h00bi schrieb:
Und immernoch muss der Händler MIR nachweisen dass ich bestellt habe, nicht ich muss nachweisen dass ich nicht bestellt habe.
Du missverstehst: Es wäre ja sogar zu deinen Gunsten, wenn du bestellt hättest. Dass er an dich geliefert hat, ist schließlich unstreitig. Aber du darfst es eben nur dann behalten, wenn du bei ihm bestellt hast.
Beim Dropshipping ist es so, da besteht ein Vertrag zwischen dem Verkäufer/DropshipFanboy (V) und Alibaba (A) meinetwegen. Und ein weiterer Vertrag besteht zwischen dir (D) und dem Verkäufer. Wenn A an dich liefert, tut A das immer noch auf Grundlage des Vertrags, den A mit V geschlossen hat.
In deinem Fall hat jemand so getan, als hätte D mit A einen Vertrag geschlossen. Das ist genau genommen so etwas Ähnliches wie ein Stellvertreter ohne Vertretungsmacht. Der (vermeintlich) Vertretene, also du, kann das Geschäft genehmigen. Dann schuldet er A aber immer noch das Geld. Denn bisher hat er A noch nichts gezahlt, sondern nur an V. Von V kann/muss er sich das dann zugleich zurückholen (oder ihm gegenüber (ebenfalls) auf Vertragserfüllung bestehen).
Da wären wir dann auch im Grunde bei der Lösung, wie man sich "schützen" kann. Man muss sich eben immer sicher sein, mit wem man handelt und vor allem wem man etwas leistet (V). Auch wenn das jemand auf dem Amazon Marketplace ist, bewegen wir uns auch hier nicht weit weg vom gern genommenen Beispiel, man würde ja niemandem auf der Straße einfach so 100 Euro geben in der Hoffnung, am nächsten Tag werde der schon wieder auftauchen und die begehrte Ware vorbeibringen.
Nachrangig ist es sicher aber auch sinnvoll, darauf zu achten, von wem man etwas geleistet bekommt (A).