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Rücklieferung von B-Ware kommt beschädigt beim Verkäufer an
N Abend, ich klink mich mal ein, da ich gerade eine Retoure am Laufen habe:
Die Rücksendungen werden von Hermes gebündelt und dann gesammelt übergeben, damit ließen sich im schlechten Falle die fünf Wochen Verweildauer erklären.
Ist aber genauso eine Mutmaßung wie alle anderen Begründungen.
Die Seriennummer auf dem Bild stimmt zumindest mit der Seriennummer auf meiner Rechnung überein.
Auch wenn der Aufkleber mit der Seriennummer schon arg mitgenommmen ausschaut.
Davon gehe ich aus.
Ich habe die Karte, nachdem ich sie erhalten hatte und wusste das es B-Ware ist angeschaut. Es waren Einbauspuren in Form von Kratzern vorhanden. Die 2 verbogenen Lamellen, auf dem 4. Bild, waren definitiv vorhanden. Daran kann ich mich noch sehr genau erinnern.
Ich hab maximal eine optische Sichtprüfung, es sah für mich soweit ok aus.
Fusionator schrieb:
Wie wäre es mal mit ein paar Bildern? Was genau meint nbb mit Demontagespuren und Siegel defekt?
Das ist für mich auch ein wichtiger Punkt der mich, je mehr ich darüber nachdenke, noch stutziger werden lässt.
Ergänzung ()
spfccmtftat schrieb:
N Abend, ich klink mich mal ein, da ich gerade eine Retoure am Laufen habe:
Die Rücksendungen werden von Hermes gebündelt und dann gesammelt übergeben, damit ließen sich im schlechten Falle die fünf Wochen Verweildauer erklären.
Das ist richtig, darauf wird auch bei der Rückgabe hingewiesen.
Aber doch bitte nicht über mehr als 5 Wochen.
Wieso wird dann, Seitens des Verkäufers ein Nachforschungsauftrag eingeleitet?
Mit der Aussage das man nicht weiß wo die Karte abgeblieben ist.
Warum wird dann der Rechnungsbetrag gut geschrieben?
Dann verweist man als Verkäufer darauf das es noch dauert bis zur abschließenden Bearbeitung weil die Rückgabe noch nicht abgeschlossen ist.
Sorry aber da stimmt doch was vorn und hinten nicht wie das abgelaufen ist.
Und nochmal, ich unterstelle Momentan keiner der Frage kommenden irgendetwas.
Es gibt da durchaus mehrere Varianten die in Frage kommen.
Aber wie @florian. bereits geschrieben hat.
Es bringt nix weiter zu spekulieren was passiert sein könnte.
florian. schrieb:
Und spekulier nicht herum, was passiert sein könnte, das weißt du nicht und bringt dich kein Stück weiter.
1. Es war B-Ware (= Gebraucht, also nicht nur ein Widerruf-Rückläufer).
2. Du hast von Deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
3. Die Ware war für 5 Wochen verschollen, es wurde ein Nachforschungsauftrag erteilt seitens des Verkäufers.
4. Die Ware tauchte wieder auf, wurde wohl geprüft und das Geld zurücküberwiesen - ist es bei NB üblich, dass widerrufene Ware nicht vorab geprüft wird?
5. Plötzlich will NB die Karte doch nicht mehr zurücknehmen, weil sie (angeblich) defekte/fehlende Garantiesiegel aufweist und weitere mechanische Beschädigungen.
Da stellen sich nun folgende Fragen:
- ist die Karte funktionsfähig? NB schreibt nur etwas von "Sichtprüfung". Dann muss NB die Karte zurücknehmen, denn der bestimmungsgemäße Gebrauch wäre vorhanden. Allenfalls wäre dazu ein Schadensersatzanspruch möglich. Ein Nicht-akzeptieren des Widerrufs schließt sich hier gesetzlich aus. NB muss dann auch nachweisen, welchen Wertverlust die Karte durch die Beschädigungen erlitten haben soll.
- kann NB beweisen, dass die Beschädigungen vor Versand noch nicht vorhanden waren? Dazu reicht kein Einzeiler im Verkaufstext. Hier ist der Verkäufer in der Pflicht, da er gewerblich handelt und B-Ware verkauft hat. Auch bei B-Ware gilt das Gewährleistungsrecht (siehe Beweislastumkehr).
- kann NB beweisen, dass die Karte innerhalb der 5 Wochen nicht durch Dritte ausgetauscht oder beschädigt wurde? Das Versandrisiko geht auf den Verkäufer über bei B2C.
Ich würde NB diese Fragen explizit so stellen. Außerdem würde ich Fotos von VOR dem Versand zum Kunden anfordern (haben sie davon etwa keine? Ohhhh...) und gleichzeitig den Anspruch von NB abstreiten. Dann auf einen Mahnbescheid warten, da der Kaufbetrag bereits wieder zurückgezahlt wurde. Sollte dieser (wider erwarten) doch kommen: Widerspruch einlegen. Dann geht alles automatisch vor Gericht (Gerichtsstandort ist beim Käufer, wenn B2C). Die Chancen stehen hier extrem gut auf einen positiven Ausgang. Denn NB ist dann in der Beweisplicht. Mit diesen Fotos können sie höchstens alte Omas erschrecken.
Wieso so viel Aufwand. Die Antwort, dass man die Karte nicht weiter beschädigt hat, als sie ohnehin schon war und etwaige weitere Beschädigungen beim Zurücksenden nicht vorhanden waren, reicht doch. Alles andere müsste der Händler jetzt beweisen wenn er etwas anderes möchte.
Der Vorteil das Geld bereits zu haben ist immens. Ich würde naiv und eher wenig zurückschreiben und es bei den Tatsachen belassen. Verweise auf Gesetze und Paragrafen würde ich lassen, der Händler sollte das doch wissen und auch Spekulationen machen den Fall höchstens komplizierter.
Wieso so viel Aufwand. Die Antwort, dass man die Karte nicht weiter beschädigt hat, als sie ohnehin schon war und etwaige weitere Beschädigungen beim Zurücksenden nicht vorhanden waren, reicht doch. Alles andere müsste der Händler jetzt beweisen wenn er etwas anderes möchte.
Der Vorteil das Geld bereits zu haben ist immens. Ich würde naiv und eher wenig zurückschreiben und es bei den Tatsachen belassen. Verweise auf Gesetze und Paragrafen würde ich lassen, der Händler sollte das doch wissen und auch Spekulationen machen den Fall höchstens komplizierter.
Mag so sein. Ich habe bisher immer die besten Erfahrungen damit gemacht, gleich mit der Keule auszupacken und Rumdumschlag zu machen. Also nicht: "Sie hören von meinem Anwalt", das ist BS. Sondern mit Nachweisen, klaren Ansagen und Hinweisen auf meine Rechte.
Es ist halt so: Sie versuchen es. Wenn Du naiv tust, probieren sie es weiter, weil sie denken: "Bei dem klappts schon."
Aber ja, in diesem Fall kann man es auch einfach aussitzen. Geld ist da. Fertig. Wer was will, soll sich melden - rechtlich bindend, und das geht hier nur mit einem Mahnbescheid. Wobei hier ja eine Rechnung ausgestellt werden soll. Der muss man natürlich noch widersprechen und von sich weisen.
Interessanter Fall.
Ich vermute, dass bei deiner Karte die Platine ausgewechselt wurde mit einer defekten. Ob von dir oder vom Paketboten sei Mal dahingestellt.
Dafür sprechen zwei Dinge.
1. Deine Story
2. Der Seriennummersticker schaut nicht mehr einwandfrei aus (dafür fehlt aber ein gewisses Merkmal, kann aber dennoch bei korrekt Vorgehensweise verschleiert werden)
3. Das Siegel der Schraube gebrochen ist.
Ich vermute aber Punkt drei. Der Kühler wurde samt Backplate gewechselt damit der Sticker mit der Seriennummer unbeschädigt ist.
Wobei ich mich dann Frage, wenn's denn ein Betrugsversuch ist, warum man nicht sauberer gearbeitet hat. Die Siegel bekommt man sehr günstig im web, den Seriennummersticker eher weniger. Wobei man mit korrekter Vorgehensweise diesen sauber transplantiert bekommt. Kühlerwechsel macht nur Sinn, wenn ein Sticker auf den Schrauben sitzt. Ich glaube da war jemand am Werk der keine Ahnung hat.
Ich empfehle bei Rücksendungen die Hardware mit UV Farbe für den Streitfall zu markieren. Das prüfen die wenigsten. Natürlich auch vorher normale Fotos machen, Gewicht und evtl. Zeuge.
Verstehe bis heute nicht, warum man bei GPUs nicht zumindest in einem echten ROM die Seriennummer hinterlegt. Zumindest bei HighEnd Hardware wie in dies Fall. Aber nein, man muss 0,002€ einsparen.
Ich würde jetzt erstmal abwarten was NBB antwortet und eine Eidesstattliche Versicherung anbieten..wobei da auch wieder die Frage ist, wie sinnvoll das rechtlich ist. Nicht, dass man nachträglich doch gegenteilige Beweise findet und auf dich zurückkommt.
Bei solchen Geschichten greife ich lieber zur Rechtschutz und zahle die Selbstbeteiligung, statt mir den Blödsinn anzutun.
Falls du eine Rechtschutz hast, würde ich da Mal anrufen, kostet dann ja eigentlich nichts zur Einschätzung. Sonst halt Verbraucherzentrale.
Wie @hallo7 schon geschrieben hat ist der Händler in der Beweispflicht und dabei würde ich es so erst mal belassen. Auf Paragraphen hinweisen ist unötig da diese der Händler normalerweise besser kennen wird als du und solange du keine fundierten Kenntnisse darin hast machst du dich nur angreifbarer.
Die Informationen die du gegeben hast müssten genügen und auf neue Nachfragen kurz und knapp antworten sofern diese relevant sind.
Generell gilt, je mehr du schreibst desto mehr Angriffsfläche gibst du ihnen.
Genau das. Einfach darauf hinweisen das es B Wäre war uns es in gleichen Zustand zurück geschickt wurde. Sollen die es halt mit dem Zusteller klären oder intern anhand der Doku prüfen.
Ergänzung ()
Btw...es ist im übrigen nicht unwahrscheinlich, dass Hermes die Karte sogar offiziell in den Händen hatte. Ich möchte diese Behauptung NICHT aufstellen aber Noctua z.B lässt ihre CPU Kühler vom DHL prüfen. (Die nennen es generalüberholt)
Eine Eidesstattliche Versicherung können nur Behörden verlangen (mit dann entsprechender rechtlicher Entfaltung -> Strafbarkeit bei Falschaussage).
Wenn ein Privatunternehmen das so nennt ist es nichts weiter wie alles andere, was man denen schriftlich zuschickt. Heißt: Man darf auch lügen, ohne strafrechtliche Konsequenzen. Man kann daher auch niemandem privat eine solche 'Versicherung' strafbewehrt zusenden.
Eine Manipulation durch den "Paketboten" ergibt aber grundsätzlich wenig Sinn. Die Sendung war schon im Zielgebiet/dem Zielpaketzentrum eingetroffen. Da werden tagtäglich tausende von Paketen behandelt. Und der Versandhändler erhält wohl soviel Retoure, das da ein LKW mit Anzahl X Transportwagen für Pakete für die Abholung/Zustellung tagtäglich vorbeikommt. Wer da regelmäßig Ware klaut oder austauscht, fällt im System bald auf.
Warum also diesen Aufwand für so wenig Ergebnis betreiben? Man sah dem Paket vermutlich nicht an, das da eine RTX 3090 drin war. Hätte genausogut ein Mainboard für 50 € oder eine 20 € Notebooktasche sein können. Ein gut aufgestellter Dieb (ob nun Paketbote, Mitarbeiter im Verteilzentrum oder sonstwer) öffnet die Sendung, schaut nach ob es sich lohnt und ersetzt das entfernte Gewicht durch etwas gleichschweres, z.Bsp. Lasagneplatten und verschließt es wieder. Das geht in einem unbeobachteten Moment ähnlich schnell und ist genauso "unauffällig". Man hat nicht den Aufwand einer Ersatzbeschaffung und miesen Verschleierung. Zudem fällt es im Trackingsystem weniger auf, weil man das sofort oder bis zum nächsten Tag erledigt hat. Ein Paket nach Wochen in Trackingsystem neu einzuschleusen ist viel aufwendiger. Der zuständige Sachbearbeiter öffnet dann das Paket und ist dann überrascht, weil er Lasagneplatten findet. Das meldet er dem Vorgesetzten und im Nachgang kann niemand mehr sicher rausfinden, wo das passiert ist.
Ich denke eher, das die Karte schon beim ersten Käufer getauscht wurde. Nur ist es dem damaligen Sachbearbeiter der allerersten Retoure nicht aufgefallen ...
Das der Versandhändler diese Karte "verschrotten" will, ist wohl normal. Regulär als B-Ware kann man die nicht mehr verkaufen, auch nicht weit unter Wert. Da steht das Risiko, mit einer manipulierten elektrischen Gerätschaft Ärger zu bekommen, in keiner Relation zum Gewinn von wenigen dutzend €. Defekte Hardware geht immer irgendwohin, wo sie dann entsprechend entsorgt wird.
Wir reden hier von NBB und einer Grafikkarte. Die wird garantiert nicht entsorgt. Würde mich nicht wundern wenn ein Mitarbeiter die Last der Entsorgung privat auf sich nehmen wird. Wir reden hier ja nicht von Omas Nähmaschinenladen die die RTX entsorgen muss.
Ich vermute ebenfalls viel mehr, dass die Karte bereits vorher ausgetauscht wurde ODER viel mehr, einfach die Schäden nicht vorher sauber dokumentiert wurden. Evtl. war der Erstkäufer mit den Temps unzufrieden und hat die Paste erneuert und dann zurückgeschickt. Dabei wurde es nur als B-Ware hinterlegt ohne oder ohne genaue Prüfung. Und jetzt ist es eben beim TS aufgefallen. Natürlich gelten alle Aussagen nur, wenn der TS nicht lügt.
Da die Seriennummer stimmt, kann man einen Tausch ausschließen.
Ich vermute auch einfach, dass der Erstkäufer die Schäden Verursacht hat.
NBB hat die grob angeschaut und dann als B-Ware verschickt.
Und jetzt hat der NBB Mitarbeiter einfach genauer hingeschaut und versucht den Schaden auf den 2. Käufer abzuwälzen.
Daher find ich den Tipp von katzenhai2 auch sehr gut, NBB aufzufordern, dass sie Nachweißen, welche Mängel vom 1. Käufer kommen.
Nüchtern betrachtet:
NBB bekommt einen Rückläufer
NBB Prüft und stellt fest, das Beschädigungen vorliegen.
Daher Verkauft NBB die Ware als B-Ware
NBB bekommt die Karte jetzt wieder zurück
NBB Prüft und stellt fest, das Beschädigungen vorliegen.
Da sollte NBB schon gut Dokumentiert haben, welche Beschädigungen vom 1. Käufer stammen.
Ja, das ist doch am plausibelsten, auch wenn die 5 Wochen Verweildauer bei Hermes kurios sind. Das ist dann ein blöder Zufall in Zusammenhang mit dem anderen Vorgang.
IceKillFX57 schrieb:
Evtl. war der Erstkäufer mit den Temps unzufrieden und hat die Paste erneuert
Es sind ja seit gestern noch eine neue Beiträge hinzu gekommen, vielen Dank ertsmal dafür.
hallo7 schrieb:
Wieso so viel Aufwand. Die Antwort, dass man die Karte nicht weiter beschädigt hat, als sie ohnehin schon war und etwaige weitere Beschädigungen beim Zurücksenden nicht vorhanden waren, reicht doch.
Das habe ich gestern bereits so in etwa getan.
Kurz per Mail mitgeteilt das es sich bereits bei Kauf um B-Ware gehandelt hat.
Desweiteren das weder ein Garantiesiegel von mir entfernt wurde und auch nicht an der Karte herumgeschraubt wurde.
Das die Karte in dem Zustand zurückgesandt wurde, wie ich sie erhalten habe.
IceKillFX57 schrieb:
Ich würde jetzt erstmal abwarten was NBB antwortet
Dies wäre dann der nächste Schritt.
Ich habe eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
IceKillFX57 schrieb:
Interessanter Fall.
Ich vermute, dass bei deiner Karte die Platine ausgewechselt wurde mit einer defekten. Ob von dir oder vom Paketboten sei Mal dahingestellt.
Kurz zum Grund, auch wenn es eher nebensächlich ist, warum ich eine 3090 bestellt habe und warum ausgerechnet B-Ware.
Ich gehöre prinzipiell nicht zum Typ Käufer der irgendwo mal was bestellt, ausprobiert und dann bei nichtgefallen retouniert. Schon gar nicht bei Sachen wie Elektronik die NEU auch noch versiegelt ankommen.
Im jetztigen Fall war es anders, eben weil es sich bereits um B-Ware gehandelt hat.
Ich hatte bisher eine 2070. Ich wollte mein System upgraden mit einer neuen Karte. Der Preis, als B-Ware war attraktiv. B-Ware ist zusätzlich bereits in gebrauch gewesen, also geöffnet.
Ich stellte mit der 3090 schnell fest das es nur mit der Karte nicht getan ist, also komplett Upgrade mit neuem Mainboard, CPU, RAM, GPU.
Hab mich dann entschieden, wenn ich schon soviel investiere, dann auch gleich in die RTX 4000 Serie.
Hab dann eine NEUE 4080 bestellt, die habe ich bis heute. Die 3090 also zurück.
Das war der Grund für die Retoure. Aber das nur nebenbei.
Fehler 1 von mir, keine Fotos vom Zustand bei Erhalt von B-Ware und bei Retoure zu machen.
Das passiert mir kein zweites mal.
Knergy schrieb:
Man sah dem Paket vermutlich nicht an, das da eine RTX 3090 drin war.
Das eine 3090 drin war konnte man nicht erkennen, aber das es sich vermutlich um eine hochwertigere Grafikkarte handelt schon. Die Orginal Umverpackung vom Verkäufer war beschädigt, also habe eine Umverpackung, und zwar die der neuen 4080 genommen.
Das war vermutlich mein zweiter Fehler den ich gemacht habe.
Aber ich hatte keinen anderen Karton da um die 3090 ordentlich zu verpacken.
Bisher habe ich auch noch nirgends, auch nur annähernd schlechte Erfahrungen, beim einem Rückversand gemacht.
IceKillFX57 schrieb:
Wurde eigentlich die Seriennummer bei der Rechnung vermerkt?
Ja die Seriennummer ist bei so was immer auf der Rechnung vermerkt.
Die Seriennummer auf der Rechnung stimmt auch mit dem Aufkleber überein.
Es gibt verschieden Szenarien, über die bereits spekuliert wurde, was wie passiert sein kann.
Fakt ist, ich selbst habe auch Fehler gemacht.
In Form von fehlenden Fotos vom Zustand der Karte bei Erhalt und Rückversand.
Eventuell falsche Umverpackung gewählt bei der Retoure.
Fakt ist aber auch das ich mit der Karte nichts gemacht habe, außer sie in meinen PC einzubauen, auszuprobieren, anschließend wieder auszubauen, zu verpacken und zurück zu senden.
Aber das alles rechtfertigt doch nicht wie das jetzt abläuft.
Auch bin ich inzwischen wirklich nicht mehr sicher, ob bei der jetzt durchgeführten Sichtkontrolle darauf geachtet wurde, das es sich um B-Ware handelt.
Davon ist in der Mail nichts zu lesen.
Es liest sich wie eine normale Retoure, bei der man vom Neuzustand ausgegangen ist.
Daher werde ich auf die Antwort vom Verkäufer warten und, je nachdem wie diese Antwort ausfällt, meine weiteren Schritte abhängig machen.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Danke für eure Hilfe bis hier her.
Vielleicht hilft dieser Thread dem ein oder anderen nicht so blauäugig, wie ich es getan habe, so eine Retoure abzuwickeln.
Ergänzung ()
Noch eine Ergänzung, was mir wichtig ist.
Mir geht es hier nicht darum einen Händler, Verkäufer schlecht zu machen oder in ein schlechtes Licht zu rücken.
Wir sind alle nur Menschen und da kommt es vor das, aus den unterschiedlichsten Gründen, Fehler passieren.
Wichtig ist nur wie man dann damit umgeht und wie darauf reagiert wird.
Und die Reaktion vom Händler ist aus meiner Sicht völlig daneben.