News Regierung: Streaming verletzt nicht Urheberrechte

Ist das jetzt der "Freifahrtschein" für Streamingseiten wie kinox/movie2k usw? Also die Seiten selbst bieten ja kein Stream an, sondern verweisen nur auf weitere Seiten.
 
Ich hoffe ehrlich, das hat ernsthafte Folgen für die Regensburger Kanzlei. Die Klage wegen Erpressung ist hier nur die Spitze des Eisbergs.
 
Maßnahmen gegen die unsichere Rechtslage sind aber nicht geplant
Wozu gibt es dann das Justizministerium, wenn sie nicht mal anregen ein Gesetz zu formulieren? Das heißt die Abmahnungen gehen unter Umständen weiter, weil rechtlich nichts geklärt ist.
 
Wieder einmal ein klarer Indikator für mich, wie groß das Interesse der Regierung ist, sich mit Fragen der Netzpolitik allgemein zu beschäftigen :freak:
 
Ich find es einfach feige von der Regierung noch kein richtiges offizielles Statement zu den Massenabmahnungen geliefert zu haben...
 
das bedeutet soviel, das ich, wenn ich über eine grüne ampel fahre, auch beweisen muss das sie grün ist, weil ich sonst damit rechnen muss, das ein findiger massenabmahnanwalt abmahnungen und anzeigeandrohungen rausschickt, weil er durch eine illegale kameraüberwachung gesehen haben will, das ich bei rot rüber gefahren bin und ein richter gepennt hat und gesagt hat, illegale kameraüberwachung ist hier erlaubt.

danke bundesregierung, danke deutschland für weitere rechtsunsicherheit in einem rechtsstaat.

ich muss jetzt beweisen, das die überwachung illegal war und daher nicht verwertbar sein darf, obwohl ich nie was falsch gemacht hab, weil die ampel grün war.. ne super rechtsauffassung, die es hier gibt..
 
Für die Interpretation der Gesetze durch deutsche Gerichte kann diese Aussage sehr wichtig sein, denn Gesetze müssen immer (mit extrem viel Spielraum) interpretiert, gedeutet und ausgelegt werden, dabei können Aussagen der Regierung und sogar ehemalige Gesetzesentwürfe und Bundestagsrundschreiben eine Fallentscheidende Bedeutung erlangen.

Zumal die letzten Einschätzungen deutscher Gerichte eher derart formuliert waren, dass das Anschauen eines wissentlich illegalen Streams sehr wohl zu Schadenersatzforderungen berechtigt (und damit indirekt auch die bisherigen Abmahnungen rechtfertigt, da die Begriffe wissentlich und illegal keineswegs klar definiert sind). Wie immer gilt aber, Abmahnungen ist unbedingt sofort zu widersprechen, denn Ignorieren ist hier sehr riskant und gefährlich.

Ich würde mir aber von der Regierung eine Aussage wünschen, wonach das aus dem Unternehmensbereich stammende Abmahnrecht im privaten Umfeld keine Anwendung mehr finden darf. Nur so lässt sich dieser Wahnsinn stoppen, denn die Massenabmahnwellen wegen Nichtigkeiten gehen jetzt wahrscheinlich erst richtig los.
 
mackenzie83 schrieb:
ich muss jetzt beweisen, das die überwachung illegal war und daher nicht verwertbar sein darf, obwohl ich nie was falsch gemacht hab, weil die ampel grün war.. ne super rechtsauffassung, die es hier gibt..

Nein. Gesetzlich liegt genau das Gegenteil zugrunde.

Die Beweislast entfällt dabei auf die Rechteinhaber, um Nutzer vor nicht erfüllbaren Prüfpflichten zu bewahren.
 
Keiner unserer Politiker mag das heisse Eisen anfassen und mal einen richtigen Schritt machen.
Stattdessen wird nur waage und schwammig formuliert. Im Zweifelsfall sich der Meinung anderer (Gerichte) angeschlossen. Bloß nicht mal eine klare Aussage treffen.
Wir brauchen einen Netzbeauftragten der sich wirklich in diesem Bereich auskennt und sich für die Rechte der Betroffenen einsetzt. Also klar formuliert was Sache ist.
Echt traurig in der heutigen Zeit und für Deutschland.

ohnehin sind für Urteile in einzelnen Fällen die jeweiligen Gerichte zuständig

Ja !!!
Weil der Kasperverein kein klares Gesetzt für "Streaming" verabschiedet.
Dann könnte man nämlich gleich den "Streaming-Abmahnungen" ein für allemal einen Riegel vorschieben.
 
Hinzu kommt das Recht auf eine Privatkopie

Das Recht auf Privatkopie hat mit Streamingseiten GAR NICHTS zu tun. Privatkopie ist von eigenem Stuff erlaubt. Ob eigen oder nicht lässt sich ja ganz leicht feststellen. Ich darf auf keine Privatkopie von einer Privatkopie machen. schreibt doch bitte nicht so einen Mist.

So ist etwa eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig, wenn diese nur kurzfristig erfolgt und sich technisch nicht vermeiden lässt (§44a UrhG).

Die lässt sich damit vermeiden dass man nicht auf den Link klickt. §44a hat mit Streaming nichts zu tun.
 
Khaosprinz schrieb:
Ist das jetzt der "Freifahrtschein" für Streamingseiten wie kinox/movie2k usw? Also die Seiten selbst bieten ja kein Stream an, sondern verweisen nur auf weitere Seiten.

Es geht hier um die Betrachter der Streams, nicht um die Anbieter. Urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz anzubieten ist weiterhin eine Urheberrechtsverletzung. Desweiteren:

Nutzer dürfen Werke zum privaten Gebrauch vervielfältigen, sofern keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Das gilt aber nur, wenn das für die Kopie genutzte Werk legal erworben wurde. Zudem darf keine „offensichtlich rechtswidrig (…) öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet werden. Dass die Veröffentlichung eines Werks „offensichtlich rechtswidrig“ ist, muss für Nutzer aber erkennbar sein. [...] Da es sich bei dem Porno-Portal per se um eine legale Streaming-Plattform handelt, ist für den einzelnen Nutzer nicht offensichtlich, dass einzelne Filme (womöglich) ohne Zustimmung der Rechteinhaber angeboten werden.

Für einen Nutzer muss es nach meinem Empfinden offensichtlich sein, dass eine Streaming-Plattform, die aktuelle Kinofilme anbietet, nicht legal sein kann. Damit fällt für die von dir genannten Plattformen auch das Argument "Privatkopie" weg.
 
Ich finde die ganze Diskussion sowieso überflüssig. Die Streamhoster, bzw. Anbieter stellen den Content zur Verfügung, hier ist eine Urherberrechtsverletzung unumstritten, jedoch streaming an sich ist NICHT illegal. Sollte streaming an sich als illegal eingestuft werden, weil ein Teil des contents vorübergehend in den RAM geladen wird, dann kann man das Internet direkt abschalten. Was glauben die denn was passiert wenn eine Website geöffnet wird? Alle Texte und Bilder der Seite werden in den RAM geladen. Somit würde sich jeder der sich irgendwo Urheberrechtlich geschützes Material betrachtet, sei es Film, Bild, Text o.ä. strafbar machen da er eine Kopie anfertigt.

Außerdem: Würde ein Stream nicht eigentlich unter den Grundsatz der Privatkopie fallen? Ich hebel ja keinerlei Kopierschutz o.ä. aus, hat ja schon jemand anderes vor mir getan.
 
Es ist nun mal schwer ein Gesetzt zu verabschieden, entweder sind die Lobbyisten sauer oder das "Internet" Volk.
Ich verstehe schon wieso alles so schwammig abläuft, man will nun mal nicht der "Böse" sein.
Aber klar wird es mal Zeit das hier endlich Licht in die Sache kommt.

Tee trinken und abwarten....Tee...... ich mach mir mal ein Kaffee, den es kann dauern ;)
 
Erst wenn ein Politiker von U+K abgemahnt wird, werden die ein riesen Skandal daraus machen und sofort Gesetzesänderungen fordern (Stichwort: NSA & Merkel).
 
Gaspedal schrieb:
Wird nicht passieren, da wahrscheinlich keiner von denen einen Schritt ins Neuland traut, weil es ganz ganz böse und so ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Gaspedal schrieb:
Erst wenn ein Politiker von U+K abgemahnt wird, werden die ein riesen Skandal daraus machen und sofort Gesetzesänderungen fordern (Stichwort: NSA & Merkel).

Glaub mir mal, keiner von denen wird Abgemahnt;)
 
So nen Nonsens, denn auf der einen seite sagen sie, dass das reine Betrachten via Stream Nicht Verboten ist, aber im gleichen Atemzug wollen sie nichts daran ändern, dass da doch sehr Fadenscheinige Abmahnungen Verschickt werden!

Mann, da soll doch noch einer Durchblicken was sache ist! Jedenfalls so sicherlich nicht!
 
Abmahnkanzleien sind die Zecken unseres Rechtssystems, handeln aber im Auftrag ihrer Auftraggeber. Solche Jobs würde es nicht geben, wenn sie keiner anbieten würde.

Auf der einen Seite begrüße ich den Prüfvorbehalt der Regierung, da dies ein recht komplexes mit derzeit noch nicht absehbaren Folgen darstellt. Ein sofortiger gezetzlicher Erlass würde eventuell viel tiefgreifendere Konsequenzen haben, als erst einmal abzuwarten, technische Resonanzen im Internet zu beobachten und dann mit sicherer Hand eine Regelung planen.
Und da kommen leider auch meine Vorbehalte. Ich halte unsere Regierung und die Institutionen, welche sie in der Regel mit dem Prüfen und Beurteilen der Entwicklung beauftragt, weder für realitätsnah noch praxisaffin.

Am Ende glaube ich, wird alles beim Alten bleiben. Abmahnungen wird es immer geben und da ein Großteil unseres Regierungskabinetts aus Anwälten besteht, wird es auch hier mittel- bis langfristig keine einschneidenden, geschweigedenn klare Regelung geben.

Warten wir mal ab, was die höheren Gerichte sagen.
 
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