Hallo zusammen,
ich hab eine 6900XT zur UVP erhalten. Die hatte Anfangs etwas Spulenrasseln, so dass ich sie zurückgeben wollte.
Ich hab also AMD kontaktiert und Ihnen mitgeteilt, dass ich den Kauf widerrufe und die Grafikkarte innerhalb der gesetzlichen Frist, die auch eu-weit gilt, zurückgeben will.
Dazu ging die Mails ein paar Mal hin und her. Erst wollte AMD ein Video des Spulenrasselns und dann wollten sie ein Bild der ungeöffneten Verpackung, was ja nicht mehr ging. In meiner letzten Mail habe ich Sie erneut auf das geltende EU-Recht hingewiesen, auf die nun keine Antwort mehr kommt.
Mich juckt das jetzt relativ wenig, weil ich die doch behalten werde, aber so ganz legal ist das von AMD doch nicht oder lieg ich falsch?
Vielen Dank im Voraus.
ich hab eine 6900XT zur UVP erhalten. Die hatte Anfangs etwas Spulenrasseln, so dass ich sie zurückgeben wollte.
Ich hab also AMD kontaktiert und Ihnen mitgeteilt, dass ich den Kauf widerrufe und die Grafikkarte innerhalb der gesetzlichen Frist, die auch eu-weit gilt, zurückgeben will.
Dazu ging die Mails ein paar Mal hin und her. Erst wollte AMD ein Video des Spulenrasselns und dann wollten sie ein Bild der ungeöffneten Verpackung, was ja nicht mehr ging. In meiner letzten Mail habe ich Sie erneut auf das geltende EU-Recht hingewiesen, auf die nun keine Antwort mehr kommt.
Mich juckt das jetzt relativ wenig, weil ich die doch behalten werde, aber so ganz legal ist das von AMD doch nicht oder lieg ich falsch?
Vielen Dank im Voraus.