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Wir nutzen bei uns noch eine alte Eumex ISDN TK an welcher unsere Analogen Telefone angebunden sind.
Bei unserem Gebäude (früher mal mit gewerblich genutztem Keller, bzw. Büros) wurden in den 80er Jahren mehrere 20x20 UP Kästen im UG und EG gesetzt und in Leerrohren J-Y(ST)Y 20x2x0,6 von einem Kasten zum nächsten gezogen.
Von den ganzen DA nutzen wir mitlerweile nur noch 4 (3 Telfon + 1 Fax). Diese werden von einem UP Kasten aus mit 4 J-Y(ST)Y 2x2x0,6 Leitungen an denen jeweils ein TAE-F Stecker angelötet ist auf die Eumex gesteckt.
Zu dem Zeitpunkt als die Anlage errichtet wurde durfte die Schirmung von Telekommunikationsleitungen auf keinen Fall in den HPA einbezogen werden.
In meinem Elektrotabellenbuch bin ich bezüglich der Erdung von Netzwerkpatchfelder darüber gestolpert, dass auch die TAL-Kupferleitung (falls möglich) und die Leitung bis zum APL mit in den HPA einbezogen werden sollen (gab bei mir große Fragezeichen, da dies früher nicht erlaubt war).
Da wir mitlerweile FTTH haben erübrigt sich die Erdung des HÜP bis zum APL.
Aber wie sieht das ganze mit der Leitung von der Eumex zu den Endgeräten aus? Dies bezüglich steht in meinem Buch leider nichts. Die klassische a/b Schnittstelle besitzt doch im vergleich zu Ethernet relativ hohe Signalpegel und dürfte an sich doch schon relativ robust gegen Störeinwirkungen sein. Zudem sind die zwei Adern meine ich Erdfrei, also ohne Bezug zum Erdpotential und dürfen nicht damit verbunden werden. Steht so auch in den Handbüchern zu klassischen Gegensprechanlagen mit a/b Schnittstelle, also, dass keine geerdeten Geräte angeschlossen werden dürfen.
Liege ich dann richtig mit meiner Annahme, dass ich auf keinen Fall den Schirm von dem J-Y(ST)Y 20x2x0,6 der 4 a/b Schnittstellen in den HPA einbeziehen darf?
Bei unserem Gebäude (früher mal mit gewerblich genutztem Keller, bzw. Büros) wurden in den 80er Jahren mehrere 20x20 UP Kästen im UG und EG gesetzt und in Leerrohren J-Y(ST)Y 20x2x0,6 von einem Kasten zum nächsten gezogen.
Von den ganzen DA nutzen wir mitlerweile nur noch 4 (3 Telfon + 1 Fax). Diese werden von einem UP Kasten aus mit 4 J-Y(ST)Y 2x2x0,6 Leitungen an denen jeweils ein TAE-F Stecker angelötet ist auf die Eumex gesteckt.
Zu dem Zeitpunkt als die Anlage errichtet wurde durfte die Schirmung von Telekommunikationsleitungen auf keinen Fall in den HPA einbezogen werden.
In meinem Elektrotabellenbuch bin ich bezüglich der Erdung von Netzwerkpatchfelder darüber gestolpert, dass auch die TAL-Kupferleitung (falls möglich) und die Leitung bis zum APL mit in den HPA einbezogen werden sollen (gab bei mir große Fragezeichen, da dies früher nicht erlaubt war).
Da wir mitlerweile FTTH haben erübrigt sich die Erdung des HÜP bis zum APL.
Aber wie sieht das ganze mit der Leitung von der Eumex zu den Endgeräten aus? Dies bezüglich steht in meinem Buch leider nichts. Die klassische a/b Schnittstelle besitzt doch im vergleich zu Ethernet relativ hohe Signalpegel und dürfte an sich doch schon relativ robust gegen Störeinwirkungen sein. Zudem sind die zwei Adern meine ich Erdfrei, also ohne Bezug zum Erdpotential und dürfen nicht damit verbunden werden. Steht so auch in den Handbüchern zu klassischen Gegensprechanlagen mit a/b Schnittstelle, also, dass keine geerdeten Geräte angeschlossen werden dürfen.
Liege ich dann richtig mit meiner Annahme, dass ich auf keinen Fall den Schirm von dem J-Y(ST)Y 20x2x0,6 der 4 a/b Schnittstellen in den HPA einbeziehen darf?