Per Telefon abgemachte Lieferung jetzt zurück Treten

Ob er es beim Großhändler retournieren kann oder nicht, ist dafür irrelevant.
Deshalb brauchste da auch nicht drüber sinnieren wie groß deren Auftragsvolumen, Umsatz oder sonst was ist. Das spielt dabei absolut keinerlei Rolle.

Hingegen kann es aber sehr wohl von Bedeutung sein, ob der Händler vor Ort diese Ware sonst überhaupt nicht im Geschäft selbst führt und eben speziell für diesen Kunden diese Ware bestellt hat.
(Deswegen "ähnliche Richtung wie Sonderfertigung", nicht dass es exakt das selbe sei)
Er sitzt dann nämlich auf einer Ware die er so sonst gar nicht im Geschäft anbietet. (Nochmal, der Großhändler hat mit dieser Beurteilung nichts zu tun)

Hat er nur einfach Nachbestellt, da sein Lager gerade leer war, ist es natürlich egal.

Es geht mir dabei um die rechtliche Seite, nicht um irgendwelche Kulanz und dergleichen. Dachte das habe ich im Post vorher ausreichend erwähnt.
 
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@U-L-T-R-A

Das was du schreibst wird oft so praktiziert, ist aber reine Kulanz zwischen Großhändler und Händler. Der könnte auch sagen, dass er es nicht zurück nimmt. Die Frage ist halt ob das auf Dauer eine gute Geschäftsbeziehung ist und der Händler weiterhin beim Großhändler einkaufen wird, aber gerade wenn du ein kleinerer Händler bist und nur eine Nummer von vielen beim Großhändler, dann wird das gern so praktiziert, musste ich leider schon am eigenen Leib erfahren, da ist es billiger für dich als Händler den Artikel anderweitig zu verkaufen.

Ist natürlich nicht bei jedem Großhändler so, aber es gibt sie leider und in dem Bereich in dem ich unterwegs bin, kann ich dann nicht mal eben den Großhändler wechseln, weil es die Marke nur von diesem Großhändler gibt, da er im Prinzip der Hersteller ist.

Mir ging es dabei um den rechtlichen Aspekt wie es für den Händler laufen kann.
 
Aus dem Grunde machen wir auch keine Geschäfte mehr mit Privatkunden - das rechnet sich idR nicht.
Irgendwo gibts wieder n Schnapperpreis bei Saturn/Amazon... und der Kunde ruft an und will den Preis.
Das machste idR - wenn Du nix drauflegst - damit der Kunde zufrieden ist und weils einfacher is als den Mist zu retournieren.
Klar könnte man da ggf auf dem Kaufvertrag bestehen - aber wenn ich da 30 min am Telefon diskutiere kommt mich das teurer uU.
Dazu bekommste mit Pech noch nen bösen Post in irgend nem Forum.
Den kannst Du ggf so einseitig stehen lassen oder verplempers Zeit um die Sache grade zu rücken.
 
Silverangel schrieb:
Hingegen kann es aber sehr wohl von Bedeutung sein, ob der Händler vor Ort diese Ware sonst überhaupt nicht im Geschäft selbst führt und eben speziell für diesen Kunden diese Ware bestellt hat.
(Deswegen "ähnliche Richtung wie Sonderfertigung", nicht dass es exakt das selbe sei)
Er sitzt dann nämlich auf einer Ware die er so sonst gar nicht im Geschäft...


Das ist so undifferenziert geschrieben, dass ich diese Aussage pauschal als Falsch betrachten muss!

Auf was beziehst du dich genau ?
Auf die rechtliche Seite vom Widerrufsrecht?
 
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