mksven schrieb:
Ich finde die ganze Diskussion sowieso überflüssig. Die Streamhoster, bzw. Anbieter stellen den Content zur Verfügung, hier ist eine Urherberrechtsverletzung unumstritten, jedoch streaming an sich ist NICHT illegal. Sollte streaming an sich als illegal eingestuft werden, weil ein Teil des contents vorübergehend in den RAM geladen wird, dann kann man das Internet direkt abschalten. Was glauben die denn was passiert wenn eine Website geöffnet wird? Alle Texte und Bilder der Seite werden in den RAM geladen. Somit würde sich jeder der sich irgendwo Urheberrechtlich geschützes Material betrachtet, sei es Film, Bild, Text o.ä. strafbar machen da er eine Kopie anfertigt.
Außerdem: Würde ein Stream nicht eigentlich unter den Grundsatz der Privatkopie fallen? Ich hebel ja keinerlei Kopierschutz o.ä. aus, hat ja schon jemand anderes vor mir getan.
Also, da es anscheinend vielen nicht wirklich klar ist, hier noch einmal verständlich:
1. Es ist ein großer Unterschied, ob man von
echtem Streaming (Live-Streaming), oder von Caching (auch On-Demand Streaming) redet. Bei einem echten Stream wird zu keinem Zeitpunkt mehr gespeichert, als zum Anschauen in Echtzeit nötig ist. Das heißt, dass alles, was man schon gesehen hat, sofort wieder gelöscht wird => keine Rückspulfunktion
ohne erneuten Download und dergleichen.
Beim Caching in der Art, wie man es z.B. bei den Filehostern von movie4k und Co anfindet, wird jedoch alles, was heruntergeladen wurde, auf der Festplatte gespeichert und erst gelöscht, wenn der Nutzer den Cache leert. Das heißt, dass man einen Film, den man komplett angeschaut (ergo heruntergeladen hat), auch komplett auf der Festplatte hat. Und das hat nichts mehr mit einem Stream zu tun. Man kann ohne Probleme diese Datei aus dem Cache ziehen, der schließlich nur ein einfacher, gut zu erreichender, Ordner auf der Festplatte ist und außerhalb des Cache Ordners dauerhaft speichern.
2. Wenn du etwas streamst bzw. öffentlich zugänglich bereitstellst, musst du Lizenzen bei den Rechteinhabern kaufen. Oder denkt ihr, dass Radiosender, Discos und Fernsehsender die Musik und Filme für lau abspielen bzw. ausstrahlen dürfen? Genauso ist es auch bei den Streams von urheberrechtlich geschützten Kinofilmen. Eigentlich müssten die Leute, die diese Streams zur Verfügung stellen, Lizenzen kaufen - und zwar entsprechend des zu erwartenden Publikums. Wenn sie das machen würden, würden sich die Rechteinhaber auch nicht beschweren.
3. Es geht hier nicht um movie4k als Webseite, es geht hier um die Filehoster, die dahinter stecken. Movie4k ist bloß so etwas, wie Google. An diese Webseite kannst du höchstens Löschanfragen stellen. Die Filehoster dahinter sind jedoch das, worum es geht. Übrigens: Auch wenn es nicht so offensichtlich ist, aber Movie4k und die Filehoster dahinter gehören zusammen. Das ist so, wie damals bei kino.to.
4. Andere Webseiten werden auch abgemahnt, wenn sie Inhalte streamen bzw. zur Verfügung stellen, für die sie keine Rechte haben. Für alles, was bei dir im Cache ist, hat die entsprechende Webseite die Rechte bzw. Lizenzen, oder besser gesagt: Sie sollte sie haben, wenn sie nicht abgemahnt werden will.
Ich hoffe, dass das jetzt etwas Klarheit bei dieser Sache geschaffen hat und keine Binsenweisheiten mehr weitergegeben werden.