Paypal schaltet Rechtsanwaltsinkasso ein, jedoch keine Stellungnahme per Brief

An sich ist es wirklich ungewöhnlich für einen Anwalt, aber ein Schlupfloch gibt es doch: Vielleicht hat der TE eine signierte Mail bekommen.
Wäre eine Möglichkeit.

Aber wie so oft - dem TE hat es die Sprache verschlagen - schade eigentlich. Da will man helfen, kommt auch mal mit unangenehmen Sachen ums Eck und schon ist Funkstille.
Daran merkt man dann immer wie alt ein TE ist.
 
ThomasK_7 schrieb:
bestimmt auch in Österreich/Wien.

In Österreich mag es so sein, Wien würd ich da aber nicht gleich einschließen. Wien ist anders :P

woodpeaker schrieb:
aber ein Schlupfloch gibt es doch: Vielleicht hat der TE eine signierte Mail bekommen.
Wäre eine Möglichkeit.

Komplett egal, außer der TE hat eine entsprechende Mail Adresse, bei der er sich verpflichted diese regelmäßig abzurufen. Die gilt dann analog zum Briefkasten. Ist kostenpflichtig in D möglich soweit ich mich entsinne (oder zumindest geplant).
 
hallo7 schrieb:
Wien würd ich da aber nicht gleich einschließen. Wien ist anders :P
Ja ich bin da falsch gelegen, seid doch nicht gleich so hart mit mir.:D
 
ThomasK_7 schrieb:
Sicherlich hätte man den TE darauf hinweisen können, aber nicht müssen. Hier zeigt sich die Serviceunfreundlichkeit von PayPal. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.

Das ändert schon einiges. Es gibt eine Kostenminderungspflicht. Und durch einen Hinweis das eine Lastschrift nicht möglich ist, hätte man die Kosten für das Inkasso sparen können. Da dieser Hinweis nicht erfolgt ist, hat PayPal das Inkasso zu zahlen (die haben es ja beauftragt, obwohl keine Notwendigkeit bestand).

Daher einfach den offenen Betrag an PayPal überweisen und dem Inkasso mitteilen das die Forderung beglichen ist.
Dann abwarten was die antworten. Die werden die Inkassokosten natürlich trotzdem haben wollen, aber dem widerspricht man einfach und weißt auf die Kostenminderungspflicht hin.

Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass ein Anwalt per Mail abmahnt.
Das ist wirklich etwas ungewöhnlich. Aber spart halt Geld.

Aber wie so oft - dem TE hat es die Sprache verschlagen - schade eigentlich. Da will man helfen, kommt auch mal mit unangenehmen Sachen ums Eck und schon ist Funkstille.
Daran merkt man dann immer wie alt ein TE ist.
Der Thread wurde vor nicht einmal 4h eröffnet. Nicht jeder sitzt den ganzen Abend vor dem PC.
 
Eine frage bleibt noch offen, warum dachte der TO das Paypal sich per Lastschrift das Geld holen würde, einer Lastschrift muss man doch zustimmen entweder in elektronischer Form oder schriftlich mit einer Unterschrift.
 
Unauthorisierte Lastschrift geht auch, kann man halt 13 Monate zurückholen.

Aber ich schätze der TE hat bei PayPal seine Kontodaten hinterlegt und erwartet das die wie gewöhnlich von dort abbuchen.
Wenn ich irgendwo einen offenen Posten habe und diejenigen haben ein Lastschriftmandat, dann erwarte ich auch das die abbuchen.
 
woodpeaker schrieb:
Daran merkt man dann immer wie alt ein TE ist.
Ich bin erst 21 Jahre alt.
Der Thread wurde vor nicht einmal 4h eröffnet. Nicht jeder sitzt den ganzen Abend vor dem PC.
Fußball lief im TV :smokin:

Werde mich auf die Kostenminderungspflicht berufen und morgen Paypal den Betrag überweisen.

04.12.15
Hallo

Ich habe sie gebeten, meinen negativen Kontostand auf Paypal auszugleichen, da auf meinem Bankkonto 200€ verbucht sind und sie somit das Geld jederzeit abbuchen können.
Bitte buchen sie endlich die 144€ von meinem Konto ab.
Damit ich wieder Paypal nutzen kann.

Mit freundlichen Grüßen Der TE
Ein Tag später kam die Mail von Paypal dass ich sofort handeln müsse, da sie ansonsten einen RechtsanwaltInkassobüro einschalten, obwohl ich die e mail erst 2 tage später gelesen habe.
Da ich nicht jeden Tag meine e mails abrufe.

woodpeaker schrieb:
An sich ist es wirklich ungewöhnlich für einen Anwalt, aber ein Schlupfloch gibt es doch: Vielleicht hat der TE eine signierte Mail bekommen.
Wäre eine Möglichkeit.
(Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Stimmt das eigentlich, dass maschinell erstellte Dokumente eine art Gültigkeit haben ?
werden die Gebüren für das verfahren auch maschinell ausgerechnet oder was ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OscarDerKater schrieb:
Werde mich auf die Kostenminderungspflicht berufen und morgen Paypal den Betrag überweisen.
Schreibe denen, dass du irrtümlich geglaubt hast das sie das Geld von deinem Konto abbuchen können. Schicke Ihnen die Emails die du verschickt hast als Kopie gleich mit, und teile ihnen gleich mit das sie dich trotz der Mails die du verschickt hast nicht mitgeteilt haben, dass der offene Betrag direkt auf dein Paypal Konto einzuzahlen ist, und schreibe ihnen das du aus diesem Grunde die Mahngebühren als nicht gerechtfertigt erachtest weil sie die Kostenminderungspflicht nicht eingehalten haben.
 
Das ändert schon einiges. Es gibt eine Kostenminderungspflicht.
Wenn ein Vertragspartner, hier konkret Paypal, Lastschrift überhaupt nicht als Zahlungsart zulässt, dann hilft ein Verweis auf eine Kostenminderungspflicht überhaupt nicht!

Im übrigen ist eine Lastschrift für den Einreichenden (hier konkret PayPal) immer mit Arbeit = Kosten verbunden.
Mit einer Lastschrift würde man PayPal Kosten aufbürden und nicht mindern.
Es ist eine totale verquere Logik, wenn der Schuldner einem Gläubiger mit einem eigenmächtigen Lasteinzugszwang noch Mehrarbeit aufzwingen können soll. Wer so argumentiert, hat einfach keine Ahnung.
 
Ich bin erst 21 Jahre alt.

Fußball lief im TV

Ich empfehle dem TE entweder zu einem Anwalt zugehen, wenn er meint das das was bringe, oder zu zahlen.
Aber mit der Einstellung im Zitat hat er die Angelegenheit nicht mal im Ansatz in ihrer Wichtigkeit verstanden.
Auch denke ich, das er da nicht ganz den Ausführungen in den verschiedenen Antworten folgen kann - rein fachlich.
 
PayPal bietet ja prinzipiell lastschrift an. Nur halt nicht wenn das PayPal Konto einfach im minus ist.

Und wozu zum Anwalt? Derzeit gibt es nichts wobei der helfen könnte.
 
Wieso sollte PayPal in der Schuld stehen, wenn der TE eine Mail schreibt und PayPal bittet Geld von seinem Konto abzubuchen?
Das setzt voraus, dass der TE sein PayPal Konto mit seinem Bankkonto "verbunden" hat, da PayPal selbst (sofern mir bekannt) ansonsten keine Abbuchungsaufträge durchführen kann.

Das steht aber auch alles so in den AGBs, garantiert.
Du kannst lediglich auf Kulanz hoffen oder dir noch mehr Stress sparen und einfach bezahlen.

mfg,
Max
 
Und wozu zum Anwalt? Derzeit gibt es nichts wobei der helfen könnte.

Doch eine ganze Menge.
Erstens ist das hier kein Rechtsberatungsforum und zweitens spreche ich uns allen die letztlich entscheidende Qualifikation ab ihn in Rechtsfragen sicher zu leiten.

Werde mich auf die Kostenminderungspflicht berufen und morgen Paypal den Betrag überweisen.

Schon mal der falsche Weg und

Stimmt das eigentlich, dass maschinell erstellte Dokumente eine art Gültigkeit haben ?
werden die Gebüren für das verfahren auch maschinell ausgerechnet oder was ?

Er weiß überhaupt nichts mit den Begriffen anzufangen.

So können aus 100 Euro schnell 500 werden.

Und eine Erstberatung beim Anwalt kostet nichts und wenn er Rechtsschutz hat, dann kostet ihn der Rest auch nichts.
 
woodpeaker schrieb:
Und eine Erstberatung beim Anwalt kostet nichts

Du schreibst relativ vages Zeug, dass ihm auch nichts hilft aber diese Info ist schlicht falsch. Das kommt auf den Anwalt an und sollte auf jeden Fall vorher angefragt werden, falls man sich dazu entschließt.

In der öffentlich einsehbaren Gebührenordnung für Anwälte ist bestimmt, dass die Kosten der Erstberatung beim Anwalt für ‘Verbraucher’ zwischen 10 und 190 Euro netto betragen können, hinzu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
 
Wegen einer einfachen forderung muss man nicht zum Anwalt. Das ist pure Geld Verschwendung.
Anwalt bringt erst was wenn die das Geld einklagen wollen.
Der Anwalt kann auch nur der Forderung widersprechen.

Und der Weg mit Kostenminderungspflicht ist sicher nicht falsch. Hat bei mir auch schon funktioniert.

Hilfestellung und Tipps geben ist übrigens keine Rechtsberatung.
 
whiteShark schrieb:
PayPal bietet ja prinzipiell lastschrift an. Nur halt nicht wenn das PayPal Konto einfach im minus ist.
Du kannst Dein Konto bei Paypal mit Lastschrift auch nicht aufladen, wenn Du nicht im Minus bist!

Du hast einfach nicht verstanden, dass Überweisungen auf eigenes Paypalkonto und Überweisungen an Dritte über PayPal etwas grundverschiedenes sind.

Und der Weg mit Kostenminderungspflicht ist sicher nicht falsch. Hat bei mir auch schon funktioniert.
Wenn etwas bei Dir funktioniert hat, dann wohl auf dem Wege der Kulanz und nicht wegen der Kostenminderungspflicht, wenn sie sachlich gar nicht gegeben ist.


Natürlich sollte der TE, sofern die Paypalforderung überhaupt gerechtfertigt ist, diese schnellstmöglich überweisen. Abwarten was weiter passiert, kann er dann immer noch und ein Brief an das Inkassobüro mit der Schilderung aus seiner Sicht kann auch nicht schaden. Es hilft vielleicht nur nicht in Bezug auf die bereits entstandenen Inkassoforderungen.
 
Ich hab hier auch noch für den TE interssante Informationen (falls er die noch nicht selbst gefunden hat).

http://www.juraforum.de/forum/t/paypal-inkasso.404388/

Die Ausführungen dort klingen logisch, Problem ist wohl wirklich das ein Zahlungsverzug bereits mit dem Platzen der Lastschrift eintritt und somit wohl weder Zahlungsaufforderung noch Mahnung nötig sind um ein Inkassobüro zu beauftragen.

Damit können die Forderungen von der Rechtsanwaltskanzlei durchaus gerechtfertigt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hallo7

Du schreibst relativ vages Zeug, dass ihm auch nichts hilft aber diese Info ist schlicht falsch. Das kommt auf den Anwalt an und sollte auf jeden Fall vorher angefragt werden, falls man sich dazu entschließt.

Stimmt so nicht ganz, ist aber auch nicht ganz falsch. :)

Die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Erstberatung war bereits mehrfach Thema vor verschiedenen Gerichten. Unmittelbar vor der aktuellen Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welche am 01.01.2014 in Kraft getreten ist, entschied bspw. das Landgericht Essen mit Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 4 O 226/13), dass eine kostenlose Erstberatung zulässig sei. Als Begründung führte es zwar § 49b BRAO an, nachdem solche Vereinbarungen bzw. Forderungen von Gebühren und Auslagen unzulässig sind, die unterhalb der Vorgaben des RVG liegen. Allerdings gebe es seit der RVG-Reform mit Wirkung vom 01.07.2006 keine bestimmten gesetzlichen Gebühren für außergerichtliche Beratungen mehr, sodass in diesen Bereichen eine entsprechende Gebührenvereinbarung keinen Verstoß gegen § 49b BRAO nach sich ziehen könne.

Der Anwaltsgerichtshof NRW schließt sich den Ausführungen des LG Essen mit Urteil vom 09.05.2014 (Az.: 1 AGH 3/14) an und fügt mit Rückgriff auf die aktuelle RVG-Reform hinzu, dass mit dem neuen Wortlaut des § 4 I S. 3 RVG Pro Bono-Tätigkeiten nun grundsätzlich erlaubt seien. Das gilt selbstverständlich auch für die Erstberatung.

Also wie du siehst hat sich da etwas getan. Unabhängig davon kann ich dem TE nicht abnehmen einfach mal selbst in der Sache tätig zu werden und so was altmodisches wie ein Telefon zu nehmen und sich aus der virtuellen Welt herauszubegeben und im RL mal ein paar Worte mit realen Menschen zu wechseln und einfach mal zu fragen. ;)

Natürlich sollte der TE, sofern die Paypalforderung überhaupt gerechtfertigt ist, diese schnellstmöglich überweisen.

Aber, wie schon von mir geschrieben, ist er damit ewig zu spät und seinen Score hat er damit für die nächste Zeit auch versenkt.
Er rennt jetzt dem ausfahrenden Zug hinterher. Zahlen soll er natürlich, aber damit ist das Restprogramm nicht erledigt.
Und die Frage bleibt, ob PP überhaupt noch etwas mit ihm zu tun haben wollen?
 
woodpeaker schrieb:
@hallo7
Stimmt so nicht ganz, ist aber auch nicht ganz falsch. :)

Nein, deine Aussage bleibt falsch. Nur weil etwas kostenlos sein kann, ist es nicht kostenlos und du hast geschrieben "[...] eine Erstberatung beim Anwalt kostet nichts[...]".
 
Bei Verzug kann zwar auch direkt und ohne Mahnung ein Inkasso eingeschaltet werden, aber wegen der Kostenminderungspflicht werden die auf den Inkasso kosten idr sitzen bleiben.

Die Kostenminderungspflicht ist auch hier gegeben. Denn PayPal bucht Forderungen prinzipiell per Lastschrift ab. Mandat ist folglich vorhanden.
Da ist es nur logisch das man als Schuldner davon ausgeht das die abbuchen.
Dies wurde sogar PayPal mitgeteilt und die haben die Mails einfach ignoriert und damit gegen die Pflicht verstoßen.

Ich würde wetten das Inkasso wird die Kosten nicht einklagen, den die wissen das sie da schlechte Karten haben. Vermutlich kommt nicht mal ein Mahnbescheid, sondern nur paar bettelbriefe.


Btw falls mit Score der Schufa Score gemeint ist, da gibt es keinen Eintrag solange die Forderung nicht tituliert ist. Da braucht man keine Angst haben.
 
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