PC Zeitschriften von der Steuer absetzen?

Nein, dazu gabs schon Urteile. Bei den genannten handelt es sich um "Publikumszeitschriften" und nicht um Fachzeitschriften. Auch die etwas anspruchsvollere Ct' gilt nicht als Fachzeitschrift, die iX hingegen schon.
Die Definition ergibt sich aus der Zielgruppe. Zeitschriften für Endverbraucher gelten im allgemeinen nicht als Fachzeitschrift.
 
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Spontan nicht, dazu gebs aber mal einen Artikel oder eine News bei Heise oder in der Ct'. Ich kann mich auf jeden Fall daran erinnern, da ich eine ähnliche Idee auch schon hatte.
 
Mein letzter Stand war auch, das nur die ix und die ct von der Steuer absetzbar waren, das die ct von der Liste genommen wurde wäre mir auch neu, aber andere Zeitschriften sind jedenfalls nicht absetzbar (habs früher als ITler versucht :D)
 
Fachzeitschriften
Fachzeitschriften

Zeitschriften werden als Fachliteratur anerkannt, wenn sie »Fachzeitschriften« sind, sich also eindeutig auf Ihr berufliches Tätigkeitsfeld beziehen und rein berufsbezogene Informationen vermitteln. Anerkannt wurden beispielsweise die Zeitschriften »Spektrum der Wissenschaft« bei einem Physiker (Niedersächsisches FG vom 16.3.1989, III 489/88), »Kosmos« und »Das Tier« bei einer Biologielehrerin (BFH-Urteil vom 21.6.1989, VI R 138/86, BFH/NV 1990 S. 89), »Neue Wirtschafts-Briefe« bei einer Finanzbeamtin (FG Bremen vom 12.10.1993, 1 92 158 K 3, EFG 1994 S. 199).

Viele Zeitschriften enthalten jedoch nicht nur fachbezogene Themen, sondern auch Beiträge von allgemeinem Interesse (Illustrierte). Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für solche Zeitschriften wegen des Aufteilungs- und Abzugsverbots gemäß § 12 Nr. 1 EStG nicht, auch nicht teilweise, als Werbungskosten an.

Nicht anerkannt wurden zum Beispiel Abonnements der Zeitschriften »Effecten-Spiegel« bei einem Steuerberater (FG Saarland vom 19.3.1991, 1 K 317/90, EFG 1991 S. 468), »Capital« bei einem Abteilungsleiter (FG Baden-Württemberg vom 5.12.1997, 6 K 414/97), »Impulse«, »Wirtschaftswoche« und »Manager-Magazin« bei einem in der Anlageberatung tätigen Bankangestellten (FG Baden-Württemberg vom 28.3.1996, 6 K 195/95, EFG 1996 S. 850), »Test« bei einem im Bereich Marketing, Einkauf und Materialwirtschaft tätigen Beamten (BFH-Urteil vom 27.4.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990 S. 701), »GEO« bei einem Erdkundelehrer (FG Münster vom 8.4.1986, VI 5361/84 E, EFG 1986 S. 491), »Flight« bei einem Flugkapitän (Niedersächsisches FG vom 8.12.1992, XV 334/90, EFG 1993 S. 375), »Schach-Echo« bei einem Diplom-Pädagogen (BFH-Urteil vom 21.11.1986, VI R 137/83, BStBl. 1987 II S. 262).

Normale Computer-Zeitschriften sind keine Fachzeitschriften. Diese werden nur dann anerkannt, wenn Sie solche Zeitschriften so gut wie ausschließlich aus beruflichen Gründen lesen, z.B. weil Sie einen EDV-Kernberuf ausüben. Als Werbungskosten anerkannt wurden beispielsweise die Aufwendungen für die Zeitschriften »Chip« und »Elrad« (Vorgänger der Zeitschrift »c't«) bei einem Elektroingenieur (Niedersächsisches FG vom 5.9.1991, VIII (II) 700/89).
Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag: Steuer Kompass 2008/2009: Fachzeitschriften. Mannheim 2008, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag - Wolters Kluwer Deutschland GmbH
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Wie gesagt, ich bin mir trotzdem sicher, dass selbst die C't grundsätzlich nicht (mehr) als Fachzeitschrift steuerlich anerkannt wird. Die damalige Chip und die Elrad richteten sich viel mehr als heute an professionelle Anwender. Die Zeitschriften sind mit den heutigen nicht vergleichbar.
 
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