Paypal und die Fallstricke der Falltypen?

Einfallslos2023

Lieutenant
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Hi,
mir fällt gerade mal auf dass ein Paypal Fall ja noch kein ANtrag auf Käuferschutz ist, war dem schon immer so?
Man "meldet" etwas und schreibt den Händler in Paypal an, das läuft in Konfliktlösungen dann als Fall, man kann den Falltyp ändern, Käuferschutz beantragen, was man sogar binnen 20 Tagen muss sonst ist der Fall gemäß FAQ zu und es kann kein Käuferschutzfall mehr draus werden.
War das schon immer so?
Der geneigte Käufer denkt bei der Auswahl eines Falls samt Problem und Nachricht an den Händler ja damit wäre der Käuferschutz beantragt, ist er aber gar nicht.
Und wenn man das nicht frühzeitig merkt weil man hin und her schreibt hat Paypal nach 20 Tagen dann den Käuferschutzumschifft udn Ruhe im Karton?

Böser Fallstrick, das war doch früher nicht so?
 
Einfallslos2023 schrieb:
Hi,
mir fällt gerade mal auf dass ein Paypal Fall ja noch kein ANtrag auf Käuferschutz ist, war dem schon immer so?
Gab & gibt genug Transfers, wo der Käuferschutz nicht greifen würde. Ein "Paypal Fall" ist erst einmal die Bitte um Vermittlung in einer Sache, die die für eine der beiden Parteien nicht zufriedenstellend gelaufen ist.

Wer im Recht oder Unrecht ist, interessiert an dem Punkt noch keinen.
 
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Also als Fall ohne Käuferschutz schaut da PP imo gar nicht rein, viel mir nur auf weil tagelang keine Antwort vom Händler kam, ja warum auch wenn es kein Käuferschutzfall ist, ist ja nur ne Unterhaltung.
Und nach 20 Tagen hat es der Händler bei PP ausgesessen in punkto etwaiger Käuferschutzfall und PP sagt dann auch jetzt nicht mehr.
Dann sollen sie es doch PP Unterhaltung und nicht Fall nennen.
 
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Also, es ist tatsächlich etwas verwirrend bei PP, aber im Gegesatz zu "anderen" funktioniert es wenigstens relativ reibungslos, solange man 2 Goldene Regeln befolgt. Ich melde im Fall der Fälle immer erst ein "Problem" mit genauer Beschreibung natürlich. Immer eine Woche später [meistens melden sich die VK eh nicht] gehe ich nicht auf "Falltyp ändern", sondern auf Konflikt melden. Da aktualisiert man kurz den Status, wie zB das immernoch keine Ware rein ist und auch keine Reaktion des VK zB, und ganz wichtig der Satz, das man hiermit einen Antrag auf Käuferschutz stellt. InR dauerts keine 10 Minuten und es kommt eine Fallentscheidung, insbesondere wenn der VK sich nicht gemeldet hat.
Mit der vor ca 20 Minuten waren das bei mir nun 5 Fälle seit Anfang 22, die alle zu meinen gunsten Entschieden und inkl. Käuferschutzgebühr [was andere einfach einbehalten] zurück erhalten habe.
 
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Käuferschutzgebühr?
Wo wird die denn erwähnt?
Und Antrag auf Käuferschutz wird doch eigentlich schon mit Schritt 2 erklärt?

Zumal keine Ware rein ja simple ist, nicht wie beschrieben dann eher nicht(
 
PP und Käuferschutz sind ein purer Witz, hatte anfang diesen Jahres einen Fall und das Ende; keine Ware, Geld weg und von PP eine echte Top aussage...

Wenn Sie mit dem Kauf nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an den Händler.

Wurde von PP direkt geschlossen mit der Nachricht, seitdem bezahle ich lieber per SEPA Lastschrift und warte einen Tag länger. :rolleyes:
 
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ja die Krux an der Sache ist wohl dass man im Zweifelsfall, sollte man eine Lastschrift über PP zurückbuchen weil man im Recht ist aber es bei PP nicht so läuft, dann hat man statt mit dem Händler eben mit PP Spaß.
Denke auch SEPA ist da besser, wenn man regelmäßig seine Auszüge kontrolliert kann ja eigentlich auch nichts in die Hose gehen?
 
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Klar, wo die Abfrage kommt "strittiger Betrag", gibt man logischerweise den vollen Betrag inkl der zuvor gezahlten Gebühren an.
 
Du zahlst als Käufer keine Gebühren. Wenn ein Artikel 100 EUR kostet, dann bezahlst du auch nur 100 EUR über PayPal an den Händler. Die Gebühren holt sich PayPal vom Verkäufer, unabhängig ob du einen Käuferschutzfall meldest oder nicht. Und natürlich solltest du 100 EUR als Streitwert angeben, wenn du keine Ware erhalten hast. Alles andere wäre unlogisch.
 
Ahso, ok, zum Verständnis hätt ich wohl noch dazu schreiben sollen das ich selbstständig bei jedem Kauf und beim "Verhandeln" selbst die Gebühren mit übernehme, also selbst mit Aufschlage.
 
Also ich hatte bisher einen Fall bei PP und hab da die Mail Kommunikation hingeschickt und den Ablauf chronologisch beschrieben und hab dann recht zügig mein Geld wieder bekommen. Der Händler hat mir einen Verstärker nicht geschickt und telefonisch von Hackerangriff gefaselt und mich vertröstet und dann nicht weiter reagiert.
 
Fun fact:
Den FAQ von PayPal nach frieren die den strittigen Betrag beim Verkäufer ein wenn ein Käuferschutzverfahren eröffnet wird.
Nutzt der Käufer Bezahlung nach 30 Tagen ist er der Aussage von PayPal nach auch bei einem laufenden Käuferschutzverfahren zur Begleichung verpflichtet.
Was imo zu einer unzulässigen, da doppelten " Bereicherung" PayPals führen würde und unzulässig sein dürfte?
 
Einfallslos2023 schrieb:
Was imo zu einer unzulässigen, da doppelten " Bereicherung" PayPals führen würde und unzulässig sein dürfte?
Wieso das?
Nur weil du bei einem Vertrag sagst, dass dir ggf was nicht passt, bist du ja nicht einfach aller Pflichten entbunden. Deine Pflicht ist zu zahlen, der Händler eine Ware zu liefern. Er hat das Recht auf Nachbesserung, entsprechend musst du auch zahlen.
Du bekommst ja dein Geld zurück, wenn entschieden wird, dass du Recht hast.
 
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Da liegt ja schon dein böser Fehler, Paypal (Entscheidungen) sind rechtlich nicht bindend was das betrifft.
 
Hier ist Recht im Sinne des PayPal-Käuferschutzes gemeint. Was aus dem Kontext auch klar wird. Genauso wie jedem klar sein muss, dass ein Zahlungsdienstleister keine Rechtsinstanz ist.

Ich frag mich gerade, welche Agenda du verfolgst? Dir gefällt PayPal und deren Bedingungen nicht? Dann benutz es halt nicht. Gibt ja genug andere Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsdienstleister.
 
Na ich überlege noch.
Bei klarer Sachlage, Artikel nicht erhalten, sollte alles ja kein Drama sein.
Wenn es jedoch in Richtung mangelhaft geht und Auslegungsspielräumen hat man am Ende zwei Parteien an der Backe, den Händler und Paypal, da Paypal ja den Kaufbetrag einzieht.
Wenn ich Google richtig verstehe ist die Forderung des Händlers in dem Moment wo Paypal den Einzug verfolgt an Paypal abgetreten?
Buche ich (im Recht) bei der Bank eine Lastschrift zurück ist die Bank außen vor, buche ich bei der Bank eine Paypal Lastschrift zurück ist Paypal nicht au0en vor sondern ein Gläubiger.
Ob man nun im Recht ist oder nicht ist Paypal dann egal und man hat also das Problem mit dem Händler und Paypal.
Das meinen Test und VZ wohl mit Schutz auf den ersten Blick.

Somit bleibt unterm Strich dann doch der (bewusste) Einkauf bei soliden Händlern per Rechnung/SEPA oder allenfalls noch KK die optimale Wahl.
 
Einfallslos2023 schrieb:
Somit bleibt unterm Strich dann doch der (bewusste) Einkauf bei soliden Händlern [...]

Das sollte man unabhängig vom Zahlungsweg eh immer. PayPal & Co. sichern eben nicht jeden Blödsinn ab.
 
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So, kurze Rückmeldung, also PP....braucht man nicht wirklich
Artkel online geordert, unzufreiden, beim Händler vor Ort gegen Quittung abgegeben, Erstattung dann wie bezahlt, also per Paypal
keine Erstattung nach 3 Wochen, also bei paypal die Quittung Rückgabe vor Ort hochgeladen da keine Antwort vom Händler
Paypal 5 Tage später....wir haben den Verkäufer um weitere Informationen gebeten

was sollte der bitte antworten? dass die Quittung der Rückgabe gefakt ist dass man dort erst rückfragt?

Käuferschutz den keiner braucht
 
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