Paypal Käuferschutz nur bei unbenutztem Artikel?

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Hi

mal eine kurze Frage in die Runde da ich beim schriftlichen in den Paypal Bedingungen nichts dergleichen gefunden habe:

Artikel beim großen Elektromarkt bestellt, kam nachverpackt an im lädierten OVP ohne Umverpackung und ohne Bedienungsanleitung.

Also erst einmal beim Händler gefragt wie es mit einer Wertminderung aussieht, Ergebnis war unbefriedigend, also ein Ticket über Paypal aufgemacht und den Zustand dokumentiert OVP als auch Ware.

Dann wollte man uns hier 10% nachlassen wenn das gerät denn funktioniert, also wurde es getestet, in dem Fall ein Pizzaofen.

Dieser heizt ungleichmäßig auf, die Heizspirale ist einseitig sozusagen der Burner und auf der anderen Seite/Hälfte bleibt die Pizza blass.

Also widerrufen, ob des offenen Paypaltickets will man uns auf der Hotline keinen Retourenschein erstellen dürfen, könnte nunmehr nur die Fachabteilung.

Paypal selbst bietet laut Telefonat einen Käuferschutzfall an, allerdings dürfte das Gerät dafür nicht benutzt sein, keine Gebrauchsspuren aufweisen?

Das lässt sic bei solch einem Artikel aber nicht vermeiden, selbst ohne Pizza alleine durch die 350-400 Grad beim Vorheizen hat sich der Pizzastein verfärbt.

Wer ist hier denn bissl in der Materie, gibt es irgendwo schriftlich in der Tat einen Passus dass Käuferschutz dahin wenn ausprobiert? Selbst wenn nachweislich mangelhaft? Doch eher nicht hm?
 
Auch PayPal muss sich an deutsches Recht halten und laut Widerrufsrecht darf man ein Produkt testen es darf nur eben nicht beschädigt sein oder erhebliche Gebrauchspuren aufweisen!
 
Wieder so ein schräger Fall. Eine Verpackung dient dem Schutz des Inhalts. Wenn diese beschädigt ist, dann ist das erstmal egal.

Man kauf etwas, prüft etwas und wenn es nicht in Ordnung ist, dann wendet man sich an den Verkäufer. Was zum Henker hat PayPal damit zu tun?
 
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Gegenfrage: warum auf das Kleingedruckte von PayPal ausweichen, wenn dir sowieso eine Reklamation freisteht, da der Artikel offensichtlich einen Sachmangel hat?
 
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Du hast 2 Wochen Rückgaberecht. Ganz einfach. paypal spielt sich hier als 2 Richter auf. Damals wurde entscheidung gekippt bzw ich hatte es leider auch schon. Paypal ist nicht mehr das was es mal war.

Habe damals dann auch gewonnen und verläufer und paypal haben eingelenkt. Nutze so gut wie es geht amazon pay bis paypal bankrott geht hoffentlich
 
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TheTrapper schrieb:
Auch PayPal muss sich an deutsches Recht halten und laut Widerrufsrecht [...]
Der Widerruf ist eine Sachen zwischen Verkäufer und Käufer. Der TE möchte den Käuferschutz über PP nutzen und das ist eine "ganz eigene Welt".
 
Ja genau. Wenn mir das belegte Brötchen vom Bäcker bezahlt mit meiner Visakarte nicht schmeckt oder der Käse gammelig war, dann wende ich mich natürlich als erste an die Bank meiner Visa Karte. Das ergibt Sinn.
 
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Die Frage die sich mir stellt was hat PayPal mit der Ware von einem Dritten zutun ? Das ist im Grunde genommen ein falscher Ansatz dein Problem zu lösen. Die Ware hat einen Mangel -> Händler. PayPal regelt die Geldabwicklung, ich kauf mir bei MindFactory doch nicht eine Grafikkarte und versuch dann über PayPal die RMA Abwicklung bzw. eine Wertminderung des Artikels für z.B. Spulenfiepen einzukippen :freak:.
 
BlubbsDE schrieb:
Ja genau. Wenn mir das belegte Brötchen vom Bäcker bezahlt mit meiner Visakarte nicht schmeckt oder der Käse gammelig war, dann wende ich mich natürlich als erste an die Bank meiner Visa Karte. Das ergibt Sinn.
da der Verkäufer ja kein Retourenlabel zur Verfügung stellen möchte wende(te) ich mich wohl an Paypal um dort im Rahmen des Käuferschutzes da der Artikel eh mangelhaft ist per Fotos zu dokumentieren

wohl auch in der Hoffnung der Händler kommt dann in die Puschen wenn ein Dritter die Bilder mit den Mängeln sieht

und dass der Artikel wohl nicht geht könnte sehr wohl mit der Nachverpackung/Transportschaden zu tun haben hm

somit ist bei Paypal halt auch alles dokumentiert wenn der Händler weiter zickt und man die Paypal Lastschrift stornieren lassen würde weil PP keinen Käuferschutz gewähren will

bzgl. TheTrapper


da ist ja dieses Wasserbettenurteil der BGH hat dem Kunden recht gegeben weil er das Bett nicht testen konnte ohne das Wasser drin war

ebenso kann man einen Pizzaofen der 400 Grad machen soll schwerlich testen ohne diese erreichen zu wollen,. dass dann schon der Stein schwarz und dreckig wird liegt wohl in der Natur der Sache zusätzlich zum Sachmangel

aber zurück zur Frage, kennt jemand einen Passus der nachlesbar ist von Paypal der den Käuferschutz auf unangerührte Sachen beschränkt?

ich lese lediglich Phrasen wie...kommt nicht an, kommt anders als beschrieben an, funktioniert nicht

und heizt ungleichmäßig auf, einseitig angebrannt, andere Hälfte käsig bleich ist für mich...funktioniert nicht
Ergänzung ()

Maex1 schrieb:
Die Frage die sich mir stellt was hat PayPal mit der Ware von einem Dritten zutun ? Das ist im Grunde genommen ein falscher Ansatz dein Problem zu lösen. Die Ware hat einen Mangel -> Händler. PayPal regelt die Geldabwicklung, ich kauf mir bei MindFactory doch nicht eine Grafikkarte und versuch dann über PayPal die RMA Abwicklung bzw. eine Wertminderung des Artikels für z.B. Spulenfiepen einzukippen :freak:.
natürlich nicht, aber wenn mindfactory die RMA verweigert bei einem Mangel ab Erhalt versuchst du doch auch Dein Geld wieder zu bekommen, respektive die Lastschrift zu stornieren weil/wenn weder MF noch PP sich an das BGB halten
 
Da passt alles wieder vorne und hinten nicht zusammen. Helfen wird man Dir hier nicht können. Da hast Du Dich wieder selber rein manövriert.

NutzenderNutzer schrieb:
also erst einmal beim Händler gefragt wie es mit einer Wertminderung aussieht, Ergebnis war unbefriedigend, also ein Ticket über Paypal aufgemacht und den Zustand dokumentiert OVP als auch Ware.

NutzenderNutzer schrieb:
da der Verkäufer ja kein Retourenlabel zur Verfügung stellen möchte wende(te) ich mich wohl an Paypal um dort im Rahmen des Käuferschutzes da der Artikel eh mangelhaft ist per Fotos zu dokumentieren
 
NutzenderNutzer schrieb:
kennt jemand einen Passus der nachlesbar ist von Paypal der den Käuferschutz auf unangerührte Sachen beschränkt?
Kannst du ja selber nachlesen -> https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Käuferschutz ist halt eine Entscheidung, die PayPal nach "sehen wir so oder so" fällt / fällen kann (überspitzt ausgedrückt) und die als letzter Ausweg im Streitfall gesehen wird:
Sofern Sie Konflikte nicht direkt mit dem Verkäufer klären können, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz zu stellen.
Und auch nicht unwesentlich
Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer [...] zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

Früher stand da noch deutlich drin, was Käuferschutz ist: Eine Kulanzentscheidung

Widerruf / Reklamation und Käuferschutz zu vermischen ist dann eine ggf. ungünstige Kombination, womit man beim Händler nicht gerade Pluspunkte sammelt.

Einfach um die fehlende Anleitung bitten und ggf. das Gerät reklamieren, wenn es nicht richtig funktioniert, wäre sicherlich der einfachere / stressfreie Weg für Käufer und Verkäufer gewesen.


NutzenderNutzer schrieb:
wenn mindfactory die RMA verweigert bei einem Mangel ab Erhalt versuchst du doch auch Dein Geld wieder zu bekommen, respektive die Lastschrift zu stornieren weil/wenn weder MF noch PP sich an das BGB halten
Sicherlich würde man sich das nicht bieten lassen wollen (sofern berechtigt), aber da ist eine Rückbuchung ganz sicher nicht der erste Schritt im Streitfall. Zumal der Verkäufer hier auch noch die Kosten für die Rückbuchung zu bezahlen hat.

Davon ab: Wo soll in dem Beispiel PP gegen irgendwas verstoßen haben? Damit wurde bezahlt und mehr nicht. Das Geld ist beim Händler, die Ware beim Käufer und der Zahlungsdienstleister ist "raus". PP selbst distanziert sich auch recht weit von allen Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer:
Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet: (Noch was zum RMA-Beispiel nachgetragen)
NutzenderNutzer schrieb:
natürlich nicht, aber wenn mindfactory die RMA verweigert bei einem Mangel ab Erhalt versuchst du doch auch Dein Geld wieder zu bekommen, respektive die Lastschrift zu stornieren weil/wenn weder MF noch PP sich an das BGB halten

Nein versucht man eben nicht, du bist mit dem Kauf einen Vertrag mit dem Händler eingegangen, du kannst nicht einfach einseitig dein Geld zurückholen. Klar das geht im Rahmen des 14 tägigen Rückgaberechts oder auch im Rahmen der Gewährleistung aber davon ist hier nicht die Rede. Wie gesagt der Ansatz das über PayPal zu klären wird vermutlich gar nichts bewirken. Wenn es keine Einigung mit dem Händler gibt -> Anwalt, wobei ich mir gar nicht so sicher bin ob du hier nicht auch in der Pflicht bist das gekaufte auf 100% funktionsweise zu testen. Im Nachhinein kann man ja viel behaupten und einen Schuldigen suchen.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Händler Kontakt aufnehmen und das vernünftig lösen, der Ton macht bei solchen Sachen die Musik, zum guten oder zum schlechten.
 
das gekaufte wurde ja getestet, dadurch hat es auch unvermeidbare Gebrauchsspuren

wenn ich bei der Bank ne SEPA storniere macht mir die Bank ja auch keinen Stress

Paypal ist und bleibt pro Händler, an denen verdienen sie schliesslich Millionen

ich fasse mal abschliessend zusammen:

im Rahmen des Käuferschutz Antrages wurde der Transportschaden per Fotos belegt

nunmehr entscheidet Paypal für mich wenn ich den Artikel auf eigene Kosten in neuem, unversehrten, einwandfreien Zustand zurück an den Händler schicke

Transportschaden/Fotos/dokumentiert vs Rücksendung in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten

finde den Fehler
 
Einfach mal die paypal Bedingungen selbst lesen und nächstes Mal nicht gleich einen Preis-Nachlass verlangen, wenn man es dann eh nicht behalten möchte.
 
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