Pogrommist schrieb:
Die Rente wird aber meines Wissens nach dem Grenzsteuersatz besteuert.
Sowohl in der Ausgangsfrage, wie auch bei milamberFAH, ging es aber um die vorzeitigen Kündigung.
Bei all dem, was ich im Netz dazu finde, ist dabei, nach Abzug aller Zulagen nur der übrig bleibende Gewinanteil mit der KAP zu besteuern. Dabei müsste die Günstigerprüfung gelten. Also max. 26,375% Steuern/Soli (plus ggf. Kirchensteuer), außer der eigenen Durchschnittssteuersatz liegt darunter.
Bei Auszahlung als monatliche Rente ist es eher eine Milchmädchenrechnung, ob man für sich den Grenzsteuersatz für die Riester-Zahlung annimmt oder den Durchschnittssteuersatz auf alle zu versteuernden Einkünfte (der Grenzsteursatz muss nicht für den gesamten Riester-Betrag gelten). Wichtig ist eher, dass sich der Durchschnittssteuersatz inkl. Riester-Zahlung berechnet und auch gilt, wenn er über den 26,375% liegt, weil das mit der KAP nichts zu tun hat.
Für die mögliche 30% Einmalzahlung darf das endgültig jemand suchern, der davon betroffen ist. Ich frage mich immer noch, warum ich 2002/3 keinen Riester abgeschlossen habe.
T00L schrieb:
Die Frage der Besteuerung bei der Auszahlung hätte ich auch gerne beantwortet. Besteuerung der Gewinne wäre komplizierter, da der Anbieter die Gewinne der jeweils verkauften Anteile ausweisen müsste.
Mich wundert in dem Beispiel von milamberFAH (in dem es aber um die Kündigung vor Vertragsende geht und nicht um die Auszahlung zur Rente) eher, dass der Anbieter die persönlichen Steuervorteile kennt und ausweisen kann. Aber anscheinend gibt es dort nahezu beliebige Möglichkeiten, wie man die Steuervorteile konkret erhalten kann.
Jedenfalls scheint es in dem Fall (Kündigung unter Rückzahlung aller erhaltenen Zuschüsse) auch möglich zu sein, dass man insg. Geld drauflegen muss, wenn der Rückkaufswert zu gering ist, weil es quasi noch keinen Gewinn gab.
Aber wo soll das Problem liegen, dass der Anbieter die Gewinne je Rate ausweist? Falls überhaupt die Einzelgewinne (je Einzahlung) relevant sind (-> frage deinen bevorzugten Steuerberater, ggf. die Verbraucherzentrale oder vertraue auf die Abrechnung, die Dir der Anbieter liefert), so muss das jede Bank/jeder Broker seit Jahrzehnten auch machen.
T00L schrieb:
Kapitaleträge -> Volle Beiträge durch den freiwllige gesetzlich versicherten Rentner (Bin fast vom Stuhl gefallen, als ich diese "Frechheit" gelesen hab weil ich direkt betroffen sein werde).
Das gilt u.A. auch für Mieten/Pacht und scheint wohl der "Ausgleich" dafür zu sein, dass die meisten Leute, die es betrifft, während dem Erwerbsleben erst in die vermeintlich billige PKV wechseln und dann, wenn sie Panik vor den Beitragserhöhungen im Alter bekommen, schnell noch zurück in die Solidargemeinschaft wollen. Die meisten anderen PKV-Mitglieder werden, wenn sie wieder unter die BBG fallen, eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Alternativ kurz vor Renteneintritt das Kapital (soweit es im Alter verbraucht werden soll) umschichten, dann verfällt zwar der Zinsezinseffek während der Rente, es gilt aber nur noch die Beitragspflicht in der GKV/PV auf die neu realisierten Gewinne. Sind dann ca. 3 Zeilen Excel um für sich auszurechnen, was gesamthaft weniger Abzüge bedeuten müsste.
Falls das hier noch gelten sollte, dann sind bei freiwillig GKV versicherten Rentnern sogar auf die Riester-Rente noch die vollen GKV/PV Beiträge abzuführen:
https://www.donaukurier.de/archiv/riester-rente-gkv-rueckkehrer-muessen-aufpassen-5252200