h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 24.268
Hallo zusammen,
wir alle bzw. fast alle bezahlen ja fleißig jedes Quartal unsere Rundfunkbeitrag und auch auf jedes Speichermedium nochmal eine Urheberrechtsabgabe (ugs. GEMA). Dadurch hat ja jeder von uns ein Recht darauf, Privatkopien anzulegen und im TV/Radio ausgestrahlte Dinge aufzunehmen (Mitschneiderecht), sofern kein Kopierschutz umgangen wird.
Wie verhält sich das nun bei legalem Streaming über Amazon, Netflix, Mediatheken, F1 TV, DAZN, TV Livestreams und co.?
Habe ich hier ein Mitschneiderecht bzw. ein Recht auf Privatkopie?
Darf ich die Streams zu rein privaten Zwecken auf meinem PC mitschneiden?
Die AGB sind hier nur bedingt relevant, denn diese werden ggf. ungültig wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und illegales Streaming soll hier bitte komplett außen vor gelassen werden.
Es geht mir rein um die rechtliche Situation.
Ist es hier relevant WIE ich den Mitschnitt erstelle? Also ob ich den Stream-to-file wegspeichere oder screen grabs mache (z.B. mit OBS) oder tatsächlich den TV mit einer Kamera abfilme?
Ist ein TV Livestream z.B. auf RAN.de wie ein TV Signal zu behandeln?
Ist ein Amazon Stream wie ein TV Signal zu behandeln oder eher wie ein Medium aus einer Videothek?
Wie war das denn früher in den klassischen VHS Videotheken? Klar war da auf jedem Tape die Einblendung dass es nicht kopiert werden darf, aber war das auch rechtsgültig?
wir alle bzw. fast alle bezahlen ja fleißig jedes Quartal unsere Rundfunkbeitrag und auch auf jedes Speichermedium nochmal eine Urheberrechtsabgabe (ugs. GEMA). Dadurch hat ja jeder von uns ein Recht darauf, Privatkopien anzulegen und im TV/Radio ausgestrahlte Dinge aufzunehmen (Mitschneiderecht), sofern kein Kopierschutz umgangen wird.
Wie verhält sich das nun bei legalem Streaming über Amazon, Netflix, Mediatheken, F1 TV, DAZN, TV Livestreams und co.?
Habe ich hier ein Mitschneiderecht bzw. ein Recht auf Privatkopie?
Darf ich die Streams zu rein privaten Zwecken auf meinem PC mitschneiden?
Die AGB sind hier nur bedingt relevant, denn diese werden ggf. ungültig wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und illegales Streaming soll hier bitte komplett außen vor gelassen werden.
Es geht mir rein um die rechtliche Situation.
Ist es hier relevant WIE ich den Mitschnitt erstelle? Also ob ich den Stream-to-file wegspeichere oder screen grabs mache (z.B. mit OBS) oder tatsächlich den TV mit einer Kamera abfilme?
Ist ein TV Livestream z.B. auf RAN.de wie ein TV Signal zu behandeln?
Ist ein Amazon Stream wie ein TV Signal zu behandeln oder eher wie ein Medium aus einer Videothek?
Wie war das denn früher in den klassischen VHS Videotheken? Klar war da auf jedem Tape die Einblendung dass es nicht kopiert werden darf, aber war das auch rechtsgültig?