Parlamentarier verklagt Gott

@Schnitz, der Papst ist nur die Vertretung/Nachfolger von Petrus, nicht von Jesus und auch nicht von Gott.
Außerdem glauben nicht nur die Anhänger der katholischen Kirche an Gott. Der Gott der Juden, Moslems
und Christen haben alle den gleichen Ursprung.
 
@phil

Mag ja sein. Nur sag das mal den "Extremisten". Seien es Moslems oder Christen. Ich wär dann gern der Begünstigte in deiner Lebensversicherung. ;)

Und wenn auch der Ratzi der "Vertreter von Petrus" ist, ein anderen "Stellvertreter" gibt es nicht (zumindest im Christentum)
 
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Tankred schrieb:
Dann gerichtlich festzustellen, dass Gott die Verantwortlichkeit für nichts und wieder nichts nachgewiesen werden kann, könnte ein religiöses Dilemma sein. Einerseits will man es in den Schulen lehren, andererseits verneint man es vor Gericht.

Dieses Dilemma sehe ich auch für die Anhänger des "Kreationismus" überhaupt nicht. Wenn Gott sich in der Woche vom 23. Oktober 4004 v. Chr. als Bauherr dieser Erde betätigt hat, dann werden ihm daran umfassend die Eigentumsrechte zustehen. Mir ist kein Vertrag bekannt, in dem Gott als Veräußerer seiner Eigentumsrechte aufgetreten wäre. Aus dem Grunde dürften die Verträge kaum rechtsgültig sein, mit denen sich Menschen Teile der Erdoberfläche gegenseitig verkaufen.
Zumindest sind sie nicht geeignet, rechtswirksam ein Eigentumsrecht der Menschen zu begründen.

Soweit Gott durch Spielereien (Überschwemmungen, Tornados, Hagel, Blitz und Donner usw.) Beschädigungen an seinem Eigentum hervorruft, ist im Hinblick auf Art. 14 GG dagegen nichts einzuwenden. Die sozialverpflichtende Ausübung der Eigentumsrechte hat ja auch zwischen den Menschen keine reale Bedeutung erlangt. Es wäre daher rechtsmißbräuchlich, diese Verpflichtung gegenüber Gott geltend zu machen.

Eigentumsrechte an Lebewesen erscheinen auch den Menschen nicht sehr abwegig zu sein. Daher dürfte grundsätzlich dafür Verständnis bestehen, daß sich Gott als Eigentümer aller Lebewesen auf dieser Erde sieht. Daß er gelegentlich mit einer nicht geringen Anzahl seiner menschlichen Tiere Ego-Shooter spielt, ist sein gutes Recht.

Ich vermute, daß Gott über die Klage in den USA und über unsere Diskussion nur heiser kiechert. Oder wie würdet ihr reagieren, wenn euch euer Hund oder euer Wellensittich verklagen würde?
 
MacII schrieb:
Soweit Gott durch Spielereien (Überschwemmungen, Tornados, Hagel, Blitz und Donner usw.) Beschädigungen an seinem Eigentum hervorruft, ist im Hinblick auf Art. 14 GG dagegen nichts einzuwenden.

Das gilt aber nur, wenn dadurch niemand zu schaden kommt.
Ich könnte ja auch nicht straffrei ein Haus abfackeln, auch wenn es mir gehört.
Vor allem dann nicht, wenn ich weiß dass sich Menschen darin befinden.

MacII schrieb:
Eigentumsrechte an Lebewesen erscheinen auch den Menschen nicht sehr abwegig zu sein. Daher dürfte grundsätzlich dafür Verständnis bestehen, daß sich Gott als Eigentümer aller Lebewesen auf dieser Erde sieht. Daß er gelegentlich mit einer nicht geringen Anzahl seiner menschlichen Tiere Ego-Shooter spielt, ist sein gutes Recht.
Meiner Meinung nach auch falsch, ich darf auch nicht nach Lust und Laune zB. einen Hund oder ein Pferd töten, auch wenn sie mir gehören.

Edit:
Das setzt natürlich vorraus, dass das Deutsche GG zum Einsatz kommen würde (MacII bezieht sich darauf).
Daher wäre erst mal zu klären, unter welches Gesetz Gott fallen würde, oder ob er einfach an kein menschliches Gesetz gebunden ist.
 
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Selbst wenn Eigentum verplichtet, wer hat Recht zu klagen. Als Eigentümer bin ich verpflichtet, daß hier
von kein Schaden auf andere (Gleichgestellte) übergeht.
Der Baum auf meinem Grundstück darf nicht auf das Haus vom Nachbar fallen. Ein Mieter kann mich gegen
Unzulänglichkeiten in der Wohnung verklagen. Aber die Menschen zahlen keine Miete, habe noch nicht
einmal ein Vertrag, genauso wie meine Goldfischzucht.

Es könnte nur ein Parallelgott vom Gottesgericht klagen?
 
Was bei MacII anklingt, ist doch Folgendes: Wenn Gott der Inhaber des Universums ist und dort Veränderungen vornimmt (z. B. Leben entstehen lassen), dann bedeutet das noch längst nicht, dass die erschaffenen "Kreaturen" überhaupt irgendwelche Rechte haben. Und wenn doch, wer sagt dann, dass der Baum im Garten nicht mindestens ebenso viele oder gar mehr Rechte hat als der Mensch, der seine Früchte isst?

Wenn ein Maler ein Gemälde erschafft, dann hat dieses Kusntprodukt auch keine Rechte. Gott könnte das bei den Menschen in gleicher Weise sehen. Wr wären vielleicht gar nicht berechtigt, Rechte einzufordern.

Und was die Regelgung "Eigentum verpflichtet" angeht, so ist das eine Erfindung der Menschen, die im universellen Maßstab möglicherweise als großer Schwachsinn gilt. Vielleicht gilt im übrigen Universum einfach das Recht des Stärkeren. Und dann möchte ich mal sehen, wer sich unter diiesen Voraussetzungen mit "Gott" anlegen will.
 
MacII schrieb:
Dieses Dilemma sehe ich auch für die Anhänger des "Kreationismus" überhaupt nicht. Wenn Gott sich in der Woche vom 23. Oktober 4004 v. Chr. als Bauherr dieser Erde betätigt hat, dann werden ihm daran umfassend die Eigentumsrechte zustehen. Mir ist kein Vertrag bekannt, in dem Gott als Veräußerer seiner Eigentumsrechte aufgetreten wäre. Aus dem Grunde dürften die Verträge kaum rechtsgültig sein, mit denen sich Menschen Teile der Erdoberfläche gegenseitig verkaufen.
Zumindest sind sie nicht geeignet, rechtswirksam ein Eigentumsrecht der Menschen zu begründen.

Naja, ich weiß nicht. Man könnte ja damit argumentieren, dass Gott seinen Besitz an der Sache aufgegeben hat und damit dieser in den Besitz des Finders übergeht. Diesen Passus gibt es ja auch bei normalen Fundsachen.
 
Wenn diese Klage nicht als pure Ironie gegen das System und die Religion, sondern ernst gemeint ist, dann finde ich es lächerlich.
Gott ist doch ein allmächtiges Wesen. Der kann daher gar nichts falsch machen und ist über alle Dinge erhaben. Er ist doch der Schöpfer von allem und somit auch aller Rechte und Gesetze, Lenker allen Handelns, oder nun doch nicht?
Es kann daher gar kein Einspruch möglich sein.
Aus Sicht eines Gläubigen wirkt das ja gerade blasphemisch und anmaßend sich zu wagen, ihn anzuzweifeln und sich sogar zu erdreisten auf gleiche Stufe mit ihm zu stellen. ^^
Gut das ist ich solche Sorgen nicht habe, als Ungläubiger. :p
 
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also da muss ich dann >MacII zustimmen...
schliesslich steht ihm ja frei mit seinem §-Eigentum-"§ zu machen was er für richtig hält ansonsten müsste man ihn logischerweise
auch für andere Schandtaten anklagen - wie sämtliche Zertörungen durch Kriege und mutmassliche Vernachlässigung
seiner Untergebenen - wenn die nun nicht in der Lage sind die ihnen überlassenen Rechte und Verpflichtungen
einzuhalten dH diesen Planeten in einwandfreien Zustand zu halten so kann es ja wohl nicht den Allmächtigen zur Last
gelegt werden...
> vergleichbar wird ja auch kein Vermieter angeklagt weil seine Mieter ihre Wohnungen verwüsten
das wäre ja recht unverhältnissmässig - schliesslich ist in solchen Fällen der Vermieter der Leidtragende !
und nicht der Mieter !
daher wird beantragt den $-Angeklagten-§ freizusprechen - es wird vorbehalten eine entsprechende §-Gegenklage-§
vorzubereiten die den Mandaten in Zukunft schützt vor weiteren unzumutbaren Anschuldigungen ...
und die wirklichen Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen !

es scheinen immer noch einige nicht erkannt zu haben um was es hier geht..

> das amerikanische Rechtssystem scheint halt nur für RECHTSVERDREHER ausgelegt zu sein..

aber zurück zur Satire
wie schon gesagt kann und darf der Allmächtige gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden ...
weil er seine Rechte und Verflichtungen eben abgegeben hat !

eher müssten die AMI's und Chinesen vor den internationalen Kadi gezerrt werden als grösste
Umweltverschmutzer/zerstörer der letzten Jahrzehnte !
 
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Wenn man also als Kreationist so denkt, dass Gott alles besitzt und erschaffen hat, und wir eigentlich nur geduldet sind, ohne irgendwelche Rechte Ihm/Ihr/Es gegenüber, dann ... bin ich froh keiner zu sein.

Und dieses "Dilemma" könnte ich schon irgendwie kommen sehen.
Denn egal wie sie sich entscheiden (schuldig, Freispruch oder abgewiesen), damit legen sie sich ja fest.

Schuldig: Gott existiert, USA macht sich mehr als nur lächerlich, und andere Religionen wollen auch vor Gericht ihre Götter als bestätigt haben. -> Flut an Klagen und Schadensersatzforderungen

Freispruch: Gott existiert, USA mach sich auch lächerlich und das gleiche mit anderen Religionen wie oben.

Abgewiesen weil lächerlich: Gott gibts nicht -> Kreationisten angepisst, Schulsystem in Frage gestellt(und viele andere Sachen)

Abgewiesen weil Gott unanklagbar: Gott existiert, USA ist Nation der Vollidioten und andere Religionen laufen Amok.
 
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Angenommen es kommt zum Schuldspruch. Warum Mitwisserschaft? Gottes Wege sind unergründlich. Auch seine Anhänger werden nicht über irgendwelche Taten informiert. Noch wissen die Gläubigen etwas über seinen Aufenthaltsort, falls es einen Haftbefehl gibt..


o_O Gott.. ehm.. meine Güte.. klingt das bescheuert..


@testeron Du willst ein ganzes Land anklagen? Das funktioniert ehrlich gesagt genauso wenig wie bei Gott.
 
In der Anzeige ist doch davon die Rede, dass man Gott für Naturkatastrophen und dergleichen belangen will. Wenn also ein Hurrican aufzieht und Du unterstellst, dass Gott ihn auf den Weg gebracht hat, um Schaden anzurichten, dann könnte das unter § 138 StGB fallen. Denn Du siehst den Hurrican (= angebliche Straftat) kommen und weißt, wer dafür verantwortlich ist.

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Du kannst das Beispiel auch auf den Tod im Allgemeinen ausdehnen, sofern Du das Sterben als solches wiederum Gott in die Schuhe schiebst.
 
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