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DonMasterChief
Gast
Die gestrige Verfilmung des Stücks "Terror - Ihr Urteil" von Ferdinand von Schirach und die anschließende Debatte bei "Hart aber Fair" haben mich doch sehr zum Nachdenken gebracht. Zum Nachdenken darüber wie sehr Moral und Recht beinander und doch so fern liegen.
Wer den Film noch nicht gesehen hat; er ist in der ARD-Mediathek kostenfrei abrufbar incl. alternativem Ende: http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/index.html
Ich denke jeder, der sich bei diesem Thread einbindet, wird die Story noch im Kopf haben. Ziel soll es sein, mit diesem Thema hier eine Diskussion über die Situation des eigenmächtigen Abschusses des Flugzeuges zu führen. Die Argumente von Verteidiger, Richter, Staatsanwalt und Täter waren alle sehr überzeugend und insbesondere nachvollziehbar.
Meine persönliche Ansicht
Nach geltendem Recht rechtswidrig? Eindeutig ja bzgl. der Passagiere, nicht aber des Terroristen selbst. Aber das allein wäre ja nun noch sehr unbefriedigend. Gut, dass das deutsche Strafrecht hier nun noch die Schuldfrage kennt. Keine Schuld, keine Verurteilung. In diesem Fall vor allem aus §35 StGB "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
Plakativ: http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...rdinand-von-schirach-fischer-im-recht/seite-3
Kurz: Ein Abschuss ist hier geboten. Eine klarere rechtliche Regelung wäre gewiss wünschenswert (wie im Luftsicherheitsgesetz versucht wurde), doch ist unser abstrakt theoretisches aber dadurch sehr starkes Strafrecht hier gut geeignet zum richtigen Ergebnis zu kommen und gleichzeitig gar nicht erst die Tür aufzustoßen, dass der Tod Unschuldiger angeordnet werden kann. Das Dilemma kennen wir ja bereits aus dem Problemfeld Kollateralschäden. Und auch Oberst Klein (Vorfall Kundus) wurde freigesprochen.
Wer den Film noch nicht gesehen hat; er ist in der ARD-Mediathek kostenfrei abrufbar incl. alternativem Ende: http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/index.html
Ich denke jeder, der sich bei diesem Thread einbindet, wird die Story noch im Kopf haben. Ziel soll es sein, mit diesem Thema hier eine Diskussion über die Situation des eigenmächtigen Abschusses des Flugzeuges zu führen. Die Argumente von Verteidiger, Richter, Staatsanwalt und Täter waren alle sehr überzeugend und insbesondere nachvollziehbar.
Meine persönliche Ansicht
Nach geltendem Recht rechtswidrig? Eindeutig ja bzgl. der Passagiere, nicht aber des Terroristen selbst. Aber das allein wäre ja nun noch sehr unbefriedigend. Gut, dass das deutsche Strafrecht hier nun noch die Schuldfrage kennt. Keine Schuld, keine Verurteilung. In diesem Fall vor allem aus §35 StGB "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
Plakativ: http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...rdinand-von-schirach-fischer-im-recht/seite-3
Kurz: Ein Abschuss ist hier geboten. Eine klarere rechtliche Regelung wäre gewiss wünschenswert (wie im Luftsicherheitsgesetz versucht wurde), doch ist unser abstrakt theoretisches aber dadurch sehr starkes Strafrecht hier gut geeignet zum richtigen Ergebnis zu kommen und gleichzeitig gar nicht erst die Tür aufzustoßen, dass der Tod Unschuldiger angeordnet werden kann. Das Dilemma kennen wir ja bereits aus dem Problemfeld Kollateralschäden. Und auch Oberst Klein (Vorfall Kundus) wurde freigesprochen.
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