Ich kann den Rechteinhabern einen Vorschlag machen:
Lest das Grundgesetz, ihr Pappnasen!
Da steht einiges drin von Telekommunikationsgeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit usw., aber absolut nichts von einem Grundrecht auf Profit mit dem Geschäftsmodell seiner Wahl.
(Und nein, das fällt nicht unter das Grundrecht auf Eigentum. Eigentum zu besitzen und es kommerziell erfolgreich zu vermarkten, sind zwei komplett unterschiedliche Dinge. Das Eine ist per Grundgesetz garantiert, das Andere nicht.)
Der Gesetzgeber kann natürlich trotzdem versuchen einer Industriesparte, wie der Rechteverwertungsindustrie, dabei zu helfen, ihre Produkte besser vermarkten zu können. Aber sobald das auch nur ein kleines bisschen mit irgendwelchen Grundrechten kollidiert, hat diese Hilfe zurückzustehen.
Mit anderen Worten, die Rechteverwertungsindustrie muss ihr Geld in einer Welt verdienen, wo freie, anonyme und geheime Kommunikation grundsätzlich für jeden Menschen garantiert ist. In diese Grundrechte dürfte nur eingegriffen werden, wenn andere, gleich- oder höherwertige Grundrechte verletzt würden. Aber wie gesagt, ein Grundrecht auf Profit gibt es nicht.
Wenn die Menschen also ihre freie Kommunikation unter anderem dafür missbrauchen, auch urheberrechtlich geschützte Inhalte auszutauschen, dann ist das halt so. Pech gehabt!
Ergänzung @ Lars_SHG:
Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht irgendeine typische FDP-Politikerin. Sie ist eines der letzten oder sogar das letzte aktive Überbleibsel des links/sozial-liberalen Flügels der FDP (
Freiburger Kreis), der neben der wirtschaftlichen auch die gesellschaftliche Freiheit für wichtig erachtet.
Aber seit dem Ende der letzten rot-gelben Regierung hat dieser Flügel in der FDP praktisch keine Bedeutung mehr und die meisten haben die Partei von Möllemann, Westerwelle, Rösler und Co. schon längst frustriert verlassen.
Wer die FDP wegen Leutheusser-Schnarrenberger wählt, der macht einen großen Fehler.