Rückgabe bei AMD - geöffneter Artikel

AlanK schrieb:
Warum willst du die zurück schicken?
Dh kannst die karte mit Gewinn weiter verkaufen.

Grundsätzlich ja, aber keinen Bock auf den ganzen Stress. Das ist mir das Geld nicht wert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pitu und H3llF15H
Solange es noch Garantie/Gewährleistung auf die Karte gibt, würde ich sowas nicht machen. Die ist damit nämlich ab sofort komplett hinfällig. Im Zweifelsfall also eine komplette Entwertung der Karte.

Des weiteren ist das kein Grafikkartenproblem, sondern ne rechtliche Frage. Daher verschoben. Bitte aufs richtige Unterforum das nächste mal achten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Squareray, Bonanca, knoxxi und eine weitere Person
Squareray schrieb:
Grundsätzlich ja, aber keinen Bock auf den ganzen Stress. Das ist mir das Geld nicht wert.

Auf jeden Fall. Und sobald paypal im Spiel ist, kannst du nur per paypal Freunde akzeptieren, weil kaum eine Chance auf Rückholung. Da wird man als Verkäufer so gefoppt...

Kann man fast nur per Abholung anbieten, dabei zeigen, dass die Karte funktioniert, usw.
Selbst hier im Forum verkaufe ich nur an Leute, die schon Marktplatzeinträge haben...



aber @Squareray
Nochmal: wann hattest du die Karte denn gekauft, dass du jetzt eine bekommen hast? Gibt es bei AMD zwischendurch immer mal wieder welche, oder war das schon etwas her?
 
Bei einem defekten Gerät würde ich dies immer reklamieren und niemals das Produkt ohne Angaben von Gründen einfach zurücksenden. Am Ende könnte euch der Verkäufer diesen defekt vorwerfen. Ansonsten hat man 14 Tage Rückgaberecht wenn nichts anderes vereinbart wurde und auch der Einbau einer Grafikkarte ändern nichts am Recht der Rückgabe. Solange man die Karte nur kurz testet, ist das noch im Rahmen. Ein defektes Siegel kann aber vom Verkäufer als Wertminderung angesehen werden. Der Aufwand dafür ist aber meist größer und deswegen werden solche Waren einfach als B Ware angeboten oder gehen weiterhin als Neuware wieder in den Verkauf.

Ich selber hätte die Karte einfach reklamiert. Gerade in diesem Preissegment sollte man sowas nicht vorkommen.

Wie lange lief die Karte jetzt eigentlich im PC? Je nachdem kann dir AMD die Nutzung in Rechnung stellen.
 
SimSon schrieb:
Ich selber hätte die Karte einfach reklamiert.
Spulenfiepen ist kein Reklamationsgrund.
Da bleibt dir nur Widerruf innerhalb der Frist, wenn du damit nicht klar kommst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iron_monkey, knoxxi, wolve666 und eine weitere Person
H3llF15H schrieb:
Sollte ein Defekt festgestellt werden, so ist das ein Grund zur Reklamation, nicht um vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Blödsinn. Wenn ich die Karte ohnehin nicht mehr getauscht haben will dann widerrufe ich, beispielsweise weil ich befürchte, dass die Qualität ohnehin nicht die beste ist. Reklamation bedeutet letztlich, dass man die Ware getauscht oder repariert haben möchte.
H3llF15H schrieb:
Dazu gehört sicherlich nicht der Einbau und das „Testen“ einer GPU.
Natürlich. Was willst du den bei einer Grafikkarte prüfen wenn sie nicht eingebaut ist? Ein guter PC Shop hat das seit jeher angeboten im Laden. Media Markt vll nicht, dass hat aber ganz andere Gründe.

H3llF15H schrieb:
Davon ab ist es hinlänglich bekannt, dass GPUs zum Spulenrasseln neigen können.
Welche Relevanz hat das für das Thema Widerruf? Ich kann jederzeit eine Karte völlig legitim widerrufen sogar mit Angabe, des es fiept und mir das nicht gefällt. Reklamieren nicht. Genauso kann ich einen Monitor mit einem toten Pixel widerrufen, weil mir das nicht gefällt. Reklamieren nicht, sofern ich nicht Pixelklasse 0 bestellt habe.

Der Händler darf meinen erklärten Widerruf nicht ablehnen bzw. in eine Reklamation wandeln.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iron_monkey und Bonanca
SimSon schrieb:
Gerade in diesem Preissegment sollte man sowas nicht vorkommen.
lies bitte die Tests der GF 3000 und Radeon 6000er Serie. Spulenfiepen ist aufgrund der Beschaffenheit wie Frequenzen etc. quasi der Normalzustand.

Was bei den Vorserien eine "Pechkarte" war, ist jetzt quasi meist Normalzustand.
 
H3llF15H schrieb:
[...]
Du solltest dich mal erkundigen, wann ein Widerruf ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel ein gebrochenes Siegel. Und: erkundige dich mal was das Widerrufsrecht bedeutet und welche Möglichkeiten einem Kunden damit gewährt werden.

und: Spulenrasseln ist kein Reklamationsgrund. Ist seit Menschen Gedenken bekannt.

1) Du solltest dich mal informieren, wann Widerruf ausgeschlossen werden kann. Es soll fast alles über Nutzungsentschädigung geregelt werden.
2) Natürlich kann Spulenfiepen ein Sachmangel darstellen.


SimSon schrieb:
[...] Ein defektes Siegel kann aber vom Verkäufer als Wertminderung angesehen werden.[...]

Nein?

teufelernie schrieb:
[...]Spulenfiepen ist aufgrund der Beschaffenheit wie Frequenzen etc. quasi der Normalzustand.

Was bei den Vorserien eine "Pechkarte" war, ist jetzt quasi meist Normalzustand.

So wie Dieselschummelmotoren Standard sind bei manchen Herstellern? Was ist mit anderen Serienfehlern?

"Standard" ist es maximal deshalb, weil sich die Verbraucher ständig von Konzernen und Händlern verarschen lassen und in vielen Ländern keine oder kaum Verbraucherrechte existieren, z. B. in vielen US-Bundesstaaten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SimSon
Idon schrieb:
"Standard" ist es maximal deshalb, weil sich die Verbraucher ständig von Konzernen und Händlern verarschen lassen und in vielen Ländern keine oder kaum Verbraucherrechte existieren, z. B. in vielen US-Bundesstaaten.

Ich verstehe was du meinst, und teilweise stimme ich dir da zu, die aktuelle Graka-Gen ist aber ein kompletter Sonderling.
So allgemein kann ich das nicht stehen lassen. Schau dir bitte das hier an:
https://www.igorslab.de/nvidia-ampe...c2-release-candidate-pilot-produktion-laeuft/

Das Video dort ab ca. Min 03:50...
Stichwort 12 Layer Platinen, weil... Stichwort "Backdrill" usw...!
 
H3llF15H schrieb:
Wo habe ich Anschuldigungen erhoben?
H3llF15H schrieb:
Du solltest dich mal erkundigen
H3llF15H schrieb:
erkundige dich mal
"Erkundige dich mal" impliziert, dass derjenige sich nicht vorher erkundigt hat und es durch eigenrecherche besser wissen könnte/sollte/müsste.
Und das ist für mich eine Anschuldigung. Man könnte es nämlich auch einfach mithilfe der aktuellen Rechtslage erklären, statt von oben herab a la "Informier dich mal!!!11" zu erwidern.

H3llF15H schrieb:
weshalb bist Du so empfindlich?
Ich habe lediglich etwas gegen unbelegten Tatsachenbehauptungen, die nachweislich falsch sind.

H3llF15H schrieb:
Korrekt. Dazu gehört sicherlich nicht der Einbau und das „Testen“ einer GPU.
Das sagst du, hast du dafür auch iwelche Urteile oder Paragraphen als Verweis?
hier wird gesagt "nein".
hier geht es um etwaigen Wertverlust, der "auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war,".
H3llF15H schrieb:
Sollte ein Defekt festgestellt werden, so ist das ein Grund zur Reklamation, nicht um vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Äpfel sind keine Birnen.
Beides hat komplett unterschiedliche Rechtsfolgen.
Selbst wenn die Ware bei dir Defekt ankommt, kannst du vom Widerruf gebrauch machen.

H3llF15H schrieb:
für eine Diskussion nicht zu gebrauchen.
Über Fakten gibt es auch selten etwas zu diskutieren.
Man muss sich nur mal an sie halten.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
2) Natürlich kann Spulenfiepen ein Sachmangel darstellen.
Hierbei hast du recht.
betonung liegt hierbei eben auf kann.

Idon schrieb:
So wie Dieselschummelmotoren Standard sind bei manchen Herstellern?
Wenn AMD / der GraKa-Hersteller dir eine "garantiert Spulenrasselfreie" GraKa verkauft, dann erfüllt Ware nicht die beworbenen Eigenschaften. So war es bei den Dieselmotoren.

Wenn aber 40% aller GraKas (Zahl aus der Luft) in der Performanceklasse Spulenrasseln haben und keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, also "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.", dann ist die Ware de facto mangelfrei. [§434 BGB]

Ansonsten kenne ich die physikalischen Grenzen und Möglichkeiten solcher Bauteile zu wenig, um es als "Verarsche" der Hersteller zu werten. Kann deinen Ärger aber verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa
Wenn die Geräusche durch das Gehäuse hörbar sind etc. sind eben die Produktionsmethoden schlecht.

So lange es Schwankungen gibt und nicht 100% aller Karten gleich Fiepen, sondern nur z. B. 20% extrem "schlecht" sind, ist das vermutlich keine übliche Beschaffenheit.


Und klar, es kommt immer auf das "kann" an. Das hattest du wohl ebenso im 1. Semester wie ich...


Ich bin auch nicht verärgert. Ich stelle fest, dass Verbraucher sich jeden Tag massiv verarschen lassen.
 
Silverangel schrieb:
Spulenfiepen ist kein Reklamationsgrund.
Da bleibt dir nur Widerruf innerhalb der Frist, wenn du damit nicht klar kommst.
Ich arbeite in der IT und die Firmen für Businessgeräte regeln Spulenfiepen direkt als Reklamation ab. Ich habe schon genug Geräte (SSD, Grafikkarten, Mainboards usw.) beim Kunden wegen diesem Fehler getauscht und niemals musste ein Kunde auch nur einen Cent bezahlen. Das Geld bekommen wir als zertifizierter Partner dann vom Hersteller erstattet ;)
teufelernie schrieb:
lies bitte die Tests der GF 3000 und Radeon 6000er Serie. Spulenfiepen ist aufgrund der Beschaffenheit wie Frequenzen etc. quasi der Normalzustand.

Was bei den Vorserien eine "Pechkarte" war, ist jetzt quasi meist Normalzustand.
Nur weil jedes Produkt ein Spulenfiepen besitzt ist das kein Grund für eine Reklamation? Ich rede nicht von leichten oder leisen Spulenfiepen, sondern welches sehr laut und auf Dauer nervtötend ist. Dies ist einfach ein Sachmangel und muss vom Hersteller nachgebessert werden, nur weil euch die Händler und Hersteller mit Ausreden abspeisen, ändert dies nichts an den Rechten und Pflichten dieser ;) Wie aber bereits gesagt, rede ich von wirklich lauten Geräuschen, die dauerhaft sind oder die mit der Zeit sogar lauter werden. Ich habe schon einige Geräte erlebt, wo man dachte man bekommt einen Tinnitus. Sowas wird auch ohne Nachfrage vom Hersteller direkt kostenfrei für den Kunden abgewickelt. Bei leichten Spulenfiepen sieht es anders aus, da gebe ich euch recht.
 
Spulenfiepen ist kein Reklamationsgrund. Das ist kein Sachmangel( und muss auch nicht vom Hersteller nachgebessert werden.
Ob der Hersteller(ebenso "ihr") das dann als Kulanz dennoch annimmt, steht auf einem anderen Blatt. Aber dies ist eben Kulanz und muss unterschieden werden.
Soweit ich informiert bin, führt Evga das als Reklamationsgrund auf. Das ist aber auf freiwilliger Basis -> Kulanz.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bonanca
@Idon: Die Karte funktioniert ja ordnungsgemäß. Und solange da nicht vertraglich festgesetzt ist (zwischen Verkäufer->Käufer oder Hersteller->Endbenutzer) dass Spulenfiepen auch als Reklamationsgrund angesehen wird, haste da keine Handhabe.
Kann ja durchaus sein, dass das manche in ihren Verträgen derartiges drin haben, die das als Grund dann hergibt.
Deswegen ist es das beste innerhalb der Widerrufsfrist bei zu lautem Spulenfiepen direkt zurückzusenden.
Andernfalls bist du auf die Kulanz angewiesen. Welche meiner Erfahrung nach durchaus manche machen, wenn es lauter ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bonanca
@Silverangel

Also ein lautes Fiepen, dass man z. B. durch's Gehäuse hört und beim Zocken oder Arbeiten stört ist "ordentliches Funktionieren"? Das halte ich für weit hergeholt.

Insbesondere deshalb, weil lange nicht alle - vermutlich sogar der Großteil - Grafikkarten derselben Baureihe, aber auch als Gattung, dieses Problem nicht (in dieser Ausprägung) haben.


Dafür brauche ich keine gesonderte Beschaffenheitsvereinbarung.



Ich frage mich, woher die Idee kommt, der Verbraucher müsste alles fressen, was ihm der Händler hin wirft.


Edit: Hier bitte etwas schärfer nach Gewährleistung (Sachmangel), Garantie, Kulanz etc. trennen.
 
Spulenfiepen kann ein Sachmangel sein. Je nach Lautstärke. Lautstärke ist nur oft sehr subjektiv, das macht dieses Thema so kompliziert. Aber pauschal zu sagen ist kein Reklamationsgrund halte ich ebenfalls für unzulässig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SimSon
Es ist nicht üblich, das GRafikkarten ein Fiepen von sich geben in einer Lautstärke, dass es aus dem gehäusen über die Lüftergeräusche hin deutlich wahrnehmbar ist. Dazu muss es nicht als leise beworben werden (was ohnehin jede besseren Reihe der Reseller der Fall wäre), es ist schlicht und ergreifend eben nicht üblich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SimSon
@Silverangel

Der entsprechende Paragraph des Sachmangelrechts wurde doch bereits genannt. Wenn 20-40% der Grafikkarten Spulenfiepen haben und davon wiederum 10-30% extrem lautes Spulenfiepen haben, dann ist das weder eine technische Gegebenheit, noch übliche Beschaffenheit.

Die Diskussion kann beginnen, ab wann wir hier von einem Sachmangel sprechen, also der Höhe nach, aber sicher nicht dem Grunde nach.


Natürlich bügeln Händler jeden derartigen Claim ab. Das ist Geschäftskonzept und würde von mir exakt so beraten. 70-95% der Leute, je nach Produkt, kann man so bereits mit dem ersten Kontakt abbügeln. Von den übrigen bügelt man dann wiederum einen Großteil im zweiten Kontakt ab. Nur der kleine, letzte Rest wird - oft dann großzügig - mit Kompensation bedacht, obwohl häufig ein Anspruch besteht.



Spulenfiepen hat auch nichts mit laut oder leise zu tun. Meine ACME RTX 3080 MegaEbola² kann flüsterleise sein, während die gleiche Karte bei einem anderen über aus dem Gehäuse austretendes Spulenfiepen verfügt. Bei einer Beschaffenheitsgarantie, was eine Werbung auch oft nicht ist, geht es eher um grundsätzliche bauliche Elemente. Zum Bespiel Lüfter von ExtremLaut oder SuperLeise.



Kurzum: Als Verbraucher nicht abwürgen lassen und auch bei Widerspruch der Unternehmen auf die eigenen Rechte bestehen. Denn der Großteil der Endkundenhändler fährt ein knallhartes Claimmanagement das nicht auf Kundenzufriedenheit ausgelegt ist, sondern auf eigene Profitmaximierung.
Es ist aber natürlich nicht verboten sich immer und immer wieder verarschen zu lassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SimSon und Mustis
Zurück
Oben