Wenn man sich schon auf Gesetze beruft sollte man sie auch kennen bzw. verstanden haben, und der sogenannte Taschengeldparagraph gehört leider zu denen die häufig nicht verstanden werden. §110 BGB sagt: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Es gibt schlicht keine Obergrenze bei den angesprochenen Mitteln. Überspitzt ausgedrückt: Wenn ich einem Minderjährigen als Elternteil oder mit Wissen und Zustimmung der Eltern ein paar Tausend Euro in die Hand drücke und dabei sage "Kauf dir was schönes", dann wäre auch der Kauf eines Diamantencolliers für eben diesen Betrag voll und ganz vom "Taschengeldparagraph" gedeckt. Der Paragraph redet einzig und allein von Mitteln die "zu diesem Zweck ODER zu freier Verfügung" überlassen worden sind. Die Höhe der Mittel (meist geht es hier um Geld, der Paragraph schließt aber auch Tauschmittel mit ein) spielt dabei ausdrücklich keine Rolle. Insofern ist der Begriff Taschengeldparagraph zwar griffig, aber leider lädt er eben auch zu Fehlinterpretationen ein, da es zwar AUCH aber eben nicht nur um das berühmte Taschengeld geht. §110 BGB greift nur dann nicht, wenn die Mittel zum Erwerb eines verbotenen Gegenstandes benutzt wurden. Wenn also entweder der Erwerb rein gesetzlich (entweder generell oder der Erwerb durch einen Minderjährigen) verboten ist, oder wenn die Eltern (oder Vormund) den Erwerb explizit verboten (Nein, du darfst dir kein neues Handy kaufen) haben.
Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage ob eine Rückabwicklung nach diesem Zeitraum überhaupt noch funktioniert, selbst wenn sich die Eltern (sollten sie überhaupt zuständig sein) jetzt überlegen sollten, daß sie doch nicht mit dem Kauf einverstanden sind. Ich gehe nämlich mal davon aus, daß der Rechner nicht unbedingt irgendwo versteckt herumstand, so daß die Eltern glaubhaft erzählen könnten sie hätten erst jetzt von dem Kauf erfahren. Der Händler könnte also mit einiger Berechtigung die Frage stellen warum der neue Rechner im Kinderzimmer denn erst ein knappes halbes Jahr nach Kauf aufgefallen ist.
@Toffii515: Bitte nicht angegriffen fühlen, ich bin nur deshalb so in die Breite gegangen, weil es gerade zum Thema Gesetze teils abstruse Vorstellungen gibt.