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Die Widerrufsbelehrung hat sich der TE einfach so aus dem Web gezogen, sie hat mit dem vorliegenden KV nichts zu tun. Der TE hat sich einfach die Belehrung eines Online-Shops herauskopiert und wendet diese nun auf ein Ladengeschäft an .
Schau hier:
beim kaufvertag steht nix dabei und das hatte ich eben im web gefunden