Polizeiarbeit filmen erlaubt? - Erfahrungen gesucht

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@Smartin

Vielleicht solltest du zunächst zu der Kenntnis kommen, dass die Rechtschreibung nicht zu "drehen" ist. Nur um ein Beispiel anzuführen: "Fodergrund". Solche banalen Fehler unterstreichen nicht unbedingt deine Glaubwürdigkeit in juristischen Angelegenheiten.

"ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen."

Im Zuge der Diskussion haben diese "einigen" zumindest Nachweise erbracht, ihre Behauptungen auf Gesetzespassagen zurückgeführt und größtenteils auch verlinkt. Woher erhalten deine Aussagen ihre Berechtigung?
 
ne einfache antwort gibt es halt nicht...

es stehen die persönlichkeitsrechte des polizisten gegen das öffentliche interesse an der polizeilichen arbeit. meiner meinung nach darf man drehen grade wenn es darum geht mögliches fehlverhalten der polizei aufzudecken bzw zu dokumentieren. wenn der polizist dich daran hindern will macht er sich womöglich der strafvereitelung schuldig.

wenn der polizist dich weiterhin daran hindern will würde ich die polizei anrufen und anzeige gegen den polizisten erstatten. hast ja alles auf video. er kann dann schlecht dich auffordern das video zu löschen das ganze würde dann ja einer art schuldgeständnis gleichkommen denn wenn er unschuldig ist will er selbst das das video bestehen bleibt zu seiner entlastung.

grade wenn etwas unrechtes seitens der polizei passiert gehört es meiner mienung nach zu den bürgerpflichten alles zu dokumentieren. es gibt viel zu viele fälle von polizei gewalt (bsp freiheit statt angst demonstration) die meistens für den polizisten entschieden werden da sich die kollegen untereinander decken. dies kann verhindert werden wenn es videoaufnahmen gibt.
 
@fidelcastro
Ich schreibe das, was ich denke, das richtig ist, und nehme nicht, wie einige hier, irgendwelche anderen Situationen her und biege mir die dann auf meinen Fall zurecht.

Dir sollte klar sein, dass sich nur die Presse auf Pressefreiheit berufen kann. Denn Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Dieses kann überhaupt nur dann verletzt sein, wenn ein potenzieller Grundrechtsträger verletzt ist. Also ist es Blödsinn, mal die Pauschalbehauptung Pressfreiheit unterzubringen. Hinzu kommt, dass auch dann ein Recht am eigenen Bilde besteht, dass dann gegen die Pressefreiheit abgewogen werden muss. Man wird auch dann davon ausgehen können, dass die Pressefreiheit zurücktreten muss.
Denn Pressefreiheit entstand aus dem Grundsatz der Zensurfreiheit, d.h. dass Veröffentlichungen nicht manipuliert und aufdoktriniert werden dürfen. Es heißt aber nicht, dass sie über anderen individuellen Grundrechten, wie dem am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, steht.

Also vielleicht mal nachdenken oder nachfragen, bevor Du mich blöd von der Seite anmachst.

Und was hat das Prinzip der Person der Zeitgeschichte damit zu tun? Ist der Polizist jetzt eine Person der Zeitgeschichte oder was? Hast Du überhaupt eine Ahnung, was dahintersteckt oder wolltest Du nur mal einen Begriff in den Raum werfen? Natürlich gibt es die Ausnahme der Person der Zeitgeschichte, wo es auch schon für 1 Person eine Einschränkung gibt. Ich schreibe hier aber keinen Aufsatz über all die potenziellen Möglichkeiten und Ausnahmen der Ausnahmen, sondern schreibe entsprechend dem Thread.
Im Übrigen ist auch eine Person der Zeitgeschichte nicht "Freiwild".
Die Panoramafreiheit ist gerade nicht von untergeordneter Rolle, da diese am ehesten noch bei einer Berichterstattung über eine Versammlung oder ähnliches eingreifen wird. Zumindest war dies das Beispiel worauf sich mein Kommentar bezog.

Na klar ist es gestattet, Bilder einer Straftat (Übergriff eines Polizisten) zu fertigen. Wenn eine Straftat im Raum steht, kommt das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung hinzu. Auch das rechtfertigt (wohl) nicht die Veröffentlichung solcher Bilder (zumindest nicht unzensiert), aber zumindest, dass sie gefertigt werden dürfen.

@sianon
Also der war ja mal unter der Gürtellinie. Zum Glück haben Sie sich noch nie vertippt. Gott bewahre. Na mir ist das leider passiert, denn ich bin nicht so perfekt wie Sie. Was die 2-3 Tippfehler mit dem Inhalt meiner Aussage zu tun haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber da Sie schon darauf anspielen, scheinen Sie in der Sache ja auch keine Argumente zu haben. Von daher sehe ich die Diskussion als beendet an, denn das muss ich mir nicht bieten lassen.
Außerdem bin ich nicht dafür zuständig, hier Belege für meine Aussagen zu treffen. Sie können Ihre Hausarbeit gern selbst lösen. Ansonsten können Sie auch gern einen Kollegen konsultieren, der Ihnen dann, gegen ein entsprechendes Salär, gegebenenfalls auch Belege für seine Aussagen bietet. Ich werde jedenfalls bei solch primitiver Anmache keine Sekunde darauf verschwenden, noch Quellen für meine Aussagen sie liefern.

Aber einen kostenlosen Tipp kann ich Ihnen geben:
Einfach mal Google bemühen, dann werden Sie fündig. Aber offensichtlich haben Sie eh schon Ihre Auffassung und sind an den Tatsachen gar nicht interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Gürtellinie aufzugreifen; Was war denn dann bitte das: "mann mann mann, ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen."?
 
Wie ich das so herrauslese, darf man alles filmen und fotografieren für den "Eigengebrauch", nur darf nicht jedes Material veröffentlicht werden.

Der einzige Grund, wieso der Polizist dich wohl zum Löschen des Videos auffordern durfte, ist wohl das Film- und Fotografierverbot auf Bahngelände (sollte es dieses geben).

Auf öffentlichem Gelände darf man dir das Filmen wohl nicht verbieten, solange du damit nicht irgendwelche Ermittlungen etc. behinderst.

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.
 
@Sianon
Ist wohl ein kleiner aber feiner Unterschied, oder habe ich Sie persönlich angegriffen? Nee, Sie mich dagegen schon. Ich muss mir nicht blöd kommen lassen, nur weil mir mal ein Tippfehler unterlaufen ist.
Ich wollte damit nur klarmachen, dass man sich das Recht nicht so zurecht legen kann, wie man will, ala Argumente wie, "na die Polizei fotografiert mich ja auch ... "

@da_jupp
Ich denke das eher nicht. Mit Eigengebrauch sprichst Du auf die Verwertbarkeit an, der natürlich zugestimmt werden muss. Der Polizist hat aber auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wie jeder andere auch. D.h. jederman hat einen Anspruch darauf zu wissen, welche Daten über ihn wo gespeichert sind. Ein Bild ist ein persönliches Datum, dessen Erhebung der Zustimmung desjenigen bedarf. Nur dann ist die Erhebung datenschutzrechtlich iO. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Erhebung des persönlichen Datums der Erfüllung eines vertraglichen Zwecks dient (was hier unstreitig nicht der Fall ist).
Auch dann bedarf es der Einhaltung der Transparenz, die wiederum praktisch nur möglich ist, wenn derjenige auch davon erfahren hat, bzw erfahren konnte (pauschale Zustimmung). Die Fälle liegen aber alle nicht vor, erst Recht nicht, wenn der Betroffene das Fertigen des Bildes verweigert.

Im Übrigen als kleiner Denkansatz: woher soll der Beamte wissen und wie sicherstellen, dass das gefertigte Bild für den "Eigengebrauch" ist und nicht später doch verwendet/verwertet wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Smartin
Ich entschuldige mich für mein Verhalten. Es tut mir Leid.

"Im Übrigen als kleiner Denkansatz: woher soll der Beamte wissen und wie sicherstellen, dass das gefertigte Bild für den "Eigengebrauch" ist und nicht später doch verwendet/verwertet wird?"

Personen, die auf journalistischen Aufnahmen zu erkennen sind können auch nicht wissen ob ihre Bitte bzw. Forderung auf Unkenntlichmachung erfüllt wird. Sie müssen sich auf die Aussage des Journalisten verlassen und können später, falls ihrem Recht am eigenen Bild zuwider gehandelt wird/wurde, gegen die Verwendung des Materials klagen, soweit ich das richtig verstanden habe. Würde das für den Polizisten, wenn er denn als Privatperson zu sehen ist, nicht genauso gelten?
 
ok angenommen.

Grundsätzlich schon. Bei einer Veröffentlichung in einer Zeitung hat der Polizist aber auch deutlich bessere Möglichkeiten, denn er hat einen solventen Gegner, der dann auch zahlen kann bzw wird. Obendrein kann ich mir vorstellen, dass der Journalist auch Ärger bekommt mit dem Verlag, wenn er trotz Zusage, es unkenntlich zu machen, dies dann nicht erfolgt. Schließlich haben die Verlage bestimmt auch keine Lust, ständig Schadensersatz zu leisten. Ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass das hier und da bewusst in Kauf genommen wird.

Bei einer Privatperson sieht das aber schon wieder anders aus. Erstens ist diese mitunter nicht solvent, so dass der Polizist ein erhebliches Prozessrisiko eingeht. Das Prozessrisiko erhöht sich zusätzlich, da er uU in der Beweislast ist. Dazu gehört zB auch der Beweis, woher das Bild stammt. Wenn dieses einer anonym auf einer Internetseite oder ähnlichem veröffentlicht, könnte das sehr schwierig sein, wodurch das Prozessrisiko steigt. Also grundsätzlich ist das denkbar, aber vom Aufwand und Risiko mE doch sehr unterschiedlich.
Wie gesagt mE ändert das aber auch nichts daran, dass wenn der Polizist nicht fotografiert werden möchte, und dies insbesondere sogar noch deutlich macht, das auch (aus Datenschutzgründen) respektiert werden muss.
 
Der Letzte Beitrag sagt eigl alles:

Schon allein das unbefugte Anfertigen von Bildnissen ist als unerlaubte Handlung i.s.d. § 823 I BGB
deliktisch geschützt.

Also ist nicht nur das Veröffentlichen, sondern auch das Anfertigen ohne die bereits genannten Gründe unzulässig.
 
Merden schrieb:
Es ist schon mal abgesehen davon verboten Bild- und Filmmaterial auf und von deutschen Bahnhöfen und Bahneigentum ohne Zustimmung anzufertigen.

Das ist wie die AGB von eBay oder MyHammer.
Geschäfte außerhalb der Plattform sind "verboten" ;-) .
Wenn man bei MyHammer anhand des Benutzernamens eine Person über Google findet, und der ein Angebot schickt, ist das keine Straftat oder Owi.



Revolution schrieb:
Verboten nicht aber da das auch Menschen sind brauchst du dazu ihre einwilligung... jeder normale Mensch kann das verlangen das solche aufnahmen gelöscht werden. Müsste im Grundgesetzt stehen oder im BGB.

So funktioniert der "Vorrauseilende Gehorsam", und die Bahn ist frei für den Faschismus......

Das Thema ist zu wichtig und zeitlos, um Andere Besucher mit gefährlich falschen Informationen zu versorgen! Denn man kann es auch als Gefahr betrachten, wenn Menschen durch solche Informationen zu unnötigem Verhalten beeinflusst werden.



Götterwind schrieb:
Generell ist das Aufnehmen von Personen (Bild, Film etc.) ohne die Einstimmung der Person nicht erlaubt.
"Generell"? Polizisten im Dienst, haben das Gleiche "Recht am eigenen Bild wie Angela Merkel".
Ihr dürft sie beide filmen, ohne dass diese etwas dagegen tun können. Auch eine spätere Veröffentlichung können sie nicht untersagen.
Das würde ich sogar auf Schlapphüte übertragen die gerade mit dem Teleobjektiv von weitem Demonstranten fotografieren.
Den Fall gab es ja, und ein Demoteilnehmer der es bemerkte hat zurückfotografiert und es veröffentlicht (Heise berichtete darüber).
Leider hat der Feigling gekuscht, und das Bild von der Webseite genommen. Ich hätte das nicht getan.

==> Wenn ich Agenten verbrennen kann, dann nutze ich auch die Gelegenheit. <==
Wenn ich zufällig einen poder mehrere SEK-Beamte identifizieren könnte, ich würde auch das tun.
Ich habe noch ein paar Fotos von SEKlern hinter Sturmmasken. Z.B. ausBerichten über Gerichtsprozesse

Wenn irgendwann wirklich die Gesichtserkennung per Suchmaschine da ist (irgendwann kommt ALLES was möglich und nützlich ist), könnte ich das Bild hochladen, und finde evtl. sogar Fotos. In Zukunft sollte es Kameras geben, die nicht nur die Textur, sondern auch die Topologie der Gesichter aufnehmen können.
Dann könnte die Kamera bzw. Software automatisch die Maske wegretuschieren und zeigen die die Person wiklich aussieht (nächstmöglich).
Die Hautfarbe entnähme sie aus den sichtbaren stellen. "Nacktscanner" könnten in Jahren einmal groß und mobil wie Spiegelreflexkameras sein.
Daran wird schon entwickelt. DIe könnten so etwas möglich machen. Durch Masken hindurch die Gesichtsform erkennen und festhalten.

Wenn das echte SEKler sind, ist der Typ rechts sicher leicht wieder zu erkennen: http://mf7.de.tl/SEK.htm
Wozu trägt der überhaupt die Maske ;-) .



Darf ich mich vor den Eingang des Verfassungsschutz in Köln stellen, und alle Personen und Fahrzeuge fotografieren?
Müsste ich mal ausprobieren. Auch die MAD-Zentrale in Köln ist diesbezüglich interessant ("Schutzbereich" gilt nicht draußen).



OSJF schrieb:
Ich könnte schwören das auf öffentlichen Boden das Filmen der Polizei erlaubt ist.
Genau so ist es.
Ob es nur auf öffetnlichem Boden gilt, ist eine andere Sache.
Denn das Hausrecht mag zwar das Fotografieren verbieten, aber das ist kein Gesetz.
Strafen si8nd nicht möglich. Auch ein Beschlagnahmen und löschen ist nicht möglich.
Und wenn ich von außen fotografiere kann auch keiner etwas machen.
Z.B. von der Straße aus, durch das Kasernentor.



sianon schrieb:
"Also ohne Einverständnis der Person darf das Bild nicht veröffentlicht werden."

Genau das ist es. Ich hatte nie vor das Video zu veröffentlichen. Mit der Panoramafreiheit habe ich auch argumentiert, wobei man mir gesagt hat ich "solle mich verziehen, wenn ich keinen Platverweis ausgesprochen haben will"

@Zazna: An sowas in der Art hatte ich auch gedacht. Ein Polizeibeamter im Dienst hat zumindest der Logik nach keine wirkliche Privatssphäre mehr.
Ergänzung ()

"Die Personen verlieren ihr Recht am eigenen Bild, weil sie nicht Hauptgegenstand sind, sondern nur "Beiwerk""

Wie wäre es wenn ich meinen Freund hätte filmen wollen, als "Hauptgegenstand" meines Filmmaterials?

Hat man eine Begleitung dabei, äußert man sich dieser Begleitung gegenüber bei entfernen vom Polizist sehr abfällig und beleidigend über den Polizisten.
Die Richtung von: "Noch so ein armes frustriertes Würstchen in minderwertiger Arbeit, der sich aus Geldgier (irrelevant dass das keine Spitzenverdiener sind), Sicherheitsdenken, Untertanenmentalität usw. nicht traut zu kündigen, um etwas richtiges zu machen".
Und/oder "Der würde doch sofort kündigen, wenn er 25Mio im Lotto gewinnen würde, also ist seine Arbeit faktisch minderwertig". Das wäre harmloser als der erste Satz, aber doch ehrverletzend, da eine Wahrheit aussprechend.
Auch wenn sich hier jetzt selbst einige beleidigt fühlen, es ist nun mal die Wahrheit. Arbeit nur des Geldes wegen, ist wie ein Tier, dass auch nur arbeitet, um zu überleben (Äsen, Jagen, Nest bauen...). Da hätte er bei einer Anzeige auch keine Chance.
Der Andere sollte dann noch darüber lachen (das verstärkt den Effekt der Ehrverletzung, besonders um so mehr Personen darüber lachen).




OSJF schrieb:
So sehr ich dir das glauben will. Wieso darf mich die Polizei filmen wenn ich in einer Demonstration stehe?
Das darf sie gar nicht.
SIe dürfen erst filmen, wenn sie eine Straftat sehen! Dazu gibt es Urteile.
Jede Privatperson kann auf Demos Demonstranten UND Polizisten filmen. Auch in Nahaufnahme.
Aber Polizisten dürfen erst einschalten (ich glaube sogar erst draufhalten), wenn etwas geschieht.
Übrigens: Als Privatperson kann ich auch aus eigenem Antrieb gegen jede Person (auch Polizisten) Ermittlungen anstellen. Richtige Observationen. Die Polizei darf das nicht.
Inkl. nach Hause verfolgen. Ein Polizist darf das Nicht. "Recht am eigenen Bild"? Ja, aber das gilt nicht für das anfertigen der Aufnahmen, sondern für das Veröffentlichen! Stalkimg? Nein, denn die Beweggründe sind völlig verschieden.
So etwas macht man mit der Intention dass der Beobaachtete nichts davon mitbekommt (ein Stalker will dass der andere davon weiß, dass er leidet).



Fastje schrieb:
sehr interessantes thema mMn

ich glaube auch man muss unterscheiden, ob ein journalist der kameramann ist oder eine privatperson. gibt es denn keinen hier der jura studiert? ^^

Nein, ein Journalist hat keinen Sonderstatus, er ist ein Bürger wie jeder andere auch.
Die "Presseausweise" hat die Branche erfunden, die haben KEINERLEI rechtlichen Status.
Es ist auch irrelevant ob das jemand gegen Geld, oder aus privaten Gründen macht.




sianon schrieb:
Also gibt es wieder einen Einschnitt. Solange die Polizisten nicht mit meinem Freund sprechen, darf ich ihn und sie als "Beiwerk" filmen. Sobald sie aber in meinem Film eine aktive Handlungsposition einnehmen, hier bei der Aufnahme der Personalien, darf ich nicht mehr filmen?

Absolut irrelevant, man darf jede Handlung eines Polizisten im Dienst Filmen und Fotografieren.
Wenn er die Aufnahme löscht, begeht er eine Straftat. Das müsste sogar beim Beschlagnahmen so sein, da dies unstrittig ist.




Merden schrieb:
Richtig. Was sie aber sicherstellen dürfen ist das Speichermedium.

Und wo steht das?
Ist schon erschreckend, wie der Deutsche Untertan gesetzliche Begebenheiten als sicher darstellt, die nicht so sind (wegen dieser Untertanenmentalität gibt es auch in Deutschland die TV-Shows zu den Rechtsirtümern).
Sie haben nicht das Recht das Speichermedium zu beschlagnahmen.
Denn es gibt keine auch nur denkbare strafbare Handlung die da zugrunde gelegt werden kann.
Da es trotzdem pa<ssieren kann, sollten die Kamerahersteller Live-Aufnahmen in einen sicheren Onlinespeicher (auch von der Kamera aus nicht ohne Passwort zu löschen) entwickeln. Eine Kamera die jedes Foto sofort in die Cloud höchlädt. Jedes Video Live hochlädt. Bei einem Abbruch oder löschen auf der Kamera immer noch eine Kopie verbleibt.
Dass es Kameras gibt, die einen vollwertigen internen Speicher haben, und zugleich auf externe Karte und internen Speicher schrieben können, ist ja schon ein Anfang. So sind schon Aufnahmen die "gelöscht" wurden gerettet worden.




Anbsolut korrekt:

Merden schrieb:
Richtig. Was sie aber sicherstellen dürfen ist das Speichermedium.



Ganz Deiner Meinung. Wir sollten aber auf einen echten Kameramann warten, da die aus Erfahrung mehr darüber wissen als die meisten Jurastudenten.

wertewandel schrieb:
du kannst dich bei der unterbindung deiner filmaufnahmen auch auf die pressefreiheit berufen und den polizisten abwatschen, wenn er dir das filmen/dokumentieren der szene von öffentlichem interesse (pure auslegungssache) untersagen will.
auf welcher grundlage?
seit dem web2.0 publiziert fast jeder und ist damit im weiteren sinne journalist.
du blogst? du hats ne homepage, die du betreibst? du schreibst schon in dieses forum? das kann man alles eindeutig als journalistische tätigkeit auslegen, da unterscheidet man in der gegenwart (außer die vereinigung der anerkannten journalisten^^) nicht zwischen einem freischaffenden kolumnenschreiber und dir als netz-journalist.

denkt bitte nicht nur 30mal um den heißen brei herum und betet das panorama-gesetz für das fotografieren runter, das thema ist viel größer! pauschal gesehen ist die polizeiarbeit imemr vom öffentlichen interesse und damit dokumentationswürdig, auch wenn das niemand von öffentlicher seite möchte und auch die polizeigewerkschaft schlecht findet, weil man "persönlichkeitsrechte verletzt"...
nix da, die pressefreiheit steht im GG und auf die panoramafreiheit beruft man sich im rahmen des BGB. was steht wohl höher und gilt es zu schützen?




Es sollte eine Straftat im Amt sein, wenn Polizisten Bürger belügen, um diese damit zu ihnen genehmen Verhalten bzw. auf Verzicht auf Rechte zu bewegen.



Merden schrieb:
Richtig. Was sie aber sicherstellen dürfen ist das Speichermedium.



Ganz Deiner Meinung. Wir sollten aber auf einen echten Kameramann warten, da die aus Erfahrung mehr darüber wissen als die meisten Jurastudenten.



wertewandel schrieb:
Ein Presseausweis am lanyard wirkt allerdings dann doch manchmal erstaunlich gut.



Wiederwärtig feiges Pack. Die befürchten doch, dass ihr Verhalten bei großer Presse/TV zu negativer PR führen könnte.
Beim einfachen Blogger scheinen sie das leider noch nicht zu fürchten.
ABer so einen "Presseausweis" kann sich ja jeder basteln und ausdrucken. Nicht unbedingt einen geschützten (ist aber auch kein offizieller Ausweis), aber er kann ja ähnlich aussehen, aber von einem frei erfundenen Verband sein.

Es müsste eine Art Netzwerk geben, an dem jeder teilnehmen kann.
Jeder Sympathisant kann sich von einer Webseite Material herunterladen und ausdrucken und hinter die Autoscheibe kleben.
Oder einen Bildschirm anbringen, oder auf (s)eine Hauswand solche Texte und Videos beamen (gewerblich gibt es das schon, in Mannheim steht auf einer Araltankstelle ein Beamer der eine Hauswand mit Werbung bestrahlt). Oder es werden Links oder ganze Texte in öffentliche Gehwege, Mauern, Telekomkästen usw. mit Wasserstrahl hinein gereinigt.
Wenn das der immer gleiche "Kanal" ist, wird es den Bürgern auch auffallen.

Eine Person mit Ausdrucken oder gar Bildschirm hinter der Autoscheibe (oder Wohnungsfenster usw.) ist ein "Spinner", bei zweien fangen sie an drüber nachzudenken, und ab drei sehen sie es als Bewegung, und nehmen es ernster. Gehen auch eher hin, und nehmen es war.

So kann man auch in einer bestimmten Region bzw. Stadtteil gezielt die Menschen informieren.
Z.B. gezielt die Menschen in einem Viertel mit unbequemen Aufnahmen ihres Polizisten vor Ort versorgen.
Auch wenn das Ansehensschädlich ist, was kann der schon gegen ein Video machen. Er kann ja nicht behauoten dass wäre Verleumdung, ein Video ist ein beqweis an sich.





wannabe schrieb:
Ich habe auch mal Beamte bei Ihrer Arbeit gefilmt, daraufhin wurde ich aufgefordert die Aufnahmen zu löschen. Ohne viel zu diskutieren habe ich dann Ihren Wunsch erfüllt. ;)

Stolz darauf?
Ich stelle mir gerade vor, wie "wannabe" die Hacken zusammenschlug, laut "Jawoll" rief, und dann zackig die Aufnahmen löschte.















Smartin schrieb:
mann mann mann, ich habe das Gefühl einige drehen sich das Recht hier mal wieder so, wie sie es gerade brauchen.
zur Sache:
natürlich haben die Polizisten ein Recht auf Privatssphäre. das ist auch nicht eingeschränkt, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen. im Gegenteil.
Das kann man sich auch ganz leicht logisch erklären. Stell Dir vor, Du bist Polizist und nimmst gerade den Schwerverbrecher xyz fest, der Teil einer Bandengruppierung ist. Na was für ein geiler Lebensalltag wäre das, immer mit der Erwartung zu leben, dass dich die Kumpels desjenigen aufsuchen ... und sich für die Festnahme bei Dir revangieren,

Das ist zwar "nicht schön", aber impliziert kein Recht gegen eine Veröffentlichung.
So funktioniert das Recht nicht. Auf genau solchen "logischen Überlegungen" basieren die vielen Rechtsirrtümer von "einfachen" Menschen, die dann voller Überzeuhgung diesem Blödsinn als "Gesetz" vermitteln.


Smartin schrieb:
Pressefreiheit? Bist Du von der Presse? Nee biste nicht. Also hast Du kein Recht auf Pressefreiheit.
Für so einen Schwachsinn würde ich unter Scham im Boden versinken.
Es gibt keine "Lizenz" wie beim Amaterufunk, oder beim lenken eines Fahrzeuges oder Flugzeuges.
JEDER kann sich "Presse" nennen, und hat damit auch alle Rechte der "Presse".
Es muss nicht mal eine Gewinnerzeilungsabsicht vorliegen.
Es gibt auch keine offiziellen "Regeln". Lasst euch mal nicht vom Pressekodex oder so etwas irritieren.
Der wurde mal von ein paar Verlagen aufgestellt, aber das heißt nicht, dass ich mich daran halten muss, wenn ich einer Pressetätigkeit nachgehe.
Auch wenn es "nur" ein Blog ist.
Wenn ich über jeden Suizid berichten wollte, ich würde es tun. Auch wenn es keine Person von öffentlichem Interesse ist, oder sie unter besonderen Umständen verstarb. Was juckt mich das Regelwerk ohne Gesetzescharakter dass ein paar Konkurrenten irgendwann mal aufgestellt haben...
Irgendwo in Afrika gehen Journalisten sogar an Tatorte und fotografieren und filmen die verstümmelten Mordopfer wärend die Polizisten daneben stehen.
Das läuft dann unverfremdet inkl. Nennung der Namen und Orte im Fernsehen. Ich glaube sogar zu hellichtem Tage. Ich glaube das war mal in einer Folge Zapping International zu sehen. Man sieht also, es gibt diesbezüglich keine "Naturgesetze".
Ich glaube mich sogar daran zu erinnern, dass RTL vor Jaaaahren mal das Foto eines in der Mitte getrennten Menschen zeigten. "Explosiv" oder so.





Smartin schrieb:
Die Polizei darf deshalb Fotos machen, weil es in den Polizeigesetzen bzw im Versammlungsgesetz erlaubt ist. Dies unterliegt aber auch Bedingungen, d.h. die Polizei darf nicht x-beliebig Bilder fertigen, sondern nur dann, wenn sie der Strafverfolgung dienen.

=> http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-07/filmverbot-demos-verwaltungsgericht



Smartin schrieb:
Die Aufnahme eines Polizisten bei einer Verhaftung ist mE nur dann erlaubt, wenn die Verhaftung auf rechtswidrige Weise (nicht die Verhaftung selbst, sondern, die Art und Weise) durch geführt wird. Bspe: Polizisten verpügeln einen Schwarzen oder auch anderen bei der Festnahme. Aber auch hier gilt, wenn der sich zB wehrt und umsich schlägt (sich der Festnahme widersetzt), dann dürfen die Polizisten die Gewalt anwenden, die nötig ist, um die Festnahme durchzuführen.
Sollte ein Fall der rechtswidrigen Festnahme vorliegen (das wäre wohl ein Fall der Körperverletzung im Amt), dann wiederum dürfte das Filmen erlaubt sein, da wiederum ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, solche Sachen aufzuklären.


Merkt ihr was? Er gibt an, dass es erlaubt ist, wenn Straftaten vorliegen.
Die werden die Polizisten vor Ort verneinen. Das Gleiche gilt für die Gerichte später.
Und wenn sie es nicht tun, wo ist dann die Aufnahme die dann ja erlaubt gewesen wäre.
Also als braver Untertan bitte sofort alles löschen...
Es stimmt einfach nicht, man darf Polizisten im Dienst IMMER löschen, egal ob sie gerade einen Schwarzen verprügeln (das ist auch Rassismus, davon auszugehen, dass der automatisch unschuldig ist), oder ganz normal ihren Dienst ausüben. Oder gerade eine Demo filmen (wenn gerade nichts strafbares passiert ist es ihnen verboten).


Ich will mal eine Datenbank, in der jeder Bürger jeden Polizisten auch profoilaktisch eintragen kann.
EIn Foto hochladen, Name, Dienststelle usw. angeben.
Das ist der Aufbau einer Lichtbildkartei potentieller Straftäter im Amt.
Es sind gut 250.000 Polizisten.
Wenn nur 1000 Menschen Bundesweit jeweils 250 Polizisten knipsen (vor Wachen "auf die Lauer legen"), wären alle ablichtbar.
2000 Menschen jeweils 125 Polizisten.
Eine erfolgreiche Webseite kann doch locker ein paar tausend Menschen mobilisieren.
Man denke an den Erfolg von Rottenneighbor.com in Deutschland!







HappyMutant schrieb:
Bitte beachtet doch, dass nicht ihr, sondern wir für dieses Forum verantwortlich sind und entsprechend gerade stehen müssen, wenn sich hier einer als Journalist berufen fühlt und private Fotos, nicht nachprüfbare Behauptung etc. hier einstellt. Was im übrigen auch eher nicht durch Presse- und/oder Meinungsfreiheit gedeckt wird.

Von daher bitte nicht solche Aktionen wie gerade eben, wir können und werden das nicht dulden.

Nicht falsch verstehen, aber warum sollte das hier jemand einstellen?
Das ist der falsche Ort, da ist CB neben der Themenbezogenheit einfach zu unbedeutend.
Da wäre ja jede kleine Webseite die extra dafür eröffnet wurde (evtl. mit dem Titel einer Polizeiwache), und evtl. durch Guerillawerbung im öffentlichen Raum (z.B. "Reverse Graffitti") beworben wird passender.
Man bedenke was für einen Medienrummel die Schmierseite iShareGossip bekam.
"Schmierseite", weil sie schlecht, unübersichtlich (alles in einen Strang pro Schule, keine Stränge zu eröffnen...) usw. gemacht war, und die Zielgruppe nur geistigen Müll hergab. Ich habe aber nichts gegen Seiten ala Rottenneigbor.com .
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem Polizisten keine Privatpersonen sind. Des Weiteren sind Polizeieinsätze von öffentlichem Interesse und stellen ein zeitgeschichtliches Ereignis dar.
Polizisten dürfen daher nicht verbieten, dass Aufnahmen von ihnen und dem Einsatz gemacht werden. Eingeschränkt werden kann das Aufnehmen nur, wenn es sich um Spezialkräfte handelt, die durch die Aufnahmen "Enttarnt" werden könnten.
Aktenzeichen: 6 C 12.11, Bundesverwaltungsgericht vom 28.03.2012.
Quelle: Law-Blog

Damit dürfte die Ausgangsfrage von vor über 2 Jahren wohl geklärt sein :)
 
Urteil gelesen?

Falls ja, verstanden?

Eher nein, denn auf diesen Fall ist es mE nicht anwendbar, auch wenn der gute Herr Vetter das im letzten Satz zumindest andeutet.

Im Gegensatz zur durch das Grundgesetz geschützten Pressefreiheit kann sich der einfache Bürger nämlich bestenfalls auf seine allgemeine Handlungsfreiheit berufen, wenn er die Polizei im Einsatz fotografieren möchte.

Das BVerwG und auch der VGH vor ihm haben sich hier intensiv mit der Abwägung der entscheidungserheblichen Rechte auseinandergesetzt und dabei letztlich der Pressefreiheit den Vorrang gegeben.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine entsprechende Abwägung im Falle eines privat fotografierenden Bürgers in den seltensten Fällen zu dessen Gunsten ausfallen würde und diese Auffassung lässt sich durch einige Passagen der Entscheidung auch durchaus untermauern.
 
Warum sollte es gerade bei einem privat fotografierenden Bürger nicht auch so ausfallen?
Geht das Gericht einfach mal davon aus, dass die Presse den Polizisten automatisch verfremdet, und der Bürger nicht? Notfalls müsste das bois vor das BVG gehen. Falls es ein EU-Gericht gibt, eben bis zu diesem. In Sachen Satempfang ist das EU-Gericht für Menschenrechte zuständig, evtl. berührt auch die Pressefreiheit deren Zuständigkeit. Wenn die Rotmützen also auch nicht im Sinne des Bürgers entscheiden würden, bekommen die eben von den EU-Schwarzkitteln den Hammer übergezogen.

Die Presse muss Polizisten nicht verfremden, und darf sogar deren Namen und Dienstadresse nennen.
Auch wenn das im Material zu sehende Verhalten sein Ansehen schädigt.
Es muss ja nicht mal eine direkte Straftat sein, es reicht ja schon unfreundliches Verhalten um das Ansehen eines Schnittlauch (gibt ja noch ein üpaar Grüne...) negativ zu beeinflussen...

Und auch das kann Folgen haben. Evtl. meidet ihn der Nachbar. Schließt ihn von seiner Grillfeier aus.
Oder seine Freundin ist negativ berührt und das führt dazu dass sie Schluss macht.

Wenn man z.B. auf einer Demo einen Polizisten dabei filmt wie er mit sichtlich und hörbarem (entsprechende Sprüche in eindeutigem Tonfall oder entsprechende Mimik sind nicht zu entschuldigen, und zeigen eindeutig den Charakter) Spaß jemand knüppelt, darf man das ja auch veröffentlichen.

Man darf wenn man weiß wie er heißt und sogar erfährt wo er wohnt, diese Aufnahme sogar seiner Ehefrau, Eltern, Nachbarn usw. zukommen lassen.
Gut möglich, dass der Ehepartner über diese ihm/ihr unbekannte Seite so schockiert ist, dass es krieselt oder sie ihn sogar verlässt. Die Nazuverbrecher die mit Spaß Menschen erschossen haben, haben das ja wohl auch nicht ihrer Familie beim Abendessen erzählt...

Sollte ich dann etwa ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich einem Polizisten Ehe und evtl. Verhältnis zu den Kindern versaue? Ganz sicher nicht. Auch nicht, wenn er Kinder hat.
Der oder die Partnerin und Kinder haben ein Recht darauf so etwas zu erfahren.
Ich bin zwar nicht gezwungen denen das zukommen zu lassen (wenn man denn überhaupt seine Adresse ermitteln kann), aber wenn ich die Adresse habe, ist es moralisch geboten dies zu tun.
Das kann man auch bei den Nachbarn machen, denn die haben das Gleiche Recht selbst zu entscheiden mit wem sie Umgang haben wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tobias Claren schrieb:
Man darf wenn man weiß wie er heißt und sogar erfährt wo er wohnt, diese Aufnahme sogar seiner Ehefrau, Eltern, Nachbarn usw. zukommen lassen.

Kann da Doc Foster nur zustimmen. Ich dachte bisher immer durch obiges Verhalten begeht man eine Straftat.. (Antragsdelikt nach §33 KunstUrhG i.V.M. §22 KunstUrhG; Ausnahmen in §23 KunstUrhG)
Und da die Polizei zur Gefahrenabwehr (also auch Verhinderung von Straftaten) entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, fällt darunter auch die Sicherstellung der Cam oder zumindest des Speichermediums.

Antipathie gegen den Staatsapperat im Allgemeinen oder die Polizei im Speziellen, begründet auf Intoleranz ausgehend vom eigenen (politischen) Standpunkt, herrlich, wie ich sowas liebe. Und dann vermutlich auch noch lautstark Toleranz gegenüber der eigenen (politischen) Meinung einfordern. Paradox..

(P.S.: Ein Polizist verliert durch seine Berufswahl nicht automatisch jedwede Grund- oder Menschenrechte. In diesem Sinne bitte mal zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmtung belesen, danke.)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster

Geht es noch plumper?
Das ist absolut das Thema.
Das BVG ist in letzter oder evtl. vorletzter Instanz dafür zuständig.



@diRAM

Wo ist hier die "Gefahr"?
Dass dem Ansehen des Polizisten geschadet wird?
Auch wissentlich und vorsätzlich ist das keine Straftat und damit keine legal zu verhindernde "Gefahr".

Ist schon ekelerregend wie diRAM die Morde an Kindern durch Polizisten in Südamerika verharmlost.
Widerwärtig so etwas.
Was, wir sind hier nicht in Südamerika?
diRAM sprach ganz unzulässig pauschal von "Antipathie gegen die Polizei".
Und Deutschland ist ja nicht gerade DIE Vorzeigenation was die Polizei angeht.
In letzter Zeit gab es immer wieder TV-Magazine die über Polizeigewalt berichteten. In mehreren Fällen. Panorama, Report (Mainz oder München), SternTV usw..
Wer leugnet dass Deutschland da ein reales Problem hat, der hätte auch vor 70 Jahren geleugnet dass was nicht in Ordnung ist.
Oder wäre gar ein Sympathisant der damaligen Machhaber gewesen.

Warum gibt es wohl die Seite www.AmnestyPolizei.de ?
So eine Seite bekommt nicht jeder Staat von Amnesty International spendiert.
Es gibt zwar viele Versionen mit Länderdomain, aber nicht automatisch eine Seite für die Polizei.

Ich fand nicht mal solche Seite für bekannte Regime. Liegt evtl. daran, dass es bei den bekannten Regimen nicht den Bedarf gibt, weil jeder um die Zustände dort weiß.
Diese Seite existiert nur, weil die breite Masse (Deutsche und im Ausland dies nicht von der Deutschen Polizei weiß.

Deutschland: das korrupteste Land der Welt?:
http://www.augsburger-allgemeine.de...das-korrupteste-Land-der-Welt-id10270476.html

Laut OECD ist Deutschland Mitte der 90er bereits das korrupteste Land der Welt gewesen.
Quelle: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Yrpg6EVlbLk

Wo wir schon die OECD erwähnen, die kritisiert das Bundesregime, äh die Bundesrepublik Deutschland für den Beleidigungsparagraphen 185:
http://rechtsanwalt-andreas-fischer...01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf



Hier noch Zitate von seriösen und auch hochrangigen Wissenschaftlern und Juristen zur Deutschen Justiz:
http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm

ein paar Zitate daraus:
Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.


Auf der Festplatte habe ich noch die Sendung(en) "Zeugen unter Anklage":
Da hat z.B. ein Staatsanwalt einfach mal behauptet der Zeuge weiß etwas, und den dann in Beugehaft gesteckt, bis der den Angeklagten belastet. Also Erpressung zur Falschaussage.....


Hier ist es moralisch legitim einen solchen Staatsanwalt (ich glaube SAin) öffentlich im Internet anzuprangern. Ja, man darf (moralisch gesehen) auch Ausdrucke (oder gar Bildschirm) hinter die eigene Autoscheibe kleben, um so andere zu informieren. Oder man schreibt es (bzw. eine extra eingerichtete Prangerseite mit dessen Namen) mit Wasserdruck und Sprühschablone in Gehwege und Telekomkäste usw.. Oder kettet ein Fahrrad mit solchen Informationen auf einem Blech im Dreieck an. Auch direkt am Gericht.

Übrigens: Es gibt kein Strafgesetz gegen heimliche Aufzeichnungen in Gerichten (bei >öffentlichen< Verhandlungen).
Es ist Sache des Gerichtes, und auch wenn die das wirklich mal aussprechen (die gehen davon aus, dass das jeder annimmt), wäre es nur eine Hausregel. Strafen sind laut dem Blog eines Juristen nicht möglich.
Solche Aufnahmen wären "Sprengstoff". Wenn Richter und Staatsanwalt da die Sau rauslassen, müssen die nur damit rechnen dass das ein paar Zuschauer mitbekommen. Das hat praktisch keine Wirkung (der Sinn von Zuschauern ist damit hinfällig, besonders im Land der Untertanenmentalität und des vorrauseilenden Gehorsams), auch wenn jemand im Netz darüber berichtet.
Aber eine Aufnahme die auch nur den abfälligen Tonfall, Arroganz oder gar Rechtsbrüche zeigt, könnte dem Ansehen dieser Person sehr schaden.

Googlet mal nach dem Schauprozess den Richter Roland Freisler, äh Ulrich Meinerzhagen gegen den Neonazi Zündel durchführte. Zündel ist ein brauner Spinner, aber so etwas ist widerwärtig und Ekelhaft, und eines "Rechtsstaates" unwürdig.

Oder der Prozess gegen einen Totalverweigerer, in dem der Richter vor dem Prozess der Presse bekannt gibt, dass er sicher verurteilen werden, er habe schließlich selbst gedient.
http://www.ohne-uns.de/archiv/95_5/salzgitt.shtml


Übrigens: In Polen ist es das Recht des Angeklagten seinen Prozess mit eigener Kamera oder Audiorekorder aufzuzeichnen.
Da haben auch eventelle Opfer usw. kein Widerspruchsrecht.
In Deutschland gab es mal Geschworene (!), und Gerichtsschreiber!
Die Letzteren hat man in den 70ern (korrigiert mich) aus "Kostengründen" abgeschafft. So hat man sich aber eher unliebsame Zeugen vom Hals geschafft. Denn jetzt kann ein Richter sich die Fakten aus dem Prozess so zusammendrehen dass sein Wunschurteil seinem Willen entspricht. Das kann ja keiner mehr nachprüfen.





Ich gehöre nicht zu den Rotfaschisten und nicht zu den Braunfaschisten. Wählte die Linke (die SPD war mal wie die Linke heute!), und wähle aktuell und im September die Piraten.
Ich würde mir wünschen dass notfalls die Grünen, Linke und Piraten zusammen eine Koalition stellen. Ich habe das mal irgendwann nachgerechnet, die könnten damit theoretisch eine Chance haben zu regieren! Immer noch besser als weiter den Wechsel zwischen Pest und Cholera.

Zitat Volker Pispers:
“Sie wollen ja auch gar nicht vernünftig regiert werden, geben sie es doch engdlich zu.
Sie haben sich 16 Jahre im Kabarett über Helmut Kohl totgelacht, und haben den alle 4 Jahre brav wieder zum Kanzler gewählt.
Und das machen Sie mit der Merkel jetzt auch! Ich kenn Sie inzwischen!
Sie wollen nicht vernünftig regiert werden, Sie wollen einfach Spaß haben, das ist es doch!
Mit Freude in den Abgrund, das ist doch ein schönes Konzept.

Der Deutsche ist ein Mensch der immer um den selben Häuserblock spazieren geht, in jeder Runde in den selben Scheißhaufen tritt, und sich dann eine Runde lang lautstark darüber aufregt warum seine Schuhe so stinken, und jetzt müsse endlich mal was gemacht werden, und so geht es nicht weiter. Aber wehe sie schlagen dem Deutschen vor, mal einen Bogen um den Scheißhaufen zu machen. Dann sagt der Deutsche, “keine Experimente”.
Damit können sie bei uns Wahlkampf machen.

“Stabile Verhältnisse. Bloß keine Experimente, schon gar nicht mit Extremisten, es könnte ja was besser werden”

Lieber die Politik von der wir seit 30 Jahren wissen sie wirkt nicht.

“Herr Doktor, Herr Doktor sagt der Deutsche, was sie verschrieben haben hilft nicht. Aber geben sie es mir wieder, da kenne ich jetzt wenigstens die Nebenwirkungen”. (Rest im Video)”
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=n4huqg-8Vn8

“Warum keine Experimente?!” als ironische Anspielung auf den Wahlkampf der CDU 1957:
http://de.wikipedia.org/wiki/Keine_Experimente und http://www.youtube.com/watch?v=M1_RlfLNAr0
Und dann kommt sich die tumbe Masse auch noch wie Superdemokraten vor, wenn sie mal von einem Scheißhaufen zum Anderen wechseln.

Zitat:
"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde."
Quelle: Napoleon


Wenn es wirklich nötig wäre von mir aus sogar inkl. der FDP. In Sachen BGE (Piraten, evtl. Linke) gibt es ja sogar Schnittpunkte.



Ich bin gegen StGB 90, 90a (googlet mal: bundesdienstflagge klo), 90b, 86, 130 (ja, auch die Beiden letzten, so wie Henryk M. Broder auch fordert dass man solche Gesetze abschafft, um mit dem Nazipöbel auf Augenhöhe, und nicht gegenüber einem Unterdrückten der in den USA und anderen Ländern politisches Asyl bekäme, zu stehen...), 140 (auch den Applaus zu Straftaten muss ein Rechtsstaat aushalten), 166 (sind wir hier im Gottesstaat?), 185-189 (die kann man wie in den USA ins Zivilrecht setzen) usw..
 
Das BVG ist in letzter oder evtl. vorletzter Instanz dafür zuständig.

Wer oder was ist ein BVG?

Was immer es sein mag, ein deutsches Gericht wird so nicht abgekürzt.

Ansonsten bezog sich mein Beitrag nur auf die Fehlinterpretation der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG), die übrige "Diskussion" ist eher ermüdend.
 
Wieso ermüdend, ich finde die Einlassungen erheiternd. Schön zu sehen wie man jmd mit ein paar Zeilen zu einer Hasstirade auf das System BRD verleiten kann und somit (hoffentlich) von größeren Dummheiten im Schreibzeitraum abgehalten hat. Ich sehs sportlich..

.. glücklicherweise hat nicht jeder so ein einfach strukturiertes Weltbild. ;)
 
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