Recht auf Privatkopie bei neuen Medien, insbesondere Streaming

Mustis schrieb:
Nein, ich kette sie logisch aneinander. Das Recht auf Privatkopie darf ich nur umsetzen, wenn ich keinen Kopierschutz umgehe. Ist einer vorhanden, habe ich noch immer das Recht auf die Kopie, kann es aber nicht legal umsetzen, defacto habe ich daher keine Möglichkeit, mein Recht umzusetzen.
Nein, das Problem, das ich beim zitierten Teil habe, liegt woanders: dass du oben dem Bernhard, obwohl er selbst schon die Einschränkung auf nicht kopiergeschützte Medien vorgenommen hat, trotzdem offen (ich zitiere: "Das ist Unsinn!") widersprochen hast. Da hast du also behauptet, es sei unabhängig von der Frage des Kopierschutzes nicht erlaubt. Jetzt dagegen tust du so, als hättest du die beiden Punkte schon immer logisch aneinandergekettet.
 
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Mustis schrieb:
Ein Mitschnitt bei Streaming dürfte illegal sein. Du kaufst eben nicht wie bei der VHS oder DVD einen Datenträger mit beliebiger Abspielhäufigkeit. Denn dann könntest du ihn schauen, auch wenn du das Streaming nicht mehr bezahlst.
Wenn ich mir bei einem alten, klassischen Sky/Premiere Abo (zu PAL und VHS Zeiten) etwas aufgenommen habe konnte ich das auch nach der Beendigung meines Sky Abos beliebig oft wieder anschauen. Es wäre nie jemand auf die Idee gekommen zu sagen das wäre illegal.
 
Okay, in Zusammenhang mit der Eingangsfrage des TEs und des von Bernhard zitierten Beispiels ergab sich für mich unweigerlich, dass ich einen Stream nicht ohne Umgehung eines technischen Kopierschutzes abgreifen kann. Daher ist seine "Einschränkung" an dem Punkt irrelevant, da so gar nicht existent. Grade in Bezug auf die zitierten Beispiele. Es sei den neuerdings wäre es möglich, Videostreams analog am PC irgendwo abzugreifen, kenne ich nur bei Audiofiles. (abgesehen eben vom Camcorder vorm Bildschirm)

h00bi schrieb:
Wenn ich mir bei einem alten, klassischen Sky/Premiere Abo (zu PAL und VHS Zeiten) etwas aufgenommen habe konnte ich das auch nach der Beendigung meines Sky Abos beliebig oft wieder anschauen.
Wäre es ja auch nicht, wenn der Anbieter es versäumt technisch so umzusetzen, dass das danach nicht mehr geht. ISt aber heute eben nicht mehr der Fall. Diese Aufnahmen sind ja quasi das, was Prime/Amazon auch erlaubt, nur hast du darauf keinen Zugriff mehr wenn das Abo ausläuft. Wenn doch, kannst du es weiterhin schauen. Nur darfst du keine technischen Maßnahmen ergreifen, die eine eigentlich vorgesehene Sperrung verhindern.
 
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Ich habe noch eine Quelle gefunden die tatsächlich Mustis Meinung bestätigt. Demnach steht der Kopierschutz und auch die AGB dem Recht auf Privatkopie entgegen.

ich finde die verschiedenen Ansichten interessant und lerne auch noch! :-)
 
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Mustis schrieb:
Okay, in Zusammenhang mit der Eingangsfrage des TEs und des von Bernhard zitierten Beispiels ergab sich für mich unweigerlich, dass ich einen Stream nicht ohne Umgehung eines technischen Kopierschutzes abgreifen kann. Daher ist seine "Einschränkung" an dem Punkt irrelevant, da so gar nicht existent. Grade in Bezug auf die zitierten Beispiele.
Das finde ich dann nachvollziehbar.
 
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Streaming ist rechtlich wie ein Download zu bewerten, da der Inhalt heruntergeladen wird.
Es ist natürlich technisch möglich dies dann auch dauerhaft zu speichern, auch ohne Umgehung eines Kopierschutzes. Ich kann bei Netflix einfach den Bildschirm capturen während es läuft.
Ob das als Privatkopie zählt, kA....
Bei TV und Radio ist es jedenfalls erlaubt dies aufzunehmen, gibt dazu auch viele Dienste im Internet.
Eine Freundin von mir macht das seit locker 20 Jahren und würde niemals einen dieser illegalen Streams im Internet schauen.
Muss aber auch sagen die Diskussion hier ist reichlich sinnlos?
Netflix bekommt man 30 Tage Gratis, wenn ich da unbedingt etwas anschauen muss, melde ich mich halt an...
Wegen Spotify lädt auch kaum einer mehr Musik wirklich runter (also gespeichert, nicht nur stream)
 
bei youtube ist es doch nicht verboten videos herunterzuladen, z. b. mit 4k downloader. das ist für leute gedacht die eine langsame internetverbindung haben, auf der streaming nicht flüssig läuft. warum sollte das bei spotify anders sein? vermutlich muss man aber rechtlich betrachtet die speicherung nach den ansehen oder anhören wieder löschen.
 
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Børnhardtson schrieb:
hast du eine Vorschrift/Urteil für mich oder ist das ein Gefühl?
Ich hab mal irgendwo was gelesen, was recht einleuchtend war. Da ging es darum, dass bereits ein Hinweis darauf, dass das Kopieren nicht gestattet ist, einen Kopierschutz darstellt. Wenn also auf einer DVD steht "darfste nicht kopieren", dann stellt das einen Kopierschutz dar. Ein ziemlich sinnloser und unzureichender, aber es ist ein Kopierschutz und diesen darf man nicht umgehen.

Das soll zeigen, dass es nicht um die Wirksamkeit des Kopierschutzes geht, sondern um dessen Vorhandensein.
 
onesworld schrieb:
Wenn also auf einer DVD steht "darfste nicht kopieren", dann stellt das einen Kopierschutz dar.
das könnte man auf jede internetseite schreiben, damit wäre jeder text kopiergeschützt. ich glaube so eine idee gab es schon letztes jahr. artikel 13 oder so ähnlich, hat man aber auch nichts mehr von gehört.
 
h00bi schrieb:
Es geht hier eher um die Langzeitarchivierung des wechselnden Programms von Streaminganbietern.
Und du meinst, dass kann legal sein? Schon logisch betrachtet kann es das nicht. Denn wenn prime zum beispiel die lizenz verliert, den film aus dem programm nimmt und du ihn trotzdem weiter schauen kann durch deine kopie, wie kann das jemals legal sein? Das ist eben keine privatkopien zur sicherung deines besitzes. Dafür müsstest du den film kaufen und dann bliebe er so oder so für dich verfügbar.
 
Mustis schrieb:
Das ist eben keine privatkopien zur sicherung deines besitzes.
Die Privatkopie ist nicht nur zur Sicherung des Besitzes gedacht.

Das Streaming-Beispiel ist natürlich dennoch richtig.
 
Die wozu dienen soll? Damit man die Original cd nicht im Autoradio haben muss oder die cd aufm mp3 player haben kann.
bei filmen wirds dann langsam krude wenn es mehr als zum schutz der originalen Dvd sein soll oder? Und beim streamen sowieso. Denn da kann ich bereits überall drauf zu greifen und es herunterladen. Wie man am te sieht gibt es dann nur noch anwendungsfälle, die definitiv nicht mehr unter privatkopie fallen.
Gut ich hätte dazu schreiben können, dass ich von film und musik rede, nicht von kopien aufn kopierer von urheberrechtlichen material. Dachte das wäre hier durch das thema klar.
 
Was ist mit der legalen Aufnahme aus dem Radio? Mit der Aufnahme einer Fernsehsendung?

Eine Privatkopie ist nicht nur zur Sicherung des Besitzes gedacht. Da kannst du drumrumargumentieren, wie dir lustig ist, es bleibt richtig.
 
Stimmt. Diese beispiele sind jene, warum es die privatkopie überhaupt gibt und wir die abgaben zahlen. Weil sie sich nicht zu verhindern sind. Also wurden sie entkriminalisiert. Gewünscht waren und sind sie nach wie vor nicht und kein mensch nimmt heute noch ausm radio auf oder filmt einen tv ab. Wenn es um das thema geht, wissen wir doch, um was es dabei heute geht, siehe hier das thema.

hum thema tv aufnahme: dir ist klar, dass in de nur die systeme erlaubt sind, die die aufnahme verschlüsseln undnur auf den selben gerät die wiedergabe wieder ermöglichen? Also mehr als abfilmen als private kopie ist in DE nicht drin.
 
Mustis schrieb:
dir ist klar, dass in de nur die systeme erlaubt sind, die die aufnahme verschlüsseln undnur auf den selben gerät die wiedergabe wieder ermöglichen?

Das ist wieder ein Griff ins Leere (zeig mir bitte eine verschlüsselte, TV-gebundene VHS, die müsste sonst ja per se illegal sein), aber ich werde die Diskussion nun nicht weiterführen. Du kannst ja noch versuchen, die legalen Online-Services für Aufnahmen zu erklären, ich bin aber raus.
 
Ernsthaft? Vhs? Weil das heute noch relevant ist? Gern erneut: die privatkopie existiert, weil bei analogen geräten eine kopie nicht verhindert werden kann. Spielt in der heutigen zeit zunehmend keine rolle mehr. Die digitalen Inhalte und auf die beziehe ich mir hier wie man feststellen kann, haben dieses Problem nicht. Außer man nimmt sie analog auf per abfilmen/mitschneiden. Sie besitzen zudem in aller regel einen kopierschutz. Schon damit sind privatkopien von digitalen inhalten in aller regel nicht legal machbar.
 
@Mustis Screen capturen ist erlaubt - absolut unverschlüsselt, je nach Gerät absoult gute Qualität und de jure auf einer Stufe mit abfilmen.

Sobald es über deinen Bildschirm läuft kann man es aufnehmen. Was nicht geht ist die Serien downloaden - aber das lassen die Dienste meines Wissens eh nicht zu? Sprich man muss sie streamen - und wenn man das tut kann man den Stream aufnehmen.

Seh da rechtlich keine Probleme, solange man diese Aufnahmen nicht weitergibt und eben nur privat verwendet.
 
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