Domi83 schrieb:
Was heißt für dich "drücken"? Es gilt generell eine Maximale Flughöhe von 100m im unkontrollierten Luftraum für Kopter / Drohnen. Wer sich eine AE besorgen will und hier in Niedersachsen wohnt, muss vorher einen Befähigungsnachweis einholen und dabei sollte man schon mal lernen das es die 100m Obergrenze gibt. Und wer glaube dass das nichts ist, der irrt. Fliege selbst eine DJI Phantom zu gewerblichen zwecken und muss sagen, wenn das Teil 100m in der Luft ist und dann noch 60 oder 70m entfernt, sieht man nur einen kleinen Punkt in der Luft und dann ist schon schwer (bis unmöglich) zu selektieren in welche Drohne die Richtung guckt,
ohne sie zu bewegen oder auf das Display zu schauen
Hi Domi,
man muss da etwas aufpassen, du darfst da Kopter und Drohnen nicht über einen Kamm scheren.
Es ist korrekt, dass für unbemannte Luftfahrtsysteme (z.B. Drohnen) in vielen Bundesländern eine Flughöhenbeschränkung von 100 m gilt. In Baden Württemberg ist mir das z.B. auch bekannt.
Es ist aber so, dass für Flugmodelle (und dazu gehören auch Multikopter, wenn sie in Sichtweite des Steurers und aus Freizeit- oder Sportgründen betrieben werden) keine Höhenbegrenzung vorliegt. Hier endet die erlaubte Flughöhe im kontrollieren Luftraum, das können dann gut und gerne viele hundert Meter sein. Für meinen Modellflugverein sind es z.B. 1000ft, also etwa 300 Meter.
Man darf hier also nicht alles über einen Kamm scheren. Sofern man eine Multicopter einfach nur so zum rumfliegen benutzt und immer in Sichtweite bleibt usw. dann läuft das unter Modellflugzeug und nicht unter "unbemanntem Luftfahrtsystem".
A berwenn z.B. Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken erstellt werden, dann greift die Modellflugregelung nicht mehr.
Wichtig ist auch, dass der Betrieb außer Sichtweite des Steurers auch für unbemannte Luftfahrtsysteme nicht erlaubt ist.
Das heißt der durchaus gängige Betrieb mit einer Kamerabrille ist rechtlich nicht erlaubt. Dessen sind sich viele einfach nicht bewusst. auch das Überfliegen von Menschen unter 25 Meter Höhe ist z.B. nicht erlaubt. Ebenso muss Start- und Landestelle entsprechend abgesichert sein. usw....
All das werden die meisten Kopterpiloten nicht einhalten.
Der angesprochene Punkt ist daher folgender:
In der LuftVO (
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__20.html) ist aktuell nur ganz grob der Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen geregelt. (z.B. die bekannte 5 kg Grenze für Erlaubnisfreien Modellflug)
Feinere Regelungen werden z.b. in den "Nachrichten für Luftfahrer" veröffentlicht und dort gibt es dann die Konkretisierung z.B. für den Drohnenbetrieb. (z.B. die bekannte 10 kg Grenze für Drohnen) Das regelt aktuell jedes Bundesland noch einzeln.
Unser Verkehrsminister Dobrindt überlegt aktuell aber (es gibt bereits einen ersten Entwurf) die LuftVO zu überarbeiten und dort unter anderem eine 100 Meter Grenze festzustezen. In diesem Fall soll dies aber auch den Modellflug betreffen und nicht nur Drohnen.
Eine solche Grenze würden den Modellflug in seiner jetzigen Form unmöglich machen. Wir reden hier ja nicht von kleinen Spielzeugen, sondern von Modelle mit z.B. 20 kg und 6 Metern Spannweite. Auch viele Wettbewerbsklassen im Modellflug sind mit einer Begrenzung auf 100 m nicht mehr durchführbar.
Davor haben wir Modellflieger Angst. Dass uns unser Hobby durch unwissende und verantwortungslose "Piloten" von Spielzeug-Drohnen kaputt gemacht wird.
Der Modellflug und auch die Drohnengeschichte muss eigentlich nicht weiter reguliert werden. Es gibt bereits genügend Regelungen und Vorschriften.
Nur halten sich die Drohnenpiloten eben nicht daran.