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Recht bei Nacherfüllung bzw. Gewähleistung | Mindfactory | Service Level Gold
Ich kaufe bei MF grundsätzlich ohne Service Level Gold und war immer zufrieden. Diese 5€ sind einfach nur eine Zusicherung, dass das ganze auch wirklich schnell rausgeht. Auch ohne diesen Level ist Mf einwandfrei, es gibt dort immer gute Preise und eine schnelle Lieferung. Bisher ausnahmslos
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Oder fehlt es Dir an dem logischen Verständnis, diese einschränkende Formulierung zu verstehen ?
Im Übrigen könntest Du auch nach der Rechtsprechung googeln und da würdest Du gleich sehen, das bei Elektronik eben "nicht jeder Kunde in einem Rechtstreit Recht bekommen würde", wenn er nur zwei Versuche akzeptieren würde !
Oder fehlt es Dir an dem logischen Verständnis, diese einschränkende Formulierung zu verstehen ?
Im Übrigen könntest Du auch nach der Rechtsprechung googeln und da würdest Du gleich sehen, das bei Elektronik eben "nicht jeder Kunde in einem Rechtstreit Recht bekommen würde", wenn er nur zwei Versuche akzeptieren würde !
Samsung Blue-Ray Player zweimal eingeschickt, zweimal LW defekt und dies wurde zweimal ausgetauscht. Jetzt ist das LW wieder defekt.....dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten!
Da kannst du noch so viel schreiben wie du willst....der Kunde wird im Rechtsstreit gegen den Händler gewinnen!
Sofern zweimal der Mangel beseitigt wurde und wieder ein Mangel auftritt kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sprich wenn Bauteile (Mainboard, LW etc) getauscht oder repariert wurden, kann der nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch vom Kaufvertrag zurück treten.
Aber wir kommen jetzt vom Thema ab.
.... so etwas nennt man einen Gummiparagraphen ! Die gesetzlich explizit genannten "zwei" Reparaturversuche sind nur ein Anhaltspunkt und im Einzelfall muss dann die Rechtsprechung das konkret regeln.
Und für elektronische Geräte ist es eben heute die vorherrschende Rechtsprechung so, dass da drei Versuche statthaft sind
Für letzteres bist du den Nachweis noch schuldig und wirst ihn sicherlich nicht erbringen können, denn eine solche auf elektronische Geräte bezogene Rechtsprechung existiert schlicht nicht in dieser Allgemeinverbindlichkeit.
Grds. gilt also die Regel des § 440 BGB, bei der nach zwei erfolglosen Versuchen vom Fehlschlagen der Nachbesserung auszugehen ist.
Warum sich hier insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergeben soll, hast du bisher ebenfalls mit keinem Wort erwähnt.
Am Rande bleibt hier anzumerken, dass der Gesetzgeber die § 433 ff. BGB recht ordentlich formuliert hat, so dass eigentlich auch der Laie ganz grob wissen müsste, worum es geht.