Silverangel
Erzengel
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 10.679
Ob er es beim Großhändler retournieren kann oder nicht, ist dafür irrelevant.
Deshalb brauchste da auch nicht drüber sinnieren wie groß deren Auftragsvolumen, Umsatz oder sonst was ist. Das spielt dabei absolut keinerlei Rolle.
Hingegen kann es aber sehr wohl von Bedeutung sein, ob der Händler vor Ort diese Ware sonst überhaupt nicht im Geschäft selbst führt und eben speziell für diesen Kunden diese Ware bestellt hat.
(Deswegen "ähnliche Richtung wie Sonderfertigung", nicht dass es exakt das selbe sei)
Er sitzt dann nämlich auf einer Ware die er so sonst gar nicht im Geschäft anbietet. (Nochmal, der Großhändler hat mit dieser Beurteilung nichts zu tun)
Hat er nur einfach Nachbestellt, da sein Lager gerade leer war, ist es natürlich egal.
Es geht mir dabei um die rechtliche Seite, nicht um irgendwelche Kulanz und dergleichen. Dachte das habe ich im Post vorher ausreichend erwähnt.
Deshalb brauchste da auch nicht drüber sinnieren wie groß deren Auftragsvolumen, Umsatz oder sonst was ist. Das spielt dabei absolut keinerlei Rolle.
Hingegen kann es aber sehr wohl von Bedeutung sein, ob der Händler vor Ort diese Ware sonst überhaupt nicht im Geschäft selbst führt und eben speziell für diesen Kunden diese Ware bestellt hat.
(Deswegen "ähnliche Richtung wie Sonderfertigung", nicht dass es exakt das selbe sei)
Er sitzt dann nämlich auf einer Ware die er so sonst gar nicht im Geschäft anbietet. (Nochmal, der Großhändler hat mit dieser Beurteilung nichts zu tun)
Hat er nur einfach Nachbestellt, da sein Lager gerade leer war, ist es natürlich egal.
Es geht mir dabei um die rechtliche Seite, nicht um irgendwelche Kulanz und dergleichen. Dachte das habe ich im Post vorher ausreichend erwähnt.
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