wichtig:
wenn ihr waren umtauscht, macht das immer im käufern zugänlichen ladengeschäft *zeugen*. am bessten direkt im blickwinnkel einer überwachungskamera. bleibt dabei immer ruhig und höflich. auf keinen fall heftig gestikulieren und zu nah an den gesprächspartner hernatreten.
-THOR- schrieb:
...
"Auf der Verpackung steht eine Internetaddresse über die man die AGB's einsehen kann"
und "das hättest du vor dem Kauf machen müssen"
bis zu
"Das Spiel ist in einwandfreiem Technischen Zustand" "Ausserdem hast du es geöffnet".
...
wenn die händler mit solch einem unsinn ankommen, dann lasst euch das schriftlich geben. denn das ist ein fall für den verbraucher schutz und einen anwalt. (stichwort: unverlierbar)
sollte der händler nicht darauf eingehen, weiterhin auf den rücktausch bestehen. sollte der händler mit einem hausverbot drohen, nicht zurückweichen. falls das hausverbot vollzogen werden soll, soll der händler die polizei dieses vollziehen lassen. schildert denen den gesammten vorgang, so dass die das zu protokoll nehmen müssen. und fordert eine kopie des überwachungsbandes ein *die aufnahmen erfolgen digital und können jederzeit abgerufen werden. nicht damit vertrösten lassen, dass das jetzt nicht geht, weil kein leer band oder so ein unsinn vorliegt!* eine abschrift des protokolls sind für verbraucherschutz und rechtsanwalt ein freifahrtschein. ebenso die aufnahmen, wenn ihr nicht wild rumgestikuliert habt und so weiter. den aufnahmen _muss_ sofort entnehmbar sein, dass ihr ruhig und sachlich gewesen seid! auch damit ersichtlich ist, dass das hausverbot unangebracht war!
ein intelligenter händler wird es in keinem fall soweit kommen lassen, dass ihr mit einer solchen schriftlichen aussage, oder protokoll und videoaufzeichnung, den laden verlassst. denn rechtlich ist er in beiden fällen auf verlorenem posten. lasst euch auch nicht mit einem gutschein abspeisen, ausser wenn der gutschein einen erheblichen mehrwert aufweist. und löst den gutschein sofort ein. *würde aber dennoch nicht zum gutschein raten, bargeld lacht!*
-> das deutsche recht kennt beim umtasch von software, aufgrund der nicht akzeptierung der agbs, keinen spass <-