Paket verloren gegangen normaler Vorgang ?

loveherati

Lieutenant
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Dhl hat meine Rücksendung verloren von einem Monitor die Ware sollte nach Tschechien gehen

Ich wollte fragen ob das ein normaler Vorgang ist oder eher eine Falle damit ich auf eine Rückerstattung verzichte per Unterschrift

Kennt sich jemand da aus danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Anhang gelöscht (persönliche Daten sichtbar))
Hast du keinen Beleg mit der Sendungsnummer erhalten?
Schick Alza das, der Rest ist Versand Risiko und das liegt beim Händler.
Außer du hast den Versand selbst organisiert.
 
Ich kenn mich damit zwar nicht aus, aber wenn ich das Schreiben so durchlese denke ich mir dass du danach, also nach der Unterschrift, verpflichtet bist das Paket an DHL zu übergeben. Du hast es ja aber schon an DHL übergeben. Wenn die es jetzt nicht mehr finden und du das Schreiben jetzt unterschreibst, dann wärst du ja in der Pflicht die Ware an DHL zu übergeben die du ja gar nicht mehr hast.

Generell würde ich sowas nicht unterschreiben. Du hast doch sicher einen Aufgabeschein von der Rücksendung. Dann ist das ja der Nachweis dass du das Paket an DHL übergeben hast. Der Rest ist Sache von DHL und dem Händler, sofern es ein Retourenschein vom Händler war.
 
Also ich kenn jetzt nur die Eidesstattliche Versicherung im Falle, dass ein Paket nicht oder falsch zugestellt wurde - Den Spaß haben wir recht oft mit DPD...
Das Schreiben da sieht für mich wie schnell zusammengebastelt und auch schlecht formuliert/übersetzt aus.

Im Normalfall kommt sowas auch in einer etwas "professionelleren" Form mit Logo des Versanddienstleisters (Siehe den Link vom Froki)

Bei der obigen Formulierung würde ich auch NICHT unterschreiben...
 
Also irgendwie passt die Überschrift nicht zum Text.
Ich hab jetzt gedacht, dass Du versichern sollst das Paket abgegeben zu haben als ich den Thread gelesen habe, dann hab ich den Anhang aufgemacht und durch die Überschrift fühlte ich mich bestätigt, aber der Text passt dann nicht mehr.
Da steht ja, dass Du das Paket noch abgeben sollst.

Kam das per Mail oder bei Post?

Ich hatte bei DHL mal den Fall, dass ein Kaffeevollautomat verschwunden ist. Da kam dann ein Brief mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass das Paket wirklich nicht angekommen ist. Hab das dann abgegeben und nie mehr was davon gehört.
Mein Vorteil war aber, dass ich Empfänger war und auf Rechnung bezahlt habe und vorher schon mit dem Versender Kontakt hatte.

Aber mit @Froki ist hier schon genau der Richtige im Thread.
 
Wichtig ist ob die Rücksendung von Dir frankiert und in Auftrag gegeben wurde - Oder ob du ein Rücksendeetikette vom Händler bekommen hast.
Wenn vom Händler: Er muss bei DHL Nachforschungsauftrag stellen.
Wenn von Dir ausgegangen: Du musst Nachforschungsauftrag bei DHL stellen.

Insofern bekommst entweder Du oder der Händler das Geld von DHL erstattet - Also erklärt sich damit auch in welchen Fällen du den Rückerstattungsverzicht unterschreibst kannst/solltest oder nicht.
 
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FrankenDoM schrieb:
Ich hatte bei DHL mal den Fall, dass ein Kaffeevollautomat verschwunden ist. Da kam dann ein Brief mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass das Paket wirklich nicht angekommen ist. Hab das dann abgegeben und nie mehr was davon gehört.
Mein Vorteil war aber, dass ich Empfänger war und auf Rechnung bezahlt habe und vorher schon mit dem Versender Kontakt hatte.

Das hast du bekommen, weil der Versender beim Paketdienstleister die Sendung als "Verlust" bzw. "nicht angekommen" reklamiert hat. Erst wenn der Dienstleister diese zurückbekommen hat, wird er überhaupt anfangen mit nachforschen. DAS kann dann auch schonmal bis 6 Wochen dauern (so zumindest bei DPD).
In deinem Fall geh ich davon aus, dass du wahrscheinlich aber schon vorher eine Ersatzlieferung oder das Geld zurückbekommen hast ;-).
 
RegShoe schrieb:
Das hast du bekommen, weil der Versender beim Paketdienstleister die Sendung als "Verlust" bzw. "nicht angekommen" reklamiert hat.
Ja, schon klar.
RegShoe schrieb:
In deinem Fall geh ich davon aus, dass du wahrscheinlich aber schon vorher eine Ersatzlieferung oder das Geld zurückbekommen hast ;-).
Auch hier liegst Du richtig :D
 
Tr8or schrieb:
Wichtig ist ob die Rücksendung von Dir frankiert und in Auftrag gegeben wurde - Oder ob du ein Rücksendeetikette vom Händler bekommen hast.
Wenn vom Händler: Er muss bei DHL Nachforschungsauftrag stellen.
Wenn von Dir ausgegangen: Du musst Nachforschungsauftrag bei DHL stellen.

Insofern bekommst entweder Du oder der Händler das Geld von DHL erstattet - Also erklärt sich damit auch in welchen Fällen du den Rückerstattungsverzicht unterschreibst kannst/solltest oder nicht.
Der Händler muss das Geld zurückzahlen, so oder so. Das ist auch kein Schadensersatz, insofern ist auch der oben geteilte Link von paketda auf die falsche Situation zugeschnitten, sondern einfach nur der zu erstattende Kaufpreis. Eine Erklärung ist hierfür im Prinzip überhaupt nicht notwendig, wenn auch möglicherweise aber unschädlich.

Und egal, wer den Versand beauftragt hat, auch der Empfänger kann sich direkt an DHL wenden. Eine Mitwirkung des Versenders ist aber natürlich nötig, wenn der Empfänger sonst gar nicht genauer beschreiben kann, wann was wie verschickt wurde.
 
Komm... Wenn du keine Ahnung hast, dann schreib doch bitte nichts.
Nachforschungsaufträge kann immer nur der Auftraggeber bzw Absender stellen. Der erhält auch das Geld für verloren gegangene Sendungen.
Bei Retourenlabel ist der Händler der Auftraggeber und hebelt den Versender aus: Er stellt Nachforschungsauftrag und zahlt den Kunden aus.
Bei Eigenfrankierung: Muss der Kunde den Nachforschungsauftrag stellen, der Händler hat nichts mehr damit zu tun, Kunde erhält Geld von DHL.
 
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Immer dasselbe :D Warum schreibst du, wenn du meinst, Ahnungslose sollten nichts schreiben? Du weißt doch selbst am besten, dass du das, was du schreibst, so nirgendwo gelernt haben kannst? Und dann so streng mit anderen umgehen, das hab ich immer gern 😅

Wenn der Versender sein Geld schon vom Händler bekommt, was soll er dann jetzt noch für Geld von DHL bekommen, selbst wenn er die Versendung in Auftrag gegeben hat? Hab hier im Forum auch schon ein paarmal geschrieben, dass sehr wohl auch der Empfänger Ansprüche gegen DHL hat. Ab diesem Punkt wird aber die Diskussion regelmäßig ins Aquarium verschoben, also müssen wir auch nicht weiter darauf eingehen. Das heißt allerdings nicht, dass es falsch ist.
 
TheGoodBadUgly schrieb:
Generell würde ich sowas nicht unterschreiben.
Ich auch nicht.

Eidesstattliche Erklärungen sind ein prozessuales Mittel der Glaubhaftmachung von Tatsachen und in Deutschland rechtlich nur wirksam, wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgegeben werden. Mit ihnen wird anstelle eines offiziellen Eides eine Aussage gegenüber zuständigen Stellen offiziell und strafrechtlich belastbar bezeugt. Ein Versanddienstleister ist keine Behörde.
 
Die Wirksamkeitsproblematik ist ja dann nicht meine. Gerade dann würde ich das doch prinzipiell unterschreiben. Nur halt vielleicht nicht einen ggf. schlecht mit Google übersetzten Text.
 
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