Riester kündigen, Frage zur Steuernachzahlung

andi_sco schrieb:
Der Anbieter muss dir doch sagen können, wieviel Rente pro Monat das zur Zeit wäre
Er könnte es, ob er es aber muss und damit offen legt, dass sich das ganze niemals lohnen wird (was leider keine neue Erkenntnis ist), ist eine andere Frage.

Wenn ich mir die Angaben meines Chemiepensionsfonds ansehe (hat nichts mit Riester zu tun), dann haben die mir zwar schon immer den aktuellen Garantiewert und den vermutlichen Gesamtbetrag bei gleichbleibenden Einzahlungen angegeben, aber in diesem Jahr erstmalig eine Prognose über die sich darauch ergebende Monatsrente angegeben.

Nilson schrieb:
Ich hab noch mal etwas recherchiert, weil mich das Thema jetzt auch interessiert. Es ist schon bezeichnend, wie wenig Riester an Gewinn bringt, wenn man so wenig über die Besteuerung der Gewinne findet.
So unklar finde ich das jetzt nicht beschrieben:
https://riester.deutsche-rentenvers...igen/kuendigen-oder-nicht-kuendigen_node.html

Rückkaufswert (=Gesambetrg-Förderung-Vertragsabschlusskosten) und auf dem dann noch übrig bleibenden Gewinn sind Steuern zu zahlen. Und da dort nichts von KAP steht, wird dies der individuelle Steuersatz sein. Um Geld zu sparen bliebe da also nur, im Jahr der Rückzahlung den persönlichen Steuersatz massiv zu drücken (was evtl. aber wieder anderswo Auswirkungen haben könnte).

Danach bietet die Deutsche Rentenversicherung sogar Beratungen dazu an.
Sind Sie unsicher, ob Sie kündigen sollen oder wollen Sie genauer wissen, welche Folgen eine Kündigung für Sie hat? Gerne beraten wir Sie zu Auswirkungen und Alternativen.
 
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Danke, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;)
 
Ich habe meinen Anbieter noch einmal bzgl. Rückkaufswert sowie einer Auszahlungsprognose ab Rentenbeginn angeschrieben und eine Antwort erhalten.

Rückkaufswert: aktueller Depotbestand abzgl. Zulagen, Steuervorteilen und Gebühren. Auf zu versteuernde Erträge ist die Mitarbeiterin nicht näher eingegangen, kann sie ja auch nicht beantworten.

Auszahlung: ich soll am Ende 170k im Topf haben, wenn alles so weiterläuft wie aktuell. 50k Eigenbeträge (neu) + 35k aktueller Wert + 75k Wertzuwachs + 5k Zulagen

Daraus ergibt sich dann eine monatliche Zahlung von voraussichtlich 500€ (ohne Wertentwicklungsannahmen).

Ich müsste also ab Renteneintritt noch 28 Jahre leben, um diesen Betrag auszuschöpfen. Ziemlich unwahrscheinlich.
 
Ja der Riester lohnt sich dank seiner Beitragsgarantie nur bei sehr wenigen Leuten (z.B. Geringverdiener mit vielen Kindern, weil da die Zuschüsse dann relativ hoch sind). Da der Richtzins jetzt auch gesenkt wurde ist Riester praktisch tot. Die DWS verkauft z.B. ab dem 1.7 keine Neuverträge mehr ...
Der Vorteil bleibt weiterhin, dass das eingezahlte Kapital "Hartz 4 sicher" ist. D.h. bei Arbeitslosigkeit musst du z.B. erst deine privaten ETFs verkaufen, bevor es Hartz 4 gibt. Das Geld im Riester ist aber sicher.
Aber wenn man sich dagegen schützen will, wäre z.B. ein Rürup eine Wahl. Da gibt es die Beitragsgarantie in dieser Form nicht, heißt der Versicherer kann freier agieren. Wenn man viel vierdient und z.B. die vollen 42 % absetzten kann, kann sich das, bei einem guten Vertrag, lohnen.
 
Die Kündigung wurde schnell bearbeitet, heute habe ich einen schönen fünfstelligen Betrag überwiesen bekommen. Was mich aktuell noch beschäftigt: ist der überwiesene Betrag schon inkl. aller Abzüge, zu versteuernde Erträge ausgenommen?
In der Endabrechnung gibt es einen Posten "Verkauf wegen Rückzahlung Förderung*1"

*1
Sie haben Ihren Altersvorsorgevertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Ih-
nen gewährte Förderung zurück. Zum Jahresende erhalten Sie die Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 EStG über die zurückgeforderten Beträ-
ge sowie die bis zur Auflösung angefallenen Erträge. Durch die Auflösung werden die bisher steuerfreien Erträge in diesem Jahr für Sie steu-
erpflichtig. Die Höhe der Erträge entnehmen Sie der Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG. Zum Jahresende erhalten Sie diese zur Vorlage
beim Finanzamt.

Der in der Endabrechnung angegebene Betrag passt auf den Cent genau mit den von mir ausgerechneten Beträgen der Zulagen und Steuervorteilen übereins.
Dem gegenüber steht jedoch diese Aussage, die ich von (m)einer Kundenbetreuerin erhalten habe:

In welcher Höhe Steuervorteile betroffen sind, sehen Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid für die
verschiedenen Beitragsjahre.
Bei dieser Berechnung haben wir die geflossenen Zulagen, die Auflösungsgebühr von 25,00 EUR und die Depotgebühr von 9,00 EUR berücksichtigt. Eventuelle Steuervorteile bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt. Diese sind uns nicht bekannt.

Das Unternehmen hat heute schon den ganzen Telefonprobleme, es kommt immer nur eine Bandansage, dass es derzeit Probleme gibt - sonst hätte ich da schon längst angerufen.
 
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Wenn du den Betrag samt Steuervorteile und Zulagen überwiesen bekommen hast gilt es diese zurückzuzahlen. Das Finanzamt wird sich schon melden, keine Sorge.

Bei mir wurde allerdings schon, vor der Überweisung des Geldes, alles vom Versicherungsgeber abgezogen und an das Finanzamt übertragen. Ich dachte auch das wäre so üblich.
 
War bei mir auch so, hab 2 Riester platt gemacht und es wurde vorher die Zulage sowie die Steuer abgezogen, sprich das Geld was ich ausbezahlt bekommen habe, kann ich 1zu1 jetzt so verwenden.
 
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Kann ich dir leider nicht beantworten, bei mir waren die Zinsen aber auch so minimal, dass mir das einfach egal war. Bei dem einen Vertrag hab ich 1% Zinsen gehabt und bei dem anderen 1,5%.

Meines Wissens nach gibt es bzw. gab es aber mal Steuerfreibeträge auf Kapitalerträge und das dürften ca. 800 € im Jahr sein. Ob das noch aktuell ist, weiss ich nicht.
 
Erstaunlich, wie viele ihren Riester kündigen oder kündigen wollen.

Haben wir auch vor einiger Zeit gemacht.
Allerdings in der komfortablen Situation, daß wir das zurückgezahlte Geld ohne jegliche Abzüge als Sondertilgung fürs Haus einsetzen konnten.
 
Das Problem bei den ganzen Riester Verträgen ist, dass sie sich für die wenigsten wirklich lohnen. Als ich das damals abgeschlossen habe, hab ich einen Bruchteil von dem Gehalt gehabt, dass ich heute habe. Rechnet man dann mal die 4% runter + die Zulage + die Zinsen, war es in meinem Fall so, dass ich das eingezahlte Kapital trotz Abzug der Zulage bei Auszahlung lieber in etwas anderes investiere. Gehe ich dann noch hin und haue die 4% vom Brutto monatlich z.B. in einen halbwegs stabilen ETF, habe ich den Verlust der Riesterzulage innerhalb von 2 Jahren ausgeglichen und danach deutlich mehr von meinem Geld.

Aber sowas sind individuelle Fälle und muss jeder für sich selbst wissen sowie ausrechnen.

Riester hat zudem noch paar nette Nachteile wie z.B:

Die Riester-Rente fällt unter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen aus der Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden müssen. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, ist abhängig von dem gesamten Einkommen des Rentners.
Das heisst, du sparst dein leben lang mit Riester fürs Rentenalter und darfst dann am Ende die ausgezahlte Riesterrente noch versteuern. Nein danke.
 
nebulein schrieb:
Das heisst, du sparst dein leben lang mit Riester fürs Rentenalter und darfst dann am Ende die ausgezahlte Riesterrente noch versteuern. Nein danke.
Riester ist halt nicht für die Leute ausgelegt, die ihre eigenen Beiträge nicht vollständig steuerlich absetzen können.

Eine auf andere Weise aus dem Brutto finanzierte Zusatzrente musst Du bei Auszahlung auch Versteuern.

Sardellenpizza schrieb:
Erstaunlich, wie viele ihren Riester kündigen oder kündigen wollen.
Das ist für mich nicht erstaunlich, sondern eine (mehr oder weniger einfache) Rechnung für die Leute, die sich darum kümmern und nicht erst zu Beginn der Auszahlungsphase erstaunt feststellen, dass sich das ganze individuell für sie nicht gelohnt hat.

Wenn dabei dann heraus kommt, dass sich da ganze finanziell nicht lohnen wird, muss man den Riester früh genug kündigen. Ein vollständiges Kapitalwahlrecht zum Renteneintritt gibt es leider nicht und die Kosten laufen mit Sicherheit auch weiter, wenn manden Vertrag beitragsfrei stellen würde.
 
Das mit der nachgelagerten Besteuerung ist erstmal per se kein Nachteil. Du zahlst später Steuer, ja, aber das musst du auf die ETF Gewinne auch. Dafür kannst du beim Rieser (und beim Rürup) die Beiträge von der Steuer absetzen. Je nach Einkommen also bis zu 42%. Das perfide am Rieser ist, dass sich trotzdem selbst die guten Verträge mit ETFs nicht lohnen. Wenn ich statt den knapp 160 € in den Riester 100 € pro Monat direkt in ETFs stecken würde, hab ich trotzdem mehr von den ETFs. Außer man wird sehr sehr alt.
Beim Rürup ist das etwas anders. Der hat ja die Beitragsgarantie nicht und kann daher mehr Rendite erwirtschaften. Da kann sich das lohnen. Daher hab ich neben den ETFs auch einen kleinen Teil ETFs im Rürup-Mantel.
 
Habt ihr wirklich nur die Gewinne mit euerem individuellen Steuersatz versteuern müssen?
Mein Anbieter Lifestyle Protection (ehemals Postbank, ehemals BHW) behauptet felsenfest am Telefon, dass ich auch meine eigenen Beiträge bei Kündigung zu versteuern habe.
Ihr habt ja schon eure Bescheide erhalten.

Beispiel:
Rückkaufswert 20K
Einzahlung 10k
Zulagen 5K
Steuervorteile 1K

Zur Auszahlung kommen also:
20K-5K-1K = 14K
Muss ich dann den Gewinn von 4K unter "Sonstige Einkünfte" versteuern, oder etwa die gesamten 14K?

Die Infos in diesem Thread waren bisher das beste, was ich nach mehreren Stunden Recherche gefunden habe!
Vielen Dank euch!
 
Der Sinn der nachgelagerten Versteuerung sollte ja sein, dass man den jährlichen Steuervorteil den man durch die Besparung von Riester zusätzlich erhält wieder anlegt um mehr in die AV Sparen zu können. Dies ist nur nicht gut erklärt und auch nicht verstanden worden.
 
Beorgs schrieb:
Nein, da liege ich finde (~70.000). Gerechnet habe ich: Einkommenssteuer * 100 / Jahresbruttogehalt
Damit komme ich auf ~23%.
Mit der Formel kommst du aber auf den s.g. Durchschnittssteuersatz.

Die Rente wird aber meines Wissens nach dem Grenzsteuersatz besteuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage der Besteuerung bei der Auszahlung hätte ich auch gerne beantwortet. Besteuerung der Gewinne wäre komplizierter, da der Anbieter die Gewinne der jeweils verkauften Anteile ausweisen müsste.

Ein weitere Aspekt, den man gerne noch vergisst, ist die Konstellation (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung und AV-Produkte bzw. Kapitalerträge.
Die gesetzliche RV erstattet nur ~50% der Beiträge für die KV der ausgezahlten gesetzlichen Rente.
bAV -> Volle Beiträge durch den Rentner
Kapitaleträge -> Volle Beiträge durch den freiwllige gesetzlich versicherten Rentner (Bin fast vom Stuhl gefallen, als ich diese "Frechheit" gelesen hab weil ich direkt betroffen sein werde).
 
Pogrommist schrieb:
Die Rente wird aber meines Wissens nach dem Grenzsteuersatz besteuert.
Sowohl in der Ausgangsfrage, wie auch bei milamberFAH, ging es aber um die vorzeitigen Kündigung.

Bei all dem, was ich im Netz dazu finde, ist dabei, nach Abzug aller Zulagen nur der übrig bleibende Gewinanteil mit der KAP zu besteuern. Dabei müsste die Günstigerprüfung gelten. Also max. 26,375% Steuern/Soli (plus ggf. Kirchensteuer), außer der eigenen Durchschnittssteuersatz liegt darunter.

Bei Auszahlung als monatliche Rente ist es eher eine Milchmädchenrechnung, ob man für sich den Grenzsteuersatz für die Riester-Zahlung annimmt oder den Durchschnittssteuersatz auf alle zu versteuernden Einkünfte (der Grenzsteursatz muss nicht für den gesamten Riester-Betrag gelten). Wichtig ist eher, dass sich der Durchschnittssteuersatz inkl. Riester-Zahlung berechnet und auch gilt, wenn er über den 26,375% liegt, weil das mit der KAP nichts zu tun hat.

Für die mögliche 30% Einmalzahlung darf das endgültig jemand suchern, der davon betroffen ist. Ich frage mich immer noch, warum ich 2002/3 keinen Riester abgeschlossen habe.

T00L schrieb:
Die Frage der Besteuerung bei der Auszahlung hätte ich auch gerne beantwortet. Besteuerung der Gewinne wäre komplizierter, da der Anbieter die Gewinne der jeweils verkauften Anteile ausweisen müsste.
Mich wundert in dem Beispiel von milamberFAH (in dem es aber um die Kündigung vor Vertragsende geht und nicht um die Auszahlung zur Rente) eher, dass der Anbieter die persönlichen Steuervorteile kennt und ausweisen kann. Aber anscheinend gibt es dort nahezu beliebige Möglichkeiten, wie man die Steuervorteile konkret erhalten kann.

Jedenfalls scheint es in dem Fall (Kündigung unter Rückzahlung aller erhaltenen Zuschüsse) auch möglich zu sein, dass man insg. Geld drauflegen muss, wenn der Rückkaufswert zu gering ist, weil es quasi noch keinen Gewinn gab.

Aber wo soll das Problem liegen, dass der Anbieter die Gewinne je Rate ausweist? Falls überhaupt die Einzelgewinne (je Einzahlung) relevant sind (-> frage deinen bevorzugten Steuerberater, ggf. die Verbraucherzentrale oder vertraue auf die Abrechnung, die Dir der Anbieter liefert), so muss das jede Bank/jeder Broker seit Jahrzehnten auch machen.

T00L schrieb:
Kapitaleträge -> Volle Beiträge durch den freiwllige gesetzlich versicherten Rentner (Bin fast vom Stuhl gefallen, als ich diese "Frechheit" gelesen hab weil ich direkt betroffen sein werde).
Das gilt u.A. auch für Mieten/Pacht und scheint wohl der "Ausgleich" dafür zu sein, dass die meisten Leute, die es betrifft, während dem Erwerbsleben erst in die vermeintlich billige PKV wechseln und dann, wenn sie Panik vor den Beitragserhöhungen im Alter bekommen, schnell noch zurück in die Solidargemeinschaft wollen. Die meisten anderen PKV-Mitglieder werden, wenn sie wieder unter die BBG fallen, eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

Alternativ kurz vor Renteneintritt das Kapital (soweit es im Alter verbraucht werden soll) umschichten, dann verfällt zwar der Zinsezinseffek während der Rente, es gilt aber nur noch die Beitragspflicht in der GKV/PV auf die neu realisierten Gewinne. Sind dann ca. 3 Zeilen Excel um für sich auszurechnen, was gesamthaft weniger Abzüge bedeuten müsste.

Falls das hier noch gelten sollte, dann sind bei freiwillig GKV versicherten Rentnern sogar auf die Riester-Rente noch die vollen GKV/PV Beiträge abzuführen:
https://www.donaukurier.de/archiv/riester-rente-gkv-rueckkehrer-muessen-aufpassen-5252200
 
Zuletzt bearbeitet:
gymfan schrieb:
Das gilt u.A. auch für Mieten/Pacht und scheint wohl der "Ausgleich" dafür zu sein, dass die meisten Leute, die es betrifft, während dem Erwerbsleben erst in die vermeintlich billige PKV wechseln und dann, wenn sie Panik vor den Beitragserhöhungen im Alter bekommen, schnell noch zurück in die Solidargemeinschaft wollen. Die meisten anderen PKV-Mitglieder werden, wenn sie wieder unter die BBG fallen, eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Und die Deppen sind diejenigen, welche die Solidargemeinschaft dauerhaft durch maximale Beiträge stützen ...

Umschichten und das FIFO Prinzip beim Verkauf "umgehen" steht definitiv auf meiner Liste, wenns zum Landeanflug geht. Ich will ja nicht auf weiteres Wachstum verzichten. Einfach andere Fonds besparen oder Teile des Depot umziehen und immer die "jüngsten" Posten verkaufen.
 
@T00L

Stell dir vor - die PKV Versicherten befinden sich ebenfalls in einer Solidargemeinschaft.

Alternativ würde ich nämlich einwerfen, da es nicht 1 GKV Versicherungsgesellschaft gibt, sondern über 100 Gesellschaften - gibt es da auch keine richtige Solidargemeinschaft. ;)

PS man kann ja auch innerhalb der GKV wechseln ...
PPS damit möchte ich nicht den Zustand der PKV gutheißen - sondern eher Kritik üben an den Überfluss der vielen GKV Gesellschaften, die den Versicherten erst mal richtig viel Geld kosten, ohne dass man als Versicherter hiervon wirklich ein Nutzen hat
 
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