PC nach Versand Defekt, Geld will zurück erstattet werden.

Manuelk

Cadet 4th Year
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Habe ein etwas größeres Problem.
Bitte um Hilfe ich hoffe das passt hier rein.

Ich habe Anfang Woche meinen PC auf dem Internet Portal www.willhaben.at verkauft.

Als der PC beim Empfänger ankam war das Gehäuse Kaputt und vorne abgebrochen was weiß ich was.

Der PC ließ sich jedoch starten und alle Komponenten funktionieren problemlos (habe es selber über TV kontrolliert).
Ich habe gesagt das mit dem Gehäuse kläre ich mit der Post ab da der Versand versichert war, ansonsten würde ich für die Kosten für das Gehäuse aufkommen.

Nun hat er mir geschrieben er packt bei Minecraft nur 30FPS und es würde alles ruckeln, es ist eine GTX 970 G1 verbaut.
Er denkt das die Hardware einen Defekt hat das die Leistung beeinträchtigt.
Habe die HDDS ebenfalls mit einem Tool kontrolliert die sahen perfekt aus.

Nun will er mir "den Haufen" wie er das bezeichnet zurückschicken und die 1000.-€ zurückhaben.
Er hat mir bereits mit seinem Anwalt gedroht und seine Mutter stresst auch rum (er ist glaube ich 13 Jahre)

Wir haben keinen Kauf-Vertrag abgeschlossen, nur per WhatsApp und E-Mail geschrieben.

Ich sehe es nicht ein den PC zurück zu nehmen vor allem dann nicht wenn man mich am Telefon komplett respektlos behandelt und mir mehrfach auflegt und mit einem Anwalt droht.

Kennt sich da jemand aus hatte jemand bereits ein ähnliches Problem?
Bin ich verpflichtet ihm das Geld zurück zu erstatten?

Der PC hatte im Karton Luft nach oben und konnte "rum rutschen" ich wusste ehrlich gesagt nicht das die so lieblos mit 20 KG Großen Paketen umgehen.

Ich wusste ebenfalls nicht das er erst 14 Jahre ist.
 
Ich bin selten so geradlinig ..aber damit: "(er ist glaube ich 13 Jahre)" hast du einfach verloren, sry.

Kümmer dich drum, deine Sachen bestmöglich zurückzubekommen und - soweit es zutrifft, dass er verantwortlich ist - vom Versanddienstleister zu holen, was zu holen ist. Vom Jungen aber brauchst du nichts zu erwarten.
 
Das sehe ich keineswegs so.

Ich sehe auch nicht ein Deffekte Sachen zurück zu nehmen und die 1000.-€ zurück zu erstatten.

Jeder kann das behauptet, Sie können auch den PC aus dem Karton rausgeholt haben fallen gelassen haben und dies dann behauptet.
Fotos hin oder her kann alles im Nachhinein aufgenommen werden.

Ich besitzte ebenfalls Fotos und Aufnahmen vom ganzen PC bevor er versendet wurde.

Die Logische Schlussfolgerung wäre somit die Deffekten Komponenten zu ersetzen aber den PC zurück nehmen glaube ich weniger.

Zu einem Anwalt gehen ist ansich auch überhaupt kein Problem für mich.
 
Das Problem ist, dass zwischen euch kein wirksamer Kaufvertrag besteht. Die Genehmigung des bislang schwebend unwirksamen Vertrags wird die stressende Mutter ja wohl verweigern.

Somit besteht kein Rechtsgrund für eure gegenseitigen Leistungen, so dass sie zurückzugewähren sind. Bis hierhin hat das mit den Schäden noch absolut gar nichts zu tun!

Wenn man ihm irgendwie eine (von ihm zu vertretende!) Beschädigung nachweist - das müsste überhaupt erst mal geschehen -, kommt hier auch noch seine beschränkte Deliktsfähigkeit ins Spiel.

Im Übrigen hat er nur herauszugeben, was er noch hat - um den Rest (=die behaupteten Schäden) ist er schlicht nicht mehr bereichert; selbst wenn er sie versehentlich selbst verursacht hat.

Etwas anderes gilt, wenn er unheimlich reich und du unheimlich arm bist; da würde man eine Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen bejahen. Und zu alledem sei wohlgemerkt: Der Junge haftet (wenn überhaupt) - nicht: die Mutter!.

Geh gern zum Anwalt, ich gönne es jedem. Mit einer entsprechenden (vorsichtigen) Drohkulisse lässt sich vllt sogar was erreichen. Aber wenn er sich nicht einschüchtern lässt, dann ist dieses Geld zusätzlich verloren.

PS: Noch hast du ja die 1000 Euro. Wenn du es schaffst, ihn zuerst versenden zu lassen, kannst ja deinen rechtlichen Standpunkt (deine jedenfalls nicht völlig unzulässige Behauptung, er hafte) vertreten und ihm nur 900 Euro überweisen (hier aber aufpassen, nicht in einen Betrug reinzuwandern). Und vllt lässt man sich sogar in einem offenen Gespräch auf einen solchen Vergleich ein.
 
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wenn er unter 18 ist, dann hast du schlicht verloren.
Und von der Post wirst auch nix bekommen. Wenn der Inhalt im Paket rum rutschen kann, dann ist der nicht richtig Verpackt und da greift die Versicherung zu recht nicht.

Siehs als Lehrgeld.
Das nächste mal verkaufst was Teures vielleicht nicht an Minderjährige sondern an die entsprechenden Eltern.
Und vielleicht verpackst das nächste mal das Zeug auch ordentlich ;)
 
woher sollte er denn vor vertragsabschluss wissen ib der vertragspartner 18 ist?

1. Persönliche / juristische Voraussetzungen zur Nutzung des Internetdienstes

Die Inanspruchnahme des Internetdienstes von willhaben ist nur geschäftsfähigen, (uneingeschränkt) zumindest 18 Jahre alten, natürlichen Personen gestattet. Die Nutzung durch juristische Personen richtet sich nach dem Gesetz (hinsichtlich der Vertretungsbefugnis).

willhaben hat das Recht Personen ohne Angabe von Gründen von der Benutzung des Internetdienstes auszuschließen.

1. paragraph in den agbs von willhaben
 
Dann besteht höchstens ein Anspruch gegen willhaben, weil die Sorgfaltspflichten verletzt haben. Soll er sich gerne mit denen auseinandersetzen. Ein Vertrag mit dem Jungen besteht trotzdem nicht. Genauso wenig kann der ja den AGB von willhaben zustimmen, noch nebenbei bemerkt.
 
Also seine Mutter hat mir ja das Geld überweisen mit dem Überweisungsgrund "willhaben Gaming PC" also war Sie als Erziehungsberechtigte Person damit eindeutig einverstanden.

Er ist 14 Jahre alt sorry.
 
Also hat die Mutter dem Vertrag zugestimmt und das lief über sie.
 
Ich habe mit ihm zwar geschrieben aber Sie hat das Geld überwiesen und somit eindeutig zugestimmt würde ich meinen genau.
 
Klar; wenn sie überwiesen hat, ist von der Zustimmung auszugehen. Glück im Unglück^^
 
soweit so gut.
bleibt der schlecht Verpackte PC
Für den dadurch entstandenen Schaden bist alleine du verantwortlich.
Als Faustformel gilt: Der Inhalt muss so geschützt sein, dass das Paket einen sturz von 1m Höhe unbeschadet Übersteht. wenn der PC, welcher ja doch recht schwer ist, darin schon herum rutschen kann, dann ist das definitiv nicht gegeben.

Nimms zurück, Tausch das Gehäuse aus, Teste alles, Verkauf den PC neu und Verpack den dieses mal richtig!
 
die 70.-€ für das Gehäuse ersetzte ich ihm kein Problem hab ich ihm auch gesagt.

Er will aber die ganzen 1000.-€ zurück was ich nicht einsehe. Da die rechtlichen Komponenten im Takt sind
 
Am Ende kann es natürlich auf einen Streit darüber hinauslaufen, ob nicht doch mehr als nur das Gehäuse defekt ist. Das können die PC-Spezis hier vllt sogar einigermaßen von der Ferne einschätzen, ob sowas generell zu erwarten ist. Wenn nicht, liegst du natürlich richtig: Am Vertrag ist grundsätzlich festzuhalten und du hast lediglich nachzuerfüllen.

Lass dir zu diesem Zweck doch den PC zusenden (oder hol ihn ab), dann kannst du alles selbst abchecken und für das neue Gehäuse sorgen.
 
Der TE hat einen Komplett PC Verkauft.
Nicht einzelne Komponenten!

Und eben dieser Komplett PC ist aufgrund mangelnder Verpackung Defekt beim Kunden angekommen.
Du kannst nicht vom Kunden erwarten, dass er das Gehäuse tauscht!
Den PC musst du also auf alle fälle zurück nehmen.
du kannst natürlich versuchen das ganz nachzuerfüllen.
Ich würd mir aber der Einfachheit nen neuen Käufer suchen.

hast mal nen Bild des Gehäuses?
 
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Hmmm, ist eine interessante Situation. Jetzt ist es halt wichtig, dass dein nächster Schritt ein Treffer ins Schwarze wird, sonst hast du verloren, das ist ganz dünnes Eis.
Ich kann nicht einschätzen was ein unverbindliches Gespräch mit einem Anwalt und dessen Schreiben an den Dreikäsehoch und seine werte Frau Mama kostet, aber wenns im Rahmen bleibt, dann wäre es mir dieser Versuch allemal wert.
Ich drohe in verzwickten Situationen prinzipiell auch immer mit ein paar Paragraphen und einem Anwalt in der Familie (was auch der Fall ist). Und glaub mir, da geben 90% der Leute und Händler wirklich sofort klein bei. Entweder der Rotzlöffel blufft, was ich mir gut vorstellen kann, oder es kommt halt was vom Anwalt zurück.

Kannst es halt nicht abschätzen, ggf. jetzt halt den Arsch zusammenkneifen und die Kiste zurücknehmen, aufpäppeln und die verschenkten 100€ als Lehrgeld abhaken. Oder mit Anwalt in die Vollen gehen und Gefahr laufen, noch mehr zu verlieren.

Und generell: Solche wertvollen Gegenstände nicht übers Internet und WhatsApp verticken... Lieber persönlich mit Abholung und Handshake und ein selbstgebastelter Vertrag auf dem der Käufer unterschreibt dass die Kiste beim Vorführen lief. Und dann bist du erst mal größtenteils auf der sicheren Seite.
 
Hallo
Manuelk schrieb:
die 70.-€ für das Gehäuse ersetzte ich ihm kein Problem hab ich ihm auch gesagt.
Und dann ? Wer baut die Komponenten in das neue Gehäuse ein ? Der 14 jährige oder die Mutter ? Zahlst du auch den Umbau inkl. Prüfung aller Komponenten auf Schäden die durch den Sturz entstanden sein könnten ?

Grüße Tomi
 
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30 FPS Minecraft, das war sein Argument, nur ist die Frage, ob der noch unwissende Junge einfach die Grafik bis in das unendliche erhöht hat bzw. Texturpacks mit unendlicher Auflösung in das Spiel integriert hat oder es läuft softwareseitig/hardwareseitig/im Bios oder sonstwo irgendwas durch Selbsteingriff schief. Mit Argumenten kann man punkten. Kannst es den Leuten ja mal schreiben, dann legen sie auch nicht auf und erklär ihnen auch dass es natürlich auch für dich wichtig ist, dass du die Teile im originalem Zustand wiederbekommst. Nur weil du der Verkäufer bist, bist du nicht gleich der Böse.
 
Manuelk schrieb:
Nun hat er mir geschrieben er packt bei Minecraft nur 30FPS und es würde alles ruckeln, es ist eine GTX 970 G1 verbaut.

Hat er den Monitor auch an die GTX 970 angeschlossen? Oder an die Onboardgrafik?
 
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