Kennidi
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2010
- Beiträge
- 362
Eine eidesstattliche Versicherung dient zur Glaubhaftmachung einer Behauptung und kann selbstverständlich auch von einer Privatperson abgegeben werden.
Bsp.:
Der Verkäufer (MM-Verkäufer) zweifelt die Aussage des Käufers an, daß dieser den Key nicht verwendet hat.
Der Käufer macht seine Behauptung glaubhaft, indem er sich auf eine eidesstattliche Versicherung (in dem Fall seine eigene) stützt.
Die Abgabe der Versicherung erfolgt freiwillig vom Käufer. Dieser sollte sich der Rechtsfolgen einer solchen Abgabe auch bewußt sein.
Die Versicherung erfolgt formlos.
Bsp.:
Der Verkäufer (MM-Verkäufer) zweifelt die Aussage des Käufers an, daß dieser den Key nicht verwendet hat.
Der Käufer macht seine Behauptung glaubhaft, indem er sich auf eine eidesstattliche Versicherung (in dem Fall seine eigene) stützt.
Die Abgabe der Versicherung erfolgt freiwillig vom Käufer. Dieser sollte sich der Rechtsfolgen einer solchen Abgabe auch bewußt sein.
Die Versicherung erfolgt formlos.