[Recht] Shop weigert sich Gutscheine einzulösen

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Wenn ich auf eBay billig ein Auto erstehe und der Verkäufer dieses dann zwischenzeitlich zu einem höheren Preis an jemand anderen verkauft, so habe ich auch den Anspruch an ihn, für das Auto zu diesem Preis, oder er muss für den Mehrpreis aufkommen, wenn ich dann gezwungen bin, es mir woanders zu holen.
Genau so bin ich ja vorgegangen. Amazon weigerte sich die Leistung zu liefern und jetzt fordere ich den Preis in Euro für das neue identische "Produkt/Abo" um die Möglichkeit zu haben es mir kaufen zu können.


Die Preise in Euro sind also nicht völlig aus der Luft gegriffen sondern richten sich nach den Preisen von Amazon selbst.

Du bezahltst was, gibst es jetzt zurück und willst mehr zurück als Du bezahlt hast? Ich sag ja mach einen Laden auf, bei Dir komme ich gerne einkaufen.
Ich gebe nichts zurück, ich hab vor eine Leistung in Anspruch zu nehmen für die ich bezahlt habe. Wieviel ich dafür bezahlt habe steht gar nicht zur Diskussion. Wenn der Händler nach 3Jahren findet dass er damals zu wenig genommen hat so ist das Pech, kann ihn aber doch net davon entbinden seinen Pflichten nachzukommen.

Kann der Händler die mit dem Gutschein versprochene Leistung nicht mehr erbringen, so muss er dem Gutscheininhaber den noch ausstehenden Betrag auszahlen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Geschäft geschlossen wird, jedoch noch Gutscheine im Umlauf sind.
Von nicht können kann nicht die Rede sein. Nicht mehr Lieferbar zieht auch nicht da es ein wie gesagt identisches Produkt gibt. Amazon WILL den Gutschein nicht einlösen weil es billiger kommt den gezahlten Betrag auszuzahlen.
 
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Gulp schrieb:
Wenn VW ein Auto mit Klimaanlage und Leder im Paket günstiger als Sondermodell anbietet, so bekommst Du ja auch kein Geld zurück wenn Du vorher das teurere Modell mit beidem als Sonderausstattung gekauft hast.

Du willst hier aber quasi noch die Differenz vom Sondermodell zum teureren Modell erstattet bekommen, das kann und wird nicht gehen. Nimm Dein Geld und such Dir was passendes zum DVD leihen.

Grüsse

Gulp

Wieso machst du keinen nicht-hinkenden Autovergleich? Der würde so gehen: VW bietet das Sondermodell mit Klima und Leder über einen Gutschein an. Kunde kauft den Gutschein. Die Produktion des Sondermodells wird eingestellt. Kunde will das Auto mittels Gutschein kaufen, wie beworben mit Klima und Leder. Dass das günstige Sondermodell nicht mehr lieferbar ist, liegt allein im Verantwortungsbereich von VW. VW möchte aus "Kulanz" nun lediglich das Geld erstatten. Der Kunde kann sich das Basismodell + Klima + Leder kaufen, muss allerdings den Differenzbetrag zum Sondermodell selbst tragen. :freak: Das hälst du für fair?
 
Du hast einen gutschein für Service A
Service A gibt es nicht mehr. das ist Fakt!
Es gibt einen Vergleichbaren Service B, aber das ist nicht Service A!
Wie kommst du auf die Idee, dass die dir jetzt Service B geben sollen?
nochmal, du hast einen Gutschein für Service A!
Amazon kann den Service A nicht mehr Liefern --> du bekommst dein Geld (20€) zurück (bzw. einen anderen 20€ gutschein)


Gutscheine sind wie lange gültig? 4 Jahre?
nach deiner Logik müsste jeder Anbieter 4 Jahre vor einer Umstellung die Verteilung von Gutscheinen Einstellen.
klingt Sinnvoll...
 
Witzerweise heißt der "neue Service" ebenfalls Flatrate 1. Genau wie der alte. Auch stand vorher Amazon und Lovefilm drauf, jetzt auch noch.

nach deiner Logik müsste jeder Anbieter 4 Jahre vor einer Umstellung die Verteilung von Gutscheinen Einstellen.
klingt Sinnvoll...
Heißt aber auf der anderen Seite dass sich jeder Anbieter ganz einfach davor drücken kann vertraglich vereinbarte Verpflichtungen nachzukommen. Er muss den Service einfach nur einstellen. Findest du das Sinnvoller?
 
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"solange der Vorrat reicht"


Durch das einstellen des Services hat Amazon weder Vorteile noch Nachteile.
Durch das einstellen des Services hast du weder Vorteile noch Nachteile.
wo liegt also das Problem?
(außer das du versuchst aus der Sache Gewinn zu schlagen?)


Du hast einen Gutschein für Leistung X
Nirgends ist Garantiert, das es Leistung X bis zum Jahre 2020 geben wird.
Du hast jetzt einfach keinen Anspruch auf Leistung Y, wieso auch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch das einstellen des Services hast du weder Vorteile noch Nachteile.
wo liegt also das Problem?
Ich zahle drauf, das ist das Problem

Durch das einstellen des Services hat Amazon weder Vorteile noch Nachteile.
Doch sie müssen die GS nicht mehr entgegen nehmen. Vorteil für sie

Nirgends ist Garantiert, das es Leistung X bis zum Jahre 2020 geben wird.
Wieso stellt man Gutscheine mit 3Jahren aus, wenn es den Service nach 2Jahren nciht mehr gibt?

"solange der Vorrat reicht"
Das steht wo?
 
Ilsan.......

Du drehst und wendest jede Aussage der User hier in deine willkommen Richtung oder Ignoriest sie auch Teilweise.

Bringt doch so alles nix hier.
Mach die auf die Suche der alten Agb von Lovefilm und deinen damit verbundenen Gutschein, lies das, und dann bist du definitv schlauer.
 
Wie schon mehrmals erwähnt weigern sie sich die vertraglich vereinbarte Leistung zu liefern und daher fordere ich die Summe in Euro um sie mir davon kaufen zu können.
Ja... eine vertraglich vereinbarte Leistung... mit dem Vertragspartner "LOVEFILM Deutschland GmbH". Dieser gehörte damals zu 42% Amazon und wurde dann irgendwann nach dem Kauf deines Gutscheins zu 100% von Amazon gekauft.
Aus Kulanz und nicht weil sie es müssen bietet dir Amazon jetzt den Wert des Gutscheins als Amazongutschein.

Wieso machst du keinen nicht-hinkenden Autovergleich? Der würde so gehen: VW bietet das Sondermodell mit Klima und Leder über einen Gutschein an. Kunde kauft den Gutschein. Die Produktion des Sondermodells wird eingestellt. Kunde will das Auto mittels Gutschein kaufen, wie beworben mit Klima und Leder. Dass das günstige Sondermodell nicht mehr lieferbar ist, liegt allein im Verantwortungsbereich von VW. VW möchte aus "Kulanz" nun lediglich das Geld erstatten. Der Kunde kann sich das Basismodell + Klima + Leder kaufen, muss allerdings den Differenzbetrag zum Sondermodell selbst tragen. Das hälst du für fair?
Wer hat was von Fair gesagt... es geht um Recht bekommen.
Die Situation ist ausserdem wohl eher so das er nen Gutschein für das Sondermodell bekommen hat, es aber die Firma die das Sondermodell produziert hat inzwischen nicht mehr gibt und das Sondermodell eingestellt ist. Der neue Inhaber könnte jetzt sagen "Pech"... bietet aber nen Wertgutschein in höhe des Gutscheins für das Sondermodell an.

Autovergleiche sind sowas von bescheuert...
 
Dieser gehörte damals zu 42% Amazon und wurde dann irgendwann nach dem Kauf deines Gutscheins zu 100% von Amazon gekauft.
Woher hast du die Information? Soweit ich informiert bin wurde sie Mitte 2011 aufgekauft was VOR Gutscheinkauf war

bietet aber nen Wertgutschein in höhe des Gutscheins für das Sondermodell an.
Das ist so nicht korrekt. Sie bieten einen Wertgutschein an auf das Amazonkonto in Höhe des gezahlten Geldes.

ABER ein Lovefilm DVD Abo kann man mit diesem Guthaben nicht bezahlen. Sprich ich bekäme 20euro als Wertgutschein, muss aber nochmal 50euro extra für 6 Monate Lovefilm DVD Abo zahlen.

Aus Kulanz und nicht weil sie es müssen bietet dir Amazon jetzt den Wert des Gutscheins als Amazongutschein.
Was ist für dich "Wert des Gutscheins" ? Für mich ist das nicht der bezahlte Betrag in Euro sondern der Gegenwert welcher früher etwa 70euro betug und jetzt immer noch 50 wenn man die Abomodelle zugrunde legt.

Was macht dich so sicher dass es rein aus Kulanz ist? Aus Kulanz 20euro anbieten obwohl man 0euro zahlen muss finde ich auch etwas merkwürdig. Ich habe auch angemerkt dass ich mich damit nicht zufrieden gebe und sie fingen sogar an mir noch mehr Geld bzw Wertgutscheine zu bieten, leider immer noch deutlich unter den aktuellen vergleichbaren Abomodellen.

Ich verstehe auch nicht wenn das Abo schon gestrichen wird wieso man dann den Kunden mit Wertgutscheinen abspeisen kann und nicht das Geld zurücküberweisen muss aufs Girokonto

Autovergleiche sind sowas von bescheuert...
Mag sein, aber der Vergleich mit den 2 verschieden ausgestatteten Autos hier eines Users war wirklich am bescheuersten. Also wenn Vergleiche dann sollten sie eher zum Sachverhalt hier passen und nicht so wie man es grade am besten brauch für die eigenen Argumentation
 
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Herrlich, mahn du mal Amazon ab, auf das Ergebnis bin ich gespannt, die setzen sich da mit dem Ar... drauf. Den Anwalt will ich sehen der so einen Quatsch als Mandat übernimmt. Ist doch eh alles nur heiße Luft, was hier kommt. Unser Rechtsabteilung sagt bei sowas immer "drei Haare am Sack, aber im Puff Lapaloma pfeifen".
Du hast mit einer Klage genauso viel Erfolg wie ne Kuh Lust zum hüpfen hat. Nimm das Kulanzangebot an und fertig.
 
methadron naja aufgrund von vielen dämlichen Kommentaren wüsste ich nicht wieso ich den Ausgang eines eventuellen Verfahrens hier veröffentlichen sollte. Was hätte ICH davon?
 
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Ilsan schrieb:
Was ist für dich "Wert des Gutscheins" ? Für mich ist das nicht der bezahlte Betrag in Euro sondern der Gegenwert welcher früher etwa 70euro betug und jetzt immer noch 50 wenn man die Abomodelle zugrunde legt.

Was es für dich ist spielt keine Rolle, sorry sehe es doch mal ein das das Leben kein Wunschkonzert ist.
Du hast 20 Euro bezahlt und somit kannst du auch nur 20 Euro wieder rausbekommen. Oder die Leistung die dir damals zugesagt wurde. Die gibt es aber nicht mehr. Wie kommt man da nun auf das schmale Brett jede andere Leistung zu fordern die mehr Wert ist?
Angenommen ein Akutelles Angebot würde nun 1000 Euro kosten, dann würdest du das auch fordern mit deinem 20 ("70") Euro Gutschein?

Ilsan schrieb:
Ich verstehe auch nicht wenn das Abo schon gestrichen wird wieso man dann den Kunden mit Wertgutscheinen abspeisen kann und nicht das Geld zurücküberweisen muss aufs Girokonto

Weil Gutscheine im Allgemeinen eben NICHT !!! in Bar ausgezahlt werden, und das dürfte so ziehmlich jeder Handhaben der Gutscheine ausgibt!



Ilsan schrieb:
methadron naja aufgrund von vielen dämlichen Kommentaren .....

Na vielen Dank für die Blumen.
Du bist so Superschlau das du nicht mal ein Anwalt brauchst, viel Spass mit den Amazon Anwälte :)


Und ich sage es gerne nochmal: Hast du die Agb gelesen ??!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach ein Fass auf, klage Deine "Leistung" bei Amazon ein, ich bin höchst gespannt über den Ausgang.

Ein allerletztes Mal auch wenn es Dir nicht passt:

Lovefilm bietet die Leistung Deines/Deiner Gutscheins/e nicht mehr an, Du hast dafür seinerzeit pro Gutschein 20 Euro ausgegeben, Amazon bietet Dir Warengutscheine im Gegenwert der tatsächlichen Kosten Deiner Auslagen an, das dürfte nach gängiger Auffassung korrekt sein.

Hättest halt direkt mit dem Gutschein zuschlagen sollen, das ist ja Dein Versäumnis nicht das von Amazon. Auch wenn Amazon im Januar 2011 Lovefilm ganz übernommen hat, ändern sich nicht zwangsläufig an dem Datum die Produkte, das kann durchaus auch erst dann geschehen sein, als Du die Gutscheine schon erworben hattest, da gewisse Fristen auch bei Geschäftsübernahmen gelten.

Letztlich kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst, es wird nichts daran ändern.

Grüsse

Gulp
 
Was man aber zumindest mal zugestehen muss, ist dass das Angebot von Amazon über 20€ vermutlich keine Kulanz ist.
Wenn jemand ein Unternehmen übernimmt, dann übernimmt er auch alle Forderungen die bestehen.
Somit bin ich schon der Meinung, dass Amazon hierzu verpflichtet ist.
Über die Höhung der Forderung lässt sich jetzt streiten, ich sehe die aber auch eher bei 20€.
 
Du bist so Superschlau das du nicht mal ein Anwalt brauchst, viel Spass mit den Amazon Anwälte
Sorry aber ich habe nicht gesagt dass es NUR dämliche Kommentare gibt aber viele. Ich mein würdest du schildern was am Ende bei raus kommt wenn in deinem Thread die Mehrheit eh nur doof daherlabert?

Weil Gutscheine im Allgemeinen eben NICHT !!! in Bar ausgezahlt werden, und das dürfte so ziehmlich jeder Handhaben der Gutscheine ausgibt!

Richtig aber der Herausgeber hat Gutscheine im Allgemeinen auch einzulösen wie vorgesehen. Ich hatte es doch schonmal angemerkt. Als Händler kannste du dann einfach sagen "xy gibt es nicht mehr" einfach weils dir jetzt finanziell so besser passt. Findest du das logisch und rechtens?

z.B weil der Preis gestiegen ist, einfach sagen ist nicht mehr Lieferbar um sich vor den Forderungen drücken zu können?

Du hast 20 Euro bezahlt und somit kannst du auch nur 20 Euro wieder rausbekommen. Oder die Leistung die dir damals zugesagt wurde. Die gibt es aber nicht mehr. Wie kommt man da nun auf das schmale Brett jede andere Leistung zu fordern die mehr Wert ist?
Bitte lese doch einmal ey. Das jetzige Abo kostet sogar weniger als das alte. Sie ist daher nicht mehr wert, sie ist sogar 20euro billiger als damals, vergleichbar und ich habe sogar den billgeren Preis genau aus dem Grund angesetzt. Überliest du das eigentlich mit Absicht?

Hättest halt direkt mit dem Gutschein zuschlagen sollen, das ist ja Dein Versäumnis nicht das von Amazon.
Es ist mein Versäumnis weil ich einen Gutschein welcher 3Jahre gültig ist nach 2,5Jahren einlösen will? Meinste das jetzt ernst? Was hab ich da genau "versäumt" ?

Und ich sage es gerne nochmal: Hast du die Agb gelesen ??!!
Es geht mir aber eher um Recht und weniger um die AGB. Wo finde ich die denn noch? Ich kann mir obendrein auch net vorstellen dass da etwas drin steht bezüglich wenn das Unternehmen aufgekauft wird.

Über die Höhung der Forderung lässt sich jetzt streiten, ich sehe die aber auch eher bei 20€.
Ein klein wenig "mehr" haben sie mir schon angeboten, aber da hatte ich erstmal nur wegen einem Gutschein gefragt. Allerdings gestalten sich die "Verhandlungen" als äußerst schwer und es wird versucht Zeit zu schinden. Ich vermute dass Amazon einfach auf Zeit spielt bis die restlichen Gutscheine aus dem Jahre 2011 dann abgelaufen sind bis Ende 2014.

Jedenfalls wurde ich Anfangs mit 30Tagen "Beabeitungsdauer" vertröstet. Nach über 60Tagen hatte ich die Schnauze voll da immer nur "kann ihnen nicht sagen wie lange es noch dauert" kam. Nach Fristsetzung und Drohung mit Mahnverfahren tat sich in unter 24h etwas.
 
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Ilsan schrieb:
Richtig aber der Herausgeber hat Gutscheine im Allgemeinen auch einzulösen wie vorgesehen. Ich hatte es doch schonmal angemerkt. Als Händler kannste du dann einfach sagen "xy gibt es nicht mehr" einfach weils dir jetzt finanziell so besser passt. Findest du das logisch und rechtens?

Bitte bitte bitte besorg dir die alten AGB !!!! von Lovefilm

Ein Angebot kann mMn sehr wohl beendet werden.
Gerade bei Technischen Dinge ist es fast Unmöglich ein Angebot über 3 Jahre aufrecht zu erhalten.
Und dann gibt es eben Regelungen für so ein Fall, vor allem mit Geschäftsübernahme.

Ist ja kein Gutschein für ne Pommes sondern für ein Medienangebot, und das ändert sich wie Handyverträge alle paar Monate.

Und nur mal eine Anmerkung von mir: Gutscheine wie deiner, dienen eher zur Werbung und Kundengewinnung. Und nicht um damit Jahrelang "Geschäfte" zu machen.
Und genau deshalb bist du nämlich Sauer; weil dein Konzept über Jahre hinweg Gutschein einzulösen nun nicht mehr geht.

Aber man was solls?! Du hast ein paar Gutscheine erworben die jetzt Ärger machen, aber du bekommst dein Einsatz in Form von anderen Gutscheinen wieder.
Alles OK und morgen machst du dich auf die Suche nach neuen Gutscheinen :)
 
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Wenn du von deiner Argumentation so überzeugt bist, dann wende dich doch einfach an dein zuständiges Studentenwerk, da gibt es kostenlose Rechtsberatung die werden dir bestimmt alles genauer sagen können als die User hier.
 
Ein Angebot kann mMn sehr wohl beendet werden.

Wenn man das aber einfach so machen kann wäre das recht witzlos, weil man dann einfach nicht mehr an verkaufte Gutscheine gebunden ist. Ich glaube daher nicht dass das "so einfach" ist.

Ich hatte es doch schonmal gesagt: Dann verkauf ich einfach 100 GS obwohl ich den Artikel nur 70mal habe und die restlichen 30 Leute den gebe ich dann irgendnen anderen Gutschein wenn sie ankommen, weil das Produkt nicht mehr zu bekommen ist. Kann mir beim besten Willen nciht vorstellen dass sowas rechtens ist

Rish:
Ja da hatte ich schon angefragt. Mal abwarten
 
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Ilsan schrieb:
Wenn man das aber einfach so machen kann wäre das recht witzlos, weil man dann einfach nicht mehr an verkaufte Gutscheine gebunden ist. Ich glaube daher nicht dass das "so einfach" ist.

Diese Gutscheine sind ein kleiner Teil im einem großen System einer Firma.
Wie stellst du dir das vor? wie soll das gehen? Wenn man nach deinen Wünschen gehen würde dann könnten Die Firmen nur alle 3 Jahre nach Ausgabe des letzten Gutscheins ihre Angebote ändern.
Sorry, das ist so was von Lächerlich. Amazon soll also warten bis du dein letzten Gutschein eingelöst hast?

Und noch mal: Wo sind die Agb von Lovefilm??!
 
Silicia betrachte es doch mal aus einem anderen Blickwinkel:

Wenn ich als Kunde einen Gutschein erwerbe so soll ich auf die Launen einer Firma angewiesen sein? Wenn die Firma nach einem Jahr wieder alles über einen Haufen wirft sagst du sind damit die Gutscheine automatisch hinfällig?

Welchen SINN haben dann Gutscheine überhaupt wenn ich eh nur das zurückbekomme wofür ich gezahlt habe. Du sagst also eine Firma muss sich um ihre verkauften Gutscheine überhaupt nicht scheren? Ist also ganz egal was die machen?

Ich kann also heute Gutscheine für etwas verkaufen für eine Leistung die ich schon morgen gar nicht mehr liefern will?

Falls es so ist wie du sagst werd ich später eine Firma eröffnen und Gutscheine verkaufen und kurz nachdem dann einfach alles verändern sodass niemand sie mehr einlösen kann. Dann tausche ich aus "Kulanz" die Gutscheine auch in etwas anderes um und fertig ist die Laube.

Sprich verkaufe erst 30euro Wertgutscheine für 20euro. Und dann stell ich das System um mit neuen Gutscheinen und aus Kulanz gibts dann für die Kunden neue Gutscheine aber nur noch über 20euro, weil das ja das Geld ist was sie gezahlt haben. Dann erhöhe ich gleichzeitig noch die Preise und freu mich an meinem Gewinn. Alles im rechtlichen Rahmen wie du sagst. Stimmts?
 
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