Polizeiarbeit filmen erlaubt? - Erfahrungen gesucht

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AW: Polizeiarbeit filmen

@florian.:
Aufgrund dessen, dass die Bahn Eigentum des Bundes ist?
 
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Jede Person hat das Recht am eigenem Bild.
Wenn du jetzt nur die Gegend filmst und eine Person rennt durch das Bild ist dies ein Sonderfall.
Er könnte nun auf dich zugehen und dir sagen, dass du den Film löschen sollst. Aber wenn er es nicht feststellt dass du filmst und dir nicht Bescheid gibt das zu lassen, wird jedes Gericht dir Recht geben wenn er was dagegen hätte.
 
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Gehen wir davon aus, ich wäre auf der Straße gewesen als die vier Polizisten die Personalien meines Freundes aufgenommen haben. Im engeren Sinne filme ich nur einen Vorgang an dem die Polizisten teilgenommen haben, entsprechend der Wiki-Passage und würde somit den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Meine Frage wäre damit beantwortet. Danke.
 
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Es kommt immer auf den Hauptgegenstand des Werkes an.

Angenommen du besuchst eine Stadt und fotografierst dort eine Kirche. Dabei bildet die Kirche den Hauptgegenstand des Bildes. Die darauf sichtbaren Personen um/auf/in der Kirche sind nur Beiwerk und haben Kein Recht auf das eigene Bild. Selbst wenn einer kommt und will, dass du ihn unkenntlich machst, musst du das nicht tun. Wenn aber eine Person offensichtlich zum Beispiel vor der Kirche in Bildmitte im Vordergrund in eindeutiger (fotografier-)Pose steht, wird es grenzwertig vor Gericht wenn sie gegen Dich klagt.

Beim Film ist es ähnlich. Die Personen, die sich um dem Polizisten (dessen Einverständins du natürlich auch benötigst, da er den Hauptgegenstand darstellt) in der Doku auf dem Platz tummeln sind auch nur Beiwerk und müssen nicht gefragt werden. Erst, wenn eine Person aktiv am geschehen teilnimmt (z.B. greift er in der Doku einen Polizisten an) wird sie nicht mehr als Beiwerk behandelt und man benötigt das Einverständnis.
 
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sehr interessantes thema mMn

sicherstellen darf die polizei deine cam sicherlich nicht. denn sicherstellen bedeutet immer, dass von der sichergestellten sache eine gegenwärtige gefahr aus geht. ist beim filmen ja bestimmt nicht der fall. gib dazu also niemals deine einwilligung.
was allerhöchstens passieren kann, ist, dass die cam beschlagnahmt wird, weil der gesetzeshüter sich wegen was auch immer gestört fühlt. das ergebnis ist dann natürlich das selbe - die cam ist erstmal weg. aber die rechtsgrundlage ist dafür eine andere. wie genau sich das unterscheidet, weiß ich allerdings nicht.

ich glaube auch man muss unterscheiden, ob ein journalist der kameramann ist oder eine privatperson. gibt es denn keinen hier der jura studiert? ^^
 
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Also gibt es wieder einen Einschnitt. Solange die Polizisten nicht mit meinem Freund sprechen, darf ich ihn und sie als "Beiwerk" filmen. Sobald sie aber in meinem Film eine aktive Handlungsposition einnehmen, hier bei der Aufnahme der Personalien, darf ich nicht mehr filmen?
 
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was wär so schlimm an nem platzverweis gewesen? gehste halt auf die andere strassenseite und filmst von da "deinen kumpel" :D
 
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sicherstellen darf die polizei deine cam sicherlich nicht

Richtig. Was sie aber sicherstellen dürfen ist das Speichermedium.

gibt es denn keinen hier der jura studiert?

Ganz Deiner Meinung. Wir sollten aber auf einen echten Kameramann warten, da die aus Erfahrung mehr darüber wissen als die meisten Jurastudenten.
 
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Kann man den Themennamen ändern? So in der Art soll es dann heißen: Polizeiarbeit filmen - Kameramann/Jurist benötigt
 
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du kannst dich bei der unterbindung deiner filmaufnahmen auch auf die pressefreiheit berufen und den polizisten abwatschen, wenn er dir das filmen/dokumentieren der szene von öffentlichem interesse (pure auslegungssache) untersagen will.
auf welcher grundlage?
seit dem web2.0 publiziert fast jeder und ist damit im weiteren sinne journalist.
du blogst? du hats ne homepage, die du betreibst? du schreibst schon in dieses forum? das kann man alles eindeutig als journalistische tätigkeit auslegen, da unterscheidet man in der gegenwart (außer die vereinigung der anerkannten journalisten^^) nicht zwischen einem freischaffenden kolumnenschreiber und dir als netz-journalist.

denkt bitte nicht nur 30mal um den heißen brei herum und betet das panorama-gesetz für das fotografieren runter, das thema ist viel größer! pauschal gesehen ist die polizeiarbeit imemr vom öffentlichen interesse und damit dokumentationswürdig, auch wenn das niemand von öffentlicher seite möchte und auch die polizeigewerkschaft schlecht findet, weil man "persönlichkeitsrechte verletzt"...
nix da, die pressefreiheit steht im GG und auf die panoramafreiheit beruft man sich im rahmen des BGB. was steht wohl höher und gilt es zu schützen?
 
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Merden schrieb:
Ganz Deiner Meinung. Wir sollten aber auf einen echten Kameramann warten, da die aus Erfahrung mehr darüber wissen als die meisten Jurastudenten.

Aus Erfahrung beiderseits - also sowohl als jemand, dem das deutsche Recht nicht fremd ist, als auch als jemand, der als Journalist Demonstrationen etc. begleitet, kann ich dir sagen, dass Polizisten in solchen Situationen gern auch mal Vorschriften erfinden. So sei es z.B. verboten, Polizeieinsätze zu filmen und ich war auch schon live dabei, wie den Filmern die Kamera aus der Hand gerissen wurde. Das demonstrative Dauerfeuer meiner Spiegelreflexkamera hat sie dann allerdings zum umdenken bewegt.

Ohne jetzt über Recht und Unrecht sinnieren zu wollen - das ist von zu vielen Variablen des Einzelfalls abhängig - ist es sicher unstrittig, dass es nur menschlich ist, in solchen Stresssituationen Fehlentscheidungen zu treffen (auch wenn die manchmal einen sehr systematischen Eindruck machen).

Zum weiterlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte

Recht und unrecht ist im Übrigen eigentlich egal. Ein Polizist im Einsatz wird nie mit sich diskutieren lassen, egal wie weit er daneben liegt. Ein Presseausweis am lanyard wirkt allerdings dann doch manchmal erstaunlich gut.
 
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pressefreiheit steht im GG

Demgegenüber stehen aber wiederum die Persönlichkeitsrechte. Du müsstest den Polizisten trotzdem unkenntlich machen.
 
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was meinst du, warum paparazzi-fotos zulässig sind und abgedruckt werden können?
weil es sich dabei zumeist um personen der zeitgeschichte von öffentlichem interesse handelt.
die können auch auf die achtung ihrer persönlichkeitsrechte klagen und werden immer scheitern, wenn es keine extremsituationen oder übermäßig private sachen sind.
wie jemand einkaufen geht ist darstellbar, so jemand auf dem klo vielleicht nicht mehr, aber:
öffentliche polizei auf öffentlichem gelände...eher einkaufen als auf dem klo! ich sehe mich (hypotetisch) eindeutig im recht auf pressefreiheit zu pochen. dass dann eine kurzschlußreaktion von beiden seiten kommen kann bei stress, findet man sehr leicht bei youtube, steht abe rnciht zur debatte.
dafür hat gott die beharlichkeit und "ar$ch-freundlichkeit" mit provokativem unterton erfunden, hauptsache nciht den ersten schlag/aktion setzen ;)
 
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Engaged schrieb:
hab auch drogenfahnder bei der arbeit geknipst die wollten auch mein handy aber ich bin in die menge gegangen die dort war und hab gesagt da sind bullen da wurden sie wieder unauffällig und sind stehen geblieben um nich auf zu fallen :king:
foto von den beiden ist auch online, einer hat gerade ein jont in der hand xD
glaube das ist verboten wie es aussieht xD

Kann man das nicht genauso gut als Behinderung der Justiz auslegen?
Wenn ja dann ist das wohl nicht allso clever sich in einem öffentlichen und recht bekannten Forum damit zu brüsten.

@sianon
Wo ist jetzt dein Problem?
Er hat sich die Birne zugekippt, war auch noch so dumm sich dabei erwischen zu lassen wie er wenige Meter vom Klo gegen ne Wand pisst und wurde dafür zurechtgewiesen.
Sollen se ihm dafür noch den Kopf tätscheln? Und sagen "gut gemacht"?

Eines dieser beknackten *scheisse bauen und sich damit Brüsten* Videos weniger
 
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Darum ging es mir gar nicht. Mir ist klar, dass mein Bekannter Mist gebaut hat und dafür zur Rechenschaft gezogen werden musste, soetwas gehört sich nicht. Dein Beitrag impliziert beinahe, dass ich das Verhalten der Polizisten gegenüber meines Bekannten kritisiert hätte. Mich stört, dass man mir beim Filmen der Personalienaufnahme etc. die Kamera bzw. mein Mobiltelephon abnehmen wollte und im Zuge dieser Reaktion wollte ich etwas über die rechtliche Grundlage erfahren, aus reinem Interesse. Was ist dein Problem?
Ergänzung ()

@FidelZastro: Kann ich denn auch im Rahmen meiner Tätigkeit als "Netzjournalist" einen Presseausweis bekommen?
 
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Ich habe auch mal Beamte bei Ihrer Arbeit gefilmt, daraufhin wurde ich aufgefordert die Aufnahmen zu löschen. Ohne viel zu diskutieren habe ich dann Ihren Wunsch erfüllt. ;)
 
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mann mann mann, ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen.
zur Sache:
natürlich haben die Polizisten ein Recht auf Privatssphäre. das ist auch nicht eingeschränkt, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen. im Gegenteil.
Das kann man sich auch ganz leicht logisch erklären. Stell Dir vor, Du bist Polizist und nimmst gerade den Schwerverbrecher xyz fest, der Teil einer Bandengruppierung ist. Na was für ein geiler Lebensalltag wäre das, immer mit der Erwartung zu leben, dass dich die Kumpels desjenigen aufsuchen ... und sich für die Festnahme bei Dir revangieren, oder dích beiseite schaffen, damit Du als Zeuge in der folgenden Gerichtsverhandlung nicht mehr zur Verfügung stehst.
Pressefreiheit? Bist Du von der Presse? Nee biste nicht. Also hast Du kein Recht auf Pressefreiheit.
Auch die ist nur gegeben, wenn die Information über den Beitrag im Vordergrund steht. Da bestehen ebenfalls Grenzen, wenn Du einzelne Personen filmst, da da kein Zusammenhang mit einer Berichterstattung besteht.
Das Recht am eigenen Bild kann dann eingeschränkt sein, wenn das Bild mehrere Personen (nicht 3 oder vier, sondern eher 30 und mehr) darstellt, die Einzelperson also nicht im Vordergrund steht, sondern die Berichterstattung, wo wiederum die Personen nur "Beiwerk" sind. Auch dann kann derjenige verlangen, dass er unkenntlich gemacht wird. Er kann aber nicht durchsetzen, dass das Bild nicht verwendet wird.


Die Polizei darf deshalb Fotos machen, weil es in den Polizeigesetzen bzw im Versammlungsgesetz erlaubt ist. Dies unterliegt aber auch Bedingungen, d.h. die Polizei darf nicht x-beliebig Bilder fertigen, sondern nur dann, wenn sie der Strafverfolgung dienen.

Die Aufnahme eines Polizisten bei einer Verhaftung ist mE nur dann erlaubt, wenn die Verhaftung auf rechtswidrige Weise (nicht die Verhaftung selbst, sondern, die Art und Weise) durch geführt wird. Bspe: Polizisten verpügeln einen Schwarzen oder auch anderen bei der Festnahme. Aber auch hier gilt, wenn der sich zB wehrt und umsich schlägt (sich der Festnahme widersetzt), dann dürfen die Polizisten die Gewalt anwenden, die nötig ist, um die Festnahme durchzuführen.
Sollte ein Fall der rechtswidrigen Festnahme vorliegen (das wäre wohl ein Fall der Körperverletzung im Amt), dann wiederum dürfte das Filmen erlaubt sein, da wiederum ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, solche Sachen aufzuklären.
 
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Smartin schrieb:
mann mann mann, ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen.
Und was tust du?
Pressefreiheit? BIst Du von der Presse? Nee biste nicht. Also hast Du kein Recht auf Pressefreiheit.
Die PRessefreiheit geht so weit, dass es dem Staat gar nicht ohne weiteres zusteht, zu entscheiden, wer Presse ist und wer nicht. Aber du kannst das so zielsicher? Respekt :rolleyes:
Das Recht am eigenen Bild kann dann eingeschränkt sein, wenn das Bild mehrere Personen (nicht 3 oder vier, sondern eher 30 und mehr) darstellt, die Einzelperson also nicht im Fodergrund steht, sondern die Berichterstattung, wo wiederum die Personen nur "Beiwerk" sind. Auch dann kann derjenige verlangen, dass er unkenntlich gemacht wird. Er kann aber nicht durchsetzen, dass das Bild nicht verwendet wird.
Die Beiträge zum THema "Person der Zeitgeschichte" hast du großzügig ignoriert? Lies nochmal nach, die Panoramafreiheit ist hier von nachrangiger Bedeutung

Die Aufnahme eines Polizisten bei einer Verhaftung ist mE nur dann erlaubt, wenn die Verhaftung auf rechtswidrige Weise (nicht die Verhaftung selbst, sondern, die Art und Weise) durch geführt wird.
Um dich mal selbst zu zitieren:

mann mann mann, ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen

Oder anders gefragt: Hast du dafür auch belege? Das wäre mir nämlich neu.

@sianon:
Naja, wie ich schon erläutert habe, gibt es da keine Regulierung, du kannst dir auch einfach mit Buntstiften ein Schild "Presse" bemalen, ohne dass man dich deswegen belangen könnte. Die Ausweise der einschlägigen, von allen Stellen akzeptierten, Berufsverbände (DJV, DJU, etc.) bekommt man aber nur als Berufsjournalist (unter Vorweis der Gehaltsnachweise) oder als Journalismusstudent.
 
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Eine interessante Frage wäre hier, ob das Dokumentieren einer Straftat/Ordnungswidrigkeit rechtlich auch durch das Recht am eigenen Bild scheitern kann. Das wäre ja etwas unlogisch.
 
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wertewandel schrieb:
seit dem web2.0 publiziert fast jeder und ist damit im weiteren sinne journalist.
[...] du schreibst schon in dieses forum? das kann man alles eindeutig als journalistische tätigkeit auslegen,

Bitte beachtet doch, dass nicht ihr, sondern wir für dieses Forum verantwortlich sind und entsprechend gerade stehen müssen, wenn sich hier einer als Journalist berufen fühlt und private Fotos, nicht nachprüfbare Behauptung etc. hier einstellt. Was im übrigen auch eher nicht durch Presse- und/oder Meinungsfreiheit gedeckt wird.

Von daher bitte nicht solche Aktionen wie gerade eben, wir können und werden das nicht dulden.

Edit: Threadtitel mal angepasst (wenn auch etwas anders als vorgeschlagen). Vielleicht gibt es da noch ein paar Infos.
 
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