Religion und die Autorität des Staates

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Relict schrieb:
DAS ist genau das Problem. Hier geht es nicht etwa um den Vergleich Menschenrecht und Tierschutz, sondern Religionsfreiheit und Tierschutz. Und da sehe ich den Tierschutz als höheres Gut.

Du kannst das sehen wie du willst ... die Verfassung unseres Staates ist in dem Punkt eindeutig.

Allgemein scheinst Du die vollendeten Tatsachen des Gerichts bzw Gesetzes als gegeben hinzunehmen. Klar hat das Gericht anhand der bestehenden Gesetze richtig entschieden.
Doch mal hinterfragt, ob die bestehenden Gesetze generell nicht überarbeitungswürdig sind?

Nein ich hintefrage sehr wohl auch den Fall an sich.
Und auch da habe ich kein Problem damit, wenn ein Tier geschächtet wird.
Fachmännisch durgeführt ist eine Schächtung mit nicht erheblich mehr Qualen verbunden als ein Schuss durch ein Gewehr.

Desweiteren kann man nicht wirklich Tierhaltung und Tiertötung miteinander vergleichen. Wenn einer privat seinen Kanarienvogel zu hause hält, dann wird er ihn sicherlich nicht quälen oder töten, sondern im Rahmen seiner Möglichkeiten sogar noch einen Partner und Wohnungsflug ermöglichen.

Natürlich kann man dies Vergleichen!
Es geht im generellen um den Tierschutz und wenn ich durch solche Parallelen aufzeigen kann, dass dieser Tierschutz in Deutschland eben sehr häufig nicht im Vordergrund der Betrachtung steht, dann ist der Vergleich durchaus zulässig.
Ob der Vogel nun am Tag eine Stunde in der Wohnung fliegen darf ist irrelevant. Fakt bleibt, dass unsere Gesetze eine artungerechte Haltung (welche für zwangsläufig auch eine Art der Tierqual darstellt) gestatten und das ohne jeden tieferen Sinn. Schließlich geht es hier nicht um Religion sondern um pures Vergnügen.

Es ist sicher auch nicht die optimale und artgerechteste Haltung, aber dann müssten wir auch Zoos verbieten. Soo einfach kann man es sich auch nicht machen.

Ach ja, dann vergleich mal einen Zoo mit dem 0815 Käfig aus dem Baumarkt :freak:

Und schwarze Schafe gibt es überall, auch bei privaten Wohnungshaltern oder sonstwo.

Schwarze Schafe? Wie können sie schwarze Schafe sein, was ja eine unrechtliche Handlung impliziert, wenn sie sich an das Gesetz halten?

Und zu den Jägern möchte ich jetzt nichts sagen, da laufen genug TV-Reps und Klagen, gegen deren teilweise Wilkür, zb. Abschiessen von Hauskatzen über 200 Meter vom Wohnsitz des Eigentümers und Tragen von Katzenfellhosen. Doch das sind Dinge, die auch noch gesetzliche Überarbeitung bedürften, wäre die Lobby nicht so stark. Doch ich kann doch nicht aufgrund des einen Misstandes den anderen legitimieren.

Dann sag auch besser nichts.
Ich zog die Jäger lediglich ins Boot um aufzuzeigen, dass die "humane" Tötung von Tieren (also mit vorhergehender Betäubung) nicht immer Grundsatz der Rechtssprechung ist. Jäger die ein Reh erschießen handeln im Einklang mit dem Gesetz. Und das man auf eine Distanz von 100 Metern nicht immer garantieren kann, dass der Schuss zum sofortigen (quallosen) Tot führt ist wohl verständlich.
 
@Der Daedalus
Ja Du argumentierst so weiter. Weil das Gesetz es erlaubt, darf ich es auch und damit sind automatisch auch alle moralischen Werte abgedeckt und man muss nicht weiter drüber nachdenken oder diskutieren. :freak:
Es ist Gesetz, ich halte mich dran, ich darf das legal, keine weitere Diskussion. tolle Einstellung.

Und wenn ein Besitzer seinen Vogel nur 1 Stunde Freiflug gewährt, ist das tatsächlich angrenzende Tierquälerei. Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Genausoviele würdigen ihr Tier als Lebewesen und nicht als Spielsache. Der Interessierte bekommt ja nun wirklich genügend Lektüre dazu. Wer das partout nicht will oder kann, dem sollte Tierhaltung entzogen werden, was ja laut Tierschutzgesetz nur in ganz schweren Fällen von Tierquälerei möglich ist.

Ich hatte auch schon Vögel und die konnten den ganzen Tag raus und hatten auch genügend Zuwendung, Beschäftigung und entsprechende Aussattung. Und gerade in manchen Zoos kommen die Vögel weit weniger aus ihrer kleinen Vitrine raus, ja nach Vogelart, versteht sich. Genauso gibt es auch Leute die ihre Tiere mutwillig aussetzen. Doch das ist hier nicht das Thema.

Und wenn ein Jäger ständig zu blöd ist ein Reh zu erschiessen, sollte vllt. mal an dessen Ausbildung gezweifelt werden. ansonsten sind es Einzelfälle.
Tiere werden aber im Gegensatz zum Jäger im Akkord geschächtet und im schlimmsten Falle von einem Nicht-Fachmann. Wird es denn gründlich und ständig kontrolliert?
Du weisst ja wie Kontrollen ablaufen, im dämlichsten Falle melden die Kontrolleure vorher noch an. :rolleyes:
 
Der Daedalus schrieb:
Du kannst das sehen wie du willst ... die Verfassung unseres Staates ist in dem Punkt eindeutig.

Ich möchte den Daedalus unterstützen. Unser Grundgesetz ist in der Tat eindeutig.
Nach der Systematik des Gesetzes haben die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) den höchsten Verfassungsrang. Die Gewissens- und Glaubensfreiheit ist durch Art. 4 Abs. 1 garantiert. Was in diesem Zusammenhang aber noch wichtiger ist: Die ungestörte Religionsausübung wird durch Art. 4 Abs. 2 gleichrangig gewährleistet. D.h., auch die Religionsausübung ist ein Grundrecht.

Zwar hat der Tierschutz inzwischen auch Eingang in das Grundgesetz gefunden, er rangiert aber als "Staatsziel" in Art. 20a hinter den Grundrechten. Dieses ist nicht nur ein "räumliches" Problem, sondern es drückt einen Verfassungsrang aus. Und das bedeutet auch gleichzeitig, daß der Gesetzgeber diese Rangfolge beabsichtigt hat.
Unabhängig von subjektiven Beurteilungen und Vorlieben des Einzelnen haben staatliche Organe, z.B. die Gerichte, diesen Willen des Gesetzgebers zu respektieren und danach zu handeln.
Etwas anderes hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil auch nicht ausgedrückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja alles schön und gut und eindeutig und bürokratisch ad akta geheftet.
Ein Lebewesen ist aber nunmal kein Wisch Papier. Leider wird ein Tier gesetzlich nicht so gesehen sondern als Sachgegenstand. Und Religon die eine im Prinzip rein geistige nicht greifbare Einstellung ist, wird noch höher gewertet.
Klar durch den Sachgegenstand Tier vereinfachen sich automatisch andere Entscheidungen, die ansonsten in Konflikt stehen würden. Aber durch dieses Urteil nähert man sich dem Tierschutz nichtmal im geringsten an, sondern hat nur der Religion zugespielt.
Ich empfinde das als Rückschritt, aber das kann ja jeder sehen wie er will.

Naja wie auch immer. Ich pers. würde mir eher die Kugel geben, als mir die Kehle aufschlitzen zu lassen. "Erheblich" mehr Qualen ist wie so vieles - auch im Gesetzbuch - sehr schwammig und von Ausnahmeregelungen strotzen die Gesetze ja leider allgemein. Da kommt es auf eine weitere wohl auch nicht mehr an. Alles natürlich Im Namen des Volkes... Bei diesem Thema hätte sich eine Volksbefragung geradezu angeboten. Leider in D immernoch umstritten.
 
Vielleicht stimmt es dich ein wenig versönlicher, daß Hessen an einer Bundesratsinitiative arbeiten soll, um die Gesetzeslage eindeutiger in Richtung Tierschutz zu ändern.

Nur eine Anmerkung zum Verständnis: Die im Grundgesetz so hochrangig ausgedrückte Religionsausübung ist eine Konsequenz der Erfahrungen während der Nazi-Diktatur.

Was mich noch mehr beschäftigt sind folgende Überlegungen: Die damaligen geistigen Väter des GG haben bei den Betrachtungen des zu schaffenden Zivilstaates im Verhältnis zu den Religionen sicherlich nur die christlichen Gemeinschaften und den jüdischen Glauben im Auge gehabt. Die zu setzenden Normen waren zwischen Zivilstaat und den Religionen deckungsgleich. Die einzige Ausnahme, das Schächtungsgebot für jüdische Bürger, wurde bereits seit der Weimarer Verfassung ohne Probleme akzeptiert.
Diese von mir genannten Religionen haben aber auch keinen eigenen "Herrschaftsanspruch"; das soll heißen, diese Religionen haben keine Probleme sich in die Normen des Zivilstaates einzupassen.
Anders sieht es nach meiner Meinung mit dem Islam aus; ich halte ihn für eine ausgesprochene herrschaftsbeanspruchende Religion, die erwartet, daß sich der Zivilstaat den religiösen Normen unterzuordnen hat.
Dies erfordert in der Zukunft wohl noch sehr intensive Diskussionen. Die Erlaubnis des Schächtens für Sunniten ist nach meiner Einschätzung nur die Spitze des Eisbergs.
 
@MacII
Ja ein bisschen versöhnlicher stimmt es mich. :)
Leider kenne ich auch erfahrungsgemäss die Wermutstropfen bei solchen "Vorschlägen", sprich viel Vorhaben und tamtam, aber das Ergebnis oft sehr mangelhaft und wiederum mit 50 weiteren Ausnahmeregelungen gespickt und bayrische Rinder haben auch nix von, wenn Hessen Vorreiter spielt. ^^

Im übrigen sehe ich es ähnlich wie Du und darin eben auch die Gefahr. Es geht nicht nur ums Schächten ansich - was schon schlimm genug und egal wie lange das bereits geduldet ist, sondern um den zunhemenden Einfluss von uns bisher fremden Religionen in unsere Kultur.
Wie ich schonmal sagte greift dies ja bereits in Arbeit, Bildung und Erziehung ein. Diesbezgl. Diskussionen von Schwimmunterricht für Mädchen über Arbeitsbefreiung für Gebete, Meinungsfreiheit usw. bishin zu Feiertagsdebatten kennen wir ja alle.
Und wenns danach ginge - was altbewährt ist immer gut und richtig, dürfte ja kein Gesetz jemals geändert/ überarbeitet werden. ^^
Für mich ein nicht vertretbarer Umstand. Religionsfreiheit hin oder her. Die Tendenz ist allerdings erschreckend und dieses Recht im Grundgesetz wird gern auch als Vorwand missbraucht. Reichste den kleinen Finger wird schnell der ganze Arm gewollt, ansonsten wieder Totschlagsargument Religionsfreiheit.
Allerdings bin ich mir auch unserer demographischen Entwicklung durchaus bewusst.
 
Der Daedalus schrieb:
Das Gericht musste abwägen:
Tierschutz gegen Religionsfreiheit
Und es hat erkannt, dass in den Fällen wo der Tierschutz gebrochen werden muss um die Religionsfreiheit zu wahren eben diese Freiheit als höheres Gut gewertet wird.

Ähm... dir ist aber klar, dass man Fleisch von geschächteten Tieren immer schon importieren durfte, oder?

Es ist also falsch, wenn du sagst, die müssten hier die Tiere schächten, um ihre Religion ausüben zu können.

edit

Achja, und die Leute die hier die Gesetze erwähnen, die die Religionsfreiheit garantieren: Warum ist Scientology verboten? Warum dürfen Rastafaris im privaten Rahmen weder anbauen noch "rauchen"? Wenn unsere Gesetze diese Rechte so eindeutig erlauben, dann macht das ja keinen Sinn.

edit

@ MaxII

Genau dieser "Herrschaftsanspruch" ist der (Haupt-)Grund, warum ich glaube, dass man bei uns eher für klarere Regelungen bzw. Prinzipien sorgen sollte. Zum Beispiel auch "Ethik" anstatt Religion an Schulen, alles so dass man Staat und Religionen klar getrennt hat, und das ohne Ausnahmen. Rechtsgleichheit halt. Stattdessen sehe ich aber solche Urteile, und da komme ich wirklich ins zweifeln, wo das wohl hinführt.
Die Kirchensteuer die hier staatlich erhoben wird ist auch ein tolles Beispiel wo ich als Muslim gleich mal in die Kerbe hauen würde. Naja.

(Aber wir haben ja auch die GEZ, die sogar noch weiter bestärkt wird, wen wundert sowas da noch... *fg*)
 
Zuletzt bearbeitet:
BessenOlli schrieb:
Ähm... dir ist aber klar, dass man Fleisch von geschächteten Tieren immer schon importieren durfte, oder?

Nun erstmal darf ja der Import nicht die einzige Möglichkeit sein, seine Religion ausleben zu können.
Ferner scheint das Gericht wohl erkannt zu haben, dass es letztendlich egal ist ob geschächtetes Fleisch nach Deutschland importiert wird oder ob die Tiere hier geschächtet werden. Das Tier stirbt so oder so auf diese Art und Weise.
Wir karren ja auch nicht unsere Mörder nach Amerika, weil da die Todesstrafe erlaubt ist.

Wir lebten vorher wohl eher in einer Art Doppelmoral in der wir etwas verboten haben, aber dadurch gefördert wurde, dass die Verbotene Tat im Ausland begannen wird. Soetwas ist in meinen Augen ein haltloser Zustand.

BessenOlli schrieb:
Achja, und die Leute die hier die Gesetze erwähnen, die die Religionsfreiheit garantieren: Warum ist Scientology verboten? Warum dürfen Rastafaris im privaten Rahmen weder anbauen noch "rauchen"? Wenn unsere Gesetze diese Rechte so eindeutig erlauben, dann macht das ja keinen Sinn.

Ist Scientology in Deutschland verboten? Mein letzter Stand ist, dass sie lediglich vom Verfassungsschutz beobachtet werden, da der Verdacht besteht, dass sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen. Weißt du etwa mehr als ich?

Nun ist es zu viel verlangt, dass du dich erstmal ein bisschen mit Rechtskunde befasst bevor du hier anfängst auf juristischer Ebene Diskussionen zu führen? Ich glaube nicht!

Das BTM-Gesetz sieht keinerlei Ausnahmeregelungen vor (anders als das Tierschutzgesetz).

Es geht in allen diesen Fällen, wie eigentlich in fast allen Fällen die in den Bereich unserer Verfassung fallen, um die Gewichtung von Rechten.
Steht das Recht auf freie Religionsausübung über der freiheitlich, demokratischen Grundordnung unseres Lebens?
Steht das Recht auf freine Religionsausübung über dem BTM-Gesetz, usw.

Erstmal glaube ich kaum, dass Kiffen als solches ein wichtiger Bestandteil irgendeiner anerkannten Religion ist (jeder kann sich natürlich hinstellen und sagen "ich Gründe eine Religion" dies ist aber nicht der Grundgedanke unserer Verfassung). Ferner ist das BTM-Gesetz anscheinend als wichtiger angesehen als das Recht auf freie Religionsausübung.



Relict schrieb:
Ja Du argumentierst so weiter. Weil das Gesetz es erlaubt, darf ich es auch und damit sind automatisch auch alle moralischen Werte abgedeckt und man muss nicht weiter drüber nachdenken oder diskutieren.

Zeigt mir, dass du meine Argumentationsstruktur nicht verstanden hast.
Ich sagte bereits, dass in meinen Augen (völlig unabhängig von der juristischen Rechtslage) das Recht auf freie Religionsausübung über dem Verbot der Schächtung steht. Vor allem, da eine fachmännische Schächtung nur wenige Qualen für das Tier bedeutet und da wir, wenn wir das Schächten weiterhin verbieten würden, auch viele andere Dinge verbieten müssten die heute so praktiziert werden.


Relict schrieb:
Und wenn ein Besitzer seinen Vogel nur 1 Stunde Freiflug gewährt, ist das tatsächlich angrenzende Tierquälerei. Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Natürlich hat das eine mit dem anderen zu tun.
Es geht um den Tierschutz. Und wenn man diesen so auslegen sollte wie du es forderst, dann müsste jeder Vogelbesitzer dazu verpflichtet werden einen Freikäfig mit einem Volumen von mehreren m³ anzuschaffen.

Relict schrieb:
Und wenn ein Jäger ständig zu blöd ist ein Reh zu erschiessen, sollte vllt. mal an dessen Ausbildung gezweifelt werden.

Rede nicht von Dingen von denen du keine Ahnung hast!

Relict schrieb:
[...]und im schlimmsten Falle von einem Nicht-Fachmann.

Auch hier gilt:
Rede nicht von Dingen von denen du keine Ahnung hast. Du scheinst dir ja nichtmal den N-TV Artikel welcher von Threadersteller verlinkt wurde durchgelesen zu haben.


Relict schrieb:
Ja alles schön und gut und eindeutig und bürokratisch ad akta geheftet.
Ein Lebewesen ist aber nunmal kein Wisch Papier. Leider wird ein Tier gesetzlich nicht so gesehen sondern als Sachgegenstand. Und Religon die eine im Prinzip rein geistige nicht greifbare Einstellung ist, wird noch höher gewertet.

Die Grundzüge unserer Verfassung sind unantastbar und werden es auch zum Glück weiterhin bleiben.
 
@Der Daedalus
Mir keine Ahnung zu unterstellen ist etwas weit gegriffen. Da ich selbst langjährig in der LM-Qualitätsbestimmung tätig war, kenne ich genügend Beispiele aus verschieden Branchen, nicht nur Schlachthöfen. Theorie und Praxis sind da mehr als oft ein
himmelweiter Unterschied. Guck vllt. in Zukunft weniger Galileo. ;)

Desweiteren lasse doch endlich mal das Thema mit den Wohnungsvögeln. Sicher auch ein Thema. Aber die Art und Weise der Haltung und Tötung von Schlacht- und Nutztieren halte ich für dringender, als 50 m³ Voilieren für Kanarienvögel in privater Wohnungshaltung. Damit versuchst Du nur den Sachverhalt des Schächtens zu verharmlosen bzw. Omas munternen Wellensittich als vor Schmerz scheiende, gequälte Kreatur mit akutem gesetzlichem Handlungsbedarf hinzustellen.
Immer eins nach dem anderen und wenn, dann bitte zum Wohle des Tieres und nicht umgekehrt, wie hierbei. Hier wurde etwas gesetzlich endgültig legitimiert, was normalerweise abgeschafft gehörte, um vorwärts zu gehen, doch leider eine Rückentwicklung, in meinen Augen. In Deinen natürlich nicht, ist mir auch klar.

Aus meiner Sicht bestand schlicht ein hausgemachter Konflikt zwischen Wahrung der Religonsfreiheit und dem Tierschutzgesetz. Und wie @MacII schon sagte, wurde der Religonsfreiheit zwangsweise der Bonus zugesprochen. War wohl der einfachere und günstigere judikative Weg.

Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz schließe eine Ausnahmegenehmigung für einen moslemischen Metzger zum betäubungslosen Schlachten von Rindern und Schafen nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kley.

Wirklich super Gesetz über was Du da glücklich bist. Nunja jedem kanns mans wohl nicht recht machen und die Tiere fragt sowieso keiner.
Naja dann bewerft euch mal weiter schön gegenseitig mit trockenen Gesetzespamphlets.
Zum Glück haben wir bislang ja noch die freie Meinungsäusserung.

PS:
Und ja ich habe den Artikel gelesen. Du ja hoffentlich auch. Mir geht es die ganze Zeit um Schächten ohne Betäubung, das ja aufgrund einiger perverser Vorlieben - oder nennen wirs Traditonen - bestimmter Religionsverfechter nun gebilligt wird. Wie ich schon mal schrieb, nicht das Ziel/ Endergebnis, sondern der Weg scheint diesen Personen mindestens genauso wichtig zu sein. Man weicht keinen deut davon ab und wir beugen uns diesem dank unseres selbsgeschaffenen Gesetzes. Klares Eigentor.

Und schön, das Du glaubst, das Schächten ein angenehmer Tod sei. :rolleyes:
Im Zweifel doch bitte für das Opfer.
 
Das Gesetz schreibt vor das das Schächten von Fachmännern zu erfolgen hat welche unter der Kontrolle des Veterinäramtes stehen.

Deine Aussage

Relict schrieb:
[...]und im schlimmsten Falle von einem Nicht-Fachmann.

Ist somit hinfällig.
 
Aha weils also im Gesetz steht, läufts in der Praxis natürlich auch genauso. Du bist ja gutgläubig, meine Herren, oder gleichgültig ? Wer weiss.
Nur die Frage ist dann, wieso kam es dann zb. zu Gammelfleischskandalen?

Schlachthöfe stehen schon immer unter Kontrolle des Veterinäramtes. Dafür hätte man dieses Gesetz wirklich nicht gebraucht. Da haben wir schon genügend von.
Aber ich glaube wir kommen etwas vom Thema ab. ;)
 
Hmm ich finde das alles immer dubioser. Laut Wikipedia und z.B. dem vorsitzenden Richter in Leipzig den Relict eben zitiert hat, dürfen es nunmal nur jüdische und muslimische Metzger.

Daedalus hat aber irgendwo geschrieben, dass es auch christliche Metzger unter den gleichen Bedingungen dürften. (So habe ich das jedenfalls irgendwo verstanden)

Was stimmt denn nun?

edit

Wenn es so ist, dass auch ein christlicher Metzger es dürfte: Warum nimmt man das schächten dann nicht gleich aus dem Tierschutzgesetz raus? Dass man dafür Qualifikationen und Auflagen braucht ist ja eh klar, dafür braucht man das Gesetz dann ja nicht, das macht doch das Veterinäramt.

Wenn es nicht so ist: In unseren Gesetzen steht auch, dass niemand wegen seiner Rassen, blabla blabla und Religion bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Und genau dagegen verstösst man dann hier!
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Aha weils also im Gesetz steht, läufts in der Praxis natürlich auch genauso. Du bist ja gutgläubig, meine Herren, oder gleichgültig ? Wer weiss.
Nur die Frage ist dann, wieso kam es dann zb. zu Gammelfleischskandalen?

Die Gerichte können sich nicht danach richten, dass ein von ihnen gesprochenes Urteil in der Praxis vielleicht nicht gut genug umgesetzt wird.
Justizia ist blind, davon schon mal was gehört?

Schlachthöfe stehen schon immer unter Kontrolle des Veterinäramtes. Dafür hätte man dieses Gesetz wirklich nicht gebraucht. Da haben wir schon genügend von.
Aber ich glaube wir kommen etwas vom Thema ab. ;)

Du scheinst noch immer nicht verstanden haben worum es geht ... Vielleicht kommste ja von selbst drauf ...
Lies dir den Artikel nochmal durch und schaue was vom Veterinäramt kontrolliert wird.

BessenOlli schrieb:
Daedalus hat aber irgendwo geschrieben, dass es auch christliche Metzger unter den gleichen Bedingungen dürften. (So habe ich das jedenfalls irgendwo verstanden)

Habe ich keinesfalls gesagt ... was du in meine Posts hereinliest ist nicht mein Problem.

Wenn es nicht so ist: In unseren Gesetzen steht auch, dass niemand wegen seiner Rassen, blabla blabla und Religion vervorzugt oder benachteiligt werden darf. Und genau dagegen verstösst man dann hier!

Man befasse dich doch bitte mal mit den Grundlagen der Rechtslehre, dass würde hier vieles einfacher machen!
Wenn ein Christ nicht schächten darf, dann hat er keinen Nachteil, da es ihm völlig egal ist, ob das Fleisch welches er isst nun von einem geschächteten oder einem normal geschlachteten Tier kommt. Wie soll er dann benachteiligt werden?!
 
Der Daedalus schrieb:
Die Gerichte können sich nicht danach richten, dass ein von ihnen gesprochenes Urteil in der Praxis vielleicht nicht gut genug umgesetzt wird.
Justizia ist blind, davon schon mal was gehört?

Nochmal, mir geht es jetzt mal weniger um die Kontrollmöglichkeiten und tatsächliche Realität
- bei einem Komplettverbot müsste man ja genauso kontrollieren, sondern um das Schächten ansich und somit ein Paradebeispiel für Religion über Tierschutz.

Das ist nicht zum Wohle des Volkes (der Mehrheit), ja nicht mal des Tieres, sondern zum Wohle des Gesetzgebers und der religiösen Lobbyschaft, die natürlich schamlos für ihre Belange das Gesetz ausschöpft. Deshalb sind auch garnicht letztere die wirklich Schuldigen, es ist ja ihr Recht und auch nicht dieser gesetztreue Rechtslakaie - ähm Richter, der nur seinen Job macht ist wirklich schuldig, sondern der Gesetzgeber selber.
Wir haben soviele Ausnahmeregelungen und folglich fette völlig übersättigte Gesetzbücher und ständig kommen hunderte dazu, warum bei der Religionsfreiheit in Zusammenhang mit Tierschutz dann nicht auch eine? Betäubung gehörte da auf jedenfall mit rein.

Nur weil einige ihrer kulinarischen Vorliebe weiterfröhnen wollen, müssen andere nicht nur sterben, sondern auch noch leiden? Ich glaub es klappert.
 
Der Daedalus schrieb:
Wenn ein Christ nicht schächten darf, dann hat er keinen Nachteil

Doch. Er braucht zusätzliches Equipment (E-Schocker, Bolzenschussgerät, was auch immer) und das kostet Zeit und Geld.

Ausserdem sollte doch jeder selbst entscheiden dürfen, ob er lieber geschächtetes Fleisch oder "herkömmliches" herstellt/isst, wenn es "nicht glaubhaft illegal" ist. Sonst könnte man ja allen Nicht-Juden und Nicht-Muslimen verbieten, geschächtetes Fleisch überhaupt essen zu dürfen! :rolleyes:

http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html

^^ Meiner Meinung nach ist und bleibt es falsch, was hier getan wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Das ist nicht zum Wohle des Volkes (der Mehrheit), ja nicht mal des Tieres, sondern zum Wohle des Gesetzgebers und der religiösen Lobbyschaft, die natürlich schamlos für ihre Belange das Gesetz ausschöpft.

Nochmehr Schwachsinn geht nicht, oder?
Als wenn unser Bundesverfassungsgericht irgendeiner Lobby gehorchen würde ...

BessenOlli schrieb:
Doch. Er braucht zusätzliches Equipment (E-Schocker, Bolzenschussgerät, was auch immer) und das kostet Zeit und Geld.

Geht's noch? All dies braucht ein islamischer Metzger auch ...

BessenOlli schrieb:
Ausserdem sollte doch jeder selbst entscheiden dürfen, ob er lieber geschächtetes Fleisch oder "herkömmliches" herstellt/isst, wenn es "nicht glaubhaft illegal" ist.

Das Verfassungsreicht hat entschieden, dass das schächten von Tieren aus religiösen Gründen gestattet ist. Verdreh hier doch nicht alles, nur damit du recht bekommst ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Schächtverbot stellt für mich keine Einschränkung der Religionsfreiheit dar.

Wenn ich in Deutschland lebe und mich für solch eine Religion entscheide, die Blut explizit ausschliesst, dann muss ich eben auch B sagen und kein Fleisch essen oder mir andere Möglichkeiten für blutfreies Fleisch einfallen lassen.

In jeden Falle sollte die wissenschaftlich aktuellste Methode zur schmerz- und qualfreien Tötung Vorschrift sein und nicht die erstbeste halbwegs brauchbare oder altwährte.
Und solange wie es keine aktuelle Methode gibt, welche ohne Betäubung und Stress für das Tier schmerzfrei töten kann, sollte Betäubung Pflicht und somit Gesetz für ALLE sein, ohne Ausnahme.

@BessenOlli
Naja aber Aufweichung des Gesetzes aufgrund wirtschaftlicher Interessen, wäre ja noch verachtenswerter, als wegen Religionsfreiheit. ;)

@Der Daedalus
Das hast Du etwas missverstanden. Das Bundesverfassungsgericht gehorcht seinem eigenen auferlegten Lasten und Schranken, ähm Gesetzen und bewegt sich innerhalb dieser. Das es dadurch auch gewollt oder ungewollt der Lobbyschaft zuspielt, ist ein Nebeneffekt. Aber es ist und bleibt seine Entscheidung aus seinen fabrizierten Gesetzen.
Ich habe sie nicht geschrieben oder SO gewollt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht also um den Tierschutz?
Schonmal gesehn wie Tiere in ihren Ställen leben, Schweine werden so stark gemestet, dass ihr rücken einbricht und sie teilweise davon qualvoll sterben, frag mich wieso ausgerechnet jetzt sich zig leute für den tierschutz einsetzen, ein in freiheit lebendes tier welches geschächet wird, ist mir lieber als eins dass sein ganzen leben lang im stall verbingt und dann einen "schönen" tod erlebt, wenns um Tierschutz geht, warum werden wir net gleich vegetarier, hilft den tieren sicherlich mehr als die frage ob ein tier durch ein messer oder einen stahlbolzen umgebracht wird
was hier in deutschland eingeführt wurde, existiert in spanien seit 1992 und, die welt ist dadruch weder besser noch schlechter geworden
 
Ibn Tufail schrieb:
Es geht also um den Tierschutz?

Nein! Um Rechtsgleichheit bzw. "um das Prinzip".

@ Daedalus

hat keinen Sinn weiter mit dir zu diskutieren. Wir haben offenbar völlig verschiedene Weltbilder. Ausserdem scheinst du die Kontrolle über deine Wortwahl zu verlieren.

@ Relict

Ja du hast recht. Und die Anhänger der entspr. Religionen konnten ja immer schon entsprechendes Fleisch importieren. Für Daedalus macht das zwar scheinbar keinen Unterschied, ob die Tiere nur im Ausland oder hier geschächtet werden, für mich z.B. aber schon. Das ist halt Ansichtssache.
(Wir erlauben ja auch keine Kinderarbeit, nur weil auch auf unserem Markt Produkte kursieren, die z.B. in China so hergestellt wurden)
 
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