Rechner steuerlich absetzen

missliz1

Cadet 3rd Year
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Sep. 2018
Beiträge
56
Hallo zusammen,

folgende Frage:

Habe mir 2018 einen Rechner aus einzelnen Komponenten für gesamt 780€ Brutto zusammengebaut.
Den Rechner habe ich für mein Studium gekauft, da ich zu Zeit noch studiere.
Die Rechnungen für alle Teile habe ich vorliegen. Jetzt meine Frage; kann ich die Komponenten vollständig als Werbungskosten in meiner Steuererklärung absetzen ? Oder muss ich irgendwas beachten ?
 
Letzteres, also du musst etwas beachten.

Grundsätzlich 1. Frage: Hast du Steuern bezahlt, die man mindern könnte? Sonst ist das vergebene Mühe.

Danach wirds komplizierter, in der Regel kann man seinen Rechner zu 50% absetzen - außer du kannst nachweisen, dass du ihn weniger als 50% privat nutzt (vor allem auch bei Studenten schwierig).
Ansonsten bist du unter der neuen 952€ brutto Grenze und kannst das Arbeitsmittel (also alle Komponenten) auf einmal absetzen.
 
Ja, ich gehe Vollzeit arbeiten und studiere Abends. Das Studium (jährlich 3600€) kann ich auch Voll als Werbungskosten absetzen. In den letzten Jahren gab es da nie Probleme und wurde immer akzeptiert. Also kann ich den Rechner zu 50% dann absetzen ? Oder dennoch den vollen Betrag angeben ?
 
Wie Hakko7 schon sagte: Es hängt davon ab, ob du den Rechner mehr als 50% beruflich nutzt (hier eben fürs Studium), es also ein Arbeitsgerät ist, und du dies im Falle auch nachweisen kannst. Wenn ja, dann geht es, wenn nein, dann nicht. Wobei das jetzt bei dem Preis vermutlich nicht allzu viel ausmacht. Im Fall der Fälle machs, das Amt korrigiert es schon im Zweifel.
 
Das ist garnicht so kompliziert..meine Güte..
Hab meinen Rechner auch in der Ausbildung abgesetzt... Einfach angeben..mit vollem Preis..
Das darfste..glaub 3 jahre in folge machen..und die Rechnen automatisch anteilig aus was du davon abschreiben darfst.
Kannst also einfach immer den vollen Preis angeben und fertig.
Hat bei mir prima funktioniert!

Manchmal sind die Sachen ganz einfach xD
 
Das ist nichts anderes als Steuerhinterziehung... Vor allem wenn du 3 mal in Folge den vollen Preis angibst...

Du wirfst hier vor allem 2 Dinge durcheinander. Werbungskosten und geschäftliche Abschreibungen von Arbeitsmitteln.
 
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Mustis schrieb:
Das ist nichts anderes als Steuerhinterziehung... Vor allem wenn du 3 mal den vollen Preis angibst...

So ein quatsch... Das Finanzamt berechnet das bei Privatleuten anteilig...
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Bei der Erstanschaffung müssen Sie alle Computerkomponenten, die zum Betrieb des PC erforderlich sind, zusammenfassen und gemeinsam über die Nutzungsdauer abschreiben, wenn die Anschaffungskosten über der Grenze von 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 952 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) lagen. Rechner, Monitor, Tastatur und Maus stellen ein einheitliches, selbständig nutzbares Wirtschaftsgut "Computer" dar. Die Abschreibungsdauer für Computer, Notebooks und Peripheriegeräte beträgt drei Jahre. Eine Ausnahme bilden Geräte, die auch selbständig nutzbar sind, wie so genannte All-in-one-Geräte, die gleichzeitig Drucker, Fax, Kopierer und Scanner sind. Liegt der Anschaffungspreis unter der 800-Euro-Grenze, können Sie die gesamten Kosten sofort absetzen.
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Wenn man die Rechnung beilegt..was ich immer mache..rechnet das Amt automatisch die jährliche Abschreibung aus!
 
Natürlich... :rolleyes: Dein fundiertes Fachwissen haste ja bereits gezeigt. Abschreibung im Privaten gibt es nicht bei der Höhe. Und darüber wird in den Folgejahren nicht stets der Neuwert angegeben. Sondern lediglich der jeweilige Anteil (bei 3 Jahren bei PC ergo 33,3%). Und das ganze eben auch nur zu 100%, wenn der PC zu 100% beruflich genutzt wird.
 
Ich hab auf meinem Bescheid stehen dass sie jeweils 1/3 des PC`s angerechnet haben.
Hab auch extra dort nachgefragt gehabt...was ist dein Problem..die falschen Wörter verwendet?

Deswegen wurde es trotzdem korrekt und ordentlich abgesetzt! Sei nicht so überheblich.
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Außerdem steht das in dem Text drin... "Liegt der Anschaffungspreis unter der 800-Euro-Grenze, können Sie die gesamten Kosten sofort absetzen. "
Und ja...bei mir waren es über 800..so what
 
Der TE braucht nicht über 3 Jahre abschreiben, weil seit 2018 der Betrag ab dem man das machen muss auf 952 Brutto gehoben wurde.
Deswegen ist die Diskussion darüber nicht relevant.
 
JA. weil das Finanzamt es nachträglich korrigiert hat! Man kann natürlich angeben was man will, das machts nicht korrekt. Merkt es das Finanzamt, dann korrigiert es das natürlich.
 
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Ich diskutier ausschließlich deswegen weil ich hier als Steuerhinterzieher betitelt werde!
 
Wie ich sagte..schicke ich die originalrechnung mit und das Amt regelt das - das ist auch völlig in Ordnung weil sie anhand der Rechnung sehen wann das Ding gekauft wurde. Lass es jetzt gut sein!
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Mustis schrieb:
Das ist nichts anderes als Steuerhinterziehung... Vor allem wenn du 3 mal in Folge den vollen Preis angibst...
 
Na wenn du meinst. ^^ Das sie das tun ist klar, sonst wäre das Finanzamt irgendwie obsolet. Nochmal in aller Deutlichkeit: Deine Angabe an sich ist falsch. Die Korrektur erfolgt, weil das die Aufgabe des Finanzamtes ist, dies zu korrigieren.

Okay, es fehlt "versuchte". XD Herr Gott noch eines, der Vorgang ist es, nicht zwingend du! Eine Steuererklärung wissentlich falsch auszufüllen, weil das Finanzamt ja "automatisch" korrigiert, na ja, ich hab meine Meinung dazu.
 
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Und ich sags nochmal..Ich hab dort bei der Bearbeiterin nachgefragt und Sie sagte bei mitsendung der Nachweise sei das völlig in Ordnung!

Edit: Außerdem hab ich im Antrag ebenfalls immer reingeschrieben wann er schon Teilweise abgesetzt wurde.

Mit Falschangabe hat das nichts zu tun.
 
kriegt euch mal ein.
es ist falsch zu behaupten, dass man 3x hintereinander den vollen Betrag absetzen kann. Du kannst nur einmal den vollen Betrag und diesen entweder voll oder halt gestaffelt über 3 Jahre abschreiben (im Rahmen des rechtlich möglichen).
Auch Steuerhinterziehung ist es nicht, sondern eher ein Steuerbetrug, wenn man falsche Angaben bei der Steuererklärung macht, nur mal so am Rande. Aber Mustis hat Recht, man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Behörde mal einfach die Erklärung so "korrigiert" wie es richtig ist. Nicht immer sind die Beamten so "serviceorientiert"
.
@ topic
Pauschal kann man das nicht beantworten. Wenn Du einen GamingPC zusammengebaut hast und einen genauen Prüfer hast, kann es sein, dass sie die berufliche Nutzung als solche schon in Frage stellen.
Außerdem hängt das sicher auch vom Einzelfall ab, nämlich, was Du studierst, was für ein Rechner das ist, etc.
Aus dem Bauch raus, würde ich sagen, ein 780 Eur brutto Rechner ist jetzt nichts außergewöhnlich teures, was man großartig erklären muss.
Ansonsten siehe hier:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/312/wie_kann_ich_einen_computer_von_der_steuer_absetzen
 
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