Verdacht auf Dreiecksbetrug auf Ebay Kleinanzeigen

wern001 schrieb:
Das gleiche Märchen wie das Spinat viel Eisen enthält.
Wenn der Kontoinhaber zur Bank geht und sagt es ist eine unberechtigte Überweisung dann bucht die Bank das ganz einfach zurück

Das ist Blödsinn. Ohne Zustimmung des Empfängers geht da gar nichts. Ein Sepa Recall muss immer von der Empfängerbank bestätigt werden und die tut den Teufel ohne Einwilligung des Empfängers etwas zu unternehmen.
 
Garack schrieb:
Klarer Fall von Dreiecksbetrug.

Ach und Kaufvertrag sollte (bin kein Experte) hinfällig sein wenn die Kohle die du bekommen hast dem Verkäufer nicht zugeordnet werden kann.
Das kenne ich auch so, kannte das am Bsp von gestohlene Ware.
Wenn man die gestohlene Ware erwirbt, auch ohne zu wissen das es sich um Diebesgut handelt, muss man es dem rechtmäßigen Besizuer aushändigen, die gezahlte Kohle muss man dann vom Dieb zurück holen(egal wie unwahrscheinlich es ist), einfach weil kein Kaufvertrag mit dem eigentlichen Besitzer zustande gekommen ist.
 
Ja, das Eigentum an Diebesgut kann man nicht erwerben. Trifft hier aber nicht zu. Andererseits gibt es auch den gutgläubigen Erwerb. Spielt hier beides keine Rolle.

Die Bezahlung und die Übereignung sind juristisch eigenständige Vorgänge, unabhängig vom Kaufvertrag. Also nur weil die Bezahlung schiefgeht oder komisch läuft ist erstmal keine Rückwirkung auf den eigentlichen Kaufvertrag gegeben.

Wenn der Käufer nie vorhatte zu bezahlen ist das nochmal 'ne andere Sache, aber sonst bleibt man als Verkäufer an den Kaufvertrag gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
prian schrieb:
und was genau müffelt Deiner Meinung nach? :)

@xammu
Ja klar kann man anzeigen, aber so einfach geht das auch nicht.
Das Geld ist aktiv überwiesen worden auf einen Kauf hin, somit kann man nicht so einfach das rückgängig machen. Immer unter der Voraussetzung, dass diese Amy überwiesen hat.

das zwei verschiedene Namen sind und wenn die Sarah sich in 2-3 Tagen meldet wo ihre Ware ist würde nachfragen welche genau dann weist du das Betrug vorliegt
 
Wenn man betrogen wurde, also Geld bezahlt hat und Ware nicht erhalten hat und das ganze bei der Polizei zur Anzeige bringt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass man einfach Pech gehabt hat.

Ging mir auch mal so. Waren zum Glück "nur" 100 Euro. Nach über einem Jahr bekam ich ein Schreiben von der Polizei (vllt auch Staatsanwaltschaft...weiss es nicht mehr genau). Die Täter wurden ausfindig gemacht, in meiner Sache wurde aber nicht weiter ermittelt, weil der Schaden in Relation zu gering ist. Ich hätte dann selbst klagen müssen.

Ich könnte mir vorstellen, dass viele Betrüger das quasi Hauptberuflich machen und die einzelnen betrogenen Personen am ende meistens leer ausgehen. Auch wenn der Betrüger gefasst und bestraft wird.

Ich denke es ist dennoch wichtig, so etwas zur Anzeige zu bringen. Je mehr Daten die Polizei hat, desto eher können sie den Betrügern das Handwerk legen.

In deinem Speziellen Fall ist es vielleicht nicht ganz klar, ob es ein Betrugsversuch ist. Am Ende war es doch nur die Oma, die für ihr Enkelkind einen Sattel bezahlt hat. Wenn du das Geld zurück überwiesen hast, solltest du aber so oder so aus dem Schneider sein. Denn du kannst die Überweisung ja nachweisen.
 
Ich würde da ganz einfach so vorgehen:

Das Geld zurück überweisen, mit dem Vermerk :

1. Zeile Verwendung´s Zweck : (auf dem eBay kauf, mit genauen Teil was gekauft wurde)
2. Zeile Verwendung´s Zweck : (die eBay Auktion Nummer, oder wie das nun genau heißt)
3. Zeile Verwendung´s Zweck : (Rückbuchung da Name und Adresse nicht mit dem eBay Kauf identisch)


Zusätzlich die Auktion bei eBay melden. Da Verdacht auf Betrug, Betrugs Versuch.
Somit dürfte der TE keinerlei Probleme mehr haben. Natürlich alles aufheben,
sowohl die Rückbuchung als auch die ganzen Screens.

Ansonsten diese eBay Tips: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele verschiedene Meinungen hier. Die wirklich zu 100% richtige Antwort kann uns wohl nur ein Anwalt geben.

gruß
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: John Sinclair
Ich hab schon oft für andere Leute was bezahlt bei Ebay. Mit Überweisung und Paypal. Da gabs nie Probleme. Mal gut die andere Seite zu sehen, dass sowas zu Unsicherheiten beim Verkäufer führen kann. Bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass der Empfänger gleich Betrug oder Geldwäsche vermutet.

Der Kaufvertrag besteht trotzdem. Auch wenn man das Geld erstmal nicht annimmt bzw. zurück schickt.

Ist ja nicht Ebay, sondern Kleinanzeigen. Der Kaufvertrag wurde ja mutmaßlich per Mail geschlossen und nicht über die Plattform.
 
xeonking schrieb:
Viele verschiedene Meinungen hier. Die wirklich zu 100% richtige Antwort kann uns wohl nur ein Anwalt geben.
Ein Anwalt schützt vor Dreiecksbetrug? Wie macht er das?


storkstork schrieb:
Ging mir auch mal so. Waren zum Glück "nur" 100 Euro. Nach über einem Jahr bekam ich ein Schreiben von der Polizei (vllt auch Staatsanwaltschaft...weiss es nicht mehr genau). Die Täter wurden ausfindig gemacht, in meiner Sache wurde aber nicht weiter ermittelt, weil der Schaden in Relation zu gering ist. Ich hätte dann selbst klagen müssen.
Ja.... so funktioniert unser Rechtssystem.
Willst du von jemand anderem etwas, musst du ihn verklagen.
Durch die Anzeige hast du die Täter erfahren, sodass du weißt, wen du verklagen musst.
Wenn du darauf keine Lust hast, ist das für die Täter natürlich von vorteil.




Vor Dreiecksbetrug schützt man sich mit einem eindeutigen Verwendungszweck.
Es kann so einfach sein.
Es ist erschreckend, wie viele hier leichtgläubig vorgehen.
Das hätte ich von meiner Mutter/Oma erwartet, aber doch nicht von den Usern hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
Ein Anwalt schützt vor Dreiecksbetrug? Wie macht er das?



Ja.... so funktioniert unser Rechtssystem.
Willst du von jemand anderem etwas, musst du ihn verklagen.
Durch die Anzeige hast du die Täter erfahren, sodass du weißt, wen du verklagen musst.
Wenn du darauf keine Lust hast, ist das für die Täter natürlich von vorteil.




Vor Dreiecksbetrug schützt man sich mit einem eindeutigen Verwendungszweck.
Es kann so einfach sein.
Es ist erschreckend, wie viele hier leichtgläubig vorgehen.
Das hätte ich von meiner Mutter/Oma erwartet, aber doch nicht von den Usern hier.
Kannst doch den Verwendungszweck auch an die dritte Person weiter geben..
 
florian. schrieb:
Wenn du darauf keine Lust hast, ist das für die Täter natürlich von vorteil.
Das hat ja nicht unbedingt etwas mit Lust zu tun. Würdest du für einen Verlust von 100 EUR deinem Geld hinterher rennen? Für mich persönlich ist das ein Risiko, das ich bereit bin einzugehen, wenn ich bei ebay etc. mitmache.
florian. schrieb:
Das hätte ich von meiner Mutter/Oma erwartet, aber doch nicht von den Usern hier.
Vielleicht solltest du deine Erwartungen an die Menschen etwas tiefer ansetzen :D
Zumal nicht jeder hier im Forum 25 Jahre alt ist und sich mit allem auskennt, was es im Leben so gibt.
Und nein, nicht jeder hat die gleiche Menge an gesundem Menschenverstand und auch nicht jeder hat ein natürliches Misstrauen gegenüber anderen. Das ist zumindest meine Meinung.
 
Garack schrieb:
Kannst doch den Verwendungszweck auch an die dritte Person weiter geben..
Ja, aber wenn ich bei Ebay ein IPhone Kaufe und mir der Verkäufer dann mitteilt, ich soll als Verwendungszweck
"Sattel, Ebay Auktion 12345678 Verkäufer Hansdampf" angeben, dann werd ich stutzig.

Es ist richtig, wenn der Dritte im Dreiecksbetrug dumm wie Stroh ist, geht das trotzdem durch.


Aber was passiert denn, wenn der Dreiecksbetrug durch geht?
Der Betrüger ist mit dem Sattel weg, an den kommt man nicht mehr ran. (sofern er weiß was er macht)
Der Sattel Verkäufer wird sich mit dem IPhone Käufer vor Gericht streiten, wem die 510€ denn jetzt gehören.
Und das Gericht wird dann entscheiden, wer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Bei Verwendungszweck "Ebay" wird vermutlich der Verkäufer Dumm aus der Röhre schauen.
Bei einem eindeutigen Verwendungszweck der Käufer.

ergo --> einen eindeutigen Verwendungszweck fordern, das macht das Leben leichter!


man kann aber auch gleich in die Auktion schreiben:
"Ich verkaufe auch an Engländer, welche in Nigeria Wohnen"
Jeder wie er will!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Volvo480
Ein spannendes Thema finde ich. Ich bin zwar noch nie betroffen gewesen, aber die Tips mit dem ausführlichen Verwendungszweck werde ich verinnerlichen wenn es mal zu einem Deal auf Kleinanzeigen kommen sollte.
Vor wenigen Wochen war die Masche auch Thema im Netz, das Mißtrauen des TEs ist nachvollziehbar.
Ich bin gespannt, ob die "Käuferin" sich nochmal meldet und die Zweifel ausräumen kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: John Sinclair
TP555 schrieb:
Hi



Und nachher heißt es dann , es ist nix angekommen , und die Käuferin Amy oder Sarah oder weiss der Geier , will dann die Kohle zurück , und der TE ist seinen Pferde Sattel los.

Mfg.
ha ha, passt nicht ins Kuvert, geht ja wohl als versichertes Paket raus.
 
geh mal damit zur Polizei ,die haben die richtigen Leute dafür und ausserdem wollen die solche
aus dem Verkehr ziehen
 
was wollt ihr jetzt mit der Polizei?
Stand jetzt hat er etwas Verkauft und jemand mit anderem Namen hat es Bezahlt.
Das kann Betrug sein, muss aber nicht.

Daher alles zurück auf Anfang und einen aussagekräftigen Verwendungszweck einfordern.
Wenn es sich um einen Betrüger handelt, dann meldet er sich nicht mehr.
Wenn es sich um einen ehrlichen Käufer handelt, dann hat er entweder die lust verloren, oder kauft.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Player><ONE
Ich finde auch einige der letzten Poster sollten sich vielleicht mal genauer den Thread durchlesen, dann gäbe es hier nicht so viele falsche Empfehlungen.
Ist echt immer wieder interessant zu sehen wie Leute nicht richtig lesen und dann das verstehen, was sie sich selbst ausdenken xD
 
Auf jeden Fall das Forum auf dem Laufenden halten.

Das Thema ist ja nicht gerade uninteressant!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Delfuras, micjun18, Meeep und 2 andere
ich habe der Käuferin zunächst gesagt, dass ich ihr den Sattel so einfach nicht schicken kann weil eben der Absender des Geldes nicht mit der Zieladresse deckt, habe also gesagt ich werde das Geld zurück überweisen und wenn sie den Sattel immernoch haben will soll sie erneut überweisen und "Ebay Kleinanzeigen Art.Nr. [123]" in das Feld für Verwendungszweck schreiben.
Bevor ich das Geld überwiesen habe kam promt eine Antwort mit der Behauptung es handle sich um keinen Scam etc.
Also habe ich ihr einen alternativen Lösungsweg vorgeschlagen: Sie soll mir ein Selfie von der Überweiserin (Amy) schicken mit sichtbarem Perso der gleichen Person und einem handgeschriebenen Zettel auf welchem die Artikelnummer und die Adresse an welche der Sattel gehen sollte stehen.
Sie hat das Selfie geliefert, alles genau wie von mir gefordert. Also habe ich mich mit dem Selfie als Beweis sicher gefühlt und den Sattel abgeschickt.

Seitdem nichts mehr gehört, sollte sich also doch als nicht-Scam herausgestellt haben.
Falls ich letztendlich doch gescammed wurde lasse ich es euch natürlich wissen :)

Vielen Dank für die vielen Antworten!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Delfuras, BigMidiTower, rfcy und 8 andere
Zurück
Oben