Strittiger Betrag falsch bei Paypal, was nun?

floTTes schrieb:
aber bissl Empathie
Wir sind doch hier nicht in einer Selbsthilfegruppe...
Mal ein bisschen weniger Pathos vielleicht?
Es geht hier um einen geringen Betrag, den jemand versenkt hat. Dafür muss man jetzt wirklich kein so Fass aufmachen, als wären hier alle bösartige Sadisten die sich über das Leid des TEs erfreuen.
 
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Der TE mag "Fehler" gemacht haben, aber ein falscher Eingabebetrag sollte sich korrigieren lassen.
Lehrgeld beim Opfer. Der "Täter" kommt indessen davon TE.

"Automatisierte Einzelfallbearbeitung" kann echt Nerven kosten: Rufnummernmitnahme, Leitungsdrosselung, Streitbeträge, Sondertermine ... um nur ein paar zu nennen. Die 80€ mögen kaum weh tun, Verlust an Nerven und Zeit schon.

wechseler schrieb:
Der letzte derartige Fall ging bei mir ohne weitere Umschweife direkt ins Beschwerdeverfahren bei der Netzagentur.
Die haben sogar ein Online-Formular. Na das ja ein Ding. Danke für den Hinweis!

rg88 schrieb:
Mal ein bisschen weniger Pathos vielleicht?
Hätte das nicht auf meiner Seite der Argumentation stehen müssen? :freak:
Mit einem simplen "Schade" hätte sich hier niemand einen Zacken aus der Krone gebrochen.

CyrionX schrieb:
ja, das war Lehrgeld, damit ist er aber ganz bestimmt nicht einzige hier, der das je zahlen musste.
Bei meinem gezahlten Lehrgeld müsste ich mittlerweile Professor für Lebenskunde sein. :evillol:

Stormfirebird schrieb:
Cooler rant, wenn es paypal direkt nicht kann wie soll dann jemand hier weiter wissen?
Ich habe es nochmal gelesen. Der TE berichtet ziemlich nüchtern über den Hergang und räumt eigene Fehler ein. Von "Rant" keine Spur.

Sephirothnova,
echt schade. Von hier wird dir leider keiner helfen können. Hoffentlich kannst du diese unangenehme Sache bald hinter dir lassen.
 
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@floTTes
Nett gemeint aber vergiss es, sowas kennen die meisten Leute hier im Forum nicht.
Eigentlich hätte man fast alle Beiträge direkt versenken können :daumen:
 
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Verstehe jetzt nicht, was das Gewese hier im Thema soll. Der "Käuferschutz" ist doch kein Inkassobüro, sondern ein Komfortfeature. Das muss (!) man nicht nutzen, man kann immer seinen Anspruch direkt einfordern! Der OP hat seinen Artikel zurückgeschickt und über den Zahlungsdienstleister (warum ist egal) einen Teilbetrag erhalten, jetzt fordert er halt den restlichen Betrag mit Forderungsaufstellung direkt beim Schuldner ein.

Anwalt braucht er nicht, aber die eigenen Auslagen kann er auf die Summe selbstverständlich draufschlagen. Den Zeitaufwand gibt es nicht für lau. Und wer so etwas Simples nicht ohne Hilfe hinbekommt, hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren. Da es unter 600 € sind, geht die Sache halt maximal bis zum Amtsgericht. Wenn der Schuldner das so will, zahlt er halt am Ende 400 € beim Gerichtsvollzieher für 80 € Forderungssumme. Geht ja jedem Spinner, der seine Handyrechnung nicht bezahlt hat, exakt genauso.

Natürlich sollte man vor der Beitreibung schon mal ein Blick ins öffentliche Schuldnerverzeichnis werfen, ob der Betroffene überhaupt pfändbar ist.

floTTes schrieb:
"Automatisierte Einzelfallbearbeitung" kann echt Nerven kosten: Rufnummernmitnahme
Nur wenn man bereit ist, sich damit überhaupt auseinanderzusetzen. Der letzte derartige Fall ging bei mir ohne weitere Umschweife direkt ins Beschwerdeverfahren bei der Netzagentur. Wenn so eine Portierung schiefläuft und mir irgendein Computer schreibt: "Lieber Kunde, jetzt müssen SIE aktiv werden, weil WIR das vergeigt haben", dann ist genau das mein nächster Schritt. Wer als Netzbetreiber keinen Ärger mit Regulierungsbehörden möchte, hat Prozesse, die das vorher abfangen und mich erst gar nicht mit den selbstverursachten Problemen belästigen. Entweder ich lese "Da hat was nicht geklappt, wir kümmern uns drum", oder die zuständigen Behörden kümmern sich drum, notfalls mit Bußgeldbescheiden.
 
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floTTes schrieb:
Lehrgeld beim Opfer. Der "Täter" kommt indessen davon.
Solange man die Sache nur von einer Seite kennt, weiß man noch gar nicht, wer ‚Täter‘ und wer ‚Opfer‘ ist.
Sephirothnova schrieb:
Der Artikel war nicht so, wie beschrieben
Das kann ja vieles heißen. Zwei schwer fotografierbare Kratzer auf der Rückseite, die der Verkäufer bei einem gebrauchten Artikel als üblich ansieht, der Käufer aber nicht oder ein erheblicher Funktionsmangel, alles möglich.
 
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Incanus schrieb:
Solange man die Sache nur von einer Seite kennt, weiß man noch gar nicht, wer ‚Täter‘ und wer ‚Opfer‘ ist.
Ergab es sich nicht aus dem Victim Blaming, wer "Opfer" ist? :evillol:

Text geändert.
 
der Verkäufer hat seine Ware und du hast nur einen Teil deines Geldes, alles ziemlich blöd gelaufen aber eigentlich hast du Anspruch auf das restliche Geld.

Ich würd dem Herren nochmal schreiben und darauf hinweisen, dass es dir ums Prinzip geht und du keine Scheu hast davor, zur Polizei oder zu einem Anwalt zu gehen. PayPal und ebay helfen dir auf jeden Fall nicht mehr.

Bedenke: Dir ist das "System" zwar jetzt zum Verhängnis geworden aufgrund deiner eigenen Fehler aber es ist essentiell, dass dieses System möglichst strikt funktioniert. Nur so kann man den höchsten Grad an Fairness garantieren
 
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Selbst Schuld. Abhacken und vergessen.
Evtl. kannst du den Verkäufer nochmals anschreiben, ob er dir das restliche Geld noch überweisen möchte. Man kann ja auf seine "Ehrlichkeit" etwas herum reiten.

Leider kann man sowas nie vergessen. Ich spreche da aus Erfahrung. Mir hat auch schon jemand ein defektes Headset bei ebay verkauft. In der Beschreibung stand "wie neu", allerdings sah das Kabel aus, als wäre ein Bürostuhl 50x darüber gefahren und das Kabelmantel war an mehreren Stellen komplett offen und an einer Stelle waren sogar die inneren Drähte teilweise abgetrennt. Das sah man auf den ersten Blick und das Mikrofon hat dann nicht funktioniert. Der Verkäufer hat sich dann mit mir gespielt, wollte erst zurück nehmen und dann plötzlich doch nicht mehr. ebay wollte mir nicht helfen. Fazit: Pech gehabt, 20 Euro Lehrgeld bezahlt
 
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Melde dich bei eBay und lass es darüber laufen, um das ganze Geld eventuell wieder zu bekommen.
 
floTTes schrieb:
Die 80€ mögen kaum weh tun
die tun überhaupt nicht weh. Das ist die Lösung, die der TE ursprünglich haben wollte, aber vom Verkäufer abgelehnt wurde. Warum er dann im Nachgang die Meinung geändert hat, ist nicht nachvollziehbar.

Sephirothnova schrieb:
wollte dem Verkäufer das Angebot machen, dass er ein Teil des Kaufbetrags mir zurückzahlt und damit die Sache gutheißen.

Leider hat er sich nicht damit einverstanden gefühlt

Das hier ist für mich auch erstmal nur die thematische Einleitung.
Die erste Frage im Startpost lautet:

Sephirothnova schrieb:
Was wäre, wenn ich ein Artikel für mehrere Tausend € gekauft hätte und als Strittiger Betrag ich 0€ oder 0,01€ angegeben hätte, aus Versehen

Ich vermute mal, hier hätte man viel früher ansetzen müssen. So einen Fehler sieht man ja schnell, wenn man da einen viel zu niedrigen Betrag eintippt. Du hast ja bewusst den gewünschten Differenzbetrag eingegeben, weil du initial auch diesen zurück wolltest.
Du hast nur im Prozess deine Meinung geändert, dass du doch lieber alles zurück willst.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Verbraucherzentrale einschalten. Neuen Paypal Fall aufmachen und da reinschreiben dass du mit nem echten Menschen sprechen willst.
Ansonsten ginge noch, falls Paypal automatisch von deinem Bankkonto abbucht, die Abbuchung rückabzuwickeln. Dafür müsstest du zur Bank. Dein Paypal Konto ist danach allerdings weg.
Weg ist das danach nicht, aber es steht in den roten Zahlen und bis das ausgeglichen oder geklärt ist, wird da erstmal nichts mehr mit gemacht werden können da jede eingehende Zahlung Verrechnet wird.
 
h00bi schrieb:
die tun überhaupt nicht weh. Das ist die Lösung, die der TE ursprünglich haben wollte, aber vom Verkäufer abgelehnt wurde. Warum er dann im Nachgang die Meinung geändert hat, ist nicht nachvollziehbar.
naja, er wollte diesen Teil zurück UND das Produkt, also als Nachlass.
und hat das Produkt zurück geschickt.
:D
Naja, das ist halt dann nicht mehr logisch.
 
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talika schrieb:
eBay "KANN" den Fall schließen. Aber soweit ich den TE verstanden habe, hat er offiziell nicht mal einen Fall bei eBay offiziell eröffnet?

Das 'kann' wird zu einem 'wird' werden, weil eBay den PayPal-Fall gegen sich hat und hier eine Entscheidung vorliegt. Er kann es natürlich versuchen, aber das Outcome steht zu 90% jetzt schon fest.
 
floTTes schrieb:
Der TE mag "Fehler" gemacht haben, aber ein falscher Eingabebetrag sollte sich korrigieren lassen.
Die Prozesse sind ja überwiegend automatisiert und selbst wenn am anderen Ende noch ein Mitarbeiter die Entscheidung trifft, hat der mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeiten, irgendwas zu ändern. Der Aufwand, in so einen Prozess einzugreifen, betreibt man dann vermutlich eher nur in Ausnahmefällen. Man geht dann schon davon aus, dass die Eingaben des Kunden stimmen.
Vielleicht hätte man was gemacht, wenn der TE 1.000 Euro bezahlt hat, für die Erstattung nur 100 Euro angegeben hat. Auf der anderen Seite - ich kenne gerade den Prozess nicht - kann ich mir aber nicht vorstellen, dass man nicht noch einmal vor endgültigen Absenden gefragt wird.

Für mich klingt das eher so, dass der TE den Artikel erst doch noch behalten wollte. Daher die geringere Summe angegeben hat und anschließend sich dann doch entschieden hat, den Artikel komplett zurückzuschicken. Mit der Handlung, den Artikel VOR der Erstattung oder irgendeiner Nachricht durch PayPal schon zurückzusenden wollte er vermutlich die "Kompletterstattung" begründen.

Das er dann nicht einmal, trotz Hinweise an allen Ecken und Kanten, zuerst eBay kontaktiert hat... Ja sorry.

Natürlich ist das ärgerlich. Aber der Fehler liegt nicht bei eBay, bei PayPal und auch nicht beim Verkäufer - sondern beim TE. Das darf man dann durchaus so mitteilen. Und wenn ich in ein öffentliches Forum gehe, muss ich halt damit rechnen, dass ich nicht eine gegensätzliche Meinung an den Kopf geknallt bekomme, sondern mehrere. Auch wenn sie am Ende inhaltlich alle in dieselbe Richtung gehen.
 
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rg88 schrieb:
naja, er ist auch in der selben minute offline gegangen, nachdem er den post abgesetzt hat.
Sollen wir jetzt alle mit unserer Meinung und Ansicht warten, bis es gerade passt?
So funktioniert ein Forum nicht.
ok, jetzt aber Vorsicht. Dreh meine Worte nicht um.
Weder versuchte ich ein "Redeverbot" auszusprechen wie du es gerade darstellst noch brauchst du mir zu erklären wie ein Forum funktioniert.
Ich hab klar genug den Kontext beschrieben, dass es nicht zielführend ist wenn noch weiter mit dem gleichen Inhalt (und teilweise noch abwertendem Ton) auf ihn einhämmert wird. Wenn ich mir die Posts nach meinem letzten anschaue kann ich das auch guten Gewissens so stehen lassen.
Für so eine Aussage brauche ich mich im übrigen auch nicht von dir angehen zu lassen. Wo kommt die Aggro her?
rg88 schrieb:
Weiß jetzt echt nicht, was genau dein Problem ist?
Gleichfalls, vorallem da du mich direkt angesprochen hast, nicht andersherum
 
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kachiri schrieb:
Vielleicht hätte man was gemacht, wenn der TE 1.000 Euro bezahlt hat, für die Erstattung nur 100 Euro angegeben hat. Auf der anderen Seite - ich kenne gerade den Prozess nicht - kann ich mir aber nicht vorstellen, dass man nicht noch einmal vor endgültigen Absenden gefragt wird.
Es dürfte schon Konrad Zuse gelungen sein, die Daten in einem Register zu ändern. Will sagen, dass sich solche Zahlen in der IT problemlos ändern lassen. Der originale Betrag war/ist PayPal durch die Transaktionsnummer bekannt. Es kann natürlich sein, dass der aktuelle Mitarbeiter in der Rechtehierarchie zu niedrig ist um das zu überschreiben.
Diese Schlichtungs-/Rücktrittsprozesse sind, u.a. Dank ihrer starken Automatisierung, doch noch fehleranfällig. Das gilt es zu verbessern.

kachiri schrieb:
Für mich klingt das eher so, dass der TE den Artikel erst doch noch behalten wollte. Daher die geringere Summe angegeben hat und anschließend sich dann doch entschieden hat, den Artikel komplett zurückzuschicken. Mit der Handlung, den Artikel VOR der Erstattung oder irgendeiner Nachricht durch PayPal schon zurückzusenden wollte er vermutlich die "Kompletterstattung" begründen.
Erst ging es um einen Wertausgleich/Preisnachlass, das ist korrekt. Der TE weißt darauf hin, dass PayPal ihm empfahl, den Artikel zurückzusenden. Dann ging es um eine Rückerstattung. Es gab also einen echt heftigen Plot-Twist!

kachiri schrieb:
Das er dann nicht einmal, trotz Hinweise an allen Ecken und Kanten, zuerst eBay kontaktiert hat... Ja sorry.
Linux-/macOS-/Windows-Nutzer? AMD/Intel/nVidia-Nutzer? (UW)QHD/UHD-Nutzer? Ja sorry.

Oder weltlicher:
Am Wasserkocher verbrannt? Finger mit Silvesterböller weggesprengt? In die Kreissäge gegriffen? Sich selbst beim Sport verletzt? Beim Überqueren der Straße nicht nach links und rechts gesehen? Kurzen Rock in einer dunklen Gasse getragen? Trotz allseits bekannter, weltweiter Terroranschläge den Weihnachtsmarkt besucht? Ja sorry.

Man kann es immer auf die Eigenverantwortung abwälzen. Klappt genau so lange bis man selber mal einen Fehler macht. Menschen machen Fehler.

kachiri schrieb:
Natürlich ist das ärgerlich. Aber der Fehler liegt nicht bei eBay, bei PayPal und auch nicht beim Verkäufer - sondern beim TE. Das darf man dann durchaus so mitteilen. Und wenn ich in ein öffentliches Forum gehe, muss ich halt damit rechnen, dass ich nicht eine gegensätzliche Meinung an den Kopf geknallt bekomme, sondern mehrere. Auch wenn sie am Ende inhaltlich alle in dieselbe Richtung gehen.
Daher gibt es auch Rückmeldung zur Rückmeldung zur Rückmeldung ...

Wir sind hier nicht in einer Selbsthilfegruppe. Wenn man dem TE Selbstverschulden unterstellen kann, dann anderen Foren-Usern auch Empathielosigkeit ...

Wird dürften uns damit selbst aber keinen Gefallen tun, den Ton hier derart ruppig zu wollen. :freak:
 
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Selbst wenn der Threadersteller einen "Fehler" gemacht hat, wie so viele hier gerne sagen. Er hat 1/3 des Geldes von Paypal zurückbekommen und die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.
Somit schuldet der Verkäufer ihm noch 2/3 des Kaufpreises und das Geld steht dem Käufer ja auch zu.
Und hier gehts so wie ich das verstanden hab um noch ausstehende ungefähr 200 Euro. Kein Betrag auf den jeder mal so eben locker verzichten kann.
Also Verkäufer anschreiben, dem sagen Paypal hat 1/3 (ca. 100 Euro) erstattet, der Verkäufer möge die restlichen 200 Euro zurückerstatten. Und wenn der Verkäufer das nicht macht, Mahnverfahren eröffnen.

Das geht z.b. hier:
https://www.mahngerichte.de/

Es gibt aber auch Vordrucke, nennt sich "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" und gibt es ihm Bürofachhandel. Kann man alles selber ausfüllen ohne Anwalt. Man kann aber auch zum Anwalt gehen, der füllt das dann aus und schickt das zum Gericht, das kostet dann einmalig 49,90 und später nochmal 25,- Euro.
 
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Sephirothnova schrieb:
Meine Güte, so viele dumme Kommentare auf einen Haufen hab ich noch nie lesen dürfen^^
Vor 15 Jahren waren vllt 3 Kommentare Schrott unter 20. nun ist es umgekehrt wenn überhaupt.
Frage mich jetzt aber, was würde passieren, wenn ich beim strittigen Betrag, eine höhere Summe angeben würde.
Das würde bestimmt Paypal mir nicht auszahlen, stimmt?
Du wirkst völlig unreflektiert und scheinst keinerlei Verständnis für die Grundlagen eines (Kauf-)Vertragsabschlusses zu haben – etwas, das in unserem Alltag ständig vorkommt.

Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie jemand wie du eine Wahlentscheidung trifft.

Mit dir scheint grundsätzlich etwas nicht zu stimmen.

Du kannst ja nicht einmal die Käuferschutzfunktion richtig anwenden.
Und ja, Gerichte sind dafür grundsätzlich da, wenn einer der Vertragspartner meint, dass er einen Nachteil erlitten hat und sich die betreffenden Parteien nicht vorher außergerichtlich einigen konnten.

"Käuferschutz" ist eine Leistung, welche man auch durch die Gebühren bezahlt und vieles vereinfacht - anscheinend für manche nicht einfach genug.

@D0m1n4t0r
Schön und gut, nur kann der OP nicht einmal die Käuferschutzfunktion korrekt nutzen.
Entsprechend würde ich davon abraten, ein Mahnverfahren ohne anwaltliche Betreuung zu initiieren.
 
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