naffit schrieb:
Die können dem gar nichts anhaben. Aus dem einfachen Grund, dass er nur die Plattform zu verfügung gestellt hat und nichts angeboten hat.
Das wird er Punkt sein, um den sich das kommende Verfahren drehen wird.
War Megaupload wirklich nur eine "neutrale" Plattform, oder haben die Betreiber irgendetwas unternommen, um die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten darüber aktiv zu fördern, oder haben sie vielleicht sogar selbst solche Inhalte hochgeladen?
Nach dem was ich gelesen habe, gab es bei Megaupload z.B. Premien, für Nutzer, die Inhalte hochgeladen haben, die dann besonders oft abgerufen wurden. Man wurde also dafür bezahlt, z.B. den neusten Hollywood-Blockbuster hochzuladen, der dann millionenfach gesaugt wurde.
Das wäre zumindest schon arg grenzwertig.
Und wenn der Vorwurf zutrifft, dass Megaupload-Mitarbeiter selbst urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, um die Plattform zu puschen, dann ist die Sache eh klar.
Ich fände es ausgesprochen dumm, wenn die Betreiber sich auf sowas eingelassen hätten. Würde ich so eine Plattform betrieben, würde ich penibelst darauf achten, nicht das Geringste zu unternehmen, das den Eindruck erweckt, dort würden Urheberrechtsverletzungen gezielt gefördert oder auch nur wissentlich geduldet.
Wie man an The Pirate Bay oder zuletzt auch Rapidshare sieht, reicht es sogar schon, wenn nur der Name sowas impliziert.
(Was ich persönlich ziemlich lächerlich finde. Werde ich als Terrorist verurteilt, wenn ich meine Bäckerrei "Al Kaida" nenne?
)