Paypal Käuferschutz bei Privatverkauf?

Richtig ... deswegen ist der Käuferschutz sinnlos, solange der Verkäufer ein Paket abschickt, mit Sendungsnummer. Alles andere ist Ermessenspielraum von Paypal und die Entscheiden in den Fällen für den Verkäufer.
 
Auf EKA Käuferschutz zu akzeptieren ist halt eine der dümmsten Sachen, die man im Onlinehandel machen kann.
Das kann man machen, wenn man ne Kinderspieluhr für 20€ verkauft (die Betrugswahrscheinlichkeit bei sowas ist dann wohl doch sehr gering) aber doch nicht bei teurer Mainstreamelektronik.
Ansonsten sei jedem der Weg "Lernen durch Schmerzen" gegönnt. Manche brauchen das wohl.

Wer gebraucht kauft muss damit leben, dass er auch beschissen werden kann. Schließlich vertraut man hier einem Fremden und muss zur Not bereit sein, seine Rechte auch durchzusetzen. Als Verkäufe diktiere ich die Modalitäten. Wem das nicht passt kann ja gerne ein anderes Angebot annehmen. Und man selbst muss bereit sein, auch mal länger zu warten und nicht den erstbesten zu nehmen.
 
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dernettehans schrieb:
Wie soll man bitte unter normalen Umständen beweisen, dass man kein leeres Paket oder ein Ziegel verschickt hat? Die Sendungsnummer ist wertlos, es kann ja was ganz anderes im Paket sein. Selbst wenn man mit "Zeugen" kommt, die beglauben, dass man die Ware in besagtes Paket mit besagter Paketnummer eingepackt hat. Wer sagt, dass es später nicht wieder ausgepackt wurde usw. Der Käufer kann immer behaupten er hat ein leeres Paket bekommen.
eben drum ist es ja so ein WItz dass Paypal zum Thema Verkäuferschutz sagt Lieferbeleg reicht aus
 
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Khaotik schrieb:
Auf EKA Käuferschutz zu akzeptieren ist halt eine der dümmsten Sachen, die man im Onlinehandel machen kann.
Das kann man machen, wenn man ne Kinderspieluhr für 20€ verkauft (die Betrugswahrscheinlichkeit bei sowas ist dann wohl doch sehr gering) aber doch nicht bei teurer Mainstreamelektronik.
Ansonsten sei jedem der Weg "Lernen durch Schmerzen" gegönnt. Manche brauchen das wohl.

Wer gebraucht kauft muss damit leben, dass er auch beschissen werden kann. Schließlich vertraut man hier einem Fremden und muss zur Not bereit sein, seine Rechte auch durchzusetzen. Als Verkäufe diktiere ich die Modalitäten. Wem das nicht passt kann ja gerne ein anderes Angebot annehmen. Und man selbst muss bereit sein, auch mal länger zu warten und nicht den erstbesten zu nehmen.
andersrum ... ich hab am wochenende was für 85 Euro gekauft und war so in Euphorie, dass alle Hinweise das es sich um Betrug handelt, uebersehen wurde. Das war wirklich lernen durch Schmerz, ich haette vorher nie gedacht das mir das passiert .

Da hab ich auf den Käuferschutz verzichtet und bin nun 85 Euro aermer.

Kleinanzeigen hat den Account 30 Minuten nach meiner Bezahlung gesperrt. Hilft mir auch nicht weiter.

Was war passiert? Ich suche seit 2 Wochen nach einem kleinen Server. Und hatte schon bei Ebay an ein paar Auktionen teilgenommen und keine gewonnen.
Parallel immer auf Kleinanzeigen geschaut und siehe da am Samstag gabs den für 85Euro ... die Auktion kam mir bekannt vor, deswegen dachte ich der Kollege ist nur mitm Preis runtergegangen.

Bla Bla Bla ....

Der Typ hat einfach eine Ebayauktion kopiert samt Text und Bilder und hat die bei Kleinanzeigen reingestellt.
Für einen wirklich billigen Preis. Zu billig !

Hab gleich nochmal geschaut und sogar eine zweite Auktion mit dem selben Muster gefunden. Ebenfalls 1:1 Kopie von Ebay.
Verkäufer auf Ebay angeschrieben. Kleinanzeigen angezeigt das es sich hier um eine Kopie handelt. Interessiert die nur scheinbar nicht, ist immer noch onlinen. Aber wehe dein PS4 Spiel hat einen sichtbaren FSK18 Aufkleber, dann ist die Anzeige nach 5 Minuten raus ;)

Also bevor ich was kauft, was zu gut aussieht, lieber vorher nochmal bei Ebay schauen ob es das ding da nicht schon gibt :)

Und auch dran denken, dankt chatGPT usw. haben die ganzen Idioten auch mittlerweile gute Deutschkenntnisse, das man es daran nicht sofort merkt.
 
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smashcb schrieb:
Für einen wirklich billigen Preis. Zu billig !
Da hast du ja schon deine Fehlerquelle.
Wenn etwas zu günstig ist um wahr zu sein, ist es das auch nicht. Denn nach genau solchen wie dir wird gesucht, die aus lauter Euphorie schnell bezahlen (und ggf. nicht mal beim ausländischen Konto skeptisch werden) und sich dann wundern, wenn ihr Geld weg ist.

Anschreiben und Abholung anbieten. Wenn dann nix kommt ist es 100% Fake.

Aber siehst du, deine Lektion hast du gelernt und 85€ sind noch ein verhältnismäßig günstiger Preis für diese Erkenntnis ;)
 
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ja so ist es halt
erinnert mich an die günstige GTX970 für 80 Euro vor Jahren, als vergleichbare das doppelte gebraucht gekostet haben
die lief super
so 8 Wochen, der Verkäufer war evtl. einfach nur ein guter Bäcker)

Erstattung kam btw an, zwar etwas zu wenig, aber irgendwo hat Galeria noch Gelder)
 
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Khaotik schrieb:
Da hast du ja schon deine Fehlerquelle.
Wenn etwas zu günstig ist um wahr zu sein, ist es das auch nicht. Denn nach genau solchen wie dir wird gesucht, die aus lauter Euphorie schnell bezahlen (und ggf. nicht mal beim ausländischen Konto skeptisch werden) und sich dann wundern, wenn ihr Geld weg ist.

Anschreiben und Abholung anbieten. Wenn dann nix kommt ist es 100% Fake.

Aber siehst du, deine Lektion hast du gelernt und 85€ sind noch ein verhältnismäßig günstiger Preis für diese Erkenntnis ;)
Vor diesem Erlebnis hätte ich ein änliches Vorgehen von anderen Leuten, genauso arrogant beantwortet.

Ich achte sonst immer auf die kleinsten Sachen, aber hier hat es micht total entschärft.

Meine Erklärung dafür ist, dass ich mich selbst verwirrt hab. Und zwar richtig. Dummerweise war die Kleinanzeigenanzeige genau die Kopie auf die Ebay Auktion welche ich vorher verloren hatte. Ich hatte mir die aber nicht mehr genau angeschaut, weil ich nur die Email gelesen hab, dass ich nicht mehr höchstbietender bin.
Deswegen kam mir die Anzeige erstmal grundlegend bekannt und vertraut vor. Das klingt erstmal komisch, war aber so. Ich dachte "ah der ist mit Preis runtergegangen, coool!"
Dann kommt allerdings hinzu, dass ich seit Wochen nach einem HP Proliant Server Gen 8 oder Gen 7 schaue und die Dinger aus Gen 7 ungefähr in der Preisklasse liegen und ich den verwechselt hab.
Deswegen ist mir der Preis von unter 100 Euro im Vergleich zu über 200 bei Ebay, nicht aufgefallen.

Von den Antworten her, wirkte es so als wenn ich mit meinem Vater schreibe, es kam nur eine Antwort pro Frage. Typisch für Leute 60 Plus und die Paypaladresse war von seiner Frau Trude ... das hat auch in mein Konzept gepasst.

Und es hat realtiv "normal" geschrieben. Nicht übernatuerlich genau, wie das Übersetzungsprogramme machen, sondern schon so änlich, als wenn wir hier schreiben.

Bspw. " ja das passt schon so!" ... deswegen meine Vermutung das hier auch mittlerweile AI genutzt wird.

Ja das klingt in Nachhin alles ziemlich dämlich und der Hauptfehler sahs bei mir vorm Bildschirm.

Also passt auf beim Kauf bei Kleinanzeigen usw. :)
 
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Hallo und frohe Weihnachten!

Was mich mal interessieren würde - (ich gebs zu ich bin faul und hab die AGBs nicht gelesen, Schande auf mein Haupt)

Wird man als privater Verkäufer, wenn eine Zahlung via Waren und Dienstleistungen erfolgt von Paypal wie ein Gewerblicher behandelt?
Sprich: als privater Verkäufer, schließe ich immer Widerrufsrecht, Garantien und Gewährleistungen aus.
Steht dann so auch bei Kleinanzeigen drin.

ist dies dann via Waren und Dienstleistungen anders? Sodass einem in dem Fall bei Zahlung über Waren und Dienstleistungen diese Verpflichtungen doch auferlegt werden?

Von meinen Bedingungen die entweder in der Beschreibung stehen oder zusätzlich über Kleinanzeigen kommuniziert wurden und dass ich privat und nicht gewerblich agiere, weiß Paypal dann aber nichts war jetzt mein Gedanke.

Bei dem Portal gute Frage ist man ja der Meinung , man würde Paypal um sein Geld betrügen, wenn man Freunde und Bekannte nutzt.
- das kann man wohl sehen wie man will, vielleicht ist es auch so. Jedoch wird Paypal sicherlich mittlerweile wissen, dass Freunde und Bekannte gerne als Zahlungsmittel für privatverkäufe genutzt wird und würde dem dann wohl zumindest versuchen entgegen zu wirken.

Ich persönlich kann mich mit dem Begriff Waren und Dienstleistungen nicht wirklich identifizieren. Auch wenn ich im Prinzip ja Ware anbiete und wenn’s auch nur ne kaputte Socke wäre.. dennoch fühle ich mich dabei nicht angesprochen da (wenn rechtlich vielleicht auch anders) dieser Begriff für mich nach Gewerbe klingt. Zu mal ich auch nicht einsehe Gebühren dafür zu zahlen, damit ein Käufer Käuferschutz bekommt, da es jedem jederzeit freisteht das angebotene abzuholen und zu inspizieren. Wer nicht kommen kann oder mag wird mir und meinen Bewertungen vertrauen müssen oder muss es halt lassen denn ich traue weder dem Kleinanzeigen noch dem PP Schutz wie hier auch schon angesprochen wurde.

Bisher waren meine Erfahrungen mit PP Waren und Dienstleistungen zwar positiv, dank ehrlicher Käufer. ABER diese Erfahrung war nicht freiwillig. Es passiert immer wieder, dass Käufer dann einfach ohne Absprache über Waren und Dienstleistungen zahlen.
Da fühlte ich mich dann auch ziemlich veräppelt. Musste beim ersten Mal als dies unfreiwillig passierte, sogar noch in Vorkasse gehen, weil Paypal den Betrag bis Erhalt der Ware einbehielt.
Vorkasse und Gebühren. - Ich war richtig sauer. Zwar hat alles geklappt aber der Käuferschutz (Gebühren) ging auf mich.

Wenn ich denn mal was von meinem Kram loswerde und dieses Thema auf den Tisch kommt, bieten die Nutzer meistens an, die Gebühren die mir angelastet werden auszugleichen , damit ich trotzdem auf den Betrag komme. Lustigerweise klappte das bisher bloß nie.

Ich bin wenn ich etwas aussortiere oder aus Platzmangel weggeben muss immer ehrlich und versende sofort weil soll ja weg :D und hätte dementsprechend auch nichts gegen ein wirklich ausgeklügeltes System das beidseitig absichert bei dem allerdings der Käufer jegliche anfallenden Gebühren zahlt, wenn er meint er braucht den Käuferschutz

Ich werde mich nun aber entschieden dagegen wehren dass anders als abgesprochen bezahlt wird. Ich hab da keine Lust mehr drauf. Natürlich könnte ich nur noch Abholung anbieten, das schmälert allerdings den Kreis der potentiellen Interessenten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, Corrasx, für mich, ohne Gewähr, ohne juristische Fachkenntnisse stellen sich die AGB von Paypal sehr klar dar, nachfolgend dann zitiert.



Rückbuchungen
Wenn Sie eine Zahlung in Ihrem Konto erhalten, schulden Sie uns den vollen Betrag
der Zahlung und unsere Verluste, die aus der Verarbeitung der Zahlung entstehen.
Dies kann unsere Haftung (einschließlich etwaiger Gebühren und Strafen) gegenüber
Dritten (einschließlich des Zahlers und seines Zahlungsquellenanbieters) einschließen.
Eine Rücklastschrift findet statt, wenn wir unser Recht ausüben, die oben genannten
Beträge von Ihrem Konto auszugleichen unter den Abschnitten Ausgleich Ihrer
Verbindlichkeiten in diesen Nutzungsbedingungen. Wenn Ihr PayPal-Guthaben in
einer bestimmten Währung nicht ausreicht, um den Betrag zu decken, den Sie uns in
dieser Währung schulden, können wir eine Währungsumrechnung von einem PayPal-
Guthaben in eine andere Währung durchführen, um den Fehlbetrag zu decken und Sie
für die Währungsumrechnung belasten. Das bedeutet z.B., dass, wenn Sie ein
Verkäufer sind, Beträge aus Zahlungen, die in Ihrem Konto eingegangen sind, von
Ihrem Konto abgezogen werden können, nachdem Sie verkaufte Waren oder
Dienstleistungen geliefert haben.
Eine Rücklastschrift kann stattfinden, wenn:
• wir dem Zahler eine Forderung unter Berücksichtigung eines Antrags auf
PayPal-Käuferschutz erstatten, den der Zahler gegen Sie gestellt hat.
• wir den Zahler oder seinen Zahlungsquellenanbieter (oder beide) entschädigen,
weil wir vom Zahler oder seinem Zahlungsquellenanbieter einen Anspruch auf
den Zahlungsbetrag im Rahmen des von diesem Zahlungsquellenanbieter
verwendeten Rücklastschriftverfahrens erhalten haben.
Zum Beispiel:
• Wenn der Zahler eine Kreditkarte für die Zahlung an Sie verwendet hat, kann
der Zahler eine „Rückbuchung“ durch den Kreditkartenanbieter durchführen
lassen. Der Kreditkartenanbieter, nicht wir, entscheidet, ob
Rückbuchungsforderungen umgesetzt werden. Weitere Informationen zu
Rückbuchungen finden Sie unter „Rückbuchungen vermeiden“ im PayPal-
Sicherheits-Center im Abschnitt „Sicher verkaufen“. Das PayPal-Sicherheits-
Center erreichen Sie über die PayPal-Website. Wir berechnen Ihnen
eine Gebühr, wenn Sie einen Rückbuchungsantrag erhalten.
• Wenn der Zahler ein Bankkonto für die Zahlung verwendet hat, können der
Zahler oder die Bank eine Rücklastschrift verfolgen.


Sprich wannimmer ein Zahler einen begründeten Anlass hat eine Zahlung bei seiner KK oder einfacher noch bank stonireren zu lassen/zurückzuholen wird gemäß AGB von paypal das Verkäuferkonto wieder belastet, so steht es in den AGB.
Heisst insbesondere für den Threadersteller hier ob Käuferschutz oder nicht, Waren und DIenstleistungen oder nicht, gemäß der AGB von Paypal kann der Käufer jederzeit die Zahlung rückbuchen lassen, doof ist er natürlich wenn er mit Guthaben zahlt.

Daher mein Tipp:
Immer nur mit Lastschrift bezahlen, wenn Ware nicht kommt wie beschrieben, ob gewerblich oder privat, genauso zurückbuchen lassen wie man es ohne PP bei der Bank machen würde und Paypal eben die Begründung liefern.
Wenn man im Recht ist bzgl. des Rückbuchungsgrund kann da imo nichts nachkommen weil alles andere fernab jeglichen BGBs ist, insbesondere der (Ver)käuferschutz.

Beispielhaft:
Ware beim Ali bestellt, Ali sagt für EU Käufer gelten deren Rechte, kostenlose Rücksendung.
Mangelhafte Ware kommt, keine kostenlose Rücksendung, PP Fall, PP sagt Ersatttung wenn Rückversand nach China.
Also nix BGB, nix Ali AGB, sondern blabla.
Da fackel ich nicht lange da ich ja die AGBS und Screenshots kostenlose Rücksendung geliefert habe und lasse bei der Bank zurückbuchen.
Will Paypal dann vor GEricht gegen seine eigenen AGBs klagen?
Never ever
 
Corrasx schrieb:
Wird man als privater Verkäufer, wenn eine Zahlung via Waren und Dienstleistungen erfolgt von Paypal wie ein Gewerblicher behandelt?
Ja und nein.
NEIN: Du bist weiterhin eine private Person und Privatkunde
JA: Der Käufer hat natürlich vollen Käuferschutz.

Corrasx schrieb:
Sprich: als privater Verkäufer, schließe ich immer Widerrufsrecht, Garantien und Gewährleistungen aus.
Steht dann so auch bei Kleinanzeigen drin.

ist dies dann via Waren und Dienstleistungen anders? Sodass einem in dem Fall bei Zahlung über Waren und Dienstleistungen diese Verpflichtungen doch auferlegt werden?
Was du bei Kleinanzeigen reinschreibst, interessiert Paypal nicht. Paypal interessiert sich bei streitfällen nicht mal für geltendes Recht. Die entscheiden wie es ihnen grade passt und meist im Sinne des Käufers.
Und nein, nur weil Paypal dir das Geld wieder abzieht (was du verhindern/rückabwickeln kannst, wenn du das Paypalkonto immer auf 0€ hältst), werden dir keine Rechtspflichten auferlegt.
 
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