Tankred schrieb:
Dann gerichtlich festzustellen, dass Gott die Verantwortlichkeit für nichts und wieder nichts nachgewiesen werden kann, könnte ein religiöses Dilemma sein. Einerseits will man es in den Schulen lehren, andererseits verneint man es vor Gericht.
Dieses Dilemma sehe ich auch für die Anhänger des "Kreationismus" überhaupt nicht. Wenn Gott sich in der Woche vom 23. Oktober 4004 v. Chr. als Bauherr dieser Erde betätigt hat, dann werden ihm daran umfassend die Eigentumsrechte zustehen. Mir ist kein Vertrag bekannt, in dem Gott als Veräußerer seiner Eigentumsrechte aufgetreten wäre. Aus dem Grunde dürften die Verträge kaum rechtsgültig sein, mit denen sich Menschen Teile der Erdoberfläche gegenseitig verkaufen.
Zumindest sind sie nicht geeignet, rechtswirksam ein Eigentumsrecht der Menschen zu begründen.
Soweit Gott durch Spielereien (Überschwemmungen, Tornados, Hagel, Blitz und Donner usw.) Beschädigungen an seinem Eigentum hervorruft, ist im Hinblick auf Art. 14 GG dagegen nichts einzuwenden. Die sozialverpflichtende Ausübung der Eigentumsrechte hat ja auch zwischen den Menschen keine reale Bedeutung erlangt. Es wäre daher rechtsmißbräuchlich, diese Verpflichtung gegenüber Gott geltend zu machen.
Eigentumsrechte an Lebewesen erscheinen auch den Menschen nicht sehr abwegig zu sein. Daher dürfte grundsätzlich dafür Verständnis bestehen, daß sich Gott als Eigentümer aller Lebewesen auf dieser Erde sieht. Daß er gelegentlich mit einer nicht geringen Anzahl seiner menschlichen Tiere Ego-Shooter spielt, ist sein gutes Recht.
Ich vermute, daß Gott über die Klage in den USA und über unsere Diskussion nur heiser kiechert. Oder wie würdet ihr reagieren, wenn euch euer Hund oder euer Wellensittich verklagen würde?