Genau dafür ist der Thread doch gedacht … also mal her mit dem Namen einer Anwendung, bei der Du es wirklich brauchen könntest.DarkScout schrieb:Da wäre dann aber auch noch die Frage wie man das vernünftig konfiguriert, das es auch so [umgelenkt] wird.
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Router für schnellen Leitungswechsel bei kurzen Aussetzern. Brauche Euren Rat.
- Ersteller DarkScout
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Bei Online-Spielen bist Du ja exklusiv beschäftigt. Dort könntest Du vor dem Spielen umschalten, also entweder das LAN-Kabel (Hardware) oder Standard-Gateway (Software). Auch brauchen Online-Spiele nicht die Menge an Daten, so dass Telekom VDSL16 sogar ohne Telekom Hybrid ausreichen dürfte. Oder? Hier dann aber bei einem anderen Internet-Anbieter abschließen, wegen Peering …
thom53281
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Das ist ein Trugschluss. In der Regel wurde BK in größeren Gemeinden gebaut, soweit richtig. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Vermittlungsstellen auch BK-Fernkabel, die quer durch die Pampa laufen. Diese wiederum brauchen jeden Kilometer einen Verstärkerpunkt. Und wenn die Kabellinie gerade durch ein kleines Kaff durchlief und man dort einen Verstärkerpunkt setzen musste, dann haben die auch gleich BK bekommen.johnieboy schrieb:Ich findes es ja in 2023 sehr ungewöhnlich das an ner Adresse an der Gigabit Kabel verfügbar ist nur ADSL verfügbar sein soll, weil Gebiete in denen Kabel verfügbar ist normalerweise entsprechend dicht bebaut sind sodass auch VDSL verfügbar ist.
Jein. Das ganze Thema schätze ich in dem Fall als gar nicht so leicht ein. Heutzutage hat man ein Recht auf eine Mindestversorgung. Diese ist via ADSL2+ möglicherweise nicht gegeben, also ist hier der Vodafone-Anschluss alternativlos. Wenn dieser nicht funktioniert, dann ist man unterversorgt.Raijin schrieb:Wenn, dann zunächst einmal beim Verbraucherschutz. Allerdings steckt man in solchen Fällen in einer Zwickmühle, weil man bei anhaltenden Problemen mit der Internetleitung ein Sonderkündigungsrecht hat. Man darf den Vertrag also fristlos kündigen, wenn man nachweisen kann, dass die Störung nicht behoben wird und die Nutzung des Anschlusses dadurch eingeschränkt ist. Im vorliegenden Fall kann man diese Karte natürlich ziehen, aber das Endergebnis ist ja so nicht erwünscht. Man kann den Anbieter nämlich nicht dazu "zwingen", die Probleme zu beheben - zumal es fraglich ist ob auch andere Kunden die Störung bemerken und sich beschweren.
Der richtige Ansprechpartner wäre also die BNetzA. Dort müsste man mal mit dem konkreten Sachverhalt nachfragen. Wie die entscheiden werden, kann ich aber nicht sagen.