Dominion schrieb:
In den USA erstreitet eine Privatperson einen Millionenbetrag gegen McDonalds, weil der Kaffee zu heiß war!
Und da ist eben der kleine, aber entscheidene Unterschied: In den USA können Anwälte nach dem Prinzip des "Contigency Fee" arbeiten oder zu deutsch Erfolgshonorar. Sprich, wenn der Anwalt den Prozess gewinnt gibts Geld, wenn nicht, dann nicht.
Darum können Privatpersonen in den USA gegen Giganten klagen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen, es muss sich nur ein Anwalt finden der das mitmacht und genau deswegen wird dort manchmal "James Mustermann" von einer Starkanzlei vertreten, nicht um der Gerechtigkeit genüge zu tun, sondern weil ein Erfolgshonorar immer an das Ergebnis gekoppelt ist und 20% von einer 100 Millionen Dollar Klage sind auch für den besten Anwalt eine Verlockung.
In Deutschland ist das nicht erlaubt, ein Anwalt muss sich an die Gebührenordnung halten, in Teilen darf er deutlich darüber gehen, aber umsonst oder auf reine Erfolgsbasis darf dich in Deutschland kein Anwalt vertreten. Dazu kommt in den USA noch die Möglichkeit der klassischen Sammelklage, wenn das Risiko für eine der berüchtigten Kanzleien zu hoch ist auf Honorarbasis zu arbeiten und nein, die Musterfeststellungsklage ist kein Äquivalent dazu.
Ja, man kann sich an Verbraucherzentralen wenden, doch das sind sehr langsame Mühlen und PP weiss wie sie diese fast in Zeitlupe mahlen lassen kann. Möchte ich als Verbraucher PP vors Gericht zerren muss ich mit mehreren Tausend € rechnen die ich vorschießen muss, anstatt umsonst oder für ein paar Dollar durch eine Sammelklage.