PC Spiele-Rückgabe ein Erfahrungsbericht am Beispiel von Battlefield 3

Haudrauff schrieb:
Der Verkäufer wußte nicht mal was Battlefield 3 ist, als ich ihn fragte, wo das Spiel zu finden sei. :freak:

Oh Nein! Es gibt Menschen die in ihrer Freizeit nicht Krieg spielen und keine Egoshooter zocken!...
 
Nein, aber von nem Fachverkäufer in einer Computerabteilung kann ich doch Erwarten, dass er über seine Produktpalette informiert ist, oder?

Zudem war dies sowieso nur als ein kleiner Seitenhinweiß in meinem Posting zu verstehen.
Aber Hauptsache du hast diesen Hinweiß als Hauptargumment richtig identifiziert.
 
Der smile war der auslöser. Und nein, bei media markt, saturn und co kann man das leider absolut nicht erwarten. ;)
 
Haudrauff schrieb:
Nein, aber von nem Fachverkäufer in einer Computerabteilung kann ich doch Erwarten, dass er über seine Produktpalette informiert ist, oder?

Nein das kann man in Deutschland wohl nicht egal ob Gamestop, Media Markt, Saturn und wie sie alle heißen.
 
Mein Exemplar liegt ungeöffnet auf dem Tisch. Bei Amazon kann ich es ja bis zu 4 Wochen nach kauf noch zurückgeben. Ich hoffe darauf, das der Gesetzgeber hier so eingreift, dass sich in Deutschland die Bestimmungen ändern.

Ist echt ne suaerei, eigentlich noch ein Grund mehr auf illegale Versionen zurückzugreifen...
 
Doc Foster schrieb:
Zunächst verstößt das Spiel nicht gegen deutsche Gesetze, sondern große Bestandteile der AGB sind nach Meinung des verlinkten Anwaltes unwirksam.

Über die Qualifikation als AGB könnte man hier sicherlich diskutieren, da EA und der Kunde zunächst eigentlich keine Vertragsparteien sind.

Die Mangelhaftigkeit ergibt sich dann aber jedenfalls nicht aus den vielfachen (möglichen) Verstößen gegen AGB Recht, sondern vielmehr daraus, dass die Software, von dem was erwartbar und üblich ist abweicht (434 I 2 Nr. 2 BGB).

Geht man also von einem Sachmangel aus, dann hat der Käufer hier ein Rücktrittsrecht, da eine Nacherfüllung (zunächst) unmöglich erscheint.

Das trifft es wohl sehr gut, ich danke dir dafür!

Ich bin halt kein Jurist, der vorherige Post spiegelte auch nur meine Meinung wieder und stützt sich auf die Aussage des Rechtsanwalts in dem Gamestar Artikel. Habe daher einige Teile aus meinem Post jetzt entfernt.


Bei weiteren Fragen kann ich daher auch nicht helfen, falls ihr Probleme habt bei der Rückgabe, dann klärt das im Notfall mit einem Rechtsanwalt.

Ich werde in der kommenden Woche, trotz Erfolg, meinen auch nochmal aufsuchen.



The-Heinz schrieb:
Ist echt ne suaerei, eigentlich noch ein Grund mehr auf illegale Versionen zurückzugreifen...

Eine Sauerei ist es auf jeden Fall! Ich kann dir aber nur raten, mach das selbe wie ich! Kaufe sie nicht und spiele sie nicht, auch nicht kopiert!
Diese Industrie soll sich selbst ihr Grab schaufeln und wenn sich jeder an den eben gennanten Grundsatz hält gibt es auch absolut keine Daseinsberechtigung für solch einen "Kopierschutz".




Hakubaku schrieb:
Da ich Student bin sind die 54€ für mich viel Geld, andererseits kann ich natürlich nicht den rechtlichen Weg gehen.

Zumindest in diesem Fall kann ich dir helfen ;) . Frage doch mal bei dem AStA deiner Hochschule nach! An vielen Hochschulen haben diese Verträge mit Rechtsanwälten abgeschlossen, die es jedem Studenten erlauben eine kostenlose Erstberatung einzuholen.

Versuche es mal darüber :).
 
Zuletzt bearbeitet:
wichtig:
wenn ihr waren umtauscht, macht das immer im käufern zugänlichen ladengeschäft *zeugen*. am bessten direkt im blickwinnkel einer überwachungskamera. bleibt dabei immer ruhig und höflich. auf keinen fall heftig gestikulieren und zu nah an den gesprächspartner hernatreten.


-THOR- schrieb:
...
"Auf der Verpackung steht eine Internetaddresse über die man die AGB's einsehen kann"
und "das hättest du vor dem Kauf machen müssen"
bis zu
"Das Spiel ist in einwandfreiem Technischen Zustand" "Ausserdem hast du es geöffnet".
...
wenn die händler mit solch einem unsinn ankommen, dann lasst euch das schriftlich geben. denn das ist ein fall für den verbraucher schutz und einen anwalt. (stichwort: unverlierbar)

sollte der händler nicht darauf eingehen, weiterhin auf den rücktausch bestehen. sollte der händler mit einem hausverbot drohen, nicht zurückweichen. falls das hausverbot vollzogen werden soll, soll der händler die polizei dieses vollziehen lassen. schildert denen den gesammten vorgang, so dass die das zu protokoll nehmen müssen. und fordert eine kopie des überwachungsbandes ein *die aufnahmen erfolgen digital und können jederzeit abgerufen werden. nicht damit vertrösten lassen, dass das jetzt nicht geht, weil kein leer band oder so ein unsinn vorliegt!* eine abschrift des protokolls sind für verbraucherschutz und rechtsanwalt ein freifahrtschein. ebenso die aufnahmen, wenn ihr nicht wild rumgestikuliert habt und so weiter. den aufnahmen _muss_ sofort entnehmbar sein, dass ihr ruhig und sachlich gewesen seid! auch damit ersichtlich ist, dass das hausverbot unangebracht war!

ein intelligenter händler wird es in keinem fall soweit kommen lassen, dass ihr mit einer solchen schriftlichen aussage, oder protokoll und videoaufzeichnung, den laden verlassst. denn rechtlich ist er in beiden fällen auf verlorenem posten. lasst euch auch nicht mit einem gutschein abspeisen, ausser wenn der gutschein einen erheblichen mehrwert aufweist. und löst den gutschein sofort ein. *würde aber dennoch nicht zum gutschein raten, bargeld lacht!*

-> das deutsche recht kennt beim umtasch von software, aufgrund der nicht akzeptierung der agbs, keinen spass <-​
 
Hallo,

hab mir nur den Key gekauft. Da ich dann von dem ganzen Origin wahnsinn Wind bekam will ich das game nun auch zurück geben.

Hab aber nur den Key auf Ebay gekauft.

Ist es auch hier möglich das Game aufgrund von Mängeln zurückzugeben?

mfg
 
Da die in China sitzen, wirst du da wohl nicht viel Glück haben. Aber sie bieten ja deutschen Support an, einfach schreiben und nachfragen.
 
Gilt denn hier Deutsches Recht oder das Recht wo der Händler sitzt?
 
Ich habe beschlossen auch noch ein wenig zu warten, es hat sich ja schon etwas getan, mal schauen wie es weiter geht...
 
@-THOR-

Interessant Dein Bericht (von der Front)
Mir wäre es allerdings zuviel Heckmeck. "Spiel funktioniert nicht" hätte es auch getan :-)

@Doc Foster
Über die Qualifikation der AGB/EULA, lohnt es sich ohnehin nicht zu diskutieren, da bei Kauf (wie eigentlich immer in solchen Fällen) unbekannt und somit unwirksam.

@Haloman
Egal was für ein Recht gilt. Da kommst Du nicht dran. Höflich anfragen und wenn es nicht funktioniert -> abhaken.

Den Key sperrt EA höchstwahrscheinlich ohnehin im Laufe der Zeit :-)

Ich habe mir einmal den Spaß erlaubt bei EA anzurufen und auf einen Onlinekeystore aufmerksam zu machen. Die Reaktion des EA-Mitarbeiters: Ja wissen wir, machen wir nichts gegen. Wir sperren die Keys. Auf meine Frage, warum der Käufer denn dafür "bluten" solle, da EA jetzt ja den Shop kenne und etwas unternehmen könne -> Antwort: Zuviel Arbeit. Wir sperren die Keys lieber.

Und ja sie tun es, sogar bei Retailware(!) (so mit Verpackung und bunt) aus Osteuropa.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster
Über die Qualifikation der AGB/EULA, lohnt es sich ohnehin nicht zu diskutieren, da bei Kauf (wie eigentlich immer in solchen Fällen) unbekannt und somit unwirksam.

Auf die tatsächliche Kenntnis des Vertragspartners kommt es nach 305 II BGB nicht wirklich an, so leicht kann man den Fall also nicht lösen.
 
The-Heinz schrieb:
Ist echt ne suaerei, eigentlich noch ein Grund mehr auf illegale Versionen zurückzugreifen...

Naja, da hast du jetzt keine Legitimation dazu, Sauerei hin oder her. Wenns nicht gefällt, dann Finger ganz weg.
 
@-THOR-,

danke auch für den Tatsachenbericht und denke, Du hast Dich als Verbraucher erfolgreich geschlagen. Wenn ich das richtig gelesen habe, wirst Du aber dennoch..oder aus anderem Grund...einen RA aufsuchen?

Dann frag den doch mal danach:

Der mich beratende Mitarbeiter lies sich nun auf die Rückgabe ein, einzige Bedingung war, das ich eine Eidestaatliche Versicherung unterschreibe, den Cd Key nicht benutzt zu haben und das Spiel nicht installiert zu haben.

Wäre interessant, ob der Mitarbeiter das überhaupt hätte von Dir verlangen dürfen. Eine Kopie hast Du hoffentlich erhalten?

MfG
Linus 3
 
Es steht überhaupt nicht in der Rechtsmacht eines Privaten, eine Versicherung an Eides statt entgegenzunehmen bzw. dazu aufzufordern.
 
Sehe ich erstmal auch so, leider konnte ich gestern auf die Schnelle bei Google nichts finden. Hast Du eine Quelle?

MfG
Linus 3
 
Eine Quelle für etwas, dass es nicht gibt ist immer schwierig aufzutreiben.

Die Lektüre des wikipedia Artikels zur Versicherung an Eides statt sollte aber Aufschluss über die abschließenden Anwendungsmöglichkeiten geben.
 
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