Genau so bin ich ja vorgegangen. Amazon weigerte sich die Leistung zu liefern und jetzt fordere ich den Preis in Euro für das neue identische "Produkt/Abo" um die Möglichkeit zu haben es mir kaufen zu können.Wenn ich auf eBay billig ein Auto erstehe und der Verkäufer dieses dann zwischenzeitlich zu einem höheren Preis an jemand anderen verkauft, so habe ich auch den Anspruch an ihn, für das Auto zu diesem Preis, oder er muss für den Mehrpreis aufkommen, wenn ich dann gezwungen bin, es mir woanders zu holen.
Die Preise in Euro sind also nicht völlig aus der Luft gegriffen sondern richten sich nach den Preisen von Amazon selbst.
Ich gebe nichts zurück, ich hab vor eine Leistung in Anspruch zu nehmen für die ich bezahlt habe. Wieviel ich dafür bezahlt habe steht gar nicht zur Diskussion. Wenn der Händler nach 3Jahren findet dass er damals zu wenig genommen hat so ist das Pech, kann ihn aber doch net davon entbinden seinen Pflichten nachzukommen.Du bezahltst was, gibst es jetzt zurück und willst mehr zurück als Du bezahlt hast? Ich sag ja mach einen Laden auf, bei Dir komme ich gerne einkaufen.
Von nicht können kann nicht die Rede sein. Nicht mehr Lieferbar zieht auch nicht da es ein wie gesagt identisches Produkt gibt. Amazon WILL den Gutschein nicht einlösen weil es billiger kommt den gezahlten Betrag auszuzahlen.Kann der Händler die mit dem Gutschein versprochene Leistung nicht mehr erbringen, so muss er dem Gutscheininhaber den noch ausstehenden Betrag auszahlen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Geschäft geschlossen wird, jedoch noch Gutscheine im Umlauf sind.
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