[Recht] Shop weigert sich Gutscheine einzulösen

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Ilsan

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Hallo habe hier ein kleines juristisches Problem und benötige Hilfe. Habe vor etwa 2 1/2 Jahren Gutscheine käuflich erworben (sind 3 Jahre lang gültig).

Jetzt hat der Händler sein "System" umgestellt und die Gutscheine sind nicht mehr direkt einzulösen. Er bietet mir aus "Kulanz" (was ich lachhaft finde) an neue Gutscheine in Höhe des von mir bezahlten Betrages in Euro an auszustellen. Dadurch fühle ich mich aber benachteiligt.

Habe 20euro bezahlt damals für einen Gutschein wodurch mir eine Leistung im Shop zustünde welche 70euro beim regulären Kauf betragen hätte. Der Händler hat nun wie gesagt sein System umgestellt die vergleichbare Leistung kostet sogar nur noch 50euro, dennoch will er mir für meine Gutscheine nur noch 20euro an Wertgutscheinen geben pro Stück und weigert sich auch sie für das neue (vergleichbare) Produkt einzulösen.

In meinen Augen wäre das nichtmal 50% der vertraglich vereinbarten Leistung die er mir aus "Kulanz" geben möchte und damit möchte ich micht nicht zufrieden geben.

Insgesamt ist meine Forderung an ihn etwa 330euro (habe sie berechnet aufgrund seiner aktuellen Preise).

Bin allerdings Student und habe nicht grad viel Geld und auch keine Rechtschutzversicherung. Daher die Frage was ist der kleverste Weg den ich hier gehen kann.

Kann es mir einfach nicht leisten am Ende auf meinen kompleten Anwaltskosten plus die der Gegenseite sitzen zu bleiben.

Ende des Jahres verlieren die Gutscheine aber ihre Gültigkeit und ich möchte dem Händler das Geld auch nicht "schenken"
 
Bin allerdings Student und habe nicht grad viel Geld und auch keine Rechtschutzversicherung. Daher die Frage was ist der kleverste Weg den ich hier gehen kann.

Mal abgesehen wer nun Recht hat, wenn das überhaupt so pauschal zu sagen ist: Belasse es einfach dabei, du kannst auf Grund deiner Situation nicht weit genug gehen um den Aufwand zu rechtfertigen.
 
Sorry kein Bock auf Diskussionen hier (auch wenns gut gemeint ist). Das OB ist schon entschieden, ich frage nach dem WIE
 
Also du hast einen Anspruch auf 70€ nicht mehr und nicht weniger. Blos weil die Preise steigen, steigt nicht automatisch auch dein Gutscheinwert. Oder wie ist der Gutschein genau formuliert? (also steht da ein Wert drauf oder ein Warenversprchen bsp. Gutschein für 1 Gratis TV ...)

Such dir entweder einen Anwalt oder schau mal, ob der Verbraucherschutz dir helfen kann.
 
Es geht um ein Abo 6 Monaten. Habe den Gutschein für etwa 20euro gekauft. Zu dem Zeitpunkt hat das Abo etwa 70euro gekostet, es wurde aber kein Eurowert auf dem Gutschein genannt.
Jetzt ist das Abo sogar günstiger nur noch 50euro. Das alte "System" gibt es nicht mehr, es gibt ein neues, allerdings sind die Abos vergleichbar (bis auf den geringeren Preis).

Was ich nun fordere sind 50euro, weil der Shop sich weigert mir die Leistung in Form des Abos zu liefern.

Meine Geldforderungen richten sich also nach seinen aktuellen Preisen.

Da ich mehr als einen Gutschein habe fordere ich insgesamt 330euro, Preis errechnet sich aufgrund der aktuellen Preise im Shop, welche ich zahlen müsste wenn ich das Abo ganz regulär kaufen würde.

Es geht um einen großen internationalen Konzern. Sprich das Risiko dass die zahlungsunfähig werden ist quasi nicht vorhanden.

Der Shop will mir lediglich die Hälfte des Nutzungswerts in Form von Gutscheinen zurückerstatten. Ist zwar mehr als ich bezahlt habe, dennoch bin ich damit nicht einverstanden weil ich dafür nicht die versprochene Leistung bekommen kann im Shop.
 
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Also es wäre schön, wenn wir genau wissen, über was der Gutschein lautet:
-> Gutschein über 70€
-> Gutschein für Abo bspw. "Sportschau" über 6 Monate

Es sind zwei unterschiedliche Sachen. Einmal wird ein Geldbetrag und einmal eine Leistung versprochen. Je nach dem hast du auch immer nur auf die versprochende Sache einen Anspruch.

Wenn du mehrere Gutscheine besitzt ... und der Shop Abos anbietet, kannst du diese überhaupt noch in der restlichen Zeit sinnvoll verbrauchen? Du brauchst ja nicht 5x Sportschau für 6 Monate ...
 
Es sind zwei unterschiedliche Sachen. Einmal wird ein Geldbetrag und einmal eine Leistung versprochen. Je nach dem hast du auch immer nur auf die versprochende Sache einen Anspruch.
Da der Shop sich geweigert hat die Leistung zu liefern fordere ich den Geldbetrag ("können ihnen leider die Leistung nicht mehr anbieten")

Es geht um ein Online DVD Verleih Abo.

Nochmals es stand kein Wert in Euro auf den Gutschein selbst, sondern nur die Konditionen "unbegrentzt DVDs leihen für 6 Monate"

Der Gegenwert damals war in etwa 70euro. Der Shop hat das System aber umgestellt, es gibt den DVD Verleih so nicht mehr. Er hat einen neuen Namen bekommen (gleiche Firma). Das neue Abo hat allerdings die gleichen Konditionen wie das alte System, ist sogar noch preiswerter. Der Shop weigert sich aber die alten Gutscheine auf das neue System anzuwenden.

Laut meinem Rechtverständnis kann man aber nicht einfach irgendetwas einstellen wo man Gutscheine verkauft hat ohne den Käufern einen entsprechenden Ausgleich zu bieten.

Wenn du mehrere Gutscheine besitzt ... und der Shop Abos anbietet, kannst du diese überhaupt noch in der restlichen Zeit sinnvoll verbrauchen? Du brauchst ja nicht 5x Sportschau für 6 Monate ...
Ich kann die Gutscheine nacheinander nutzen. Laut AGB sprach damals nichts dagegen die Gutscheincodes für ein bestehendes Abo einzusetzen um dieses damit zu verlängern.
Außerdem kann ich sie verkaufen/verschenken. Durch die Weigerung die Leistung zu liefern wären sie aber quasi wertlos, daher möchte ich 330euro haben.

Anzahl der Monate * Monatsaborate
 
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Neuer Name heißt vermutlich neue Firma und die müssen nicht die alten Gutscheine von wem anderen akzeptieren. Das Angebot mit der Umwandlung ist dann in der Tat Kulanz.

Deine forderung wirst du nicht durchgekommen. Max das was du bezahlt hast. Ohne Anwalt und Gericht kommst du nicht weiter. Du solltest als Student Beihilfe bekommen und dann ist das gratis für dich. Lass dich beraten.
 
Nein, es ist die gleiche Firma. Der alte Name wird beim neuen Produkt sogar weiterbenutzt. Es ist nur eine interne Umstellung gewesen. Der DVD Verleih hatte früher eien eigene Internetseite nun ist er im Shop integriert. Gehört aber auch schon früher zu dem Shop.

Bin kein Jurist, aber es handelt sich hierbei nicht um 2 Firmen wo eine aufgekauft oder konkurs gegangen ist etc

Du solltest als Student Beihilfe bekommen und dann ist das gratis für dich.
An wen oder was muss ich mich dafür wenden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da es sich vermutlich um Lovefilm und Amazon handelt, täuschst Du Dich mit dem aufkaufen, Lovefilm wurde von Amazon 2011 gekauft und die Abomodelle wurden kürzlich in Amazon umgewandelt (wenn auch mit ähnlichen Leistungen).

Wie dem auch sei, der Wert des Gutscheins ist letztlich unerheblich, es kann Dir nur erstattet werden, was Dich der Gutschein gekostet hat, meines Wissens macht Amazon dies aber auch, ob aus Kulanz oder aus anderen Gründen kann Dir letztlich egal sein.

Da Du den Gutschein bisher auch nicht genutzt hast, dürftest Du auch keinen Anspruch auf den Wert haben, da es das Abomodell so nicht mehr gibt, kann Amazon Dir nur die enstandenen Kosten erstatten, also das was Du bezahlt hast.

Grüsse

Gulp
 
Hallo Gulp. Wenn ich angeblich eh keinerlei Ansprüche habe, wieso wollen sie mir dann überhaupt irgendetwas zahlen? Wenn sie mir nichts zahlen müssen

Da Du den Gutschein bisher auch nicht genutzt hast, dürftest Du auch keinen Anspruch auf den Wert haben, da es das Abomodell so nicht mehr gibt, kann Amazon Dir nur die enstandenen Kosten erstatten, also das was Du bezahlt hast.
Wieso sollte das so sein?

Ich mein dann kann ja jede Firma Gutscheine ausstellen, sich aufkaufen lassen und damit sind sie dann wertlos, oder wie?

Ich finde die Geschäftspraktiken höchst merkwürdig. Amazon hat mir angeboten den Gutschein umzuwandeln ich solle mein okay geben oder auch nicht, aber man könne mir vorab keinen genauen Wert nennen.

Sprich ich soll mein okay geben und weiß gar nicht wieviel ich am Ende bekomme


Außerdem hatte ich die Gutscheine NACH Übernahme erworben wenn das Datum stimmt. Ende 2011.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Antwort auf deine Frage hast du bereits im Eingangspost genannt: Kulanz
 
Du hast Anspruch auf das was Du gezahlt hast für den Gutschein, der damalige Wert (das Abo in Höhe von XX für 6 Monate) kann Dir mangels Masse ja nicht gegeben werden. Damit Du nun keinen Schaden hast, bekommst Du tatsächlichen Geldwert, also das was Du bezahlt hast zurück.

Einen Schaden in Höhe des Abos hast Du ja auch nicht, hast es ja auch bisher nicht genutzt.

Grüsse

Gulp
 
Eben nicht. Ich bekäme das Geld ja nur in Form von Gutscheinen. Ich bekomme es ja nicht zurück.

der damalige Wert (das Abo in Höhe von XX für 6 Monate) kann Dir mangels Masse ja nicht gegeben werden.
Es gibt ein Produkt was 1:1 vergleichbar ist mit den gleichen Konditionen

Einen Schaden in Höhe des Abos hast Du ja auch nicht, hast es ja auch bisher nicht genutzt.
Das finde ich ziemlichen Schwachsinn. Dann kann ich auch einen 2 in 1 Gutschein verkaufen und am Ende zahle ich nur den Kaufpreis zurück und sage "der Kunde hatte ja kein Schaden da nicht genutzt".
In dem Fall könnte sich der Verkäufer ja von vertraglichen Pflichten einfach drücken.
Ich mein dann sind Gutscheine doch völliger Schwachsinn wenn ich dabei auf die Launen des Verkäufers angewiesen bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und? Es ist doch dann ein Amazon-Gutschein, den wirst du eh spätestens zu Weihnachten wieder los.
 
Ich will aber DVDs leihen. In dem Fall kann ich dann also noch draufzahlen. Das ist es was mich stört und das obwohl der Gutschein noch gültig ist.

Also mir ist die rechtlichen Grundlage nicht klar auf der sich Amazon vor der vertraglich vereinbarten Leistung drücken kann.

Die Übernahme war irgendwann Mitte 2011. Habe die Gutscheine Ende 2011 gekauft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Das Abo gibt es so nicht mehr, das ist Fakt, selbst aktive Abos wurden umgewandelt, ich habe selbst eines das bei Lovefilm anfing.

Nochmal: Du kaufst einen Gutschein für eine Vase, der Gutschein kostet 20 Euro, die Vase sonst im Geschäft 50. Nach 2 1/2 Jahren kommst Du ins Geschäft und willst 50 Euro für Deinen Gutschein, weil die Vase nicht mehr lieferbar ist? Junge, mach ein Geschäft auf, da komme ich direkt zu Dir einkaufen!

Auch da kannst Du nur das zurückbekommen, was Du gezahlt hast. So auch hier und ja Amazon zahlt Dir auch die 20 Euro zurück, sei einfach hartnäckig und telefonier mit denen.

Grüsse

Gulp
 
Gulp es gibt aber ein Produkt was 1:1 vergleichbar ist, daher kannste das mit der Vase die nicht lieferbar ist so nicht vergleichen.

In meinen Augen ist es eher so dass der Verkäufer Vase plötzlich Vase1.1 nennt obwohl es die gleiche Vase ist und weigert den Gutschein anzunehmen.
Die Konditionen sind doch wirklich 1:1 identisch.

Auch da kannst Du nur das zurückbekommen, was Du gezahlt hast.
Aber welchen Sinn haben dann Gutscheine wenn sie keinerlei rechtliche Bindung haben? Dann kann ich die Vase einfach ausem Programm nehmen und bin fein raus, muss nur das Geld zurückzahlen und kann mich vor den Pflichten drücken

selbst aktive Abos wurden umgewandelt, ich habe selbst eines das bei Lovefilm anfing.
Wie wurden die denn umgewandelt? Hat man deine Restlaufzeit dann halbiert oder gedrittelt oder wie?

Obendrein drucken die aktuell auch noch das Lovefilm Logo drauf. Vielleicht sieht das der ein oder andere anders aber ich find das grenzt an Kundenverarsche.

Ich möchte auch nochmal drauf hinweisen dass Amazon mich wochenlang vertröstet hat bevor sich überhaupt was getan hat. Wirklich was passiert ist erst nachdem ich eine Frist gesetzt hab und mit rechtlichen Schritten gedroht habe. Davor hieß es immer nur "kann ihnen nicht sagen wielange die Prüfung noch dauern wird" und dann nach Fristsetzung tat sich was in unter 24h.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ilsan schrieb:
Ich will aber DVDs leihen. In dem Fall kann ich dann also noch draufzahlen. Das ist es was mich stört und das obwohl der Gutschein noch gültig ist.

Also mir ist die rechtlichen Grundlage nicht klar auf der sich Amazon vor der vertraglich vereinbarten Leistung drücken kann.

Die Übernahme war irgendwann Mitte 2011. Habe die Gutscheine Ende 2011 gekauft

Guck mal in die AGB zur Zeit als Du die Gutscheine erworben hast. Da steht mit Sicherheit drin das sie nur so lange gültig sind wie das Angebot in der Form existiert. Alles andere würde mich wundern.
 
Mein Abo wurde in ein Amazon Prime Abo umgewandelt, mit Mehrkosten und dafür halt mit Streaming, was mich aber bespielsweise nicht interessiert, trotzdem war ich einverstanden. Einschränkungen habe ich trotzdem, bei Lovefilm hatte ich "ab 18" DVD's im Briefkasten, jetzt muss ich diese auf der Post abholen, wenn ich nicht selbst da bin, dafür kann ich mehr DVD's pro Monat leihen, aber da hat sich, jedenfalls für mich recht viel geändert. Ich kann aber damit gut leben.

Auch wenn es derzeit ein Abo mit gleichem/ähnlichem Leistungsumfang gibt, ist es faktisch nicht das Gleiche weil es sich nicht mehr um die gleiche Firma handelt, aber das ist doch alles nichts Neues.

Fakt ist, Du hast was bezahlt, das bekommst Du ja zurück, mehr wird dabei nicht rausspringen. Wenn Du viel Zeit und Geld hast, verklag Amazon halt, wobei ich mir dann lieber den Amazon Gutschein nehmen würde.

Grüsse

Gulp
 
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