Vom Rollerkaufvertrag zurück treten

Wurde der Roller über das INternet gekauft oder im Laden?

Vernünftige Auskünfte kann man nur mit vollständigen Informationen geben und nicht mit so einer Bröckelsuppe.
 
@ spraadhans:

Vermutlich im Laden (dem Kontext nach).

Es wurde halt der allzu beliebte Fehler gemacht, das Fernabsatzrecht mit dem Kauf im Ladengeschäft gleichzusetzen. ;)

MfG,
Dominion.
 
@ spraadhans:

Nee, die gibt es vorliegend nicht ;).

Die Widerrufsbelehrung hat sich der TE einfach so aus dem Web gezogen, sie hat mit dem vorliegenden KV nichts zu tun. Der TE hat sich einfach die Belehrung eines Online-Shops herauskopiert und wendet diese nun auf ein Ladengeschäft an ;).

Schau hier:
beim kaufvertag steht nix dabei und das hatte ich eben im web gefunden

MfG,
Dominion.
 
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