Rechtsfrage^^

Ich habe meine Äußerung mit dem Gesetz begründet, wohingegen Du nur geschwafelt hast. Damit ist wohl klar, wer hier unsinniges verbreitet. ;)
 
Also soweit ich weiß ist ersteinmal der jenige mit dem Telefon Anschluss der gelacktmeierte :D
 
Mit dem Telefonanschluss hat das erstmal nichts zu tun.

Bei der unbefugten Benutzung eines WLAN greift die Störerhaftung gegenüber des WLAN-Betreibers, weil der Verursacher aufgrund der Anonymität nicht zu ermitteln ist.

Bei einem Haushalt mit mehreren Nutzern, sind die Nutzer erstmal einfacher zu ermitteln. Das ist der erste Unterschied zu dem hier diskutierten Fall. Der zweite ist die Prüfungspflicht des Anschlussinhabers und hier sind sich die Gerichte nicht einig. Gehen wir davon aus, dass ein anderer im Haushalt die Störung verursacht hat, so hat der Anschlussinhaber unter Umständen eine Mitstörerhaftung zu tragen. Aber selbst hier gibt es widersprüchliche Urteile. Ist der Anschlussinhaber Vater und die Kinder die Verursacher, kann eine Aufsichtspflicht zur Haftung des Vaters führen. Haben die Kinder ein gewisses Alter erreicht oder sind sogar volljährig, so gibt es bereits Urteile, die eine Mitstörerhaftung ausschließen. Bei WGs gibt es Urteile, die den Anschlussinhaber in die Verantwortung nehmen, das Netz entsprechend zu sichern. Andere sehen jeden Nutzer getrennt usw.

Aber wie gesagt, in diesem Fall geht es nur um ein WLAN und das Verbinden zu diesem. Der Anschluss selbst ist wieder ein ganz anderer Fall.
 
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