wood4
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2012
- Beiträge
- 737
Hallo
Es wurde immer vermittelt, dass Passwörter von NIEMANDEM ausgelesen werden können,
AUCH NICHT z.B. von Internet-PORTAL-BETREIBERN.
Ab morgen 01.02.22 gilt ein Gesetz wo (z.B. bei „Beleidigungen“) neben ID-Nummern diesbezüglich AUCH PASSWÖRTER an das BKA weiter gegeben werden müssen.
Also, Was stimmt nun bei dem Thema der Auslesbarkeit von Passwörtern?
Ich frage das aus TECHNISCHEM Interesse.
Beste Grüße
Es wurde immer vermittelt, dass Passwörter von NIEMANDEM ausgelesen werden können,
AUCH NICHT z.B. von Internet-PORTAL-BETREIBERN.
Ab morgen 01.02.22 gilt ein Gesetz wo (z.B. bei „Beleidigungen“) neben ID-Nummern diesbezüglich AUCH PASSWÖRTER an das BKA weiter gegeben werden müssen.
Also, Was stimmt nun bei dem Thema der Auslesbarkeit von Passwörtern?
Ich frage das aus TECHNISCHEM Interesse.
Beste Grüße