News Regierung: Streaming verletzt nicht Urheberrechte

Es ist immer leichter Gesetze gegen das eigene Volk zu verabschieden aber gegen einflussreiche Lobbys tun sie sich schwer , aber wenigstens haben Sie schonmal eine nicht ganz so enttäuschende Haltung bezogen was bestimmt auch daran liegt das die SPD im Justizminsterium sitzt und nicht die CDU/CSU.
 
Da haben die Linken völlig Recht. Diese Aussage des Justizministeriums ist so überhaupt nichts wert. Die Regierung nämlich gar nicht die Autorität zu bestimmen, wie die Rechtslage auszulegen ist. Es zählt nur, was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht. Wenn das Gesetz Interpretationsspielraum offen lässt, dann liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, wie er urteilt. Kein Minister hat da irgendetwas mitzureden.

Das betreffende Gesetz muss also unbedingt präzisiert werden. Und das nicht nur in dieser Hinsicht. Das deutsche Urheberrecht ist eine einzige gewaltige Grauzone aus schwammigen oder völlig sinnleeren und oder weltfremden Formulierungen, die ein riesiges juristisches Minenfeld aus völliger Rechtunsicherheit verursacht. Genau das ist unter anderem überhaupt erst der Nährboden für die gesamte erpresserische Abmahnindustrie.
(Als Beispiel nur die unsägliche Formulierung "gewerbliches Ausmaß"... Das ist eine sehr lange und sehr absurde Geschichte für sich. :freak:)

Wir brauchen dringend eine grundlegende Urheberrechtsreform, in der klar festgelegt wird, welche Rechte und Pflichten Urheber, Verwerter, Konsumenten, Verbreiter, Vermittler usw. usw. haben und welche nicht. Alles mit Blick auf die realen Umstände des Internetzeitalters.
Das heutige Urheberrecht basiert nämlich fast komplett noch auf Buchdruck, Rundfunk und bestenfalls dem Stückguthandel mit Datenträgern.

Das ist eine der ganz großen Baustellen unserer Zeit, deren Bedeutung man nicht unterschätzen darf, denn wir sind schon mitten drin im Übergang vom Industriezeitalter in das Informationszeitalter. Es müssen dringend die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, für den gewerblichen und privaten Umgang mit Informationen, dem "Öl des Informationszeitalters". Davon hängt unser aller Zukunft ab.

Aber ausgerechnet einen CSUler ist jetzt Minister für "digitale Infrastruktur". :eek:
 
Wr brauchen in der Hinsicht einfach ein Grundsatzurteil, das dann natürlich hoffentlich für den User ausfällt. Solange es sich natürlich nur um legale Streams handelt.

Mal ne Frage in den Raum es gibt/gab mal Seiten wie Onlinetvrecorder oder so wo man ausm TV aufnehmen konnte dann später die Sendung runterladen. Ist so etwas eigentlich legal?
 
mksven schrieb:
Ich finde die ganze Diskussion sowieso überflüssig. Die Streamhoster, bzw. Anbieter stellen den Content zur Verfügung, hier ist eine Urherberrechtsverletzung unumstritten, jedoch streaming an sich ist NICHT illegal. Sollte streaming an sich als illegal eingestuft werden, weil ein Teil des contents vorübergehend in den RAM geladen wird, dann kann man das Internet direkt abschalten. Was glauben die denn was passiert wenn eine Website geöffnet wird? Alle Texte und Bilder der Seite werden in den RAM geladen. Somit würde sich jeder der sich irgendwo Urheberrechtlich geschützes Material betrachtet, sei es Film, Bild, Text o.ä. strafbar machen da er eine Kopie anfertigt.

Außerdem: Würde ein Stream nicht eigentlich unter den Grundsatz der Privatkopie fallen? Ich hebel ja keinerlei Kopierschutz o.ä. aus, hat ja schon jemand anderes vor mir getan.
:rolleyes:
Also, da es anscheinend vielen nicht wirklich klar ist, hier noch einmal verständlich:
1. Es ist ein großer Unterschied, ob man von echtem Streaming (Live-Streaming), oder von Caching (auch On-Demand Streaming) redet. Bei einem echten Stream wird zu keinem Zeitpunkt mehr gespeichert, als zum Anschauen in Echtzeit nötig ist. Das heißt, dass alles, was man schon gesehen hat, sofort wieder gelöscht wird => keine Rückspulfunktion ohne erneuten Download und dergleichen.
Beim Caching in der Art, wie man es z.B. bei den Filehostern von movie4k und Co anfindet, wird jedoch alles, was heruntergeladen wurde, auf der Festplatte gespeichert und erst gelöscht, wenn der Nutzer den Cache leert. Das heißt, dass man einen Film, den man komplett angeschaut (ergo heruntergeladen hat), auch komplett auf der Festplatte hat. Und das hat nichts mehr mit einem Stream zu tun. Man kann ohne Probleme diese Datei aus dem Cache ziehen, der schließlich nur ein einfacher, gut zu erreichender, Ordner auf der Festplatte ist und außerhalb des Cache Ordners dauerhaft speichern.
2. Wenn du etwas streamst bzw. öffentlich zugänglich bereitstellst, musst du Lizenzen bei den Rechteinhabern kaufen. Oder denkt ihr, dass Radiosender, Discos und Fernsehsender die Musik und Filme für lau abspielen bzw. ausstrahlen dürfen? Genauso ist es auch bei den Streams von urheberrechtlich geschützten Kinofilmen. Eigentlich müssten die Leute, die diese Streams zur Verfügung stellen, Lizenzen kaufen - und zwar entsprechend des zu erwartenden Publikums. Wenn sie das machen würden, würden sich die Rechteinhaber auch nicht beschweren.
3. Es geht hier nicht um movie4k als Webseite, es geht hier um die Filehoster, die dahinter stecken. Movie4k ist bloß so etwas, wie Google. An diese Webseite kannst du höchstens Löschanfragen stellen. Die Filehoster dahinter sind jedoch das, worum es geht. Übrigens: Auch wenn es nicht so offensichtlich ist, aber Movie4k und die Filehoster dahinter gehören zusammen. Das ist so, wie damals bei kino.to.
4. Andere Webseiten werden auch abgemahnt, wenn sie Inhalte streamen bzw. zur Verfügung stellen, für die sie keine Rechte haben. Für alles, was bei dir im Cache ist, hat die entsprechende Webseite die Rechte bzw. Lizenzen, oder besser gesagt: Sie sollte sie haben, wenn sie nicht abgemahnt werden will.

Ich hoffe, dass das jetzt etwas Klarheit bei dieser Sache geschaffen hat und keine Binsenweisheiten mehr weitergegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Das Recht auf Privatkopie hat mit Streamingseiten GAR NICHTS zu tun. Privatkopie ist von eigenem Stuff erlaubt. Ob eigen oder nicht lässt sich ja ganz leicht feststellen. Ich darf auf keine Privatkopie von einer Privatkopie machen. schreibt doch bitte nicht so einen Mist.



Die lässt sich damit vermeiden dass man nicht auf den Link klickt. §44a hat mit Streaming nichts zu tun.

Die Definition der Privatkopie stimmt so auch nicht aber dass sie mit Streaming nichts zu tun hat ist wohl wahr ;)
 
Ich verstehe das ganze Problem nicht. Für mich ist das ganze doch eigentlich ganz einfach. Egal ob jetzt Streaming oder Download.

Ist auf dem ersten Blick nicht klar ob das angebot legal oder illegal ist und eindeutig nachvollziehbar der WER die Inhalte bereit gestellt hat, dann ist diese Person die die Medien bereit gestellt hat der böse.
Ist auf dem ersten Blick nicht klar ob das angebot legal oder illegal ist und nicht möglich nochzuvollziehen vom wem das stammt, dann ist der Anbieter der Plattform der böse.

Ist es für jeden Depp offfensichtlich dass das ganze illegal ist dann ist der Nutzer der böse.

Aber woher soll man den bitte schön wissen ob diese Filmchen im einverständnis mit dem Urheber angeboten werden, oder nicht? Wäre meiner Meinung nach wichtig dafür eine Lösung zu finden, als in der Hoffnung damit das schnelle Geld zu machen ahnungslose Leute zu verfolgen.
 
@hypeo

1) da ist ein Unterschied, schon klar! Für die These, dass dadurch das Internet "stirbt", ist das aber belanglos! Frag mal deine Oma ob sie den Unterschied zwischen echtem Stream und im Chache gespeichertem Stream kennt! Und auch echte Streams kann man aufzeichnen, und wenns übers Monitorsignal ist! Private Aufnahmen sind zulässig!
Verantwortlich für den Inhalt sollte nur der Uploader sein! Sonst würd ich mich ja auch strafbar machen, wenn ich eine Seite mit geschütztem Bild oder Text aufmache, denn auch diese werden unbewusst gespeichert.
Somit müsste ich mich als User vergewissern, dass ein Besuch der Seite gefahrlos möglich ist. Und das natürlich bevor ich auf die Seite klicke. --> Internet off
2) ob das legal ist kümmert sich der Hoster! Und jetzt kommts, ich darf das Ganze aufzeichnen und mir beliebig oft anhören oder ansehen.
Der Rest ist okay! Die Binsenweisheiten kommen auch von dir!
 
Beim Caching in der Art, wie man es z.B. bei den Filehostern von movie4k und Co anfindet, wird jedoch alles, was heruntergeladen wurde, auf der Festplatte gespeichert und erst gelöscht, wenn der Nutzer den Cache leert.

Die Argumentation zieht aber dennoch nicht. Ich erachte es als ein DAU der Bereitsteller bzw. der Streamingmethode geschuldet das die Daten auf der Festplatte nach dem Stream noch vorhanden sind. Sollte sich hierraus in irgendeiner Form ein sogenannter "Strick" knoten lassen dann sei dir gewiss wird das so geändert das wir von Streaming reden wie du es dir vorstellst. Oder um es anders zu sagen : Wo ist das Problem, you want it, you get it.

Wenn du etwas streamst bzw. öffentlich zugänglich bereitstellst, musst du Lizenzen bei den Rechteinhabern kaufen.

Das bereitstellen von nicht veröffentlichten Kinofilmen, oder Filmmaterial das geschützt ist ist mit Sicherheit nicht erlaubt. Ergo kann man dem Bereitsteller an die Karre fahren. Zuletzt immer noch nicht demjenigen der das Material sieht. Ich erwähne das Kino.to Hydra Prinzip. Versuch mal an die Jungs ranzukommen oder mach ein Portal dicht. Es werden dann wohl dafür 3 neue aus dem Boden schiessen. Und wenn die Seiten in Russland oder Botswana liegen kräht da nach den Verantwortlichen hier auch kein Hahn nach.

aber Movie4k und die Filehoster dahinter gehören zusammen. Das ist so, wie damals bei kino.to.

Na das Versuch mal zu beweisen, die Ermittlungen dafür dauern dann wahrscheinlich nochmal 4 Jahre. Bis dahin gibts dann wieder eine neue Gruppierung die ein Netzwerk strickt bei dem keiner Durchblickt. Demjenigen dem kino.to gehört sitzt in Kasastan, demjenigen dem die Hoster gehören auf den Kaiman Islands oder sonstwo.

Sie sollte sie haben, wenn sie nicht abgemahnt werden will.

Wie will ich denn jemanden Abmahnen der in einem Staat oder Land wohnt von dem er seine Streaming Dienste betreibt wo man keinerlei vertretbare Rechtsansichten hat oder sich noch gegenseitig Bomben um die Ohren wirft. Es gibt immer noch etliche Länder/Staaten in denen man sich auf dem Internetgebiet verhalten kann wie mit dem Geld in der Schweiz. An die Leute ist nicht ranzukommen. Deswegen will man ja über so dubiose Kanzleien an den Nutzer ran. Aber bitte, ich code dir bis morgen eine harmlose Seite auf der ein Link ist der dir erstmal nix sagt und wenn du den "unwissend wie du bist" anklickst sofort auf einen Stream weitergeleitet wirst der sofort startet. Zack wird das geloggt und bekommst Post vom Anwalt. Na wenns immer so einfach wäre :)
 
Hypeo schrieb:
4. Andere Webseiten werden auch abgemahnt, wenn sie Inhalte streamen bzw. zur Verfügung stellen, für die sie keine Rechte haben. Für alles, was bei dir im Cache ist, hat die entsprechende Webseite die Rechte bzw. Lizenzen, oder besser gesagt: Sie sollte sie haben, wenn sie nicht abgemahnt werden will.

Ich hoffe, dass das jetzt etwas Klarheit bei dieser Sache geschaffen hat und keine Binsenweisheiten mehr weitergegeben werden.

Nun, um dann mal Dir etwas zu erklären, es geht nicht um die Abmahnung der Anbieter des Streams, auf die Du Dich in Deinen Punkten beziehst, sondern um die Konsumenten des Streams. Und wenn ein legaler Anbieter für ein Video keine Lizenz hat, sollte er dafür abgemahnt werden können. Aber nicht der Betrachter des Streams, denn er kann es nicht wissen, zumal für alle anderen Videos die Rechte vorliegen.
Kurz: Es geht um Abmahnungen bei Usern, nicht bei Contentlierferern.

Ich hoffe sehr, daß Du nicht weiter etwas als Binsenweisheit siehst, was Du selber falsch eingeordnet hast.
 
Ganz großes Kino - keine Stellung zu nehmen - Merkelmanier eben :(.
 
So ist etwa eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig, wenn diese nur kurzfristig erfolgt und sich technisch nicht vermeiden lässt (§44a UrhG). Und das ist beim Streaming normalerweise der Fall, wenn die Daten eines Videos kurzfristig zwischengespeichert werden.

genau der § zieht eigentlich nicht, da er eine "rechtmäßige Nutzung" vorraussetzt. Außerdem hat er eigentlich einen anderen Sinn; nämlich die Provider für eventuelles Zwischenspeichern auf dem Übertragungsweg aus der Verantwortung zu nehmen.
 
Was mich noch mehr Verwundert ist, dass zwar das Streamen aus der Sicht mancher Rechtsverdreher als Verboten Angesehen wird, aaaber genau da Klemmt es in meinen Augen Gewaltig!
Aber wie steht es denn, dass die Streams von den Onlineanbietern schön Angeboten werden, und diese aber wegen Urheberrechten Ungenügend Absichern?
Genau da finde ich müsste von den Rechtsverdrehern was Kommen, denn wer durch Ungenügende Absicherungen die Urheberrechte Verletzt ist zu Bestrafen, und nicht die, die die Lücken Ausnutzen!
Klar, klingt doof, ist aber meine Meinung!
 
Deutschland ist einfach das geilste Land der Welt, wenns um Internet geht. Streaming ist erlaubt, Leute saugt soviel ihr wollt.
Haha. Wär toll, wenns nicht so traurig wär.
 
"Das reine Anschauen eines Video-Streams bewertet die Bundesregierung nicht als Urheberrechtsverletzung, Maßnahmen gegen die unsichere Rechtslage sind aber nicht geplant. "

Was eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wird in Deutschland nicht von der Legislative sondern von der Judikative anhand geltender Gesetze interpretiert.
Wenn die Legislative der Ansicht ist, diese Gesetzte ergäben eine unsichere Rechtslage, dann ist es genau ihre Aufgabe Abhilfe zu schaffen. Es ist nicht die Aufgabe der Judikative das im Nachhinein nachzubessern!

Mit anderen Worten, die Regierung drückt sich vor ihrer Verantwortung :hammer_alt:
 
Greffetikill schrieb:
Also bleibt alles wieder beim Alten, schade...war aber Abzusehen.:(

Eine "unsichere Rechtslage" ist das Beste, was auf der Basis einer eben unsicheren Rechtslage bestehen bleiben kann, bis die Rechtslage durch ein Urteil dazu genau nicht mehr unsicher ist. Sobald jetzt irgendwer vom Justizministerium das Wasser nicht halten kann und sich zu einer Aussage hinreißen lässt, wird die Abmahn-Kanzlei Ihre Anschreiben entsprechend ändern und dann, sich auf diese Aussage berufend, munter weiter machen und weitere Menschen zur leistungslosen Profitmaximierung ins Bockshorn jagen.

Rechtsstaat ist Rechtsstaat bleibt Rechtsstaat - nicht immer schön, aber allemal besser als hinter bloß 2 Grenzen, derzeit ...
 
@Xport
Ich sehe das ganz anders. Besonders in diesem Fall nutzt die unsichere Rechtslage nur den Abmahnern. Das ist das perfekte Umfeld, um die Opfer einzuschüchtern.

Beim Abmahnunwesen geht es ja gar nicht darum, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Es sollen nicht möglichst effektiv udn effizient gesetzesbrecher verfolgt werden, sondern es soll möglichst viel geld verdient werden.
Es geht nur darum, den Opfern Angst einzujagen und ihnen zu drohen, dass sie, sollten sie nicht brav die geforderte Summe bezahlen, vor Gericht gezerrt werden. Ob dabei am Ende eine Verurteilung heraus kommt oder nicht (bei unsicerer Rechtslage z.B. eine 50/50-Chance), ist für den Abmahnanwalt nicht wichtig. Der Schaden (viel aufzuwendende Zeit, Geld für Anwalt und Co. und vor allem viele viel Stress, Angst und schlaflose Nächte) entsteht dem Abmahnopfer schon allein durch den Prozess, wärend sich der Abmahnanwalt da wie ein Fisch im Wasser fühlt. (Gewöhnlich wird die Abmahnsumme auch so gewählt, dass sie etwas niedriger ist, als die Anwaltskosten, wenn jemand versucht sich dagegen zu wehren.)
In den allermeisten Fällen lassen sich die Abmahnopfer deshalb auch erfolgreich erpressen und es kommt erst gar nicht zu einem Gerichtsprozess. Die Arbeit der Abmahner beschränkt sich darauf, Erpresserbriefe rauszuschicken und das Geld einzustreichen und schlimmstenfalls alle Jubeljahre mal wirklich ein widerstrebendes Opfer vor Gericht zu schleifen, um die Drohkulisse aufrecht zu erhalten.

Bei einer klaren Rechtslage würde sich das ändern. Wenn ein Abmahnopfer (als juritischer Laie) leicht selbst klar erkennen kann, dass es offensichtlich unschuldig ist und kein Gericht sich die Mühe machen würde, überhaupt ein Verfahren darum zu führen, dann wird es einfach nicht bezahlen und er Abmahnbrief landet im Müll.
Die Abmahnmasche würde dann überhaupt nur noch bei wirklich offensichtlich schuldigen Urheberrechtsverletzern klappen, aber die sind mit den üblichen Methoden (massenweises IP-Adressen sammeln und dann per Auskumpftspflicht der Provider ebenso massenhaft Anschlussinhaber ermitteln lassen) gar nicht sicher vestzustellen.

Die Abmahnindustrie braucht diese Rechtsunsicherheit also unbedingt, um "wirtschaftlich" zu funktionieren. Und die Rechtsverwertungsindustrie erhofft sich von dem dadurch entstehenden allgemeinen Klima der Unsicherheit und Angst einen abschreckenden psychologischen Effekt auf die bösen "Raubkopierer".
Deshalb wird der Gesetzgeber (der selbst zum großen Teil aus Anwälten besteht und sowieos eher die Interessen der Industrie als die der Verbraucher unterstützt) die Rechtslage eben nicht klären wollen. Im Gegenteil. Bei jeder Urheberrechtsreform wird es immer schlimmer werden und mit Null-Aussagen wie z.B. "gewerbliches Ausmaß" nur noch mehr Verwirrung geschaffen.
Sogar das neue Gesetz, das eigentlich angeblich gegen Abmahnunwesen helfen sollte, ist so schwammig und voller Ausnahmeregelungen, dass es nur um so mehr zur Rechtsunsicherheit beiträgt.
 
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