Paypal schaltet Rechtsanwaltsinkasso ein, jedoch keine Stellungnahme per Brief

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OscarDerKater

Gast
Hallo

Paypal hat mir zig e mails geschickt, dass ich mein paypal konto welches im minus ist auszugleichen habe.
Habe jedoch keine Stellungnahme per Brief seitens Paypal bekommen.
Habe daraufhin Geld auf mein Konto eingezahlt und Paypal zig fach angeschrieben, den ausstehenden Betrag abzubuchen, was jedoch nie Beantwortet wurde.
Dann bekam ich eine e mail seitens paypal, welche darauf hin wies, den Betrag "Heute"(05.12) auszugleichen.
Es wird in dieser e mail auch darauf hingewiesen, dass eine Überweisung bis zu 4 Werktage in anspruch nehmen kann(das wäre der 09.12)
Dann bekam ich heute eine E mail von einer Rechtsanwaltskanzlei mit Horrenden Gebüren.
Seitens der Rechtsanwaltskanzlei habe ich weder eine bestätigung von Paypal, dass sich Paypal nun von einer Rechtsanwaltskanzlei vertritt. Und ich habe keine Stellungnahme der Kanzlei per Brief erhalten.

Was soll ich machen ?
Mein Vater meint ich soll das Paypal Konto ausgleichen und kein geld an die Kanzlei schicken.
 
Dafür ist es wohl zu spät. Am Anwalt kommst du jetzt nicht mehr vorbei.
Da hättest du mal früher auf Papa hören sollen.
Der hätte dir dann auch erklärt, dass man solche Sachen schriftlich (z.B. Einschreiben) erledigt und nicht per Mail.
Sehe es als eine Lebenserfahrung an.
 
Paypal hat aber trotz das ein Guthaben auf den Konto war nicht abgebucht. Das kann man nachweisen und darauf würde ich mich berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
woodpeaker schrieb:
Dafür ist es wohl zu spät. Am Anwalt kommst du jetzt nicht mehr vorbei.
So ein Blödsinn.
Das ganze lässt sich ganz einfach klären. Einfach PayPal den offenen Betrag überweisen und dem Inkasso mitteilen, das die Forderung bereits beglichen ist.
 
WhiteShark schrieb:
Einfach PayPal den offenen Betrag überweisen
So wie ich das sehe hat der TO das Konto ausgeglichen es war ein Guthaben drauf. Paypal hätte nur abbuchen müssen, stattdessen haben sie einen Anwalt eingeschaltet. Glaube nicht das sie damit durchkommen.
 
Einfach PayPal den offenen Betrag überweisen und dem Inkasso mitteilen, das die Forderung bereits beglichen ist.

Der Anwalt will seine Kostennote beglichen haben.
Und nachdem er ein Schreiben geschickt hat ist er defacto aktiv geworden.
Hör doch auf den Leuten so einen Schmonsens zu erzählen, dadurch wird es für den TE nicht besser, ganz im Gegenteil, weil plötzlich aus einer gleich zwei Baustellen werden.

So wie ich das sehe hat der TO das Konto ausgeglichen es war ein Guthaben drauf.

Vorsciht Kronos, das sind immer subjektive Infos. Wenn man dann genau nachfragt, dann war es ganz knapp nach der Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:
woodpeaker schrieb:
Der Anwalt will seine Kostennote beglichen haben.
Die kann er sich jetzt von Paypal holen, zu dem Zeitpunkt wo der Anwalt eingeschaltet wurde war dass Konto des TO bereits gedeckt, Paypal hätte statt einen Anwalt einzuschalten nur abbuchen müssen. Der Fehler liegt eindeutig bei Paypal. Ich würde nichts bezahlen.
 
woodpeaker schrieb:
Der Anwalt will seine Kostennote beglichen haben.
Und nachdem er ein Schreiben geschickt hat ist er defacto aktiv geworden.
Es gibt eine Kostenminderungspflicht. Und die wurde, laut Schilderung des TE, nicht eingehalten.
Erstens kam erst vor 4 Tagen die Mahnung, zweitens hat der TE ja darauf hingewiesen, dass sie abbuchen sollen.

Und Inkassogebühren werden so gut wie nie eingetrieben, da die damit vor Gericht nur sehr schwer durchkommen wenn die Hauptforderung beglichen wurde.

Hör doch auf den Leuten so einen Schmonsens zu erzählen, dadurch wird es für den TE nicht besser, ganz im Gegenteil, weil plötzlich aus einer gleich zwei Baustellen werden.
Schmonsens ist eher gleich zu einem Anwalt zu raten, obwohl es keinerlei Grund dafür gibt.
Die wollen Geld, das heißt die müssten es einklagen. Vor der Klage ist ein Anwalt nur rausgeworfenes Geld.
 
Die Emails würde ich mir ausdrucken und aufheben.
 
So wie ich das sehe wollte der TE das PayPal die Forderung von seinem Bankkonto per Lastschrift einzieht und das geht natürlich nicht. Wenn ich jemandem Geld schulde, dann kann ich nicht sagen "Geld liegt auf meinem Schreibtisch, kannst kommen und es holen"
 
Pandora schrieb:
PayPal die Forderung von seinem Bankkonto per Lastschrift einzieht
Und selbst wenn, der TO hat Paypal wiederholt darauf aufmerksam gemacht denn Betrag abzubuchen, darüber gibt es Emails. Paypal hat stattdessen einen Anwalt eingeschaltet. Ich nehme mal an, dass Paypal den Zugriff auf das Konto des TO bereits hatte.
 
Geldleistungen sind prinzipiell Bringschulden.
Kein Gläubiger ist verpflichtet, per Mail angebotene Lasteinzugsermächtigungen, in bestimmt nicht korrekter formaler Form, akzeptieren zu müssen.

Der Rückstand muss ja irgendwie zu Stande gekommen sein. Geplatzte Lastschrift?
Dann ist dem Gläubiger nicht weiter zumutbar, immer neue kostenpflichtige Versuche zu unternehmen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Dann ist dem Gläubiger nicht weiter zumutbar, immer neue kostenpflichtige Versuche zu unternehmen.
Ich weiß nicht genau was ausgemacht war, ich nehme mal an das das Konto des TO die erforderliche Deckung nicht gehabt hat. Aber der TO hat das Konto ausgeglichen und Paypal wiederholt und nachweislich darauf aufmerksam gemacht den Betrag abzubuchen. Stattdessen wurde ein Anwalt eingeschaltet ich denke nicht, dass Paypal vor Gericht mit dieser Taktik durchkommt.

Edit:
Was hätte der TO sonst noch machen können um die Zahlung zu begleichen, er hat Paypal darüber informiert damit hat er seine Pflicht erfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
woodpeaker schrieb:
Der Anwalt will seine Kostennote beglichen haben.
Und nachdem er ein Schreiben geschickt hat ist er defacto aktiv geworden.

Eine Mail ist kein Schreiben. Diese muss der TE noch nichtmal bekommen haben... Ich finde auch die Mahnung von PayPal nur per Mail sehr suspekt.
 
Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, eventuell noch eine Stellungnahme per Mail an Paypal schicken, dass man die Anwaltskosten ablehnt. Denke nicht, dass Paypal wirklich klagen wird.
 
Öhm warum hast du es nicht direkt bei Paypal eingezahlt/überwiesen damit es auf dein Paypal Konto gutgeschrieben wird?
Dann wäre die Sache doch erledigt gewesen.

Hast du einfach mal die Paypal hotline angerufen?
 
KenshiHH schrieb:
Öhm warum hast du es nicht direkt bei Paypal eingezahlt/überwiesen damit es auf dein Paypal Konto gutgeschrieben wird?
Ich nehme mal an das der TO ein Lastschriftverfahren mit Paypal hatte, Paypal hat den Zugriff auf das Konto des TO gehabt, es hat aber die erforderliche Deckung gefehlt. Also hat Paypal den TO mit einer Mail abgemahnt, worauf der TO das Konto ausgeglichen hat, dann hat der TO Paypal wiederholt mitgeteilt das die Deckung des Konto vorliegt und sie den offenen Betrag abbuchen können. Das hat Paypal nicht gemacht sondern gleich einen Anwalt eingeschaltet.
Wäre schön wenn sich der TO mal wieder melden würde.
 
Aber der TO hat das Konto ausgeglichen und Paypal wiederholt und nachweislich darauf aufmerksam gemacht den Betrag abzubuchen.

Geldleistungen sind prinzipiell Schickschulden/Bringschulden.
Was ist an diesem Grundsatz nicht zu verstehen, zumal PayPal ihn mehrfach wiederholt darauf hingewiesen hat, dass der TE das Geld zu überweisen hat?
Wikipedia schrieb:
Nach einem Urteil des EuGH vom April 2008[5] ist eine Zahlung durch den Käufer nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Verkäufer den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auch tatsächlich durch Kontogutschrift erhalten hat.[6] Verzögerungen bei der Bearbeitung des Überweisungsauftrages durch die Banken, mit denen der Käufer nicht rechnen musste, können sein Verschulden ausschließen.[7] Der Käufer muss dafür sorgen, dass er seine Banküberweisung nicht nur rechtzeitig bei seiner kontoführenden Bank abgibt, sondern dass der Geldbetrag auch spätestens am Fälligkeitstag dem Verkäufer gutgeschrieben wird. Deshalb wird § 270 Abs. 4 BGB heute nur noch als Bestimmung über den Gerichtsstand aufgefasst, so dass dieser nach § 29 ZPO grundsätzlich der Wohnsitz des Käufers ist. Da auch das Urteil des EuGH nicht gilt, wenn einer der Beteiligten eine Privatperson ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung hier im Hinblick auf Verbraucher als Beteiligte entwickelt.
Das ist in allen Lebensbereichen so, bestimmt auch in Österreich/Wien.

Im Falle von PayPal kommt hinzu, dass man selber das eigene Paypalkonto nur durch Überweisung/giropay/Kreditkarte wieder "aufladen kann" (!!), nicht durch Lastschrift.Per Lastschrift kann man nur Paypal-Überweisungen an andere Paypal-Nutzer tätigen. Diese Unterscheidung ist vielen nicht bekannt, so auch dem TE und Kronos60.
Eigene Kontoaufladungen bei Paypal per Lastschrift sind systematisch gar nicht möglich, also lief der Zahlungsvorschlag des TE ins Leere. Sicherlich hätte man den TE darauf hinweisen können, aber nicht müssen. Hier zeigt sich die Serviceunfreundlichkeit von PayPal. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.
 
ThomasK_7 schrieb:
Diese Unterscheidung ist vielen nicht bekannt, so auch dem TE und Kronos60.
Ja da hast du wahrscheinlich recht, habe mich bei Paypal zu wenig ausgekannt und gedacht das ein Lastschriftverfahren möglich ist. *Asche über mein Haupt*:)
Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass ein Anwalt per Mail abmahnt.
Hier zeigt sich die Serviceunfreundlichkeit von PayPal
Ja, über Paypal habe ich auch nur wenig gutes gehört.

Bleibt nur die Frage offen, warum der TO gedacht hat, dass Paypal das Geld von seinem Konto abbuchen wird.
 
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