savoy2k schrieb:
Du hast eigentlich recht...und auch ohne eigentlich. Aber muss bei Zivilklagen nicht immer eine Art Schaden entstanden sein? Ich mein letztendlich wurde jetzt alles entsperrt... die 18,50 sind auch gezahlt.
Du bist demnach nun nicht mehr selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen und scheidest deshalb als Klagebefugter aus.
Aber ich muss schon sagen: Hut ab vor Deiner Reaktion! Finde ich klasse!
So besonnen hätte bestimmt nicht jeder reagiert!
godapol schrieb:
Kann noch ganz anders in die Hosen gehen:
Habe gut gelacht bei Deinem verlinkten Fall, tatsächlich war das jedoch bloß eine Standardprozedur.
Das wurde für den Betroffenen nie wirklich gefährlich. Der Polizeibeamte war verpflichtet, jegliche Unregelmäßigkeiten zu melden, und ist dieser Pflicht nachgekommen. Selbstverständlich wird dann formell ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Staatsanwalt als entscheidungsberechtigte Person hat sodann erst gar kein Verfahren eingeleitet. Absolute Standardprozedur.
Es zeigt uns aber, dass bezüglich des Verwendungszwecks bei Banküberweisungen besser nicht gescherzt werden sollte... .
The_waron schrieb:
und eben auch das es für eine Privatperson einen enormen Aufwand bedarf PP vor ein deutsches Gericht zu zerren.
Und genau deshalb sollten Privatpersonen in solchen Fällen sich an Verbände wie die Verbraucherzentrale wenden, und nicht an ihren privaten Anwalt. Solche Verbände haben etliche eigene Juristen und darüber hinaus die finanziellen Mittel, um jeden Prozess bis zum Ende durchzuhalten.
Das tun viel zu wenige! Jeder denkt scheinbar, dass es schon andere machen werden.