SirSilent schrieb:
Aber das ist doch nicht kriminell?
Doch natürlich, hier greift §263 StGB:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Vorspiegelung falscher Tatsachen und der Schaden am Vermögen Dritter sind hier ja wohl gegeben.
SirSilent schrieb:
Wenn jeder der seine Versprechen bricht kriminell wäre dann hätten wir keine Regierung und keine Wirtschaft mehr.
Nein, denn ein gebrochenes Versprechen alleine ist noch kein Betrug, dazu gehört auch der Vermögensschaden eines Dritten zu Gunsten desjenigen der dies Versprechen abgegeben hat. Wenn also z.B. ein Politiker oder ein Manager der Automobilindustrie versprochen hatte, es werden keine Fahrverboten für Dieselautos geben und nun kommen doch welche und Dein gebrauchter Diesel verliert dadurch an Wert, dann hast Du einen Vermögensschaden und eine Vorspiegelung falscher Tatsachen könnte man vielleicht auch sehen, aber derjenige der dies gesagt hat, hat sich eben nicht sich oder einen Dritten an Deinem Vermögensschaden bereichert und daher liegt dann dort kein Betrug nach §263 vor.
So manche Aussagen sind da aber sicher grenzwertig und dann kommt es ja auch immer mal wieder zu Prozessen, wie z.B. denen gegen die Manager von Porsche die im Rahmen des Versuches einer Übernahme von VW falsche Aussagen gemacht haben.
owned_you schrieb:
Gerade die Digital Naiven sind es doch die auf jeden Mist rein fallen
Die sind eben noch jung und sehr unerfahren, außerdem glauben sie zu oft blind alles was so im Netz zu lesen steht.
owned_you schrieb:
hast du Macht oder Geld kannst du dir alles erlauben!
Schon ein altes chinesisches Sprichwort sagt: Mit Geld bist Du ein Drache, ohne Geld bist Du ein Wurm!
D0m1n4t0r schrieb:
Jeder der mir jetzt 1000 Euro überweist bekommt in 100 Jahren 10 Millionen Euro von mir zurück !
§Vorsicht, im 263 StGB steht auch:
(2) Der Versuch ist strafbar.
Marcel55 schrieb:
Ich meine, was wirklich illegales passiert hier ja nicht. Ein falsches Versprechen kann nicht bestraft werden...und der Tatbestand Betrug ist hier auch nicht wirklich gegeben.
Selbstverständlich ist der Tatbestand des Betrugs hier gegeben, da die Betrüger sich durch ein falsches Versprechen (Vorspiegelung falscher Tatsachen) direkt am Vermögen der Opfer bereichern. Wenn dies kein Betrug ist, was denn noch? Ein andere Frage ist, ob man den Täter habhaft werden kann und sie verurteilt werden können. Dies ist bei Betrügereien rund um Kryptowährungen ja nicht gerade einfach, aber da die Leute sowieso solche Kryptowährungen nur kaufen um schnell reicht zu werden, sind sie wahrscheinlich leichte Opfer für solche Verbrecher die ihnen versprechen noch schneller reich zu werden.