Rechtsfrage^^

S

se-K-te

Gast
Hey,

Irgendwie kam mir grad nen komischer GEdanke bzgl. Anzeigen wegen illegalen Downloads in den Kopf und woltle euch mal Fragen was ihr dazu meint:




Person A hat ein W-Lan netzwerk, hat aber noh nie etwas illegales geladen. Person B (zB Nachbar, aber keine Person die im gleichen Haushalt wie Person A wohnt) "hakt" sih in das W-lan Netzwerk von person A ein und läd illegale Sachen runter . nah einiger zeit erhält Person A eine Anzeige wegen illegalen Downloadens.

Was passiert in soeinem Fall?


MfG
 
Person A ist haftbar für den illegalen Download, wenn er es unterlassen hat, sein WLAN-Netzwerk in einer für ihn zumutbaren Weise gegen unbefugten Zugriff zu schützen (siehe "Störerhaftung" § 1004 BGB).
 
Meines Wissens ist es derzeit so, dass der Inhaber des WLans für die Kosten aufkommen muss, dabei jedoch keinen Schadenersatz zahlen muss.
Im Anschluss ist der Inhaber dann dazu verpflichtet, das WLan adäquat abzusichern :D
 
Wenn man nun aber davon ausgeht, dass Person A sein netzwerk mit einer 16Bit verschlüsseung geschützt hat, kann man doch davon ausgehen, dass die Person A sein Netzwerk "...in einer für ihn zumutbaren Weise gegen unbefugten Zugriff..." geschützt hat.


PS: Nein es geht hier nicht um mich^^
 
Ich würd mal sagen keine Chance. Wie soll denn Person A nachweisen das es der Nachbar war? Es wird wohl kaum zu einer Durchsuchung bei ihm kommen.
 
se-K-te schrieb:
Wenn man nun aber davon ausgeht, dass Person A sein netzwerk mit einer 16Bit verschlüsseung geschützt hat, kann man doch davon ausgehen, dass die Person A sein Netzwerk "...in einer für ihn zumutbaren Weise gegen unbefugten Zugriff..." geschützt hat.

Da würde ich mich erstmal fragen, was das für ein Algorithmus sein soll.
 
Ich hab vor kurzem son Fall am Fernsehen gesehen.
Wenn das Netzwerk nicht richtig gesichert war und der Besitzer des Netzwerkes das zu verschulden hat muss er für den "Schaden" aufkommen.
In dem Fall war es so, dass der Besitzer der Netzwerkes das ganze von einem Techniker seines Anbieters hat einrichten lassen und der "vergessen" hatte es zu sichern. Da der Besitzer aber Laie war, hat das Gericht entscheiden, dass er dafür nicht haftbar gemacht werden kann da er alles geten hat was für ihn möglich war (einen "Profi" beauftragt das einzurichten).
 
se-K-te schrieb:
Hier geht es um Theorie nicht um die Praxis

Ach? Ich dachte es geht Dir hier um die rechtliche Beurteilung? Und für diese ist die Wirksamkeit der Verschlüsselung von stetig zunehmender Bedeutung.

Zumal eine WLAN-Verschlüsselung mit einem 16-Bit-Schlüssel weder in Theorie noch in Praxis möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sagen, es besteht ein eklatanter Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis im Rechtsgeschehen. A wird beschuldigt, müsste also nachweisen, dass sein Netzwerk zum Zeitpunkt der Tat als sicher war. Mir fällt jetzt keine Möglichkeit ein, um rückwirkend herauszufinden, ob ein WLAN dauerhaft gesichert war.
Dann wird das Verfahren gegen A vom Staatsanwalt eröffnet, der Abmahnende erhält Einsicht in die Akten, kriegt so Name + Adresse raus, schickt A eine Abmahnung in Höhe von ca. 200-400€ und muss per Unterschrift zusichern, so etwas nicht nochmal einmal zu machen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, das B, der in der Lage ist, sich unbemerkt in fremde Netze zu hacken, viel geschützter ist als A - das ist zwar doof, aber im Moment nicht zu ändern.
 
Die Diskussion hatte ich schonmal mit einem User hier ... erinner mich nich mehr daran wer es war.
Tatsache ist, dass jeder haftbar ist für seinen Anschluss - evtl. wäre hier zusätzlich eine Überprüfung aller Rechner notwendig (?!), oder evtl. eine Strafminderung in unbekanntem Maße. Dennoch ... auf die Idee sind schon weiß Gott wieviele gekommen. Fraglich ob sowas überhaupt noch als Ausrede gilt. Seit 01.01 würd ich eh nix mehr machen - die Tatsache das schon oder alsbald mitgeloggt wird, sollte dir zu denken geben
 
Punkt 1 der mir nicht zusagt:
Im Falle einer Rechtsverletzung wäre die Schuld des WLAN-Betreibers nur schwer nachweisbar und in der Praxis zu aufwändig.
Das ist komplett gelogen... jeder ist verantwortlich für seinen Anschluss und was mit dem gemacht wird. Ob danach ein WLAN, LAN, Bluetooth, .. dränhängt is vollkommen egal. Inet-IP ermitteln - Person die dahinter steckt und fertig. In Deutschland ist sowas in der Praxis relativ einfach zu erledigen (als Anwalt oder staatliche Person)

Punkt 2
Aber selbst diese Gefahr dürfte nicht allzu groß sein. Bedenkt man, dass beispielsweise in den USA etwa 15 Millionen Filesharer tätig sind und die RIAA (der Verband der US-Musikindustrie) bislang lediglich 26.000 Verfahren angestrebt hat, liegt die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden in etwa auf der Höhe der Wahrscheinlichkeit von einem Asteroid getroffen zu werden.
Lächerliche Aussage .... Wir leben nich in den USA, sondern Europa und hier gehn die unsichtbaren Aufpasser schon länger um. Abmahnanwalt XY sagt dem Verfasser dieses Textes wohl nichts oder?

Es wird ja immer besser... Punkt 3
Wie Schneier einwirft, kann dies allerdings nur passieren, sollte der Computer nicht selbst durch Firewall und Virenschutz gesichert sein
Natürlich .. jemand der sich in dein WLAN einhackt, ist aber dann in dem Sinne ein Anfänger und bleibt an einer popligen Software-Firewall hängen. Herr Schneier hat wirklich Ahnung ...

Fazit: Dieser Artikel könnte man auch wieder ausm Netz nehmen - mit das schlechteste was ich heute gelesen hab
 
hinterlässt der pc nicht spuren im netz?? von wegen IP und son schrott ^^??
 
Da kommt es wohl ganz auf das Gericht an(bei solchen Fällen von sehr großer Bedeutung). Wenn man einen Prozess gegen die Abmahung führt und alles konsequent abstreitet, kann das durchaus Erfolg haben, wie man an einigen Gerichtsurteilen sehen kann.
Im übrigen ist die IP keine allzu feste Beweissache, da die IP nicht auf die Person schließen lässt. Hier geht es dann max. wie schon erwähnt um die Störerhaftung.
 
gta-held schrieb:
hinterlässt der pc nicht spuren im netz?? von wegen IP und son schrott ^^??

Natürlich. Aber die IP ist die vom Gateway, also die zugewiesene, dynamische IP-Adresse des WLAN-Routers. D.h. wenn zum Beispiel jemand über Dein WLAN surft, dann hat er eine IP, die Dir zugewiesen wurde.
 
Was ist aber wenn man anhand des Routerlogs erkennen kann, dass eine MAC-Adresse genutzt wurde, die auf keinen PC im eigenen Haushalt passt ? Mir ist auch durchaus bewusst dass man eine MAC fälschen kann.
Natürlich muss das WLAN auch gesichert worden sein. Das setze ich einfach voraus.
 
Bei einem ungeschützten WLAN wird meines Wissens nach aktueller Rechtslage der WLAN Betreiber strafrechtlich belangt. Zivilrechtlich kann er dann den eigentlichen Täter belangen.

Wenn das WLAN verschlüsselt war, wurde ja gegen den Willen des Betreibers eingebrochen, dafür kann er nicht haftbar gemacht werden.
 
se-K-te schrieb:
Was passiert in soeinem Fall?

MfG


Das wird im Falle des Falles ein Gericht zu entscheiden haben, pauschal kann man das nicht beantworten.

Die Postings 2 und 3 in diesem Thread sind also Unsinn.
 
Zurück
Oben