Privatverkauf über AMAZON

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo,

ich habe eine Frage:

Vor zwei Wochen bestellte ein Kunde bei AMAZON eine Ware in weiß.

(Ich hatte als Verkäufer die Ware bei AMAZON reingestellt)

Doch weil die Zahlungsart des Kundes nicht verifiziert war, konnte ich die Bestellung über AMAZON nicht bearbeiten.

Ich habe mich mit dem Kunden geeinigt, den Verkauf privat abzuschließen.

Bin 250 km zum Kunden gefahren und wollte das Geschäft abschließen.

Doch erst dann bemerkten wir, dass ich die "silberne" Version des Gerätes hatte und der Kunde aber die weiße wollte.

Nichtmal aus Kulanz erstatte er mir den Teil der Kosten.

2 Tage später wollte ein Freund von mir ebenfalls die gleiche Ware loswerden, sogar in der richtigen Farbversion.

Der Status bei AMAZON änderte sich auf "Bestellung storniert".

Dann schrieb ich ihm eine Rechnung mit "Stornogebühren", weil ich ja jetzt die richtige Ware hatte, aber er anscheinend

von der Bestellung zurücktreten wollte.

Ich hätte ja noch seine Bestellung abwickeln können, da ich die richtige Ware noch kurzfristig beschafft habe.

Er hat seinen Anwalt eingeschaltet und schreibt, dass die Stornogebühren keine rechtliche Grundlage hätte und ich ihm

eine falsche Ware verkaufen wollte.

Allerdings ist es in meinen Augen ein Irrtum, da jetzt wo ich die Ware habe, steht doch nichts im Wege seine Bestellung

zu bearbeiten. Auch wenn es durch AMAZON nicht mehr möglich ist, könnte ich ja noch privat den Vertrag durchziehen,

da durch seine Bestellung ein Kaufvertrag eingegangen ist?

Ich brauche Expertenrat bzgl. dieser Sache,

MfG
 
Zunächst mal ist es natürlich nicht wirklich empfehlenswert, sich an ein fachfremdes Laienforum zu wenden, wenn die Gegenseite schon einen Experten hinzugezogen hat.

Ist dein Ziel, dass die Gegenseite den Vertrag erfüllt?

Wenn ja, was schreibt der gegnerische Anwalt zu dieser Forderung?
 
Was bedeutet hier Privatverkauf? Du hörst dich für mich nach einem gewerblichen Händler an. Falls dem so wäre, nur weil du außerhalb Amazons handelst bedeutet das nicht das du nicht gewerblich tätig bist.
Stichwort, Widerrufsrecht.

Mit welchem Recht genau forderst du "Stornogebühren" ein?
Dein Text scheint auch nicht lückenlos zu sein. Wer genau bist du? Händler? Privat? Was hat dein Freund damit zu tun?
 
Ich bin Privatverkäufer, daher auch kein Widerrufsrecht.

Der Kunde hat die Bestellung stoniert, weil er davon ausging, dass ich nur die silberne Version habe.

Obwohl ich kurzfristig die weiße Version beschafft habe und somit nichts im Wege steht den Kaufvertrag zu erfüllen.
 
Offensichtlich will der Verkäufer wannabe, nachdem der Käufer nach 2 Wochen Wartezeit seine Bestellung storniert (=widerrufen) hat, auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen, weil es ihm jetzt glücklicherweise über einen Freund gelungen ist, die verkaufte Ware auch wirklich liefern zu können.
Mal davon abgesehen, das rechtlich vielleicht noch gar kein Kaufvertrag vorliegt, ist dieses Verhalten vom TE einfach nur lächerlich. Fährt mit der falschen Ware zum Kunden und will auf Kulanz für sein Versagen im 1. Versuch noch Fahrtkosten erstattet haben. Dann werden von ihm einseitig Stornogebühren eingeführt, um den Kunden für seine Stornierung / seinen Widerruf zu bestrafen. Als Krönung soll jetzt statt der Stornierungskosten doch noch die Bestellung durchgeboxt werden.

Vergiss bitte sofort, das Du als Verkäufer hier noch irgendetwas ausrichten kannst!
Es war ganz bestimmt nicht (beweisbar) vereinbart, dass der Käufer unwideruflich bis zum Sanktnimmerleinstag auf die Lieferung der Ware warten wollte. Vor allem, nachdem Du ihm beim erfolglosen Lieferversuch mitteilen musstest, das Du gar nicht die verkaufte Ware besitzt. Selbst wenn der Kunde Dir noch ein paar Tage Nachfrist zugestanden hat, ist diese mit der Stornierung beendet worden.
 
mit welchem recht willst du denn Storno Gebühren verlangen?
und woraus setzen sich die zusammen?

Du kannst doch nicht frei schnauze gebühren verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde auch mal interessieren wie diese Stornogebühren begründet sind, das du mit der falschen Ware 250KM durch die Gegend fährst ist ja nun eindeutig deine Schuld und Amazon stellt dir bei einer Stornierung auch nichts in Rechnung.

wannabe schrieb:
Ich bin Privatverkäufer, daher auch kein Widerrufsrecht.
Dann lies dir mal besser nochmal die Amazon AGB durch ;)
 
So denn ein Kaufvertrag besteht, kann dieser grds. nicht ohne weiteres wieder aufgelöst werden.

Sieht amazon hier also für den Käufer kein entsprechendes Recht vor und liegt auch kein Fernabsatzvertrag vor, dann verbleibt schlicht ein bislang von beiden Seiten unerfüllter Kaufvertrag.

Wie man aber wegen der denkbaren Fallstricke in diesem Fall weiterhin vorgehen kann, sollte am besten mit einem Fachmann besprochen werden.
 
Du bist ein sehr interessanter Privatverkäufer der sogar bemüht ist seinem Kunden (hat man ja als Privatverkäufer) 250 KM weit weg die Ware einfach so zu liefern. Und weil diese nun in falscher Farbe war hast du Ersatz besorgt. Also jemanden anderen (deinem Kumpel) die richtige Sache in richtiger Farbe abgekauft (vermute ich mal) um die deinem Kunden verkaufen zu können. Und weil du soviel Aufwand als Privatmann betrieben hast und der Kunde nicht mehr wollte, willst du nun Stornogebühren einfach so. Wie hoch sind die eigentlich?

Soviel Dreistigkeit. Ja geh zu einem Anwalt zahl noch mehr Lehrgeld.
Andernfalls wenn ich komplett mit meiner Einschätzung zu dir und deinem Sachverhalt falsch liege, kann ich dir nur nahelegen, lass es sein.
 
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