Recht vs. Moral: Terror - Ihr Urteil (ARD)

Ist der Kampfpilot schuldig oder unschuldig?

  • Schuldig

    Stimmen: 14 31,8%
  • Unentschlossen/keine eindeutige Aussage möglich

    Stimmen: 8 18,2%
  • Nicht schuldig

    Stimmen: 22 50,0%

  • Umfrageteilnehmer
    44
Exterior schrieb:
Darum geht's doch auch gar nicht. Klar wäre das besser gewesen, wurde aber eben nicht gemacht.


Schon mal drauf gekommen, dass das der ALLES entscheidende Punkt ist? Warum wird diskutiert, ob der Pilot Schuld ist und nicht warum es (angeblich) nicht möglich sei, ein Stadion zu evakuieren und die reine Entscheidung dazu (angeblich) eine Stunde dauert? Es wird diskutiert, ob irgendwer Ja/Nein innerhalb von Minuten zum Abschuss geben kann bzw. sollte. Aber es wird nicht diskutiert, dass in so einer Situation der Kanzler oder die BW nicht innerhalb von Minuten per Dekret das Stadion räumen lassen dürfen? Perverse Welt...

Da wird das GG kritisiert bzw. die Entscheidung des Gerichtshofs, es hätte damit einen Freibrief erstellt und man hinterfragt nicht mal im Ansatz, warum eine viel nahe liegendere Lösung nicht getroffen wurde und ggf. dort schneller reagiert werden sollte...
Und hör endlich auf verschiedene Dinge durcheinander zu werfen. Keine Rettungskraft dieser Welt muss sich rechtfertigen, wenn sie nur einen von 2 retten kann weil es die ZEit nicht anders zulässt. KEine Rettungsrkaft der Welt muss aber irgendwen aktiv (!) töten um einen anderen zu retten...

@Lars-SHG
Aha, die LEute da sind also Profis weil Politiker? So wie Frau Petry die Schusswaffe an der GRenze als Legitimes Mittel gesehen hat? Diese Dampfköpfe in diesen RUnden wissen NICHTS ohne ihre Experten aus ihren Stäben...
 
@ Mustis
die LEute da sind also Profis weil Politiker?
Ja, weil es genau die Entscheider für diese Situation sind!
So wie Frau Petry die Schusswaffe an der GRenze als Legitimes Mittel gesehen hat?
OMG, was hat denn die AFD damit zu tun?

Du hast offensichtlich die Runde bei Plasberg nicht gesehen, sonst hättest Du gewusst, das in der Runde für dieses Thema die richtigen Leute anwesend waren, die sogar teilweise in dieser "Sicherheitsrunde der zu entscheidenden Politiker" zuständig und vertreten sind.
Ist ja nicht so, dass diese Leute meine Meinung vertreten, aber wenn es darum geht die aktuelle politische Lage zu bewerten, wer wenn nicht die aktuellen Politiker bzw. die, die es mal waren soll uns denn sonst sagen, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird?
Und nein, das ist keine Frage wer geeigneter wäre - hier und jetzt geht es nur um die Bewertung des politischen Versagens aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für solche Entscheidungen wie z. B. eine Evakuierung eines Stadions wegen eines möglichen Terrorfalles.
Da Du das offensichtlich nicht gesehen hast, wundert mich jetzt Deine Argumentation auch nicht mehr.......
 
Trotzdem wäre Mustis Argumentation schlüssig...gesehen oder nicht. Denn was dort abging war absoluter Quatsch. Der Einzige mit etwas Durchblick war Herr Baum....Dem man sein Unbehagen ansah.
 
Ich weiß wer da war. Jung z.B., der angeblich den Befehl gegeben hätte. Wofür er sich dann im übrigen hätte verantworten müssen! Aber auch er hinterfragt nicht, warum der Abschuss binnen Minuten durch einzelne gegeben werden dürfte, nicht aber für die Evakuierung.

Baum hingegen hat ein konkretes Beispiel gegeben, warum das Urteil von 2006 so wichtig ist mit dem Ereignis von 1972.

Wassermann kam wie der übliche Militär rüber. Gesetz? Egal! Am besten macht man es wie das Militär es sieht. Wir wissen es eh besser. Letztlich das, was auch der Pilot getan hat. Er sieht das GG ja ebenso als "verhandelbar" und "anpassbar" an. Aus Geschichte nichts gelernt muss man da wohl sagen.

Frau Bahr wiederum hat ziemlich gut erkannt, was heute fehlt. Ein Sinn und ein Verständnis für unser GG, das ist wie es ist, damit eben nicht die Masse einfache schlichte Lösungen für komplexe Probleme fordern kann, die dann Missbrauch und Fehlentscheidungen Tür und Tor öffnen.

So und nun bleibt meine Schlussfolgerung. Echte Experten saßen dort nicht. Keiner der Herren/Damen ist Richter, keiner Ethiker, keiner Historiker, keiner hat wirklich auch nur einmal einen konkreten Fall erlebt und entschieden. Herr Jung, Jurist wie Herr Baum, hat einzig wie ein Machtpolitiker gesprochen. Das Volk will, das Volk bekommt. Auf das GG und die sich daraus ergebenden Probleme, die ein Jurist sofort erkennen müsste, ist er nicht eingegangen. In meinen Augen ganz bewusst nicht, denn dann wäre er argumentatorisch abgesoffen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lars_SHG schrieb:
Und nein, das ist keine Frage wer geeigneter wäre - hier und jetzt geht es nur um die Bewertung des politischen Versagens aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für solche Entscheidungen wie z. B. eine Evakuierung eines Stadions wegen eines möglichen Terrorfalles.

Kannst du den Satz noch einmal so formulieren, dass er einen Sinn ergibt?
Die aktuelle Gesetzeslage ist eindeutig, Abschuss verboten, Evakuierung des Stadiums erlaubt.

Das ist so gewollt, da steht auch kein politisches Versagen hinter.
 
Kannst du den Satz noch einmal so formulieren, dass er einen Sinn ergibt?
der Satz ergibt Sinn, aber wenn Du willst, noch ein mal ausführlicher.

Es ging darum, dass die wichtigen Entscheidungen, Start eines Abfangjägers aber auch die für eine Evakuierung eines Großereignisses (Stadion) nicht wie erwartet ein Einsatzleiter, oder beim Stadion der Verantwortliche fällen kann, sondern dafür die Politik zuständig ist (oder bei konkreter Bombendrohung wohl auch noch die Polizei, die hat aber wohl kaum die Informationen in diesem Fall) - wie ich es Verstanden habe.
Ferner ist es auch nicht ein Politiker oder die Kanzlerin die entscheidet, sondern eine Gruppe von Politikern die sich versammeln und Einstimmigkeit oder zumindest mehrheitlich sich dafür entscheiden müssen.

Das Problem bei einer solchen Herangehensweise ist die Zeit.
Muss etwas schnell geschehen, funktioniert das nicht. Bei Plasberg wurde glaube ich die Zahl von geschätzten mind. 6 Stunden in den Raum geworfen, die es bräuchte, um das Gremium zu versammeln und eine Entscheidung zu treffen. In wie weit das stimmt, weiß ich natürlich auch nicht, aber wenn jemand, der in dem Gremium sitzt es sagt, gehe ich mal davon aus, dass es wohl so richtig ist.

Das von mir erwähnte politische Versagen bezieht sich also darauf, dass eine Situation von der Politik geschaffen wurde, in der eine schnelle Entscheidung nicht möglich ist.
Ich verstehe durchaus, dass sich die Politiker besprechen wollen, vermutlich damit der eine dem anderen nicht in den Rücken fällt und nach außen hin auch eine dringend notwendige Geschlossenheit in wichtigen Fragen erreicht wird. Sicher aber auch, um nicht einem einzigen die Verantwortung zu überlassen und auch um Optionen zu bedenken, die evtl. einer einzigen Person nicht unbedingt immer einfallen.
Leider ist das aber kontraproduktiv wenn es schnell geschehen muss!

Wie mehrfach von mir gesagt, es ist schwierig und habe Verständnis für beide Ansichten, Abschuss und auch fliegen lassen, aus Sicht des Piloten, der in eine unmögliche Situation gebracht wurde.
 
Schon mal drauf gekommen, dass das der ALLES entscheidende Punkt ist? Warum wird diskutiert, ob der Pilot Schuld ist und nicht warum es (angeblich) nicht möglich sei, ein Stadion zu evakuieren und die reine Entscheidung dazu (angeblich) eine Stunde dauert?

Klar wäre es besser gewesen, das Stadion zu evakuieren, das bestreitet doch auch niemand. Aber dann wäre die gesamte Thematik, nämlich das moralische Dilemma, dahin. Also geht es darum nicht, egal wie polemisch du das hier heraus posaunst.

Keine Rettungskraft dieser Welt muss sich rechtfertigen, wenn sie nur einen von 2 retten kann weil es die ZEit nicht anders zulässt.

Weiß ich, war selber Rettungskraft. Aber genau darum geht es doch - warum nicht?

KEine Rettungsrkaft der Welt muss aber irgendwen aktiv (!) töten um einen anderen zu retten...

Das ist doch Wortklauberei. Da wird das Grundgesetz genauso missachtet, es wird spontan entschieden, dass Person A nicht mehr weiterleben darf und Person B doch. Nein, der Rettungsschwimmer wird Person A nicht selbst unter Wasser drücken. Aber durch sein handeln verdammt er diese Person genauso zum Tode, also ist der Unterschied eine reine Formulierungssache, am Ende ist der Mensch tot, weil die Rettungskraft sich dagegen entschieden hat, ihn zu retten.

Gleiches Spiel mit einer Triage, auch da werden eine Menge Leute "einfach" aufgegeben, ohne alle Fakten zu kennen. Wo ist da der Unterschied? Ja, im vorliegenden Fall drückt der Pilot den Abzug, im Fall des Rettungsschwimmers nicht, mag sein. Aber das Problem bzgl. des GG ist das gleiche, in beiden Fällen wird durch die Entscheidung der Einsatzkraft das Leben einer Person vorzeitig für beendet erklärt, man lässt diese Person willentlich sterben.

Anderes Beispiel:

Man hat die Möglichkeit, den Terroristen unschädlich zu machen, weiß jedoch, dass es im Grunde keine Möglichkeit gibt, das Flugzeug sicher zu landen (niemand kommt ins Cockpit, keine Piloten mehr an Bord etc.) - das Flugzeug würde in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unkontrolliert abstürzen, evtl. auch in der Stadt (ist jetzt ein von mir konstruiertes Beispiel und muss nichts mit den Gegebenheiten der Sendung zu tun haben) - darf man den Terroristen unschädlich machen?

Vielleicht bekommen wir die Diskussion ja auch ohne diese ganze Polemik hin, mit diesem Genörgel macht's wenig Spaß.

Ich behaupte auch nicht stur und fest, dass der Pilot richtig gehandelt hat. In dieser Situation gibt es kein konkretes Richtig und Falsch. Aber ich habe durchaus Verständnis dafür, das kleinere Übel zu wählen. Ob es wirklich das kleinere Übel war, oder ob der Pilot in dieser oder einer anderen Situation falsch gehandelt hat, müssen im Nachgang die Richter festlegen. Aber in dieser Situation habe ich ganz persönlich durchaus Verständnis dafür, das "kleinere Übel" zu wählen.

Außerdem muss man auch mal feststellen, dass die Tatsache, dass jeder weiß, dass es ein fiktiver Fall ist, die Entscheidungsfindung stark beeinflussen kann, in beide Richtungen.
Es ist einfach, in der aktuellen Situation bequem auf seinem Standpunkt zu beharren. Ich bin mir sicher, dass viele der "Das Grundgesetz ist das oberste Gut"-Fraktion das ganze anders sehen würden, wenn ihnen diese Situation bekannt wäre und sie wüssten, dass ihre Familie im Stadion ist. Umgekehrt würde ich (persönlich) vermutlich nicht für einen Abschuss stimmen, wenn ich wüsste, dass meine Familie im Flugzeug sitzt. Am Ende sind wir alle nur Menschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde ich, aber hier mangelt es immer wieder an entsprechenden Wissen. Sonst würden nicht so merkwürdige Vergleiche konstruiert werden.

Wenn für dich es nur Wortklauberei ist, wenn man aktiv jemanden tötet (wie der Pilot) oder jemandem den Tod überlässt, weil es an Zeit fehlt oder weil man der Meinung ist, alles getan zu haben und du zudem meinst, das Gesetz würde das ebenso nicht unterscheiden, dann erübrigt sich jede weitere Diskussion. Den es ist keine Wortklauberei, nennt sich Mord und Totschlag.
 
Naja, es gibt ja immerhin den P13 StGB, Begehen durch Unterlassen, durch welchen man genau so verurteilt werden kann als wenn man selbst den Abzug gedrückt hätte.
 
Das hat nichts mit mangelndem Wissen zu tun, sondern darauf, dass der Vergleich sich auf die eigentliche Problematik bezieht, um die es im aktuellen Fall geht.

Wenn jemand stirbt, weil du ihm nicht geholfen hast, bist du genauso dran. Klar gibt es einen Unterschied, das eine wäre Totschlag, das andere wäre unterlassene Hilfeleistung und würde mit einem anderen Strafmaß belegt usw. Das ist schon klar.

Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass in beiden Fällen das Grundgesetz missachtet wird. In beiden Fällen wird sich über das Recht auf Leben sowie die Menschenwürde hinweggesetzt. Welches Strafmaß für den jeweiligen Fall sinnvoll wäre, ist doch gar nicht Gegenstand der Diskussion, sondern die Frage, ob derjenige schuldig ist, das GG missachtet zu haben oder nicht. Im einen Fall scheint es akzeptabel zu sein, im anderen nicht. Nach welchem Recht darf der Rettungsschwimmer das in seinem Fall ignorieren und der Pilot nicht?

Dem Pilot hat auch die Zeit gefehlt, genauso wie dem Rettungsschwimmer.

Und Mord kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen, Totschlag vielleicht, Mord nicht.

Nach wie vor hast du nicht gesagt, was genau denn die bessere Lösung in dieser Situation gewesen wäre.
 
man könnte das ganze ja auch rein demokratisch regeln. einfach die leute im flugzeug (und vielleicht stadion) abstimmen lassen. ;)
ich als passagier im flieger häte für abschuss gestimmt.
 
Der Vergleich hinkt schon wieder! Der Unterlass entsteht nur dann, wenn ich es hätte tun können, es aber bewusst (!) nicht getan habe. Des Weiteren gilt dies auch nur dann, wenn ich mich selber dafür nicht in Gefahr begeben muss (auch wenn ich von dieser mangels besserem Wissen nur ausgehe). Ebenso kann ich nicht belangt werden, wenn ich mich auf Grund der hygienischen Situation ekele. Bekommst du in JEDEM Kurs für Erste Hilfe beigebracht. Begehen für Unterlass setzt im Prinzip Absicht vor raus. Sprich ich weiß, ich kann helfen, ich weiß vollständig um der Konsequenzen und tue nichts, obwohl weder Gefahr noch sonstiges für mich besteht.

Und der Unterschied zwischen dem Rettungsschwimmer und dem Pilot ist das aktive Handeln! Aktive Handlungen werden aus gutem Grund dem Gesetz nach anders behandelt als passives verhalten. Aktives Handeln setzt eine aktive Entscheidung vor raus. Und genau diese ist es, die dann in so einem Fall mit §1 GG kollidiert, weil nur die aktive Handlung ein abwägen vorab zwingend voraussetzt. Die passive Handlung kann, muss aber keine solche voraussetzen!

Du glaubst doch außerdem nicht, dass die Höchsten Richter dieses Landes sich darüber nicht massiv den Kopf zerbrochen haben und einiges mehr an Wissen über die Thematik haben als Jung oder das Volk. Die Theologin bei Hart, aber fair hat ganz zu recht gesagt, dass sie das nicht entscheiden kann.

Und natürlich hab ich gesagt was besser gewesen wäre. Nämlich das Stadion zu evakuieren. Warum hat da keiner entgegen möglicher Gesetze einfach entschieden? Und wenn das keine Möglichkeit ist, dann ist der Film sinnlos konstruiert. Die wichtigste Frage bleibt, warum ist das, was getan werden können ohne Leben aufzuwiegen nicht getan worden? Und wenn schon Waffengewalt, warum dann nicht die Bordkanone und das Triebwerk defekt schießen und somit eine Bruchlandung erzwingen, bei der immer noch eine höhere Chance auf überleben der Passagiere bestanden hätte? Es hätte im echten Leben Möglichkeiten gegeben. Wenn der Film alle jene ausblendet, erzeugt er einen unnötigen Konflikt.

PS: Hast du dir die verlinkte Begründung überhaupt mal durchgelesen? Insbesondere bezüglich der Degradierung der Passagiere zum Objekt? Daraus ergibt sich der klare Unterschied, den du hier nicht nachvollziehen kannst/willst und durch den deine Vergleiche eben keine sind, weil dieser Punkt in deinen Beispielen nicht gegeben ist.
 
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Wie gesagt, es wäre natürlich besser gewesen, das Stadion zu evakuieren, keine Frage. Ich meine aber, was die bessere Lösung in dieser Situation gewesen wäre, da das Stadion eben nicht evakuiert wurde.

Du glaubst doch außerdem nicht, dass die Höchsten Richter dieses Landes sich darüber nicht massiv den Kopf zerbrochen haben und einiges mehr an Wissen über die Thematik haben als Jung oder das Volk.

Nein, glaube ich nicht, ich bin mir sicher, dass sie das getan haben. Dennoch kann man doch eine eigene Meinung / Auffassung vertreten. Ob er strafbar ist, entscheiden die Richter. Ob er in meinen Augen richtig gehandelt hat, muss ich entscheiden.

Aber um mal zu meinem ganz ursprünglichen Anliegen zurückzukommen:

Unabhängig davon wird dennoch das Grundgesetz bzw. die Menschenwürde missachtet. Das mit dem Ekel usw. brauchste mir nicht erzählen, weiß ich alles, meine Ausbildungen gehen ein gutes Stück über den EH-Kurs hinaus.
Mir geht's an dieser Stelle auch nicht um die Strafbarkeit, sondern um das dogmatische Hochhalten des Grundgesetzes, obwohl es nunmal Situationen gibt, in denen man es einfach missachten MUSS. Ich meine das unabhängig von einem Strafmaß usw. sondern lediglich auf das von dir so oft angesprochene aufwiegen von Menschenleben bezogen. Ob man an dieser Stelle strafbar handelt oder nicht, darum geht es mir nicht, das müssen die Richter entscheiden, nicht ich.
Mir geht es darum, dass du felsenfest und geradezu aggressiv behauptest, man dürfe Menschenleben niemals gegeneinander aufwiegen, obwohl genau das tagtäglich geschieht.
Nicht falsch verstehen, ich finde das Grundgesetz sehr wichtig und bin froh, dass wir das haben. Aber in manchen Situationen scheint mir kein Platz dafür zu sein.

Ob man nach dem Aufwiegen zum Schluss kommt, einige Menschen zu erschießen und ob das strafbar ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

Und ohne einen Streit anzetteln zu wollen, sondern einfach nur als ganz sachliche Frage: Wie sieht es mit den Menschen im Stadion aus? Es ist doch Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen, oder? Gesetzt dem Fall, das Stadion wäre - warum auch immer - nicht evakuiert worden, wie im ARD-Beispiel, wie schützt der Staat dann mit dem Vorgehen, das Flugzeug nicht abzuschießen, die Leute im Stadion? Was ist mit deren Recht auf Leben? Wird das in diesem Moment nicht ebenso einfach übergangen?

Wie gesagt, ich will dich mit dieser Frage nicht provozieren oder sonst was, sondern mich interessiert deine Meinung dazu.
 
man könnte das ganze ja auch rein demokratisch regeln. einfach die leute im flugzeug (und vielleicht stadion) abstimmen lassen.
ich als passagier im flieger häte für abschuss gestimmt.
das wäre sehr trickreich, dann müssten die terroristen viel mehr leute an board haben um nicht von den passagieren überstimmt werden zu können :p:
wäre aber auch nett von den terroristen die passagiere an der abstimmung teilnehmen zu lassen :D
 
Exterior schrieb:
Und ohne einen Streit anzetteln zu wollen, sondern einfach nur als ganz sachliche Frage: Wie sieht es mit den Menschen im Stadion aus? Es ist doch Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen, oder? Gesetzt dem Fall, das Stadion wäre - warum auch immer - nicht evakuiert worden, wie im ARD-Beispiel, wie schützt der Staat dann mit dem Vorgehen, das Flugzeug nicht abzuschießen, die Leute im Stadion? Was ist mit deren Recht auf Leben? Wird das in diesem Moment nicht ebenso einfach übergangen?

Tut er. Nur gilt das für alle gleich. Auch für diejenigen im FLugzeug. genau das ist damit gemeint, wenn die Richtier dacon sprechen, dass der Staat den Menschen nicht zum Objekt machen darf. Der Staat ist hier in einer Patt-Situation. Klingt blöd, ist er aber eben auch nur, weil du in einer fiktiven Situation andere Möglichkeiten nicht gibst und die Evakuierung des Stadions ausblendest. Kommt so im realen Leben nicht vor und wenn doch, dann hat sich der Staat strafbar gemacht, weil er eine Lösung des Problems ignoriert hat und ggf. moralisch und rechtlich wenn er dann auch noch den Abschussbefehl gibt.

Und Leben gegen Leben aufwiegen tust du wo genau tagtäglich? Wo steht in Deutschland tagtäglich jemand vor der Entscheidung, aktiv jemanden zu ermorden um wen anderen zu retten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und Leben gegen Leben aufwiegen tust du wo genau tagtäglich? Wo steht in Deutschland tagtäglich jemand vor der Entscheidung, aktiv jemanden zu ermorden um wen anderen zu retten?

Von aktivem töten war an dieser Stelle keine Rede, sondern nur davon, zwei Leben gegeneinander abzuschätzen und sich dann für eines davon zu entscheiden und das andere dem Tot überlassen. Da wird niemand aktiv getötet, aber die Leben werden dennoch gegeneinander aufgewogen, oder nicht?
 
Wo jeden Tag Leben gegen Leben aufgewogen wird ist doch ganz einfach zu beantworten.

Warum erhält die 14 jährige ein Spenderorgan und der 60 jährige Opa nicht? Weil abgewogen wird.

Ich finde auch den Ansatz ganz interessant dem Piloten keinen Tötungswillen zu unterstellen, sondern lediglich die Absicht das Flugzeug, welches hier als Bombe eingesetzt wurde, flugunfähig zu machen.
 
Nur um mal eben Festzuhalten, das Urteil hat nur entschieden, dass ein Abschuss nicht mehr befohlen werden darf und auch kein Gesetz zulässig ist, welches irgendwann das Töten der eigenen Bevölkerung erlaubt, auch nicht für einen vermeidlich höheren Zweck.
Auf die Einzelperson des Piloten findet es zunächst keine Anwendung.


Hier wird zu oft verallgemeinert, dass der Pilot als Teil des Militärs von dem Urteil direkt betroffen wäre.


Im Grunde müsste man wirklich festhalten, hier möchte niemand entscheiden wie sich ein Pilot in der Situation verhalten soll (Wenn er immernoch das gekaperte Flugzeug begleiten muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat nur entschieden, der Bund hat nicht die Kompetenz in einer Nicht-Kriegssituation Leben gegen leben abzuwägen.


Das der überwiegende Teil der Bevölkerung im Angesicht der Taten von 2001 und dem Jüngsten Germanwingsunglück die Passagiere "aufgibt" und auf minimierung des Schadens aus ist, ist sehr verständlich.

Edit:
Nehmen wir an der Pilot sitzt nicht in einem Eurofighter. Sondern in einem Kunstflieger und erkennt die Gefahrenlage . Er entscheidet sich dafür mit dem Airbus zu kollidieren und springt vorher mit einem Fallschirm ab rettet aber die "warum auch immer" nicht evakuierten Menschen im Stadion dadurch, dass er den Airbus zum Absturz bringt.

In diesem Fall gilt dann wieder die Abwehr einer Gefahrensituation die mit anderen Mitteln nicht möglich wäre
"Ein Vater weicht mti dem Auto seiner Tochter aus die plötzlich auf die Straße springt, überfährt aber den Nachbarn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Exterior schrieb:
Von aktivem töten war an dieser Stelle keine Rede, sondern nur davon, zwei Leben gegeneinander abzuschätzen und sich dann für eines davon zu entscheiden und das andere dem Tot überlassen. Da wird niemand aktiv getötet, aber die Leben werden dennoch gegeneinander aufgewogen, oder nicht?

Wie oft den noch...

Es geht hier ums aktive Töten! Habe ich doch oben erklärt warum.

@Appz und genau das was du da machst ist die Passagiere zum Objekt zu degradieren und damit §1 GG zu verletzten.

@KTelwood
Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich setzt die Bewertung der Tat des Piloten vorraus, dass man diesen Paragraf mit einbezieht. Den wäre es noch möglich und lediglich der BEfehl kam nicht, dann könnte man dem Piloten auch nur wegen Befehlsverweigerung anklagen. Da dieser Paragraf aber gekippt wurde, ist es definitiv Mord. Totschlag fällt weg, weil eine aktive Tötungsabsicht des Piloten vorhanden war. Er hat bewusst und aktiv entschieden, die Passagiere zu opfern.

Beim Kunstflieger ebenso Mord. Es ist eine absichtliche HErbeiführung des Todes anderer. §1 GG gilt für jeden, auch Privatpersonen.

Das mit dem Vater ist ein anderer Fall, weil die Tochter ein unmittelbarer Angehöriger ist. Für solche Fälle gilt §35 StGB.
 
Dann hat der Kunstpilot den Polizeifunk abgehört und seine Oma sitzt im Stadion. Die hat ihr Hörgerät ausgeschaltet und hört ihr Telefon nicht. Um den Tod des Nahen angehörigen zu vermeiden....


Es ging mir eigentlich nur darum, dass in dem Skizzierten Szenario die Gesamtheit Deutschlands auf 1-2 Menschen reduziert wird die Handlungsfähig bleibt, während es Gesetzlich keine Grundlage für das richtige Verhalten gibt also in Das Dilemma gebracht werden handeln zu können ohne rechtliche Folgen abschätzen zu können.
Darum wäre es richtig, bei einem gekaperten Flugzeug die "Alarmrotte" garnicht erst hinzuschicken.
Ein Warnschuss hält kein Terroristen auf, auch das Abdrängen nicht. Kann sich der Terrorist sicher sein, mit einem Flugzeug in seiner Gewalt den Schaden Maximieren zu dürfen und alle FLugzeuginsassen durch die "Bequemlichkeit" nicht mit der Bahn zu fahren zu Mittätern zu machen (Ohne Passagiere, kein Flug !).
Also entweder kümmert man sich mir amerikansichen Pragmatismus um die sache, Schießt den Vogal ab, erklärt die Insassen zu Patrioten und widmet dem geschehnissen ein Enya-Song, oder man verbietet Flugzeuge, weil nicht 100% ausgeschlossen werden kann, dass es zu dieser Situation kommt, in der man sich selber, mit guten Gründen für "Verloren" erklärt.
Zweites ist übrigens viel Christlicher. Alle Passiven methoden der Vermeidung haben nichts genutzt, also hält man noch die andere Wange hin.
 
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