Ordnungswidrigkeit/geblitzt worden, welche Strafe ist zu erwarten?

Crunkmaster

Lt. Commander
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Tach,

hab heute nen Brief bekommen aus Stuttgart, ich weis auch schon warum. Bin vor nem Monat von ner Disco heimgefahren und wurde da auf der Schnellstraße geblitzt, ich bin mir aber sicher das ich höchstens 15-20 km/h zu schnell war, hab ja nichmal was getrunken.
Blos des komische daran is jetzt, dass des nich einfach nur nen Bußgeldbescheid is wie sonst immer, sondern ein "Zeugenfragebogen"
in dem steht auch nich direkt dass ich geblitzt worden bin, sondern einfach nur dass ich eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen habe, oder heißt eben das dass ich geblitzt wurde? Naja jedenfalls hab ich sowas noch nie bekommen, wurde schon öfters geblitzt und das Auto is auf meine Mum angemeldet, jedoch kam bisher immer nur so'n Wisch mit nem Überweisungsformular und fertig. Da wurde nie angesprochen ob das der Fahrzeughalter war oder nich. Doch diesmal steht da:

Auf Grund der Feststellungen kommt die Halterin/der Halter für den Verstoß als Verantwortliche Fahrzeugführer/in nicht in Betracht.
Zur Ermittlung der Betroffenen Person werden sie daher als Zeugin oder Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der/des Farzeugführers/in auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.

Ist das jetzt auf einmal was Ernstes oder warum bekomm ich zum ersten Mal sowas? Kann das vielleicht daher kommen, dass ich nich in unserem Landkreis geblitzt wurde oder is das weil ich auf der Bundesstraße geblitzt wurde? Das Limit betrug 120 und ich fuhr wie gesagt höchstens 20 km/h zuviel, war auch kurz vor'm Bremsen weil da ne Kurve kam.

Mit was muss ich rechnen wenn ich mich da angebe (hab noch 1 Jahr Probezeit :( )
Und muss ich mich da angeben oder kann ich mich da enthalten? Weil auf der Rückseite kann ich auch ankreuzen dass ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache. Muss dann einfach der Halter die Kosten zahlen oder geht das dann noch weiter?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Ich hoffe auf euren Rat
 
Da musste halt angeben das du gefahren bist.

Und bei 20 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaften, 30 Euro Bussgeld.

Ansonsten kannste dir das hier nochmal genau ausrechnen.
 
Hallo!

Eine Geschwindigkeitsübertretung im Bereich von 15 oder 20 km/h kostet Dich 20 bis 30 Euro. Erst ab 21 km/h gibt´s den ersten Punkt. Genauer kannst Du das hier nachlesen.

Es hat wohl jemand mitgedacht und das Foto mit den Halterdaten verglichen. Und dabei festgestellt, dass Du offensichtlich einfach nicht wie eine Frau aussiehst. ;) Lass Deine Mutter den Schrieb ausfüllen und zurükschicken, der Bußgeldbescheid mit dem Überweisungsträger geht dann an Dich. :D

Wenn Deine Mutter - auf die kommt es an, denn auf sie ist der Wagen schließlich zugelassen - von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, dann wird die Sache wahrscheinlich im Sande verlaufen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Es kann dann aber eine Auflage kommen, dass künftig ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Viele Grüße, Tiguar
 
Wenn er ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 140 geblitzt wurde, so wie ich es sehe meint er ja das man auf Bundesstrassen 120 fahren darf, man darf aber nur 100 fahren. Wenn er 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gewesen ist, das kostet min 3 Punkte und 75€, gerade in der Probezeit ist das nicht so prickelnd. Sollte er bereits geblitzt worden sein, gibt es Fahrverbot.
Bei 16 km/h bis 20 km/h
Geldbuße: Euro 30
Punkte: keine
Fahrverbot: keins
Hier mal ein Link zum Bussgeldrechner:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,244772,00.html
 
hmm

also wie werkam schon sagte gilt auf landstraßen 100 km/h und soweit ich mich erinnere ist bei 20km/h oder mehr über der zulässigen höchstgeschwindigkeit bei leuten in der probezeit der lappen weg. bin mir da aber nich so sicher.
 
Er hat doch ausdrücklich von einer Schnellstraße geschrieben, und bei autobahnähnlich ausgebauten Straßen kann das Tempolimit auch schon einmal höher als 100 km/h ausfallen.

Ich glaube nicht, dass jemand so blöd ist, von einem generellen Tempolimit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften auszugehen, schon gar nicht so kurz nach dem Erwerb des Führerscheins. ;) :D

Ciao, Tiguar
 
also auf'm Geschwindigkeitschild 500m davor stand 120 in nem roten Kreis, soviel weis ich auch ;)
kann ja sein dass es keine Schnellstraße war, bin mir da nich sicher, war da noch nie, jedenfalls war's 2-spurig.

@werkam: also ich wurde schon öfters geblitzt, blos ging das halt immer auf meine Mum ;) (Bußgeld zahl aber immer ich selber ;) ).
Verlängert sich dadurch meine Probezeit wenn des jetzt doch zu hoch is, wenn meine Mum mich als Fahrer angibt?
Können die denn gleich beim ersten Vergehen dieser Art nen fahrtenbuch aufschwatzen? Schließlich hab ich so nen Wisch zum ersten Mal bekommen...
bisher wurde ich immer nur innerorts geblitzt und da auch nur 5-7 km/h, und es kam immer nur nen Bußgeld von 15€, sonst nix.
also was meint ihr soll meine Mum die Aussage verweigern oder kann das böse enden?
 
ChaosOlli schrieb:
Da musste halt angeben das du gefahren bist.

Waaaaaaas? Ihr ratet dem alle, sich zu melden?

Nie und nimmer!

Deine Mutter hat *überhaupt keine* Verpflichtung Dich zu melden! Also: Den Wisch *nicht* ausfüllen [und wenn überhaupt unausgefüllt zurückschicken]!

Es kann allerdings gut sein, dass dann irgendwann mal die Ordnungbehörden vorbeikommen, um sich persönlich nen Eindruck zu verschaffen, wer das sein könnte... aber wenn Du dann nicht da bist.. ;)
Deine Mutter kann dann in etwa sagen: "Ich wüsste schon, wer da gefahren sein *könnte*..[natürlich weiß ich es nicht *genau* ;)].. aber soweit ich weiß habe ich keine Mitteilungspflicht, wenn ich mich selbst, Angehörige oder Lebenspartner belasten müsste. Und ich denke, dass wäre hier der Fall.

Dann sollen die mal selbst rausfinden, wer gefahren ist. Die Strafe wird dann nicht höher! Und Du kannst dann immer noch sehen, ob die Dich kriegen!

Wär' ja auch noch schöner, wenn jemand noch ne Aufklärungspflicht zu eigenen Lasten hätte.. *ts*

greetz, gogoland2002
 
hmm also ich glaub auch wir verweigern die Aussage, schließlich is das zum 1. Mal passiert und solang ich des Bußgeld bezahle, was haben die noch großartig für nen Grund da weiter zu suchen, ich hab ja schließlich keine Fahrerflucht begangen oder sowas in der Art :D , bin nur auf ner großen, leeren Straße geblitzt worden in der Nacht, ich denke das passierte nich nur mir an der Stelle :)
Ich hab davon zwar keine Ahnung aber ich glaub wegen so nem 0815 Blitzer machen die doch nich so nen Aufstand, die haben doch wohl noch andere Sachen zu tun, solang die ihr be*chissenes Bußgeld bekommen sind doch alle zufrieden oder? ;)
 
Ich hab mal meinen Fahrlehrer gefragt...
Der hat gemeint: einfach abstreiten. Sie können es dir schlecht nachweisen. Und deine Mutter weiß halt einfach nicht wer gefahren ist. Und lasst euch blos nix von Halterhaftung aufschwatzen, die gilt nur in ruhenden Verkehr (stehend). Also einfach abstreiten wahrscheinlich wird's schon aus bequemlichkeit fallen gelassen.

mfg untot
 
Das Dumme ist nur, dass man mit dem Trick bei etwas Pech genau einmal durchkommt. Stichwort Fahrtenbuch, wie bereits erwähnt. ;) :D Und diesen Freischuss würde ich mir für ein gravierenderes Ereignis aufsparen. Wenn Du Dir sicher bist, nicht mehr als 20 km/h zu schnell gewesen zu sein, dann kannst Du dieses Mal locker löhnen, wer weiss, was noch passiert, bis Deine Probezeit vorbei ist. :)

Versteht mich bitte nicht falsch, dass soll keine Aufforderung zur Raserei sein. Aber wenn ich mir unsere Freunde und Helfer sowie auch die kommunalen Fotofreunde ansehe, an welchen Stellen die ihre Apparate aufstellen, dann scheint mir das Ganze doch eher etwas mit Geldverdienen als mit Verkehrserziehung zu tun zu haben. So ein Blitzfoto ist schnell passiert, bei den unmöglichsten Gelegenheiten, tlw. auch mit fehlerhaft justierten Geräten. Da halte ich etwas zivilen Ungehorsam schon für ganz okay, zumal man mit Recht bei gravierenden Vergehen ohnehin an den Kanthaken kommt.

Viele Grüße, Tiguar
 
...oder man könnte einfach mal so fahren, wie es einem in der Fahrschule beigebracht wird, woll? ;) ..denn die Dinger stehen schließlich auch nur da, wo's auch wirklich nicht erlaubt ist zu rasen!

Ich mein, selbst wenn 1m hintert dem Ortseingangsschild die Blitzkiste steht, so ist das immernoch absolut richtig so! Schließlich lernt man schon in der Fahrschule, das ab dem Schild 50km/h gelten, und nicht, dass man ab da auf 50km/h runterbremen muss, oder irre ich mich? :freaky:

greetz, gogoland2002
 
Zuletzt bearbeitet:
@ gogoland2002: Alles richtig! Aber wenn in einer Gefällstrecke auf der Autobahn, die auf 120 km/h begrenzt ist, nach einer uneinsehbaren Kurve auf 100 km/h heruntergeregelt wird und dann nach wenigen Metern das berühmte Dreibein am Straßenrand steht, dann hat man wahrscheinlich auch bei einer Vollbremsung wenig Chancen, einem kostenpflichtigen Foto zu entgehen. So habe ich das gestern noch auf der A 7 zwischen Fulda und Kassel erlebt. :)

Mal sehen, ob es bei echten 112 km/h lt. GPS eine Rechnung gibt. Und ja, ich war ohnehin nicht auf dem Gaspedal und habe zudem heruntergeschaltet und leicht gebremst.

Und wenn alle so fahren, wie wir es in der Fahrschule gelernt haben, dann würde das den Verkehr mehr behindern als alles andere. :D Klingt paradox, es ist aber erwiesen, dass ab einer gewissen Verkehrsdichte der Verkehr umso besser läuft, desto mehr kleine Regelverletzungen begangen werden.

Generell bin ich auch der Meinung, dass man für den angerichten Mist auch geradestehen sollte. Aber gerade bei der Willkür der Geschwindigkeitskontrollen und ihrer sehr häufig auch noch fehlerhaften Durchführung sehe ich das in diesen Fällen etwas sportlicher.

Ciao, Tiguar
 
Mich hamse auf der A43 fotografiert...
Inner 80ziger Zone mit genau 100 Sachen.
Minus Toleranz von 3Kmh war ich dann bei 17 drüber und 30€.

Der Knaller aber war das die als Beweis einmal das Foto UND
eine Zeugenaussage haben. Nur leider stand da (nachweislich)
weit und breit kein Auto von denen :freak:
Aber Zeugenaussage...
Hab erst überlegt ob ich was deswegen anmerke, aber lassen wir mal.
Die haben da schon ihre Tricks, wie sie nachher doch richtig drehen.

@ Untot

Das mit der Halterhaftung ist gut zu wissen ;)
 
Ich denke das ganze Thema ist immer eine zwiespältige Angelegenheit. Ich muss sagen, dass ich mich eher weniger an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halte und somit dann 10-20km/h zu schnell fahre, sofern es die Straße und die Verkehrslage zulässt. Wenn eine Kurve kommt, die ich nicht kenne oder die Straße unübersichtlich ist, so werde ich auf keinen Fall zu schnell fahren. Aber dort wo jeder zu schnell fährt, wo keine unerwarteten Gefahren auftreten können, scheue ich mich nicht auch ein wenig schneller zu fahren.
Meiner Meinung nach sind die Beschränkungen ja auch so gewählt, dass gewisse Toleranzen bereits inbegriffen sind. Genau so wird der Gesetzgeber eher ein 70er Schild aufstellen und damit kalkulieren, dass einige Leute auch 90 fahren werden als ein 100er Schild aufzustellen und anzunehmen, dass die Leute so vernünftig sind die 90 zu fahren.
Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass man in der Nähe von unberechenbaren Verkehrsteilnehmern, wie älteren Menschen, Kindern oder einfach auch Gruppen an Personen, besonders aufmerksam sein sollte und ruhig, vor allem bei kleinen Kindern, auch mal wesentlich langsamer fahren sollte als zugelassen um jeglichen Gefahrensituationen vorzubeugen.
Ich denke jeder hat von dem Thema seine Ansicht und kaum jemand wird von seiner Meinung weichen.

Ich bitte Grammatik- und Rechtschreibfehler im Rahmen der fortgeschrittenen Zeit zu entschuldigen. ^^
 
Wars zufällig die B29, wo du lang musstest?
Wenn ja, dann ist dort über die meiste Zeit 120 km/h erlaubt - nur an den Tunneln muss man auf 100 km/h runter.
Ab Schondorf ist sie bis Schwäbisch Gmünd auch komplett unbegrenzt. :D

Aber in diesem Fall ist man eigentlich selbst schuld. Inzwischen sollte sich ja rumgesprochen haben, dass man in Stuttgart und Umgebung strickt nach der maximal erlaubten Geschwindigkeit fahren soll.
Dort stehen einfach zuviele Blitzer, die auch alle schon recht früh blitzen. :rolleyes:
Allein von Ludwigsburg nach Fellbach stehen 5 Blitzer im Doppelpack (Rotblitzer und Speedblitzer). :(

mfg Simon
 
werkam schrieb:
Wenn er ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 140 geblitzt wurde, so wie ich es sehe meint er ja das man auf Bundesstrassen 120 fahren darf, man darf aber nur 100 fahren.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,244772,00.html


Ich weiß nicht, welche Straßen ihr habt.

Aber es gibt auch Bundesstrassen wo man 120 fahren darf, so eine ist z.b. bei mir um die
Ecke.


Und ich weiß nicht, was ihr für ein Hehl daraus macht, zahl die paar Kröten und gut ist.
Wenn du dich nicht dazu äußerst kommt ein Bußgeldbescheid zu deiner Mum, und die muß dann zahlen. Die bekommen eigentlich immer ihr Geld.
Aus einer Mücke einen Elefanten machen, ja ja ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Eidechse: Das mit dem Tempolimit war doch eigentlich schon geklärt. Und wenn die Mutter eindeutig nicht die Fahrerin war und der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann gibt´s auch keinen, der bezahlen muss. Aber auch das wurde in den anderen Posts schon ausdiskutiert.

Wäre vielleicht doch nicht so schlecht gewesen, etwas mehr als die nur ersten vier oder fünf Posts zu lesen. ;) :D

Viele Grüße, Tiguar
 
Wenn der "Täter" nicht ermittelt werden kann gibt es die Möglichkeit dem Halter ein Fahrtenbuch über 1 Jahr aufzuzwingen.

Also lieber die paar Euros zahlen.
 
was ist denn so schlimm an einem fahrtenbuch? da bisschen schreibkram? und das für ein jahr? macht man doch mit links.

(es sei den, da kommen noch andere restriktionen. aber soweit ich weiss, muss man ins fahrtenbuch ja nur reinschreiben, was man gefahren ist - und nicht warum, wie schnell, und wie zugekifft ;) )
 
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