Eisbrecher99
Commodore
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florian. schrieb:wenn er unter 18 ist, dann hast du schlicht verloren.
Nicht zwangsläufig. Zum einen spielt da der Taschengeldparagraph hinein oder aber auch, wenn es für den Minderjährigen von rechtlichem Vorteil/Nachteil ist. Und das gilt auch nur für den Bereich "Geschäftsfähigkeit". Denn haftbar machen kann man auch einen 13jährigen, wenn er sich der Folgen bewusst war.
Was aber auch noch gar nicht besprochen wurde: Über welchen Account gekauft, bezahlt und auch geliefert wurde. Wenn das über den Account der Eltern lief, dann kann von einer Zustimmung der Eltern ausgegangen werden, da das PW auch vor Familienmitgliedern geheim zu halten ist... war jedenfalls die Urteilsbegründung in einem dt. Urteil.
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