Recht auf Privatkopie bei neuen Medien, insbesondere Streaming

h00bi

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Hallo zusammen,

wir alle bzw. fast alle bezahlen ja fleißig jedes Quartal unsere Rundfunkbeitrag und auch auf jedes Speichermedium nochmal eine Urheberrechtsabgabe (ugs. GEMA). Dadurch hat ja jeder von uns ein Recht darauf, Privatkopien anzulegen und im TV/Radio ausgestrahlte Dinge aufzunehmen (Mitschneiderecht), sofern kein Kopierschutz umgangen wird.

Wie verhält sich das nun bei legalem Streaming über Amazon, Netflix, Mediatheken, F1 TV, DAZN, TV Livestreams und co.?

Habe ich hier ein Mitschneiderecht bzw. ein Recht auf Privatkopie?
Darf ich die Streams zu rein privaten Zwecken auf meinem PC mitschneiden?

Die AGB sind hier nur bedingt relevant, denn diese werden ggf. ungültig wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und illegales Streaming soll hier bitte komplett außen vor gelassen werden.
Es geht mir rein um die rechtliche Situation.
Ist es hier relevant WIE ich den Mitschnitt erstelle? Also ob ich den Stream-to-file wegspeichere oder screen grabs mache (z.B. mit OBS) oder tatsächlich den TV mit einer Kamera abfilme?

Ist ein TV Livestream z.B. auf RAN.de wie ein TV Signal zu behandeln?
Ist ein Amazon Stream wie ein TV Signal zu behandeln oder eher wie ein Medium aus einer Videothek?

Wie war das denn früher in den klassischen VHS Videotheken? Klar war da auf jedem Tape die Einblendung dass es nicht kopiert werden darf, aber war das auch rechtsgültig?
 
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spannendes Thema. Scheint auch noch nicht höchstrichterlich geklärt worden zu sein. Laut dem Anwalt Solmecke stellt das Erstellen einer Privatkopie von Streamingplattformen eine rechtliche Grauzone dar.

Sorry für die Web.de-Quelle:
Interview Solmecke
 
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Im Mitschnitt von Streams zum privaten Gebrauch sehe ich wegen des Rechts auf Privatkopie keine Urheberrechtsverletzung.

Dankeschön, das ist doch schon mal eine positive Auslegung.

Bislang ist nicht geklärt, ob diese AGB überhaupt in dieser Form gesetzeskonform sind
Genau diese Frage stellt sich mir eben auch.
Daher eben auch der Vergleich zur alten, klassischen Videothek mit VHS Videos. Das Überspielen einer VHS Kasette war laut Einblendung untersagt, aber der grundsätzliche Tenor ist, dass es rechtlich in Deutschland okay war. Problem hierbei ist dass man im Netz noch einige Diskussionen zu dem Thema finden kann, aber die Links zu den relevanten Quellen oftmals nicht mehr funktionieren.
 
Ein Mitschnitt bei Streaming dürfte illegal sein. Du kaufst eben nicht wie bei der VHS oder DVD einen Datenträger mit beliebiger Abspielhäufigkeit. Denn dann könntest du ihn schauen, auch wenn du das Streaming nicht mehr bezahlst. Zumal die Frage erlaubt sei, wo das Problem ist, ein solches Feature bieten Netflix, Prime und Co doch von Haus aus an, dass du die Filme/Serien downloaden kannst. Und Filme die du bei Prime und Co kaufst, kannst du jederzeit downloaden und unabhängig von einem Abo schauen. Zudem dürften alle Streaming Plattformen einen Kopierschutz haben, denn du zwangsweise umgehen müsstest. Sprich illegal. So oder so, ein legales Mitschneiden/Anlegen einer PRivatkopie beim Streaming ist in meinen Augen bei der aktuellen Gesetzeslage legal nicht möglich und keineswegs eine Grauzone (einzig die bei z.B. Prime möglichen Käufe, bei Netflix gibts das soweit ich weiß gar nicht, würden ein Recht auf Privatkopie überhaupt auslösen, da aber dazu quasi immer der Kopierschutz umgangen werden müsste, defacto eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Interessant auch § 53, Kopie auf beliebigen Datenträger erlaubt- also auch Digitalen Medium.
Ist halt in sofern schwierig, es wurde ja vor einigen Jahren die Vergütungspflicht auf alle Digital Geräte und Medien eingeführt. Entweder zählt das, oder die möchten halt für was kassieren, was verboten ist (Wiederspricht sich ja selbst)
Will sagen, wir haben dann Jahrzehnte für was bezahlt, damit DAS abgegolten ist, aber doch angeblich verboten, also nicht existent. Dann hätte ich gerne die ganze Kohle zurück und hätte Netflix und Co bis zu meinem Ableben.
 
Mustis schrieb:
Zudem dürften alle Streaming Plattformen einen Kopierschutz haben, denn du zwangsweise umgehen müsstest. Sprich illegal.
Hier stellt sich eben die Frage: Da man einen Stream ja nicht kopieren kann sondern nur mitschneiden (z.B. screen grabben) ob dies eine Umgehend eines Kopierschutzes ist und hat der Stream dann überhaupt einen Kopierschutz?

Mal weg von Film/ und Serienstreams....
Darf ich mir den Super Bowl auf DAZN mitschneiden und speichern?
Darf ich mir einen DTM Stream auf ran.de mitschneiden und speichern?
 
h00bi schrieb:
Mal weg von Film/ und Serienstreams....
Darf ich mir den Super Bowl auf DAZN mitschneiden und speichern?
Darf ich mir einen DTM Stream auf ran.de mitschneiden und speichern?

Solange es für den Privatgebrauch ist und du keinen technischen Kopierschutz umgehst ist es (noch) nicht verboten.
 
Børnhardtson schrieb:
Solange es für den Privatgebrauch ist und du keinen technischen Kopierschutz umgehst ist es (noch) nicht verboten.
Das ist Unsinn! Gilt nur für gekaufte Filme, für Streaming ganz sicher nicht. Und Screencap ist nicht legal, sonst wäre mit Filmen im Kino ja nicht verboten. Ich umgeh damit natürlich einen Kopierschutz. Zumal eben sowas ja das Prinzip Streaming ad absurdum führt. Ich erwerbe damit ja lediglich die Nutzung der Plattform und erwerbe nicht den Film/serie, im Gegensatz eben zu einer VHS oder DVD... Daher wäre Screencap Grauzone im Bereich digital gekaufter Filmen, aber nicht beim Streaming.

Alle Streamingplattformen bieten einen Download in der jeweiligen App an, diese dürfen genutzt werden. Darüber hinaus nicht. Wozu auch? Du Streams sind jederzeit abrufbar, lediglich der Internetzugang ist wichtig, daher die Downloadmöglichkeit um davon unabhängig zu sein. Ansonsten soll die eine "Privatkopie" den welchem Zwecke dienen? Bei DVD/VHS und Co diente es der Sicherung bei einem endlichen Medium, welches ich erworben habe. Beim Streaming ist es a) kein endliches Medium und b) erwerbe ich eben nicht die Rechte wie bei einer DVD/VHS/whatsoever.
 
Das ergibt sich aus der Funktionsweise eine Streaming Plattform und welche Rechte du mit einem Abo erwirbst....

Wozu sollte man bei einer Streaming Plattform eine Privatkopie benötigen, wo es die Downloadmöglichkeit der Plattform nicht tut?
 
Zumindest so pauschal kann man das schonmal nicht stehen lassen, weil das Aufnehmen von Liedern im Radio wegen des Rechts auf Privatkopie unproblematisch für legal gehalten wird, was dem genannten Argument, dass die Privatkopie ausschließlich der Sicherung bereits gänzlich erworbener Medien dienen dürfe, aber widersprechen würde.
 
Børnhardtson schrieb:
Solange es für den Privatgebrauch ist und du keinen technischen Kopierschutz umgehst ist es (noch) nicht verboten.
Was ist damit, dass diese Streams in der Regel über eine verschlüsselte Verbindung laufen? Reicht doch eigentlich aus, um einen Kopierschutz zu sehen.
 
Mustis schrieb:
Das ergibt sich aus der Funktionsweise eine Streaming Plattform und welche Rechte du mit einem Abo erwirbst....

Wozu sollte man bei einer Streaming Plattform eine Privatkopie benötigen, wo es die Downloadmöglichkeit der Plattform nicht tut?

ok... ein Gefühl. Danke.

Diese Frage werden wir hier kaum eindeutig und endgültig beantworten können. Ich beziehe mich mit meiner Antwort zumindest auf eine Einschätzung eines Anwalts.
 
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Børnhardtson schrieb:
ok... ein Gefühl. Danke.
Nein, kein Gefühl, sondern wissen. Nur weil es nie verhandelt wurde und daher kein Urteil existiert, bedeutet das nicht, dass es erlaubt sei...

Dein Anwalt spricht nirgends von Streamingplattformen, der Artikel grenzt Streaming ohne KAuf ganz klar vom digitalen Kauf ab. Die weiteren Ausführungen beziehen sich dann ausschließlich auf den Kauf (!) digitaler Filme und Serien, explizit nicht auf klassisches Streaming aka Netflix...

@Droitteur
Radio ist kein Abo, Radio wird dir nicht verschlüsselt übermittelt, ist technisch wie rechtlich was anderes.
 
Mustis schrieb:
Und Screencap ist nicht legal, sonst wäre mit Filmen im Kino ja nicht verboten.
Nur weil dir das Kino filmen untersagt ist das deswegen nicht illegal (ich sage nicht dass es legal ist, aber das reine Filmverbot der Kinos macht es nicht illegal).
Das ist der Grundstein dieser Diskussion hier.

areiland schrieb:
Was ist damit, dass diese Streams in der Regel über eine verschlüsselte Verbindung laufen?
Die Verbindung ist für mich und den Anbieter unverschlüsselt innerhalb eines nach außen verschlüsselten Tunnels. Ich umgehe beim abrufen keine Verschlüsselung. Der Stream wird nur Dritten gegenüber verschlüsselt. Ich bin beim Abrufen ja Teil des Tunnels.

Droitteur schrieb:
weil das Aufnehmen von Liedern im Radio wegen des Rechts auf Privatkopie unproblematisch für legal gehalten wird
Interessant dazu ist dieser Artikel:
https://www.hardwarejournal.de/musik-radio-aufnehmen-erlaubt.html
Er geht ziemlich genau auf den Übergang von alten auf neue Medien ein. Besonders der Schlussabsatz ist sehr interessant:
...ist davon auszugehen, dass auch Webradio-Programme mit einem effektiven Kopierschutz versehen sind. Der darf nicht geknackt werden, um das Programm auf dem PC aufzuzeichnen.

Analoge Kopien wären weiterhin erlaubt.
Wer also seinen MiniDisk-Recorder an den Audio-Ausgang des Computers anschließt, um das Programm aufzuzeichnen, ist auf der sicheren Seite
 
Zuletzt bearbeitet:
areiland schrieb:
Was ist damit, dass diese Streams in der Regel über eine verschlüsselte Verbindung laufen? Reicht doch eigentlich aus, um einen Kopierschutz zu sehen.
Der Kopierschutz müsste zum einen ein Schutz sein. Einen Schutz kann er nur darstellen, wenn er auch wirksam ist. Ein Schutz, der umgangen werden konnte, ist evident unwirksam. Somit kein Kopierschutz.

Okay, Spaß beiseite (was leider gar nicht mal nur ein Spaß war :D aber egal). Der Kopierschutz müsste auch umgangen werden. Wenn ich digital vorgehe, könnte man darin vielleicht eine Umgehung sehen. Wenn ich aber eine analoge Kopie anfertige - durch Abfilmen (oder vielleicht auch durch Abgreifen des Signals?) - ist darin möglicherweise nicht einmal eine Umgehung zu sehen.

PS: Wenn ich gerade spontan gegenprüfe, ob insbesondere mein Absatz 2 auch in technischer Hinsicht nicht völliger Quatsch ist, finde ich, dass man dieses Problem "analoge Lücke" nennt.
 
Mustis schrieb:
Nein, kein Gefühl, sondern wissen. Nur weil es nie verhandelt wurde und daher kein Urteil existiert, bedeutet das nicht, dass es erlaubt sei...

Dein Anwalt spricht nirgends von Streamingplattformen, der Artikel grenzt Streaming ohne KAuf ganz klar vom digitalen Kauf ab. Die weiteren Ausführungen beziehen sich dann ausschließlich auf den Kauf (!) digitaler Filme und Serien, explizit nicht auf klassisches Streaming aka Netflix...


Zitat aus dem Artikel:
Darf ich denn generell Inhalte auf meinen Computer herunterladen und dort speichern, was etwa Amazon ja erlaubt? Und womöglich sogar bei Netflix oder Spotify mitschneiden?


Bei vielen Anbietern auf dem Markt akzeptiert der Nutzer mit Anerkennung der ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er die Inhalte weder kopiert, vervielfältigt, rippt, aufnimmt oder öffentlich zugänglich macht.

Bislang ist nicht geklärt, ob diese AGB überhaupt in dieser Form gesetzeskonform sind und somit, welche Maßnahmen Spotify & Co. bei einer Verletzung der AGB ergreifen können. Möglicherweise ist mit einer Sperrung des Nutzer-Accounts zu rechnen.

Anders geht aber zum Beispiel Amazon vor: Der Anbieter verweist explizit auf das Herunterladen.

Und was ist mit dem Recht auf eine Privatkopie?

Im Mitschnitt von Streams zum privaten Gebrauch sehe ich wegen des Rechts auf Privatkopie keine Urheberrechtsverletzung. Spotify beispielsweise ist keine illegale Quelle und der Nutzer umgeht mit einer lokalen Speicherung auch keinen Kopierschutz. Allenfalls kann daher von einer rechtlichen Grauzone die Rede sein.
 
Mustis schrieb:
@Droitteur
Radio ist kein Abo, Radio wird dir nicht verschlüsselt übermittelt, ist technisch wie rechtlich was anderes.
Du vermischst in diesem - neuen - Argument die Frage des Kopierschutzes mit der Frage nach dem Recht auf Privatkopie. Dieses begründest du jetzt außerdem anders.
 
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Børnhardtson schrieb:
Spotify beispielsweise ist keine illegale Quelle und der Nutzer umgeht mit einer lokalen Speicherung auch keinen Kopierschutz.
Ich denke dem HErrn ist schlicht nicht klar, dass die Aussage nicht stimmt. Natürlich umgehe ich den oder wie kann ich bei Spotify ohne Umgehung der Software mitschneiden?

Droitteur schrieb:
Du vermischst in diesem - neuen - Argument die Frage des Kopierschutzes mit der Frage nach dem Recht auf Privatkopie. Dieses begründest du jetzt außerdem anders.
Nein, ich kette sie logisch aneinander. Das Recht auf Privatkopie darf ich nur umsetzen, wenn ich keinen Kopierschutz umgehe. Ist einer vorhanden, habe ich noch immer das Recht auf die Kopie, kann es aber nicht legal umsetzen, defacto habe ich daher keine Möglichkeit, mein Recht umzusetzen. Das Problem wurde doch schon zu Hauf bei DVDs/Blurays durchgekaut und auch rechtlich bestätigt.

Grauzone wäre es wohl noch, wenn ich ein Mikrofon und eine Kamera vor den TV stelle und es abfilme. Greife ich den Stream ab, umgehe ich den Kopierschutz.
 
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