu diesem Zeitpunkt Bestand haben.

@Kronos

Nur bei Zahlung nach Versand kommt der Vertragsschluss erst beim Bewegen der Sache zustande. Ansonsten zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung (Vorkasse)
 
Piktogramm schrieb:
Stimmt, du hast Recht. Eine Zahlungsaufforderung bzw. die automatische Weiterleistung per Paypal-Plugin zur Bezahlung ist als konkludentes Handeln zu werten. Ergo hat der Händler hier sogar einen Widerspruch begangen, da er in seinen AGBs die Vertragsannahme erst per Versand festlegt, das aber nicht auf die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten angepasst ist, was dann zu Lasten des Verkäufers geht.
Bei Zahlung per Rechnung, Nachnahme, Bankeinzug, Kreditkarte o.ä. wäre hingegen erst ein Kaufvertrag eben durch Versand der Ware zu Stande gekommen.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Ergo hat der Händler hier sogar einen Widerspruch begangen, da er in seinen AGBs die Vertragsannahme erst per Versand festlegt, das aber nicht auf die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten angepasst ist, was dann zu Lasten des Verkäufers geht.

Aber er schreibt ja in seinen AGB's:
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die MetaComp GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Ware ausliefert

Und eine Bestellbestätigung hab ich ja schriftlich bekommen (die zweite Mail).
 
Eben und bei dem "oder" kann sich der Händler nicht aussuchen was er im Einzelfall meint. Wenn eines der genannten Ereignisse eintritt, also eine schriftlich oder mündliche Bestellbestätigung oder das Ausliefern der Ware, dann ist der Vertrag geschlossen, was hier wohl klar der Fall war. Dann wurde der eine Anfechtung des Vertrags gemacht, wobei aber die Frage ist, ob diese Anfechtung berechtigt war, weil z.B. ein versteckter Kalkulationsirrtum kein Grund für eine Anfechtung ist. Aber unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der Anfechtung, wäre da die Frage des Schadenersatzes, denn darauf hat der TE ja bei einer berechtigen Anfechtung Anspruch.
 
Hoeze schrieb:
Aber er schreibt ja in seinen AGB's:

Handelsrecht & Rechtssprechung >>> AGB
Fakt ist, dass bei jedem Vorkassegeschäft spätestens zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung der Vertrag bestand hat. Da kann in den AGBs geschrieben stehen was es will und etwaige Bestätigungsmails formuliert sein wie sie wollen. Dazu gibt es wie schon geschrieben Urteile auf die du dich berufen kannst. Da brauchst du deine Argumentation auf Emails & Co überhaupt nicht beziehen, denn rechtssicher nachweisbar ist die Bewegung des Geldes samt Vorgangsnummer. Jede Argumentationskette die sich auf die beschissene AGB beruft ist nur unnötig angreifbar und sollte gemieden werden.
 
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