Paypal kritsches Wort benutzt

Dominion schrieb:
Das tun viel zu wenige! Jeder denkt scheinbar, dass es schon andere machen werden.
Das Problem ist die schiere Marktmacht solcher Player wie PayPal oder Amazon. Bist du von denen abhängig, weil online Geschäft, wirst du wahrscheinlich nichts unternehmen und alles machen um den Status quo wieder zu erlangen...

Bist du nicht von denen abhängig und es geht nur um eine Kleinigkeit, wie bei mir, spielt es für mich, für das Gericht und für den betreffenden Konzern wahrscheinlich keine Rolle.

Ich nutze PayPal nur für genau solche Zusammenkünfte in Freundeskreis. Ansonsten bezahl ich alles mit Kreditkarte... Aber ja, man könnte auch sagen fuck it, Zahl ich eben nächsten Tag per online Banking
 
Sogar Rossmann war betroffen von dem hier vorliegenden Problem! Die haben dann kurzerhand PayPal aus ihrem Onlineshop verbannt. War so um 2013 rum glaube ich.

Etliche kleine Geschäfte, die existenziell auf PayPal angewiesen waren (kleine Onlineshops, Spirituosenhändler, Tabakwarenhändler) haben durch das illegale Verhalten von PayPal ihre Existenz verloren.

Warum die EU-Kommission gerade in Sachen PayPal nicht zupotte kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Rechtsgrundlage liegt klar auf dem Tisch, wie auch vom LG Dortmund zutreffend ausgeführt.

Vielleicht - und hier liegt die Sache bei Euch allen - zu wenig Antragsteller!


Die Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit "Giganten" (Amazon, ebay, PP) ist aber meines Erachtens vor allem ein deutsches Phänomen. Erklären kann ich es mir nicht. Die unterfallen genauso deutschem Recht wie der Gebrauchtwagenhändler um die Ecke.

In den USA erstreitet eine Privatperson einen Millionenbetrag gegen McDonalds, weil der Kaffee zu heiß war!

Will sagen: Ganz häufig machen Verbraucher hierzulande nicht von ihrem Recht Gebrauch, weil sie große Konzerne in einem Rechtsstreit fürchten. Dafür gibt es zum einen Institutionen wie die Verbraucherzentralen, zum anderen ist die Angst in vielen Fällen unbegründet. Viele Leute denken, diese Konzerne würden mit ihrem Geld durch alle Instanzen ziehen und die Verfahrenskosten unerschwinglich in die Höhe treiben. In Wahrheit können sie es in den meisten, eindeutigen Fällen gar nicht, weil Berufung nicht zugelassen und Revision abgewiesen wird.

Ich kann hier nur jeden ermutigen, nicht so viel Angst vor einer rechtlichen Auseinandersetzung auch mit einem richtig großen Konzern zu haben!
 
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Dominion schrieb:
In den USA erstreitet eine Privatperson einen Millionenbetrag gegen McDonalds, weil der Kaffee zu heiß war!
Und da ist eben der kleine, aber entscheidene Unterschied: In den USA können Anwälte nach dem Prinzip des "Contigency Fee" arbeiten oder zu deutsch Erfolgshonorar. Sprich, wenn der Anwalt den Prozess gewinnt gibts Geld, wenn nicht, dann nicht.

Darum können Privatpersonen in den USA gegen Giganten klagen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen, es muss sich nur ein Anwalt finden der das mitmacht und genau deswegen wird dort manchmal "James Mustermann" von einer Starkanzlei vertreten, nicht um der Gerechtigkeit genüge zu tun, sondern weil ein Erfolgshonorar immer an das Ergebnis gekoppelt ist und 20% von einer 100 Millionen Dollar Klage sind auch für den besten Anwalt eine Verlockung. ;)

In Deutschland ist das nicht erlaubt, ein Anwalt muss sich an die Gebührenordnung halten, in Teilen darf er deutlich darüber gehen, aber umsonst oder auf reine Erfolgsbasis darf dich in Deutschland kein Anwalt vertreten. Dazu kommt in den USA noch die Möglichkeit der klassischen Sammelklage, wenn das Risiko für eine der berüchtigten Kanzleien zu hoch ist auf Honorarbasis zu arbeiten und nein, die Musterfeststellungsklage ist kein Äquivalent dazu.

Ja, man kann sich an Verbraucherzentralen wenden, doch das sind sehr langsame Mühlen und PP weiss wie sie diese fast in Zeitlupe mahlen lassen kann. Möchte ich als Verbraucher PP vors Gericht zerren muss ich mit mehreren Tausend € rechnen die ich vorschießen muss, anstatt umsonst oder für ein paar Dollar durch eine Sammelklage.
 
Du musst Paypal nicht vor Gericht zerren, die BAFIN als Einstieg reicht völlig aus und auch die Verbraucherzentrale kann sich vielleicht als nützlich erweisen, sein gesperrtes Konto schneller wieder frei zu bekommen wie im Eigenkampf!

Im Eigenkampf kann der Verbraucher (=privat) sich auch an sein zuständiges deutsches Gericht wenden und diese nehmen auch Klagen gegen Paypal an! Es muss also nicht mehr in Luxemburg geklagt werden!
 
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ThomasK_7 schrieb:
Du musst Paypal nicht vor Gericht zerren, die BAFIN als Einstieg reicht völlig aus und auch die Verbraucherzentrale kann sich vielleicht als nützlich erweisen, sein gesperrtes Konto schneller wieder frei zu bekommen wie im Eigenkampf!
Das ist korrekt und sollte man auch wahrnehmen, mein Kommentar bezog sich auch nur, wie schon zitiert, auf den US Vergleich.

ThomasK_7 schrieb:
Im Eigenkampf kann der Verbraucher (=privat) sich auch an sein zuständiges deutsches Gericht wenden und diese nehmen auch Klagen gegen Paypal an! Es muss also nicht mehr in Luxemburg geklagt werden!
Ja das ist zwar richtig, sollte man aber unterlassen, denn es gibt dafür wie du selbst geschrieben hast z.B. die Verbraucherzentrale, denn nicht vergessen: Eine Eigenklage kostet Geld, die Verfahrenskosten müssen im Vorfeld bezahlt werden und machst du Mist bei den Formalien, was einen Laien schnell mal passieren kann, hast du Geld bezahlt für nix, da dein Gericht den Antrag ablehnt.
 
Paypal ist in der EU ein luxemburgisches Unternehmen. Die Bafin hat damit nichts zu tun! Ihr müsst euch bei der luxemburgischen Bankenaufsicht beschweren. Die verlangen für die Beschwerde aber, dass ihr euer Anliegen erst an Paypal gemeldet habt und von einer obersten Stelle bei Paypal eine Antwort bekommen habt.
 
Die Bafin sieht das selber anders, wie Du auf deren Internetseiten selbst nachrecherchieren kannst (grenzüberschreitender Dienstleister (KI) gem. § 53b KWG)!
Den Einstiegslink hatte ich bereits 2x hier gepostet.
 
Da steht nichts von PayPal. § 53b KWG kannst du selbst lesen. Zitier den Absatz und Satz.
 
Ich kann doch auch nichts dafür, wenn Du zu stolz bist, bei der BAFIN Dir die Liste der überwachten Institute zu ziehen/anzusehen. :)
 
Es gilt trotzdem das Herkunftslandprinzip. § 53b Absatz 3 KWG regelt das. Musst ihn nur lesen. Die Bafin hat nur eine sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeit.
 
savoy2k schrieb:
Ich nutze PayPal nur für genau solche Zusammenkünfte in Freundeskreis. Ansonsten bezahl ich alles mit Kreditkarte... Aber ja, man könnte auch sagen fuck it, Zahl ich eben nächsten Tag per online Banking
Kommt immer drauf an. Man kann durchaus auch mal etwas bei unbekannten Shops bestellen. Da hat PP seine Berechtigung.

Es gibt gute Fakeshops, deren Ziel es unter anderem ist, deine KK-Daten zu erbeuten. KK-Zahlungen kann man zwar reklamieren, aber das ist keine Sache von einem Klick. Bei PP kann dir wenigstens niemand einfach so etwas abbuchen.

Dein Konto ist noch nicht freigeschaltet?
 
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"Kokain und Nutten" ging letzte Woche ohne Probleme. Schon interessant manchmal.
 
savoy2k schrieb:
Das Geld diente zur Begleichung meines Anteils an a) der Pizza und b) dem alkohlischen Getränk Havanna Club.
Zur Klarstellung: Es handelte sich dabei nicht um ein Produkt der gleichnamigen Marke "Havana Club" mit Sitz in Kuba, sondern um <XY Rum Cola Gemisch>, welches regional umgangssprachlich ebenso als "Havana Club" bezeichnet wird.
 
BeBur schrieb:
<XY Rum Cola Gemisch>, welches regional umgangssprachlich ebenso als "Havana Club" bezeichnet wird.
Ein Rum Cola Gemisch wird aber nicht als Havana Club sondern als Cuba Libre bezeichnet.
 
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alf420 schrieb:
Ein Rum Cola Gemisch wird aber nicht als Havanna Club sondern als Cuba Libre bezeichnet.
Da wo du wohnst vielleicht, aber da wo der TE wohnt wird es ja womöglich als "Havana Club" bezeichnet.

Da sitzt doch irgendein "Sachbearbeiter" der den ganzen Tag tickets abhandelt. Der hat da jetzt ein Ticket vor der Nase "embargo Stichwort als Verwendungszweck verwendet" und nun muss der nen Haken setzen bei "fehlerhafte Erkennung" oder bei "Kunde hat kubanische Produkte gekauft/verkauft".
Den interessiert, so mein Ansatz, null komma gar nicht die Glaubwürdigkeit der Erklärung im Detail der geht jetzt nicht hin und recherchiert das bei Google.

Paypal nennt das selber auch "Compliance Anfrage" was so viel heißt wie: Wir müssen aus Gründen den Haken setzen können, dass sie KEINE Produkte aus Kuba gehandelt haben über Paypal. Damit sie den Haken setzen können braucht es einfach eine Erklärung irgendeiner Art welche die Compliance erfüllt. Der konkrete Inhalt ist drittrangig und interessiert niemanden.
 
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Da spricht ein Mann der Praxis. So ist es halt wirklich. PayPal hat auf den Mist genau so viel Lust wie ihr
 
BeBur schrieb:
Da sitzt doch irgendein "Sachbearbeiter" der den ganzen Tag tickets abhandelt. Der hat da jetzt ein Ticket vor der Nase "embargo Stichwort als Verwendungszweck verwendet" und nun muss der nen Haken setzen bei "fehlerhafte Erkennung" oder bei "Kunde hat kubanische Produkte gekauft/verkauft".
Den interessiert, so mein Ansatz, null komma gar nicht die Glaubwürdigkeit der Erklärung im Detail der geht jetzt nicht hin und recherchiert das bei Google.
Sofern das wirklich manuell und nicht von irgendeinem Bot bearbeitet wird, dann ist es vermutlich sinnvoll die Begründung so kurz wie möglich zu halten. Längere Romane werden wohl kaum gelesen.

Das könnte ich mir gut als Studentenjob vorstellen. Abends noch 2 Stunden aus dem Homeoffice Haken setzen. Vermutlich wird das aber eher von Indien aus bearbeitet.
 
Ich habe nun beim Kauf eines indischen Saris auch eine Mail mit Auuforderung erhalten, zu klären, um was es sich bei dem Begriff ‚Sari‘ handelt.
Hat mich doch stark irritiert 😖, auch wenn Paypal wenige Minuten nach meiner Antwort die Sperre aufgehoben hat. Ist ja fast schon diskriminierend.

Klärung des Begriffs Sari:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sari_(Kleidung)

Paypal hat wahrscheinlich befürchtet, der stamme aus Pakistan oder Iran.
 
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