Der Telekom*munikations*anbieter Vodafone ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Land*gerichts Düsseldorf vor dem Oberlandes*gericht der nordrhein-westfälischen Landes*haupt*stadt gescheitert. Auch das Ober*landes*gericht Düsseldorf hat dem Verbraucher*zentrale Bundes*verband (vzbv) nun Recht gegeben und Vodafone untersagt, Kunden bei Abschluss eines DSL-Vertrages dazu zu verpflichten, auch eine geringere Bandbreite zu akzeptieren (Az.: I-6 U 11/12, Urteil vom 27.09.2012).
Quelle [ http://www.teltarif.de/vodafone-geringere-dsl-bandbreite-klausel-urteil-berufung/news/48426.html ]
vll hilft das in der Argumentation mit den "Telefondrohnen"